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   VGH Baden-Württemberg, 05.01.2010 - 12 S 14/10   

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https://dejure.org/2010,5364
VGH Baden-Württemberg, 05.01.2010 - 12 S 14/10 (https://dejure.org/2010,5364)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.01.2010 - 12 S 14/10 (https://dejure.org/2010,5364)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. Januar 2010 - 12 S 14/10 (https://dejure.org/2010,5364)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zum Vermerk des Zustellers auf dem Umschlag eines zuzustellenden Schriftstücks

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Vermerk des Zustellers auf dem Umschlag eines zuzustellenden Schriftstücks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an den Vermerk des Zustellers auf dem Umschlag eines zuzustellenden Schriftstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der unleserliche gelbe Briefumschlag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2010, 332 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 09.12.1982 - 5 C 98.80

    Ordnungsgemäße Zustellung eines Widerspruchsbescheides als Voraussetzung für den

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.01.2010 - 12 S 14/10
    3 Der Hinweis der Beschwerdebegründung auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9.12.1982 (- 5 C 98.80 - NJW 1983, 1076) geht fehl.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.07.2012 - 2 S 26.12

    Beschwerde; Duldungsanordnung; Bootssteg; wasserrechtliche Genehmigung; Duldung

    Zu einer anderen Beurteilung führt nicht, dass der Antragsgegner aufgrund des Nutzungsvertrages bezüglich der Wasserfläche, die nach den Urteilen der Zivilgerichte die Bootssteganlage als Vertragsgegenstand mit umfasst (vgl. AG Spandau, Urteil vom 12. Februar 2010 - 3 C 358/09 -, bestätigt durch LG Berlin, Urteil vom 11. April 2011 - 12 S 14/10 -), u. a. für die Nutzung des Bootssteges ein Entgelt erhalten hat.
  • VG Berlin, 16.03.2011 - 10 L 170.11

    Anforderungen an eine wasserrechtliche Duldungsanordnung

    Das Landgericht Berlin entschied mit Beschluss vom 11. April 2011 (Geschäftsnummer: 12 S 14/10) im Verfahren über die Berufung der Bundesrepublik Deutschland gegen das Urteil des Amtsgerichts Spandau vom 12. Februar 2010 gemäß § 522 Abs. 2 ZPO, der Bootssteg unterliege wegen des Vertrages vom 14. Dezember 1984 dem Nutzungsrecht des Antragstellers.
  • VG Berlin, 16.03.2012 - 10 K 40.10

    Unterlassung der Fortsetzung bzw. Durchführung von Abrissarbeiten an einer

    Mit Beschluss vom 11. April 2011 entschied das Landgericht Berlin im Verfahren über die Berufung der Bundesrepublik Deutschland gegen das Urteil des Amtsgerichts Spandau vom 12. Februar 2010 gemäß § 522 Abs. 2 ZPO (Geschäftsnummer: 12 S 14/10), der Bootssteg unterliege wegen des Vertrages vom 14. Dezember 1984 dem Nutzungsrecht des Klägers.
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