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   VGH Baden-Württemberg, 30.08.2004 - 12 S 1588/04   

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https://dejure.org/2004,11843
VGH Baden-Württemberg, 30.08.2004 - 12 S 1588/04 (https://dejure.org/2004,11843)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.08.2004 - 12 S 1588/04 (https://dejure.org/2004,11843)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. August 2004 - 12 S 1588/04 (https://dejure.org/2004,11843)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Haushaltsvorstand einer Wohngemeinschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung des Begriffs des "Haushaltsvorstand" im Sozialhilferecht; Aufteilung der Generalunkosten eines Haushalts auf mehrere Bewohner; Vorwegnahme der Hauptsache im einstweiligen Rechtsschutz bei existenzsichernden Leistungen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2005, 81 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen, 24.06.1996 - 4 L 3002/94

    Sozialhilfe; Haushaltsgemeinschaft; Haushaltsvorstand; Generalunkosten des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.08.2004 - 12 S 1588/04
    In Fällen, in denen die Generalunkosten des Haushaltes von mehreren Beteiligten getragen werden, ist aber der vom Antragsgegner angewendete, in den Sozialhilferichtlinien Baden-Württemberg unter RdNr. 22.08 vorgesehene Mischregelsatz nicht zu beanstanden (vgl. hierzu auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.02.1988, FEVS 39, 65 = info also 1988, 125 und Urteil vom 24.06.1996, FEVS 47, 407 = info also 1997, 161 und Bayerischer VGH, Beschluss vom 04.05.2000, BayVBl 2001, 473 m.w.N. insbesondere auch auf BVerwG, Urteil vom 27.02.1963, BVerwGE 15, 306).

    Gibt es keine näheren Anhaltspunkte für eine prozentuale Verteilung, darf dies nach Kopfteilen geschehen (so auch OVG Lüneburg, Urteil vom 24.06.1996 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.1993 - 6 S 2371/93

    Haftung für den Lebensunterhalt eines Ausländers aufgrund einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.08.2004 - 12 S 1588/04
    Außerdem kommt im Hinblick auf den Sicherungszweck der einstweiligen Anordnung in aller Regel - und so auch hier - nur eine Verpflichtung zur darlehensweisen Bewilligung in Betracht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 19.11.1993, FEVS 45, 32 und vom 08.04.1994, ESVGH 22, 241).
  • BVerwG, 27.02.1963 - V C 105.61

    Bemessung der Sozialhilfe für zwei Hilfsbedürftige in eheähnlicher Gemeinschaft

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.08.2004 - 12 S 1588/04
    In Fällen, in denen die Generalunkosten des Haushaltes von mehreren Beteiligten getragen werden, ist aber der vom Antragsgegner angewendete, in den Sozialhilferichtlinien Baden-Württemberg unter RdNr. 22.08 vorgesehene Mischregelsatz nicht zu beanstanden (vgl. hierzu auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.02.1988, FEVS 39, 65 = info also 1988, 125 und Urteil vom 24.06.1996, FEVS 47, 407 = info also 1997, 161 und Bayerischer VGH, Beschluss vom 04.05.2000, BayVBl 2001, 473 m.w.N. insbesondere auch auf BVerwG, Urteil vom 27.02.1963, BVerwGE 15, 306).
  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 8/08 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - gemeinsame

    Dabei war die Annahme einer Eigenschaft als Haushaltsvorstand oder als Haushaltsangehöriger iS des § 3 Abs. 2 RSV und die damit verbundene Zuordnung zu unterschiedlich hohen Regelsätzen nicht auf bestimmte Konstellationen des Zusammenlebens von Personen, etwa in Anlehnung an die Einsatzgemeinschaft von Ehegatten und minderjährigen unverheirateten Kindern nach § 11 Abs. 1 Satz 2 BSHG oder die Haushaltsgemeinschaft zwischen Verwandten oder Verschwägerten nach § 16 BSHG, beschränkt worden (vgl insofern BVerwGE 15, 306 ff zur eheähnlichen Lebensgemeinschaft; Verwaltungsgerichtshof [VGH] Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. August 2004 - 12 S 1588/04 -, FEVS 56, 190 ff: Zusammenleben von früheren Eheleuten; Bayerischer VGH, Beschluss vom 4. Mai 2000 - 12 ZB 99.3780 -, BayVBl 2001, 473, 474: Behindertenwohngemeinschaft; OVG Lüneburg, Urteil vom 24. Juni 1996 - 4 L 3002/94 -, FEVS 47, 407 ff: eheähnliche Gemeinschaft).
  • BSG, 16.10.2007 - B 8/9b SO 2/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter - gemischte Bedarfsgemeinschaft mit

    Der in diesen Fällen zu bildende so genannte Mischregelsatz verteilt also die Differenz zwischen dem Regelsatz für den Haushaltsvorstand und dem des Haushaltsangehörigen zu gleichen Teilen (vgl OVG Lüneburg, Urteil vom 26. Juni 1996 - 4 L 3002/94 -, FEVS 47, 407 ff; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. August 2004 - 12 S 1588/04 -, FEVS 56, 190 ff).
  • SG Berlin, 02.08.2005 - S 63 AS 1311/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit

    Mit der Festlegung auf neunzig Prozent des Regelsatzes hat der Gesetzgeber lediglich die schon in der Rechtsprechung zum Sozialhilferecht entwickelte Konzeption des Mischregelsatzes übernommen, die immer dann zur Anwendung kommt, wenn nicht festgestellt werden kann, wer als Haushaltsvorstand anzusehen ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, FEVS 56, 190-192, OVG Lüneburg, FEVS 47, 407-412; FEVS 55, 501-508).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.07.2012 - L 8 SO 269/09
    Dies gilt auch in den Fällen einer bloßen Wohngemeinschaft in einer Wohnung ohne gemeinsames Wirtschaften der Partner (so z. B. Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs VGH Baden-Württemberg vom 30. August 2004 12 S 1588/04 , ZFSH/SGB 2005, 41 = FEVS 56, 190).

    Ferner spricht die den Klägern ausweislich des Untermietvertrages und auch des Protokolls über den Hausbesuch eingeräumte Mitbenutzung der Haushaltsgeräte in der Küche (abgesehen vom Kühlschrank, der den Klägern separat im Keller zur Verfügung steht), der Waschmaschine und des Trockners im Keller sowie die gemeinschaftlichen Nutzung mehrerer Räumlichkeiten durch die Kläger und ihre Eltern dagegen, dass die Kläger einen selbstständigen Haushalt neben dem ihrer Eltern führen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30. August 2004, aaO).

  • SG Hannover, 31.07.2007 - S 51 SO 780/06
    Dies gilt auch in den Fällen einer bloßen Wohngemein-schaft in einer Wohnung ohne gemeinsames Wirtschaften der Partner (vgl. Verwaltungs-gerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. August 2004, Aktenzeichen 12 S 1588/04).

    Auch in einer bloßen Wohngemeinschaft kann danach der Regelsatz für einen Haushaltsvorstand nur einmal gewährt werden (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. August 2004, Aktenzeichen 12 S 1588/04; Bayrisches Landessozialgericht, Beschluss vom 22. August 2006, Aktenzeichen L 11 B 529/06 PKH; Bayrischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 21. März 2006, Aktenzeichen 12 C 05.2891).

  • LSG Schleswig-Holstein, 08.08.2005 - L 9 B 158/05

    Einstweilige Anordnung - Anordnungsgrund - Sozialhilfe - abweichende Festlegung

    Gibt es bei mehreren Beteiligten keine näheren Anhaltspunkte für eine prozentuale Verteilung, darf diese nach Kopfteilen geschehen (Verwaltungsgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. August 2004 - 12 S 1588/04 -, FEVS 96, S. 190).
  • SG Dortmund, 24.07.2006 - S 32 (5,38) AS 89/05

    Gerichtliche Überprüfbarkeit von Regelsatzfestsetzungen der zu gewährenden

    Mit der Festlegung auf jeweils neunzig Prozent des Regelsatzes für erwachsene Haushaltsangehörige hat der Gesetzgeber lediglich die schon in der Rechtsprechung zum Sozialhilferecht entwickelte Konzeption des Mischregelsatzes übernommen, die immer dann zur Anwendung kommt, wenn nicht festgestellt werden kann, wer als Haushaltsvorstand anzusehen ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, FEVS 56, 190 - 192; OVG Lüneburg, FEVS 47, 407 - 412; FEVS 55, 501 - 508).
  • SG Berlin, 13.12.2005 - S 63 AS 3523/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Arbeitslosengeld II - Abschaffung der

    Mit der Festlegung auf jeweils neunzig Prozent des Regelsatzes für erwachsene Haushaltsangehörige hat der Gesetzgeber lediglich die schon in der Rechtsprechung zum Sozialhilferecht entwickelte Konzeption des Mischregelsatzes übernommen, die immer dann zur Anwendung kommt, wenn nicht festgestellt werden kann, wer als Haushaltsvorstand anzusehen ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, FEVS 56, 190-192, OVG Lüneburg, FEVS 47, 407-412; FEVS 55, 501-508).
  • SG Schleswig, 14.09.2005 - S 17 SO 192/05

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - Regelsatzanpassung bei

    Gibt es bei mehreren Beteiligten keine näheren Anhaltspunkte für eine prozentuale Verteilung, darf diese nach Kopfteilen geschehen (Verwaltungsgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. August 2004 - 12 S 1588/04 -, FEVS 96, S. 190).
  • SG Koblenz, 18.05.2006 - S 13 ER 88/06

    Arbeitslosengeld II - Bildung eines Mischregelsatzes beim Bestehen einer

    Denn auch in diesem Fall verteilt sich der für die Generalunkosten des Haushalts erforderliche Bedarf von 69 EUR auf mehrere Personen, so dass deren jeweilige Regelleistung nicht um jeweils 69 EUR, sondern nur um einen anteiligen Betrag hiervon zu erhöhen ist (ebenso VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.08.2004, - 12 S 1588/04 - zum Mischregelsatz nach dem Bundessozialhilfegesetz).
  • LSG Hamburg, 24.01.2007 - L 4 SO 3/05

    Anspruch auf höhere Grundsicherungsleistungen; Aufteilung einer

  • SG Oldenburg, 19.06.2006 - S 2 SO 273/05
  • SG Oldenburg, 19.06.2006 - S 2 SO 272/05
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