Rechtsprechung
LG Köln, 01.12.1998 - 12 S 188/98 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZM 1999, 1136
Wird zitiert von ...
- LG Saarbrücken, 31.03.2006 - 13 B S 112/05
Voraussetzungen für die Kündigung eines Mietvertrags aufgrund eines …
Hiervon abweichende Auffassungen in der Rechtsprechung (OLG Hamburg NJW 1983, 182 [OLG Hamburg 07.04.1982 - 4 U 167/81] ; LG Köln NZM 1999, 1136) haben ihren Grund nicht in einer abweichenden dogmatischen Einordnung des Kündigungsrechts nach § 573a BGB , sondern ausschließlich in dem - auch von der Kammer für zutreffend erachteten - Grundgedanken, dass der Vermieter es nicht in der Hand haben darf, durch nachträgliche Veränderungen den sonst zugunsten des Mieters eingreifenden Bestandsschutz des Mietverhältnisses zu beseitigen (…OLG Karlsruhe a.a.O.).Der gebotene Schutz des Mieters lässt sich dogmatisch indes weder dadurch herstellen, dass die "bauliche Verbindung" der vom Vermieter genutzten Räume gefordert wird (hierzu LG Bremen Az.: 2 S 552/97, zitiert nach [...]), noch wird sie dadurch erreicht, dass - nur für den Fall des § 573a BGB - hinsichtlich des Bestehens des Kündigungsrechtes nicht auf den Zeitpunkt der Kündigungserklärung, sondern auf den Zeitpunkt des Vertragsbeginns abzustellen ist (vgl. hierzu OLG Hamburg NJW 1983, 182 [OLG Hamburg 07.04.1982 - 4 U 167/81] ; LG Köln NZM 1999, 1136).