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   LG Landshut, 21.11.2007 - 12 S 2236/07   

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LG Landshut, 21.11.2007 - 12 S 2236/07 (https://dejure.org/2007,9111)
LG Landshut, Entscheidung vom 21.11.2007 - 12 S 2236/07 (https://dejure.org/2007,9111)
LG Landshut, Entscheidung vom 21. November 2007 - 12 S 2236/07 (https://dejure.org/2007,9111)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Aufwendungen des Mieters für Schönheitsreparaturen bei Vertragsbeendigung infolge einer unwirksamen Wohnraummietvertragsklausel sind vom Vermieter zu ersetzen.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 536a Abs. 2 § 539 § 670 § 677 § 683 § 812
    Aufwendungsersatzanspruch des Mieters bei Endrenovierung aufgrund unwirksamer Vertragsklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt24.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Anspruch des Mieters auf Aufwendungsersatz bei unwirksamer Renovierungsklausel

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Aufwendungsersatzanspruch des Mieters bei unwirksamer Renovierungsklausel

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.01.2005 - VIII ZR 66/04

    Zustandekommen eines Energielieferungsvertrages bei Einstellung der Lieferungen

    Auszug aus LG Landshut, 21.11.2007 - 12 S 2236/07
    Gegen das Vorliegen dieses Fremdgeschäftsführungswillens spricht auch nicht der Umstand, dass die Kläger sich irrtümlicherweiser, auf Grund der von ihnen für wirksam erachteten Vertragsklausel, für verpflichtet ansahen, die Schönheitsreparaturen durchzuführen (so aber LG Berlin Urt. v. 23.10.2006, 62 S 187/06, Börstinghaus aaO, Lange NZM 2007, 785) Nach ständiger Rechtsprechung des BGH schließt allein die Tatsache, dass sich der Geschäftsführer auf der Grundlage einer nichtigen vertraglichen Regelung irrigerweise für verpflichtet hält, das Geschäft eines anderen zu besorgen, die Anwendbarkeit der §§ 677 ff. BGB nicht aus (vgl. BGH NJW 1993, 3196 , NJW-RR 2005, 639, 641 NJW-RR 1993, 200 , NJW-RR 1989, 970 m.w.N, Palandt-Sprau § 677 BGB Rn. 7 am Ende und Rn. 11).
  • BGH, 07.03.1989 - XI ZR 25/88

    Aufwendungsersatzbei Unwirksamkeit des Verwaltervertrags

    Auszug aus LG Landshut, 21.11.2007 - 12 S 2236/07
    Gegen das Vorliegen dieses Fremdgeschäftsführungswillens spricht auch nicht der Umstand, dass die Kläger sich irrtümlicherweiser, auf Grund der von ihnen für wirksam erachteten Vertragsklausel, für verpflichtet ansahen, die Schönheitsreparaturen durchzuführen (so aber LG Berlin Urt. v. 23.10.2006, 62 S 187/06, Börstinghaus aaO, Lange NZM 2007, 785) Nach ständiger Rechtsprechung des BGH schließt allein die Tatsache, dass sich der Geschäftsführer auf der Grundlage einer nichtigen vertraglichen Regelung irrigerweise für verpflichtet hält, das Geschäft eines anderen zu besorgen, die Anwendbarkeit der §§ 677 ff. BGB nicht aus (vgl. BGH NJW 1993, 3196 , NJW-RR 2005, 639, 641 NJW-RR 1993, 200 , NJW-RR 1989, 970 m.w.N, Palandt-Sprau § 677 BGB Rn. 7 am Ende und Rn. 11).
  • BGH, 28.10.1992 - VIII ZR 210/91

    Aufwendungsersatz bei nichtigem Auftragsverhältnis

    Auszug aus LG Landshut, 21.11.2007 - 12 S 2236/07
    Gegen das Vorliegen dieses Fremdgeschäftsführungswillens spricht auch nicht der Umstand, dass die Kläger sich irrtümlicherweiser, auf Grund der von ihnen für wirksam erachteten Vertragsklausel, für verpflichtet ansahen, die Schönheitsreparaturen durchzuführen (so aber LG Berlin Urt. v. 23.10.2006, 62 S 187/06, Börstinghaus aaO, Lange NZM 2007, 785) Nach ständiger Rechtsprechung des BGH schließt allein die Tatsache, dass sich der Geschäftsführer auf der Grundlage einer nichtigen vertraglichen Regelung irrigerweise für verpflichtet hält, das Geschäft eines anderen zu besorgen, die Anwendbarkeit der §§ 677 ff. BGB nicht aus (vgl. BGH NJW 1993, 3196 , NJW-RR 2005, 639, 641 NJW-RR 1993, 200 , NJW-RR 1989, 970 m.w.N, Palandt-Sprau § 677 BGB Rn. 7 am Ende und Rn. 11).
  • LG Karlsruhe, 28.04.2006 - 9 S 479/05

    Wohnraummiete: Aufwendungsersatzanspruch des Mieters bei Durchführung der

    Auszug aus LG Landshut, 21.11.2007 - 12 S 2236/07
    Da eine berechtigte Geschäftsführung ohne Auftrag gem. §§ 539, 677, 683, 670 BGB vorliegt (so auch LG Karlsruhe NJW 2006, 1983, LG Wuppertal WuM 2007, 567 , Schmidt-Futterer/Langenberg Mietrecht 9. A. § 539 BGB Rn. 30), besteht ein Rechtsgrund für die vorgenommenen Schönheitsreparaturen, so dass darauf gestützte Bereicherungsansprüche ausscheiden (vgl. BGH NJW 1993, 1396 ).
  • LG Berlin, 23.10.2006 - 62 S 187/06
    Auszug aus LG Landshut, 21.11.2007 - 12 S 2236/07
    Gegen das Vorliegen dieses Fremdgeschäftsführungswillens spricht auch nicht der Umstand, dass die Kläger sich irrtümlicherweiser, auf Grund der von ihnen für wirksam erachteten Vertragsklausel, für verpflichtet ansahen, die Schönheitsreparaturen durchzuführen (so aber LG Berlin Urt. v. 23.10.2006, 62 S 187/06, Börstinghaus aaO, Lange NZM 2007, 785) Nach ständiger Rechtsprechung des BGH schließt allein die Tatsache, dass sich der Geschäftsführer auf der Grundlage einer nichtigen vertraglichen Regelung irrigerweise für verpflichtet hält, das Geschäft eines anderen zu besorgen, die Anwendbarkeit der §§ 677 ff. BGB nicht aus (vgl. BGH NJW 1993, 3196 , NJW-RR 2005, 639, 641 NJW-RR 1993, 200 , NJW-RR 1989, 970 m.w.N, Palandt-Sprau § 677 BGB Rn. 7 am Ende und Rn. 11).
  • BGH, 23.09.1999 - III ZR 322/98

    Aufwendungsersatzanspruch des "Erbensuchers"

    Auszug aus LG Landshut, 21.11.2007 - 12 S 2236/07
    Liegt somit zumindest auch ein objektiv fremdes Geschäft vor, das von seinem Inhalt in den Rechts- und Interessenkreis der Beklagten fiel, so besteht allein auf Grund seiner Vornahme bereits eine Vermutung für Bewusstsein und Willen der Fremdgeschäftsführung (vgl. Palandt-Sprau § 677 BGB Rn. 6 und 4, BGH NJW 2000, 72 ).
  • BGH, 09.12.1992 - VIII ZR 218/91

    Vollstreckungsgegenklage bei Abtretung der titulierten Forderung - Treuwidrige

    Auszug aus LG Landshut, 21.11.2007 - 12 S 2236/07
    Da eine berechtigte Geschäftsführung ohne Auftrag gem. §§ 539, 677, 683, 670 BGB vorliegt (so auch LG Karlsruhe NJW 2006, 1983, LG Wuppertal WuM 2007, 567 , Schmidt-Futterer/Langenberg Mietrecht 9. A. § 539 BGB Rn. 30), besteht ein Rechtsgrund für die vorgenommenen Schönheitsreparaturen, so dass darauf gestützte Bereicherungsansprüche ausscheiden (vgl. BGH NJW 1993, 1396 ).
  • BGH, 30.09.1993 - VII ZR 178/91

    Vergütungsanspruch bei nichtigem Bauvertrag

    Auszug aus LG Landshut, 21.11.2007 - 12 S 2236/07
    Gegen das Vorliegen dieses Fremdgeschäftsführungswillens spricht auch nicht der Umstand, dass die Kläger sich irrtümlicherweiser, auf Grund der von ihnen für wirksam erachteten Vertragsklausel, für verpflichtet ansahen, die Schönheitsreparaturen durchzuführen (so aber LG Berlin Urt. v. 23.10.2006, 62 S 187/06, Börstinghaus aaO, Lange NZM 2007, 785) Nach ständiger Rechtsprechung des BGH schließt allein die Tatsache, dass sich der Geschäftsführer auf der Grundlage einer nichtigen vertraglichen Regelung irrigerweise für verpflichtet hält, das Geschäft eines anderen zu besorgen, die Anwendbarkeit der §§ 677 ff. BGB nicht aus (vgl. BGH NJW 1993, 3196 , NJW-RR 2005, 639, 641 NJW-RR 1993, 200 , NJW-RR 1989, 970 m.w.N, Palandt-Sprau § 677 BGB Rn. 7 am Ende und Rn. 11).
  • LG Wuppertal, 23.08.2007 - 9 S 478/06

    Wenn eine Endrenovierung vom Mieter nicht geschuldet wird, kann dieser vom

    Auszug aus LG Landshut, 21.11.2007 - 12 S 2236/07
    Da eine berechtigte Geschäftsführung ohne Auftrag gem. §§ 539, 677, 683, 670 BGB vorliegt (so auch LG Karlsruhe NJW 2006, 1983, LG Wuppertal WuM 2007, 567 , Schmidt-Futterer/Langenberg Mietrecht 9. A. § 539 BGB Rn. 30), besteht ein Rechtsgrund für die vorgenommenen Schönheitsreparaturen, so dass darauf gestützte Bereicherungsansprüche ausscheiden (vgl. BGH NJW 1993, 1396 ).
  • BGH, 27.05.2009 - VIII ZR 302/07

    Kostenerstattungsanspruch des Mieters bei unwirksamer Endrenovierungsklausel

    In der mietrechtlichen Instanzrechtsprechung wie auch im Schrifttum wird verbreitet die Auffassung vertreten, dass der Mieter, der auf Grund einer unwirksamen Schönheitsreparaturklausel renoviert, selbst bei einer Schlussrenovierung kein Geschäft des Vermieters führt (LG Berlin, GE 2007, 517, 518; LG Waldshut-Tiengen, WuM 2000, 240 ; AG Köln, WuM 2006, 261, 262 ; AG München, NZM 2001, 1030; Blank, a.a.O., S. 197 f.; Staudinger/Emmerich, BGB (2006), § 539 Rdnr. 6; Both, WuM 2007, 3, 6; Horst, DWW 2007, 48, 52; Lange, NZM 2007, 785, 787; Paschke, WuM 2008, 647, 648 f.; Kinne, GE 2009, 358 f.; aA: LG Landshut WuM 2008, 335; LG Wuppertal, ZMR 2007, 973; LG Karlsruhe, NZM 2006, 508 ; Sternel, a.a.O., S. 502).
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