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   VGH Baden-Württemberg, 04.06.2008 - 12 S 2559/06   

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https://dejure.org/2008,3672
VGH Baden-Württemberg, 04.06.2008 - 12 S 2559/06 (https://dejure.org/2008,3672)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.06.2008 - 12 S 2559/06 (https://dejure.org/2008,3672)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. Juni 2008 - 12 S 2559/06 (https://dejure.org/2008,3672)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Normenkontrollverfahren - Gültigkeit einer Rechtsverordnung über die Förderung von Kindertageseinrichtungen mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gültigkeit einer Rechtsverordnung über die Förderung von Kindertageseinrichtungen mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet (KiTaGVO); Verstoß gegen den Gleichheitssatz wegen behaupteter Willkür bei der Verteilung von Zuschüssen für Kindertageseinrichtungen; ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 2... Satz 1; ; SGB VIII § 3; ; SGB VIII § 4; ; SGB VIII § 5; ; SGB VIII § 69; ; SGB VIII § 74; ; SGB VIII § 74a; ; SGB VIII § 79; ; KiTaG § 3; ; KiTaG § 8; ; KGaG § 8; ; KiTaGVO § 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Förderung von Kindertageseinrichtungen mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet

  • rechtsportal.de

    Förderung von Kindertageseinrichtungen mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • VGH Baden-Württemberg (Pressemitteilung)

    Normenkontrolle von Waldorfkindergärten gegen Verordnung über staatliche Förderung weitgehend erfolglos

  • juraforum.de (Pressemitteilung)

    Kein Förderanspruch für Waldorfkindergärten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Normenkontrolle von Waldorfkindergärten gegen Verordnung über staatliche Förderung weitgehend erfolglos - Waldorfkindergärten erhalten keine staatlichen Förderungen - VGH bestätigt Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2009, 95
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2006 - 12 S 2474/06

    Zum Anspruch eines freien Trägers der Jugendhilfe zur Förderung von Kindergärten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.06.2008 - 12 S 2559/06
    Die Zuständigkeit der Gemeinden zur finanziellen Förderung von Kindergärten nach dem KiTaG verdrängt die Förderverpflichtung des örtlich zuständigen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 18.12.2006 - 12 S 2474/06 -).

    Soweit der Senat in seinem Urteil vom 18.12.2006 - 12 S 2474/06 - einklagbare Ansprüche der freien Träger nach Maßgabe von § 74 Abs. 1 und 2 SGB VIII gegen den Träger der öffentlichen Jugendhilfe dem Grunde nach neben dem (früheren) § 8 KGaG bejaht hat, hat sich die für diese Entscheidung maßgebliche Rechtslage durch das am 01.01.2005 in Kraft getretene Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) vom 27.12.2004 (BGBl. I S. 3852) entscheidend geändert.

    (ebenso Münder/u.a., Frankfurter Kommentar zum SGB VIII, 5. Aufl. 2006, § 74a RdNr. 2; Schellhorn, in: Schellhorn u.a., SGB VIII, 3. Aufl. 2007, § 74a RdNr. 5, 7; Wiesner in Wiesner u.a., 3. Aufl., SGB VIII 3. Aufl. 2006, § 74a RdNr. 1; Fridrich/Lieber, Förderansprüche der freien Träger von Kindergärten und Kinderkrippen, VBlBW 2008, 81, 83; a.A. Wabnitz, ZKJ 2007, 191 f. unter Berufung auf das Senatsurteil vom 18.12.2006, a.a.O.).

    Auch auf das Senatsurteil vom 18.12.2006, a.a.O., kann sich diese Rechtsauffassung nicht stützen.

    Die Auswirkungen der durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz erfolgten Gesetzesänderung waren im Senatsurteil vom 18.12.2006, a.a.O., ausdrücklich offen gelassen worden; ebenso wenig war die Änderung des § 8 KGaG durch das Gesetz zur Änderung des Kindergartengesetzes vom 14.02.2006 Gegenstand jenes Verfahrens.

    (Soweit im Senatsurteil vom 18.12.2006, a.a.O., ausgeführt wird, dass für Einrichtungen mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet "nur" eine Ausnahmeförderung in Betracht komme, wird daran im Hinblick auf die Gesetzesänderung nicht mehr festgehalten.) Bezüglich der Aufnahme in den Bedarfsplan steht den betroffenen Trägern ein - gegebenenfalls auch gerichtlich durchsetzbarer - Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung zu (vgl. Senatsurteil vom 18.12.2006, a.a.O., S. 35 des amtlichen Umdrucks).

    Allerdings ist für die Frage, ob ein gleichwertiger Platz i.S.d. § 8 Abs. 3 S. 1 KiTaG in der Wohnsitzgemeinde zur Verfügung steht, auf die zur Bedarfsdeckung i.S.d. SGB VIII geltenden Grundsätze zurückzugreifen (vgl. zu diesen Senatsurteil vom 18.12.2006, a.a.O., S. 17 f.) Das KiTaG enthält zwar unmittelbar keine entsprechenden Maßstäbe, nimmt jedoch seinerseits auf Grundsätze des SGB VIII - etwa in § 3 KiTaG - Bezug.

    Der Anspruch auf einen Kindergartenplatz gemäß § 24 Abs. 1 S. 1 SGB VIII und die damit korrespondierende Verpflichtung zur Bereitstellung eines bedarfsgerechten Angebots sind daher nicht nur auf die Bereitstellung irgendwelcher Kindergärtenplätze gerichtet, sondern nur auf die Bereitstellung von solchen Plätzen, die den konkreten ("in der jeweils von den Eltern gewählten Form"), verfassungsrechtlich geschützten Anforderungen der Eltern möglichst weitgehend genügen (vgl. zu diesen Grundsätzen im Einzelnen Senatsurteil vom 18.12.2006, a.a.O., S. 17 f.).

    So hat der Senat in seinem Urteil vom 18.12.2006, a.a.O., ebenfalls entschieden, dass die Problematik alternativer Bedarfsdeckung (in jenem Fall ebenfalls durch einen Waldorfkindergarten) durch unterschiedliche Anbieter zwar nicht den Förderanspruch nach § 74 Abs. 1, 2 SGB VIII dem Grunde nach in Frage stellen darf, dass aber die Frage der Förderung über den festgestellten quantitativen Bedarf hinaus (nur dieser Fall wirft überhaupt rechtliche Fragen auf) sehr wohl bei der Frage nach Art und Höhe der Förderung Bedeutung erlangen kann.

    Entgegen ihrer Auffassung verletzt die KiTaGVO aber auch nicht die aus der Schutzpflicht des Art. 6 GG folgende Aufgabe des Staates, die Kinderbetreuung in der jeweils von den Eltern gewählten Form in ihren tatsächlichen Voraussetzungen zu ermöglichen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.11.1998, BVerfGE 99, 216, 234 und Senatsurteil vom 18.12.2006, a.a.O., S. 22).

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.06.2008 - 12 S 2559/06
    Aus der Schutzpflicht ergibt sich insbesondere die Aufgabe des Staates, die Kinderbetreuung in der jeweils von den Eltern gewählten Form in ihren tatsächlichen Voraussetzungen zu ermöglichen und zu fördern (BVerfGE 87, 1, 38 f.; 88, 203, 258 f.).
  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.06.2008 - 12 S 2559/06
    Aus der Schutzpflicht ergibt sich insbesondere die Aufgabe des Staates, die Kinderbetreuung in der jeweils von den Eltern gewählten Form in ihren tatsächlichen Voraussetzungen zu ermöglichen und zu fördern (BVerfGE 87, 1, 38 f.; 88, 203, 258 f.).
  • BVerwG, 25.04.2002 - 5 C 18.01

    Jugendhilfe, Förderung von Kindergärten der freien -; Förderung der freien

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.06.2008 - 12 S 2559/06
    Von daher gibt es keinen Anspruch auf einen bestimmten Kindergartenplatz oder einen bestimmten Kindergarten (BVerwG, Urteil vom 25.04.2002 - 5 C 18.01 - BVerwGE 116, 226, 231).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.06.2008 - 12 S 2559/06
    Entgegen ihrer Auffassung verletzt die KiTaGVO aber auch nicht die aus der Schutzpflicht des Art. 6 GG folgende Aufgabe des Staates, die Kinderbetreuung in der jeweils von den Eltern gewählten Form in ihren tatsächlichen Voraussetzungen zu ermöglichen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.11.1998, BVerfGE 99, 216, 234 und Senatsurteil vom 18.12.2006, a.a.O., S. 22).
  • BVerwG, 25.11.2004 - 5 C 66.03

    Förderung von Kindergärten der freien Jugendhilfe; Jugendhilfe, Förderung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.06.2008 - 12 S 2559/06
    Weder der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe noch kreisangehörige Gemeinden dürfen deshalb in der konkreten Förderpraxis bestehende Strukturen einfach fortschreiben und alternative Anbieter auf den bereits "gedeckten" Bedarf verweisen; kommunale und kirchliche Kindergärten dürfen nicht als "closed shop" verstanden werden (BVerwG, Urteil vom 25.11.2004 - 5 C 66/03 - DVBl. 2005, 772, 773).
  • OVG Niedersachsen, 07.02.2006 - 4 LB 389/02

    Gemeindlicher Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.06.2008 - 12 S 2559/06
    Darüber hinaus durfte der Verordnungsgeber in seine Erwägungen maßgeblich einbeziehen, dass die Gewährung platzbezogener Zuschüsse nach § 1 Abs. 1 KiTaGVO für Einrichtungen mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet bereits die dritte Fördermöglichkeit darstellt und diese dem Grunde nach ohne jede Rücksicht auf die gemeindliche Bedarfsplanung erfolgt (zur Berücksichtigung etwa entstehender Überkapazitäten im Rahmen des Förderungskonzeptes vgl. auch OVG Niedersachsen, Urteil vom 07.02.2000 - 4 LB 389/02 -, juris).
  • VG Braunschweig, 18.01.2007 - 3 A 79/06

    Anpassung; Auslastung; Bedarf; Bescheid; Eigenleistung; Einrichtung; Ermessen;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.06.2008 - 12 S 2559/06
    Die Verfolgung dieses Ziels steht in Einklang mit § 77 Abs. 2 der Gemeindeordnung und § 6 Abs. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz, wonach die Gemeinden bei ihrer Aufgabenerfüllung auch die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten haben; die Gemeinden können daher nicht verpflichtet werden, auf Dauer Überkapazitäten zu finanzieren (vgl. hierzu VG Braunschweig, Urteil von 18.01.2007 - 3 A 79/06 -, juris).
  • BVerfG, 01.07.1987 - 1 BvL 21/82

    Verfassungsmäßigkeit der Pauschgebührenregelung nach § 184 SGG

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.06.2008 - 12 S 2559/06
    Auch die Entstehungsgeschichte der Norm kann insoweit herangezogen werden (BVerfG, Beschluss vom 01.07.1987, BVerfGE 76, S. 130, 140).
  • EuGH, 17.06.1997 - C-70/95

    Sodemare u.a.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.06.2008 - 12 S 2559/06
    Auch die von den Antragstellern herangezogene Vorschrift des Art. 253 EGV ist im vorliegenden Fall nicht einschlägig; Gemeinschaftsrecht stellt keine Anforderungen an die Begründung einer nationalen generellen Regelung (EuGHE I 1997, 3395 RdNr. 18 f. - Sodemar SA u.a.).
  • BVerfG, 22.10.2004 - 1 BvR 528/04

    Keine Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten durch Kürzung

  • BVerfG, 22.10.1991 - 1 BvR 393/85

    Zulassung zum Studium

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.01.2008 - 7 A 10974/07

    Landkreise können zur Beteiligung an Personalkosten für Waldorfkindergarten

  • BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 15.80

    Universitätsrecht - Kapazitätsermittlung - Medizin - ZVS-Beispielstudienplan

  • OVG Berlin, 27.05.2002 - 8 M 24.01

    Auf die Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft gerichteter Wille i.S.v. §

  • BVerfG, 21.11.2017 - 2 BvR 2177/16

    Kommunalverfassungsbeschwerde gegen die Verlagerung der Verpflichtung zur

    (1) § 79 SGB VIII legt als eine Art "Fundamentalnorm" (Kunkel/Kepert, in: Kunkel/Kepert/Pattar, SGB VIII, 6. Aufl. 2016, beck-online, § 79 Rn. 3; vgl. auch VGH BW, Urteil vom 4. Juni 2008 - 12 S 2559/06 -, juris, Rn. 64) die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung der Träger der öffentlichen Jugendhilfe fest.

    Es entspricht damit dem gesetzlichen Leitbild des § 79 Abs. 1 SGB VIII, der die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe begründet und sie verpflichtet zu gewährleisten, dass die zur Erfüllung der Aufgaben erforderlichen und geeigneten Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen (VGH BW, Urteil vom 4. Juni 2008 - 12 S 2559/06 -, juris, Rn. 64).

  • VG Karlsruhe, 25.11.2008 - 8 K 1727/08

    Anspruch auf Zuschussgewährung gegen die Wohnsitzgemeinde

    Eine monatsanteilige Kürzung des Zuschusses sei nicht zulässig, da der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 04.06.2008 (12 S 2559/06) im Normenkontrollverfahren § 1 Abs. 4 KiTaGVO für unwirksam erklärt habe.

    Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urt. v. 04.06.2008 - 12 S 2559/06 -, juris; vgl. auch Urt. v. 18.12.2006 - 12 S 2474/06 -, juris) ist ein gleichwertiger Platz nicht bereits dann vorhanden, wenn es im Gebiet der Wohnsitzgemeinde überhaupt verfügbare Betreuungsplätze gibt; vielmehr fehlt es insbesondere dann an der Gleichwertigkeit, wenn der Platz, für den die Förderung begehrt wird, ein besonderes pädagogisches Konzept aufweist.

    Durch Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 04.06.2008 (12 S 2559/06 - juris) im Normenkontrollverfahren ist nunmehr geklärt, dass die gesetzliche Regelung des § 1 Abs. 1 KiTaGVO wirksam ist.

    Die Beklagte durfte keine monatsanteilige Kürzung des Zuschusses nach § 1 Abs. 4 KiTaGVO vornehmen, da der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Regelung des § 1 Abs. 4 KiTaGVO, wonach der platzbezogene Festbetragszuschuss nur für jeden vollen Monat gewährt wird, in dem ein Kind in der Einrichtung angemeldet ist und diese tatsächlich besucht, für unwirksam erklärt hat (Urt. v. 04.06.2008 - 12 S 2559/06 -, juris).

    Mit dem Gesetz zur Änderung des Kindergartengesetzes vom 14.02.2006 hat der Landesgesetzgeber von Baden- Württemberg von dem in § 74 a SGB VIII normierten Regelungsvorbehalt abschließend Gebrauch gemacht (zum Ganzen VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.06.2008 - 12 S 2559/06 -, juris; ebenso Münder/u.a., Frankfurter Kommentar zum SGB VIII, 5. Aufl. 2006, § 74 a RdNr. 2; Wiesner in Wiesner u.a., 3. Aufl., SGB VIII, 3. Aufl. 2006, § 74 a RdNr. 1; Fridrich/Lieber, Förderansprüche der freien Träger von Kindergärten und Kinderkrippen, VBlBW 2008, 81, 83).

    Hiervon geht wohl auch der Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 04.06.2008 (12 S 2559/06) aus.

  • BVerwG, 21.01.2010 - 5 CN 1.09

    Bedarfsplanung, jugendhilferechtliche -; Einzugsgebiet, gemeindeübergreifendes -,

    - VGH Baden-Württemberg - 04.06.2008 - AZ: VGH 12 S 2559/06.
  • VGH Hessen, 01.03.2011 - 10 A 1448/10

    Interkommunaler Kostenausgleich für Kita-Platz nach § 28 HKJGB

    Übertragen werden konnte lediglich die "Durchführung von Aufgaben", was gerade darauf hinweist, dass die Gesamtverantwortung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe gemäß § 79 SGB VIII unberührt blieb (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04. Juni 2008 - 12 S 2559/06 -, juris, Rdnr. 82).
  • VG Stuttgart, 14.10.2008 - 5 K 4299/07

    Kostenausgleich für Betrieb einer Kindertageseinrichtung; Ermesssensentscheidung;

    Der Verpflichtung der Beklagten zur grundsätzlichen Orientierung an den in § 1 Abs. 2 Satz 1 KiTaGVO festgelegten Zuschüssen steht das Normenkontrollurteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 04.06.2008 (12 S 2559/06, Juris) nicht entgegen.
  • VG Gießen, 04.05.2010 - 4 K 1651/09

    Kostenausgleich für die Aufnahme ortsfremder Kinder in Tageseinrichtungen

    Eine ausschließliche Regelungszuständigkeit des Bundes ist gemäß Art. 72 Abs. 1, 74 Abs. 1 Nr. 7 GG nicht gegeben und § 69 Abs. 2 und 5 SGB-VIII i. d. F. der Bekanntmachung vom 14.12.2006 (BGBl. I, 3134; aufgehoben mit Wirkung vom 16.12.2008 durch Gesetz vom 10.12.2008, BGBl. I, 2403) steht der Kostenausgleichsregelung des § 28 HKJGB nicht entgegen (vgl. zur Zuständigkeit der Länder auch BT-Drucks. 15/3676 S. 39; BVerwG, Urteil vom 21.01.2010, 5 CN 1/09, Juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.06.2008, VBlBW 2009, 95; VG Karlsruhe, Urteil vom 25.11.2008, 8 K 1727/08, Juris; VerfG Brandenburg, Urteil vom 20.03.2003, DVBl. 2003, 938).
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