Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2012

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   OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2012 - 12 S 27.12   

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OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2012 - 12 S 27.12 (https://dejure.org/2012,13320)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.06.2012 - 12 S 27.12 (https://dejure.org/2012,13320)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. Juni 2012 - 12 S 27.12 (https://dejure.org/2012,13320)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 6 Abs 2 S 4 LuftVG, § 29b LuftVG, § 48 Abs 1 S 3 LuftVZO, § 72 VwVfG BB, § 74 VwVfG BB
    Flughafen Berlin Brandenburg; Durchsetzung von Lärmschutzauflagen innerhalb eines Tagesschutzgebietes im Hinblick auf passiven Schallschutz; Nichtanerkennung des planfestgestellten Schutzziels durch Vorhabenträger; aufsichtsrechtliche Maßnahmen gegen Vorhabenträger; ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 88 VwGO, § 122 VwGO, § 123 Abs 1 S 2 VwGO, § 49 VwVfG, § 72 VwVfG, § 74 Abs 2 S 2 VwVfG, § 6 Abs 2 S 4 LuftVG, § 29b LuftVG, § 48 Abs 1 S 3 LuftVZO, § 17 VwVG BB
    Flughafen Berlin Brandenburg; BER; Fluglärm; passiver Schallschutz; Durchsetzung von Lärmschutzauflagen; Tagschutzgebiet; Nichtanerkennung des planfestgestellten Schutzziels durch Vorhabenträger; einstweilige Anordnung; aufsichtsrechtliche Maßnahmen gegen Vorhabenträger; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweiliger Rechtsschutz der Anwohner eines Flughafens auf Einbau von Schallschutzmaßnahmen für den Tagzeitraum noch vor Inbetriebnahme des Flughafens; Anspruch der Anwohner auf baulichen Schallschutz i.R.d. Ausbaus des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 123 Abs. 1 S. 2; LuftVZO § 48 Abs. 1 S. 3
    Einstweiliger Rechtsschutz der Anwohner eines Flughafens auf Einbau von Schallschutzmaßnahmen für den Tagzeitraum noch vor Inbetriebnahme des Flughafens; Anspruch der Anwohner auf baulichen Schallschutz i.R.d. Ausbaus des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Anspruch von Anwohnern des Flughafens Berlin Brandenburg auf Durchsetzung des Lärmschutzprogramms

Sonstiges

  • taz.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 25.06.2012)

    Flughafen Berlin-Brandenburg: Schalldichte Fenster vergessen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 679
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 20.03.1992 - 20 A 92.40020
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2012 - 12 S 27.12
    Eine Verhinderung der Betriebsaufnahme hätte, wie die bereits erfolgte Verschiebung des Eröffnungstermins des Flughafens deutlich macht, auf vielfältige öffentliche und private Interessen gravierende Auswirkungen und erwiese sich hier als unverhältnismäßig (vgl. zum Vorstehenden im Übrigen auch BayVGH, Urteil vom 20. März 1992 - 20 A 92.40020 u.a. -).
  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2012 - 12 S 27.12
    Das Bundesverwaltungsgericht habe in seiner Entscheidung vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075/04 - (BVerwGE 125, 116 ff.) ausgeschlossen, dass der genannte Maximalpegel im Rauminnern auch nur einmal überschritten werden dürfe.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.01.2009 - 5 S 21.08

    Auslegung von Klage-, vorläufigen Rechtsschutzanträgen und sonstigen prozessualen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2012 - 12 S 27.12
    Insbesondere in einstweiligen Rechtsschutzverfahren ist bei der Auslegung ein eher großzügiger Maßstab angezeigt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Januar 2009 - OVG 5 S 21.08 - juris, Rn. 2).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2013 - 11 A 14.13

    BER-Betreiber müssen weitere Millionen in Lärmschutz stecken

    Der Bescheid ergehe zur Durchsetzung des PFB und des (von den Klägern zu 1. bis 3. erwirkten) Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. Juni 2012 (OVG 12 S 27.12), mit dem er im Wege einstweiliger Anordnung zu aufsichtsrechtlichem Einschreiten verpflichtet worden sei.

    Dem Rechtsschutzbedürfnis der Kläger steht nicht entgegen, dass der Beklagte in Umsetzung des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. Juni 2012 (OVG 12 S 27.12) mit aufsichtsrechtlicher Verfügung vom 2. Juli 2012 gegenüber der Beigeladenen tätig geworden ist, um das planfestgestellte Tagschutzziel auf diese Weise durchzusetzen.

    Steht jedoch ­ wie im vorliegenden Fall ­ nicht nur eine unzureichende Umsetzung der Auflagen zum passiven Lärmschutz in einzelnen Fällen, sondern eine im Ansatz fehlerhafte Auslegung und damit eine systematische Verfehlung des hinter den Schutzauflagen stehenden Schutzziels im Raum (s. dazu unter 4.), vermittelt die Schutzauflage dem Betroffenen auch einen Anspruch gegen die Genehmigungsbehörde auf aufsichtsrechtliches Einschreiten, zumal er nicht auf die Regelung über die Pflicht zur Verminderung von Fluglärm in § 29 b LuftVG verwiesen werden kann, die nach zutreffender Auffassung nicht dem Schutz des Einzelnen, sondern als bloße Gewichtungsvorgabe nur der Allgemeinheit dient (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Juni 2012 ­ OVG 12 S 27.12 ­ juris Rn. 27 f.; BayVGH, Urteil vom 20. März 1992 ­ 20 A 92.40020 u.a. ­ UA S. 19; Grabherr/Reidt/Wysk, Luftverkehrsgesetz, Stand 12/2002, § 29 b, Rn. 3; BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 ­ BVerwG 4 A 1075.04 ­ BVerwGE 125, 116 Rn. 269).

    Zwar kommt das NAT-Kriterium von 0, 49 x 55 dB(A) dem Schutzziel näher als das in dem vorläufigen Rechtsschutzverfahren OVG 12 S 27.12 vorrangig diskutierte NAT- Kriterium von 6 x 55 dB(A) (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, a.a.O., Rn. 29).

  • BVerwG, 31.07.2012 - 4 A 7001.11

    Luftrechtlicher Planfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Anfechtungsverfahren;

    Dadurch unterscheidet sich eine Klage auf Rücknahme des Planfeststellungsbeschlusses von einer Klage auf Erlass nachträglicher Schutzauflagen nach § 75 Abs. 2 VwVfG oder auf Erlass von Aufsichtsmaßnahmen zur Umsetzung derartiger Schutzauflagen, auf die sich die Zuständigkeit nach § 5 Abs. 1 VerkPBG nicht erstreckt (Beschluss vom 18. Mai 2000 a.a.O.; Urteil vom 10. August 2000 - BVerwG 4 A 11.99 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 158 - juris Rn. 32; Beschluss vom 24. Juni 2010 - BVerwG 9 A 36.08 - Buchholz 407.3 § 5 VerkPBG Nr. 18, jeweils zu § 75 Abs. 2 VwVfG; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Juni 2012 - OVG 12 S 27.12 - ZUR 2012, 505 zu Aufsichtsmaßnahmen).
  • VG Köln, 19.12.2017 - 7 K 1634/15
    Ob dies der Fall ist, ergibt sich aus dem jeweils einschlägigen Fachrecht, Vgl. BayVGH, Beschluss vom 28.08.2015 - 9 ZB 13.1876 - BVerwG, Beschluss vom 15.01.2014 - 4 B 36.13 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.06.2012 - 12 S 27.12 - VG Frankfurt/M., Urteil vom 28.03.2011 - 9 K 566/10.F -, NJW 2011, 2747 f., vorliegend aus dem Recht der Medizinprodukte, zu dem In-vitro-Diagnostika gemäß § 3 Nr. 4 MPG zählen.
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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2012 - 12 S 27.12   

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https://dejure.org/2012,14398
OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2012 - 12 S 27.12 (https://dejure.org/2012,14398)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.06.2012 - 12 S 27.12 (https://dejure.org/2012,14398)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Klageerzwingung gem. § 123 Abs. 3 VwGO i.V.m. § 926 Abs. 1 ZPO bei offensichtlicher Unzulässigkeit der Klageerhebung u.a. wegen Notwendigkeit eines vorausgehenden behördlichen Verfahrens

  • rechtsportal.de

    VwGO § 123 Abs. 3; ZPO § 926 Abs. 1
    Möglichkeit der Klageerzwingung gem. § 123 Abs. 3 VwGO i.V.m. § 926 Abs. 1 ZPO bei offensichtlicher Unzulässigkeit der Klageerhebung u.a. wegen Notwendigkeit eines vorausgehenden behördlichen Verfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 27.06.1997 - 1 CE 97.392
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2012 - 12 S 27.12
    Um den durch die einstweilige Anordnung beschwerten Beteiligten gleichwohl eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren zu ermöglichen, hat das Gericht in diesen Fällen stattdessen eine Frist zur Antragstellung bei der Behörde oder gegebenenfalls zur Erhebung des Widerspruchs zu setzen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 27. Juni 1997, - 1 CE 97.392 -, BayVBl. 1998, 153, NVwZ-RR 1998, 685, sowie juris, dort Rn. 21; Dombert in Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz, 6. Aufl., Rn. 478 f.; Puttler in Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl., § 123 Rn. 140; Schoch in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 123 Rn. 191).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.02.2019 - 3 S 94.18

    Gegenstand des Anordnungsverfahrens; Erteilung einer vorläufigen

    Hat der von einer einstweiligen Anordnung Begünstigte einen entsprechenden Antrag bei der Behörde bereits gestellt und wurde über diesen noch nicht entschieden, ist die Hauptsache in diesem Sinne anhängig mit der Folge, dass die Voraussetzungen für eine gerichtliche Anordnung nicht erfüllt sind (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Juni 2012 - OVG 12 S 27.12 - juris Rn. 4).
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