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   OVG Berlin-Brandenburg, 06.05.2009 - 12 S 35.09   

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https://dejure.org/2009,20747
OVG Berlin-Brandenburg, 06.05.2009 - 12 S 35.09 (https://dejure.org/2009,20747)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.05.2009 - 12 S 35.09 (https://dejure.org/2009,20747)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. Mai 2009 - 12 S 35.09 (https://dejure.org/2009,20747)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung des § 1 Abs. 2 S. 2 Dienstleistungsstatistikgesetz (DlStatG) bezüglich der Rotation bei der Auswahl der Erhebungseinheiten; Zulässigkeit einer wiederholten Heranziehung zur Auskunftserteilung ohne neue Stichprobenziehung

  • Judicialis

    VwGO § 146 Abs. 4; ; BundesstatistikG § 15 Abs. 6; ; DlStatG § 1 Abs. 1; ; DlStatG § 1 Abs. 2; ; DlStatG § 1 Abs. 2 Satz 1; ; DlStatG § 1 Abs. 2 Satz 2; ; HdlStatG § 5 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DlStatG § 1 Abs. 2 S. 1, 2
    Auslegung des § 1 Abs. 2 S. 2 Dienstleistungsstatistikgesetz (DlStatG) bezüglich der Rotation bei der Auswahl der Erhebungseinheiten; Zulässigkeit einer wiederholten Heranziehung zur Auskunftserteilung ohne neue Stichprobenziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Potsdam, 29.04.2008 - 3 L 166/08

    Pflicht zur rotierenden Erfassung statistischer Informationen von

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.05.2009 - 12 S 35.09
    Die von der Beschwerde angeführte Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 29. April 2008 - 3 L 166/08 - ist hier nicht einschlägig, weil die von den Antragstellern betriebene Einheit keiner so genannten "Totalschicht" angehört.
  • VG Berlin, 14.02.2007 - 2 A 64.06

    Wiederholte Heranziehung zu Auskünften für eine Dienstleistungsstatistik

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.05.2009 - 12 S 35.09
    Die von den Antragstellern mit der Beschwerde angegriffene Auslegung ist - wie das Verwaltungsgericht im Einzelnen unter Bezugnahme auf seine Rechtsprechung zutreffend dargelegt hat - mit dem Wortlaut der Vorschrift und deren Systematik vereinbar und lässt sich ferner mit dem Sinn und Zweck der Regelung begründen (vgl. VG Berlin, Urteil vom 14. Februar 2007 - VG 2 A 64.06 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2008 - 8 B 959/08

    Heranziehung eines Auskunftspflichtigen zur Auskunftserteilung i.R.d. Erhebungen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.05.2009 - 12 S 35.09
    Ob es ermessensfehlerfrei wäre, eine erneute Stichprobenziehung regelmäßig erst nach Ablauf eines noch längeren Zeitraumes durchzuführen (vgl. dazu OVG NW, Beschluss vom 29. August 2008, NWVBl. 2009, 156), und ob sich die in dem Klageverfahren VG 2 A 46.08 und die im vorliegenden Verfahren mit Schriftsatz vom 9. März 2009 abgegebenen Äußerungen des Antragsgegners widersprechen und auf einen Ermessensfehlgebrauch schließen lassen, kann im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nicht abschließend geklärt werden.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.2016 - 1 S 665/14

    Heranziehung zur Dienstleistungsstatistik; Erforderlichkeit des systematischen

    Deren Bestimmung obliegt daher ebenfalls dem Ermessen der zuständigen Behörde (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.06.2011, a.a.O. ; vgl. auch OVG Bln.-Bbg., Beschl. v. 06.05.2009 - 12 S 35.09 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2009 - 12 S 44.09

    Erneute Heranziehung eines Betriebes zur Strukturerhebung im

    Mit der Dienstleistungsstatistik verfolgt der Gesetzgeber legitime Interessen des Gemeinwohls, weil die Beobachtung und Beurteilung der Entwicklung des bedeutsamen Wirtschaftsbereichs "Dienstleistungen" entsprechende Datenerhebungen voraussetzt (vgl. Beschluss des Senats vom 6. Mai 2009 - OVG 12 S 35.09 - BA S. 3).

    Der Senat geht in ständiger Praxis in Eilverfahren der vorliegenden Art von der Hälfte des Auffangstreitwertes aus (vgl. Beschluss vom 6. Mai 2009, a.a.O.; Beschluss vom 16. Januar 2007 - OVG 12 S 2.07 -).

  • OVG Sachsen, 15.01.2010 - 3 B 45/07

    Die Entscheidung über die Dauer der Heranziehung eines nach dem

    Der hierin verwandte Begriff der jährlichen Erhebungen, der die Periodizität (vgl. hierzu § 4 DlKonjStatG, § 3 MZG 2005) betrifft, bezieht sich auf den durch eine Stichprobe ausgewählten Kreis der Auskunftspflichtigen, nicht aber auf die Ziehungshäufigkeit der Stichprobe selbst (sog. Rotation; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 6.5.2009 - 12 S 35.09 -, zitiert nach juris).
  • VG Schleswig, 25.01.2013 - 12 A 41/11

    Zu den Grenzen des Ermessens hinsichtlich des Ziehungsmodells im Bereich der

    § 1 Abs. 2 DlStatG räumt der Statistikbehörde ein pflichtgemäß auszuübendes Ermessen bei der Auswahl der Erhebungseinheiten nach einem mathematisch-statistischen Verfahren ein (vgl. allg. zur Auswahl bei Bundesstatistiken BVerwG, Beschl. v. 15.11.1989 - 1 B 136/89, Buchholz 451.04 Statistik Nr. 4; zur Dienstleistungsstatistik vgl. BVerwG, Urteil vom 29.06.2011 - 8 C 7/10, Buchholz 451.04 Statistik Nr. 12 sowie die dortige Vorinstanz Sächs. OVG, Urteil vom 15.01.2010 - 3 B 45/07 (beide ausdrücklich die Frage der Zulässigkeit einer Totalschicht offen lassend); OVG Bln.-Bbg, Beschlüsse vom 29.06.2009 - 12 S 44.09 und vom 06.05.2009 - 12 S 35.09).
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