Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 17.10.2018 - 12 S 773/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,36621
VGH Baden-Württemberg, 17.10.2018 - 12 S 773/18 (https://dejure.org/2018,36621)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.10.2018 - 12 S 773/18 (https://dejure.org/2018,36621)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Oktober 2018 - 12 S 773/18 (https://dejure.org/2018,36621)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,36621) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Unterhaltsvorschussleistungen bei fehlender Mitwirkung der Kindesmutter an der Ermittlung des Kindesvaters

  • Landesrecht Baden-Württemberg

    § 1 Abs 3 UhVorschG, § 1 Abs 2a UhVorschG, § 2 Abs 2 Nr 1 FreizügG/EU
    Unterhaltsvorschussleistungen bei fehlender Mitwirkung der Kindesmutter an der Ermittlung des Kindesvaters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) bei mangelnder Kooperation der Kindesmutter bei der Ermittlung des Kindesvaters

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1 Abs 3 UhVorschG, § 1 Abs 2a UhVorschG, § 2 Abs 2 Nr 1 FreizügG/EU
    Unterhaltsvorschussleistungen bei fehlender Mitwirkung der Kindesmutter an der Ermittlung des Kindesvaters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterhaltsvorschuss; Streitgegenständlicher Zeitraum; Mitwirkungspflicht; Weigerung der Kindesmutter, bei der Feststellung der Vaterschaft mitzuwirken

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ( UVG ) bei mangelnder Kooperation der Kindesmutter bei der Ermittlung des Kindesvaters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unterhaltsvorschussleistungen bei fehlender Mitwirkung der Kindesmutter an der Ermittlung ...

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bewilligung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fehlende Mitwirkung der Kindesmutter zur Ermittlung des Kindesvaters begründet Ausschluss von Unterhaltsvorschussleistungen - Fehlende Mitwirkung aufgrund detailarmer und pauschaler Angaben zum Verlauf der Zeugung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 869
  • FamRZ 2019, 930
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)

  • VG Berlin, 21.05.2019 - 21 K 982.18

    Mitwirkung der Kindesmutter zur Feststellung der Vaterschaft bzw. Ermittlung des

    Wie die Kammer mit dem o.g. Urteil vom 23. Januar 2018 bereits ausgeführt hat (a.a.O., Rn. 29 f.; vgl. nunmehr auch der 12. Senat des VGH Mannheim, Urteil vom 17. Oktober 2018 - 12 S 773/18 - juris Rn. 29 ff.), sind die obergerichtliche Rechtsprechung sowie die Kommentarliteratur zwar bislang davon ausgegangen, das Unterhaltsvorschussgesetz setze nach seinem Wortlaut wie auch nach seiner gesamten Konzeption voraus, dass Unterhaltsleistungen "planwidrig" ausbleiben (vgl. etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Februar 2007 - 4 LA 94/07 - juris Rn. 4; VGH Kassel, Beschluss vom 1. Juli 2004 - 10 UZ 1802/03 - juris Rn. 4; 6. Senat des VGH Mannheim, Urteil vom 8. November 1995 - 6 S 1945/95 - juris Rn. 14; Grube, UVG, 2009, § 1 Rn. 3, 99), was in der Praxis (u.a. des Beklagten) etwa bei einem One-night-stand angenommen wurde.

    So liegt ein Fall fehlender Mitwirkung etwa dann vor, wenn die Kindesmutter nicht alle in Betracht kommenden Sexualpartner benennt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. August 2013 - 6 S 41.13 - BA S. 3), wenn sie keine detaillierte Angaben dazu macht, wie sie den Sexualpartner kennengelernt hat (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 24. September 2018, a.a.O., Rn. 24), bzw. den Ablauf des Abends, an dem es zur Zeugung des Kindes gekommen ist, detailarm und pauschal schildert und sich in diesem Zusammenhang in Widersprüche verwickelt (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 17. Oktober 2018, a.a.O., Rn. 35; OVG Münster, Beschluss vom 9. Juni 2017 - 12 A 1945/16 - juris Rn. 3), oder wenn sie nicht unverzüglich die erforderlichen Schritte zur Ermittlung des Kindesvaters eingeleitet oder veranlasst hat, insbesondere nicht versucht hat, diesen am (unschwer aufzusuchenden) Ort des Kennenlernens erneut anzutreffen oder dort Informationen über ihn zu beschaffen (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 24. September 2018, a.a.O., Rn. 25).

  • VGH Bayern, 18.04.2019 - 12 C 18.1893

    Erstattung unberechtigt geleisteter Unterhaltsvorschussleistungen;

    Denn von einer Weigerung der Kindsmutter, im Sinne von § 1 Abs. 3 UVG bei der Feststellung der Vaterschaft mitzuwirken, ist dann auszugehen, wenn sie es ablehnt, bei ihr vorhandenes, zur Durchführung des Gesetzes als Entscheidungsgrundlage erforderliches Wissen der zuständigen Stelle auf Anforderung hin mitzuteilen, wenn sie es mithin an der Bereitschaft fehlen lässt, im Zusammenwirken mit der Behörde das ihr Mögliche und Zumutbare zu tun, um zur Feststellung der Vaterschaft und des Aufenthalts des Kindsvaters nach ihren Kräften beizutragen, indem sie etwa Einzelheiten verschweigt, die bei rechtzeitiger Mitteilung möglicherweise zu einer Ermittlung des Kindsvaters hätten führen können (so VGH Mannheim, U.v. 17.10.2018 - 12 S 773/18 - NJW 2019, 869 [871]).

    Ihrer Mitwirkungspflicht nach § 1 Abs. 3 UVG kommt die Kindsmutter dabei insbesondere dann nicht nach, wenn sie bei der Schilderung der Umstände der Zeugung des Kindes keine glaubhaften Angaben macht, sie beispielsweise detailarm und pauschal schildert und sich in diesem Zusammenhang in Widersprüche verwickelt, sodass das Vorbringen in seiner Gesamtheit zu der Überzeugung führt, dass ihr Vortrag, zur Identität des Kindsvaters keine weiteren Angaben machen zu können, unglaubhaft ist (vgl. VGH Mannheim, U.v. 17.10.2018 - 12 S 773/18 - NJW 2019, 869 [871]; zu den Anforderungen an die Glaubhaftigkeit der Angaben vgl. auch OVG Koblenz, U.v. 24.9.2018 - 7 A 10300/18.OVG - BeckRS 2018, 23708 Rn. 21).

    Diese Konstellation ist jedoch derjenigen eines "one-night-stand" mit einem unbekannten Partner ohne die Absicht eine Schwangerschaft herbeizuführen nicht vergleichbar (vgl. hierzu und zum Folgenden VGH Mannheim, U.v. 17.10.2018 - 12 S 773/18 - NJW 2019, 869 [871]; VG Düsseldorf, U.v. 12.8.2016 - 21 K 6480/15 - juris Rn. 39 ff.).

  • OVG Sachsen, 18.07.2019 - 3 D 41/19

    One-Night-Stand; Mitwirkungspflicht; Unterhaltsvorschuss

    Daher ist die Feststellung des Verwaltungsgerichts nicht von der Hand zu weisen, dass der Vortrag der Klägerin insgesamt unglaubhaft erscheint (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 17. Oktober 2018 - 12 S 773/18 -, juris Rn. 29 ff. m. w. N. zur Mitwirkungslast bei einem One-Night-Stand).12 Die Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 2 VwGO.
  • VG Regensburg, 18.04.2019 - 12 C 18.1893

    Erstattung unberechtigt geleisteter Unterhaltsvorschussleistungen

    Denn von einer Weigerung der Kindsmutter, im Sinne von § 1 Abs. 3 UVG bei der Feststellung der Vaterschaft mitzuwirken, ist dann auszugehen, wenn sie es ablehnt, bei ihr vorhandenes, zur Durchführung des Gesetzes als Entscheidungsgrundlage erforderliches Wissen der zuständigen Stelle auf Anforderung hin mitzuteilen, wenn sie es mithin an der Bereitschaft fehlen lässt, im Zusammenwirken mit der Behörde das ihr Mögliche und Zumutbare zu tun, um zur Feststellung der Vaterschaft und des Aufenthalts des Kindsvaters nach ihren Kräften beizutragen, indem sie etwa Einzelheiten verschweigt, die bei rechtzeitiger Mitteilung möglicherweise zu einer Ermittlung des Kindsvaters hätten führen können (so VGH Mannheim, U.v. 17.10.2018 - 12 S 773/18 - NJW 2019, 869 [871]).

    Ihrer Mitwirkungspflicht nach § 1 Abs. 3 UVG kommt die Kindsmutter dabei insbesondere dann nicht nach, wenn sie bei der Schilderung der Umstände der Zeugung des Kindes keine glaubhaften Angaben macht, sie beispielsweise detailarm und pauschal schildert und sich in diesem Zusammenhang in Widersprüche verwickelt, sodass das Vorbringen in seiner Gesamtheit zu der Überzeugung führt, dass ihr Vortrag, zur Identität des Kindsvaters keine weiteren Angaben machen zu können, unglaubhaft ist (vgl. VGH Mannheim, U.v. 17.10.2018 - 12 S 773/18 - NJW 2019, 869 [871]; zu den Anforderungen an die Glaubhaftigkeit der Angaben vgl. auch OVG Koblenz, U.v. 24.9.2018 - 7 A 10300/18.OVG - BeckRS 2018, 23708 Rn. 21).

    Diese Konstellation ist jedoch derjenigen eines "one-night-stand" mit einem unbekannten Partner ohne die Absicht eine Schwangerschaft herbeizuführen nicht vergleichbar (vgl. hierzu und zum Folgenden VGH Mannheim, U.v. 17.10.2018 - 12 S 773/18 - NJW 2019, 869 [871]; VG Düsseldorf, U.v. 12.8.2016 - 21 K 6480/15 - juris Rn. 39 ff.).

  • OVG Sachsen, 28.10.2020 - 3 D 42/20

    Anordnungsgrund; Verhältnis Unterhaltsvorschuss zu Leistungen nach SGB II;

    Eine Weigerung der Kindsmutter, bei der Feststellung der Vaterschaft mitzuwirken, ist gegeben, wenn sie es ablehnt, bei ihr vorhandenes, zur Durchführung des Gesetzes als Entscheidungsgrundlage erforderliches Wissen der zuständigen Stelle auf deren Anforderung hin mitzuteilen, wenn sie es also an der Bereitschaft fehlen lässt, im Zusammenwirken mit der Behörde das ihr Mögliche und Zumutbare zu tun, um zur Feststellung der Vaterschaft und des Aufenthalts des Kindsvaters nach ihren Kräften beizutragen, indem sie etwa Einzelheiten verschweigt, die bei rechtzeitiger Mitteilung möglicherweise zu einer Ermittlung des Kindsvaters hätten führen können (VGH BW, Urt. v. 17. Oktober 2018 - 12 S 773/18 -, juris Rn. 35; OVG NRW, Urt. v. 29.Oktober 1993 - 8 A 3347/91 -, juris Rn. 31 ff.).
  • VG Köln, 17.12.2019 - 26 K 6135/18
    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 18. April 2019 - 12 C 18.1893 -, juris, Rn. 21, 28 m.w.H. u.a. auf VGH Mannheim, Urteil vom 17. Oktober 2018 - 12 S 773/18 -, juris, Rn. 34ff.; OVG Koblenz, Urteil vom 24. September 2018 - 7 A 10300/18 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 9. Juni 2017 - 12 A 1945/16 -, juris, Rn. 3; dass., Urteil vom 29. Oktober 1993 8 A 3347/91 -, juris, Rn. 31.
  • VG Hamburg, 05.01.2023 - 13 K 2619/21

    Zur Mitwirkungsobliegenheit der Mutter gemäß § 1 Abs. 3 Unterhaltsvorschussgesetz

    Ihrer Mitwirkungsobliegenheit genügt die Kindesmutter aber zumindest dann nicht, wenn sie die Umstände der Zeugung des Kindes detailarm und pauschal schildert und sich in diesem Zusammenhang in Widersprüche verwickelt, sodass sich ihr Vortrag, zur Identität des Kindesvaters keine weiteren Angaben machen zu können, insgesamt als unglaubhaft darstellt (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 17.10.2018, 12 S 773/18, juris Rn. 35; OVG Bautzen, Beschl. v. 28.10.2020, 3 D 42/20, juris Rn. 19; OVG Bremen, Beschl. v. 12.7.2022, 2 LA 362/21, juris Rn. 17; VG Hamburg, Urt. v. 14.6.2022, 13 K 3392/20, n.v.).

    Hierzu hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Folgendes ausgeführt (siehe Urt. v. 17.10.2018, 12 S 773/18, juris Rn. 32 f.):.

  • OVG Bremen, 12.07.2022 - 2 LA 362/21

    Feststellung Vaterschaft; Glaubhaftigkeit; Kindsmutter; Mitwirkungspflichten;

    Sie genügt ihrer Mitwirkungsobliegenheit aus § 1 Abs. 3 UVG nicht, wenn sie die Umstände der Zeugung des Kindes beispielsweise detailarm und pauschal schildert und sich in diesem Zusammenhang in Widersprüche verwickelt, so dass das Vorbringen in seiner Gesamtheit zu der Überzeugung führt, dass ihr Vortrag, zur Identität des Kindsvaters keine weiteren Angaben machen zu können, unglaubhaft ist (Bay VGH , Beschl. v. 18.04.2019 - 12 C 18.1893, juris Rn. 29; VGH B-W, Urt. v. 17.10.2018 - 12 S 773/18, juris Rn. 35; OVG NW, Beschl. v. 09.06.2017 - 12 A 1945/16, juris Rn. 3).
  • VG Berlin, 26.10.2020 - 6 K 1469.16
    Wichtige Realkennzeichen, die auf den Wahrheitsgehalt einer Aussage schließen lassen, wie die Schilderung von ungewöhnlichen, ausgefallenen, überflüssigen oder nebensächlichen Einzelheiten, von Komplikationen oder von psychischen Vorgängen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Oktober 2018 - 12 S 773/18 -, juris Rn. 36), fehlten nahezu vollständig.
  • VG Berlin, 25.10.2022 - 21 K 14.22
    Wie die Kammer bereits mit Urteil vom 23. Januar 2018 - VG 21 K 581.17 - ausgeführt hat (juris Rn. 29 f.; vgl.a. VGH Mannheim, Urteil vom 17. Oktober 2018 - 12 S 773/18 - juris Rn. 29 ff.), sind die obergerichtliche Rechtsprechung sowie die Kommentarliteratur zwar jahrzehntelang davon ausgegangen, das Unterhaltsvorschussgesetz setze nach seinem Wortlaut wie auch nach seiner gesamten Konzeption voraus, dass Unterhaltsleistungen "planwidrig" ausbleiben (vgl. etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Februar 2007 - 4 LA 94/07 - juris Rn. 4; VGH Kassel, Beschluss vom 1. Juli 2004 - 10 UZ 1802/03 - juris Rn. 4; VGH Mannheim, Urteil vom 8. November 1995 - 6 S 1945/95 - juris Rn. 14; Grube, UVG, 2009, § 1 Rn. 3, 99), was in der Praxis (u.a. des Beklagten) etwa bei einem One-night-Stand angenommen wurde.
  • VG Berlin, 25.10.2022 - 21 K 1271.21
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht