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   LAG Köln, 05.05.2015 - 12 Sa 1154/14   

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https://dejure.org/2015,23983
LAG Köln, 05.05.2015 - 12 Sa 1154/14 (https://dejure.org/2015,23983)
LAG Köln, Entscheidung vom 05.05.2015 - 12 Sa 1154/14 (https://dejure.org/2015,23983)
LAG Köln, Entscheidung vom 05. Mai 2015 - 12 Sa 1154/14 (https://dejure.org/2015,23983)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Auslegung einer Versorgungsordnung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Auslegung einer Versorgungsordnung

  • IWW

    § 2 Abs. 1 BetrAVG, § ... 6 BetrAVG, §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 1, Abs. 2 lit. b) ArbGG, §§ 66 Abs. 1 S. 1, 64 Abs. 6 S. 1 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 264 Nr. 2 ZPO, § 525 Satz 2 ZPO, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 256 ZPO, § 256 Abs. 2 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 2 BetrAVG, § 286 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 288 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB, § 308 Abs. 1 ZPO, § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe einer Betriebsrente

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 2; BetrAVG § 6
    Höhe einer Betriebsrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 11.11.2014 - 3 AZR 191/12

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer vorgezogen in Anspruch

    Auszug aus LAG Köln, 05.05.2015 - 12 Sa 1154/14
    Gleichzeitig wurde dadurch die Berechnung der vorgezogen in Anspruch genommenen Altersrente nach § 6 BetrAVG - einschließlich des Verzichts auf versicherungsmathematische Abschläge in diesen Fällen - in den RL 68 geregelt und damit die bis dahin vorhandene Lücke in den RL 68 geschlossen (vgl. BAG, 11. November 2014, 3 AZR 191/12, juris, Rz. 32).

    Der durch das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 11.11.2014 (3 AZR 191/12 juris, Randziffer 23 ff.) gefundenen Auslegung schließt sich die Kammer ausdrücklich an.

    Die Revision war gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG zuzulassen, da aufgrund der von der Beklagten erhobenen und im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht noch nicht beschiedenen Verfassungsbeschwerde noch nicht endgültig feststeht, ob die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 11.11.2014 (3 AZR 191/12), an der sich das vorliegende Urteil orientiert, Bestand haben wird.

  • BAG, 25.10.1988 - 3 AZR 598/86

    Berechnung einer Versorgungsanwartschaft - Kürzung einer Versorgungsanwartschaft

    Auszug aus LAG Köln, 05.05.2015 - 12 Sa 1154/14
    An die Stelle der bisher genannten Altersgrenze (Vollendung des 65. Lebensjahres) treten durch Bezugnahme die weiteren Altersgrenzen der gesetzlichen Rentenversicherung zur Gewährung von Altersruhegeld (vgl. dazu BAG, 25. Oktober 1988, 3 AZR 598/86, juris, Rz. 43).

    Das gesetzliche Recht, vor Vollendung des 65. Lebensjahres Betriebsrente verlangen zu können, ist für ihn gegenstandslos; er darf es schon nach der Versorgungsordnung (BAG, 25.10.1988, 3 AZR 598/86, juris, Rz. 48).

  • BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 164/00

    Die vorgezogene Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden mit unverfallbarer

    Auszug aus LAG Köln, 05.05.2015 - 12 Sa 1154/14
    a Die vom Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 23.01.2001 (3 AZR 164/00) entwickelten allgemeinen Grundsätze des Betriebsrentenrechts, nach denen der Arbeitgeber berechtigt ist, eine Quotierung entsprechend § 2 BetrAVG wegen der fehlenden Betriebszugehörigkeit und gegebenenfalls eine weitere Kürzung wegen der vorgezogenen Inanspruchnahme vorzunehmen, finden bereits deshalb keine Anwendung, weil sie nur für die Berechnung der Höhe der Leistung der betrieblichen Altersvorsorge bei vorgezogener Inanspruchnahme der Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden gelten.

    Damit sieht die Versorgungszusage vor, dass der begünstigte Arbeitnehmer grundsätzlich zu einem bestimmten Zeitpunkt vor Vollendung des 65. Lebensjahres mit einer ungekürzten Betriebsrente in den Ruhestand treten kann (vgl. BAG, 23. Januar 2001, 3 AZR 164/00, juris, Rz. 18).

  • BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 832/11

    Berechnung der Betriebsrente bei vorzeitigem Ausscheiden und vorgezogener

    Auszug aus LAG Köln, 05.05.2015 - 12 Sa 1154/14
    Dies habe das Bundesarbeitsgericht auch in seiner Entscheidung vom 10. Dezember 2013 (3 AZR 832/11, juris, Rz. 65), die nochmals mit Urteil vom 12.08.2014 (3 AZR 194/12, juris, Rz. 54) bestätigt worden sei, ausdrücklich so gesehen.

    Dem stehen auch nicht die Entscheidungen des BAG vom 10. Dezember 2013 (3 AZR 832/11, juris, Rz. 65) sowie vom 12.08.2014 (3 AZR 194/12, juris, Rz. 54) entgegen.

  • BAG, 12.08.2014 - 3 AZR 194/12

    Berechnung einer vorgezogen in Anspruch genommenen Altersrente nach vorzeitigem

    Auszug aus LAG Köln, 05.05.2015 - 12 Sa 1154/14
    Dies habe das Bundesarbeitsgericht auch in seiner Entscheidung vom 10. Dezember 2013 (3 AZR 832/11, juris, Rz. 65), die nochmals mit Urteil vom 12.08.2014 (3 AZR 194/12, juris, Rz. 54) bestätigt worden sei, ausdrücklich so gesehen.

    Dem stehen auch nicht die Entscheidungen des BAG vom 10. Dezember 2013 (3 AZR 832/11, juris, Rz. 65) sowie vom 12.08.2014 (3 AZR 194/12, juris, Rz. 54) entgegen.

  • ArbG Köln, 16.08.2011 - 14 Ca 10177/10

    Berechnung einer Betriebsrente; Kürzung der im Versorgungsfall erreichbaren

    Auszug aus LAG Köln, 05.05.2015 - 12 Sa 1154/14
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgericht Köln vom 16.08.2011 - 14 Ca 10177/10 - abgeändert und.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 16.08.2011 - 14 Ca 10177/10 -, abzuändern und.

  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 610/11

    Versorgungsvertrag - Betriebliche Übung

    Auszug aus LAG Köln, 05.05.2015 - 12 Sa 1154/14
    (vgl. etwa BAG, 15. Mai 2012, 3 AZR 610/11, juris, Rz. 51; BAG, 11. November 2014, 3 AZR 848/11, juris, Rz. 36).
  • BAG, 11.11.2014 - 3 AZR 848/11

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer vorgezogen in Anspruch

    Auszug aus LAG Köln, 05.05.2015 - 12 Sa 1154/14
    (vgl. etwa BAG, 15. Mai 2012, 3 AZR 610/11, juris, Rz. 51; BAG, 11. November 2014, 3 AZR 848/11, juris, Rz. 36).
  • BAG, 28.10.2008 - 3 AZR 903/07

    Antragsmodifizierung in der Berufungsinstanz - Auslegung einer Protokollnotiz der

    Auszug aus LAG Köln, 05.05.2015 - 12 Sa 1154/14
    Diese gesetzliche Definition des Begriffs der Klageänderung gilt auch in der Berufungsinstanz (vgl. BAG, 28.10.2008, 3 AZR 903/07 juris, Randnummer 21).
  • BAG, 14.12.2010 - 3 AZR 939/08

    Versorgungsordnung - Auslegung - Beschäftigungsverhältnis

    Auszug aus LAG Köln, 05.05.2015 - 12 Sa 1154/14
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (vgl. etwa BAG, 9. Oktober 2012, 3 AZR 539/10, juris, Rz. 21; BAG, 14. Dezember 2010, 3 AZR 939/08, juris, Rz. 18 mwN).
  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 11/10

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Schema - Anhebung der

  • BAG, 09.10.2012 - 3 AZR 539/10

    Betriebliche Altersversorgung - Berufsunfähigkeitsrente - Auslegung einer

  • BAG, 24.01.2017 - 3 AZR 372/15

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer vorgezogen in Anspruch

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 5. Mai 2015 - 12 Sa 1154/14 - wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass die Beklagte Zinsen erst ab dem zweiten Tag des Folgemonats schuldet und die weiter gehende Berufung des Klägers gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts Köln vom 16. August 2011 - 14 Ca 10177/10 - zurückgewiesen wird.
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