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   LAG Niedersachsen, 01.03.2013 - 12 Sa 1169/12   

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https://dejure.org/2013,10199
LAG Niedersachsen, 01.03.2013 - 12 Sa 1169/12 (https://dejure.org/2013,10199)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 01.03.2013 - 12 Sa 1169/12 (https://dejure.org/2013,10199)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 01. März 2013 - 12 Sa 1169/12 (https://dejure.org/2013,10199)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 611 Abs. 1 BGB; § 1 Abs. 2 S. 1 Alt. 3 KSchG
    Tariflicher Sonderkündigungsschutz für ältere Beschäftigte in der Textilindustrie Westfalen; Betriebsbedingte Kündigung bei unsubstantiierten Darlegungen der Arbeitgeberin zur Unmöglichkeit der Weiterbeschäftigung

  • IWW

    KSchG § 1 TV Sicherung § 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tariflicher Sonderkündigungsschutz für ältere Beschäftigte in der Textilindustrie Westfalen; Betriebsbedingte Kündigung bei unsubstantiierten Darlegungen der Arbeitgeberin zur Unmöglichkeit der Weiterbeschäftigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611 Abs. 1; KSchG § 1 Abs. 2 S. 1 Alt. 3
    Tariflicher Sonderkündigungsschutz für ältere Beschäftigte in der Textilindustrie Westfalen; unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei unsubstantiierten Darlegungen der Arbeitgeberin zur Unmöglichkeit der Weiterbeschäftigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tariflicher Sonderkündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer in der Textilindustrie Westfalen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 08.08.1985 - 2 AZR 464/84

    Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.03.2013 - 12 Sa 1169/12
    b) In einer Entscheidung vom 08.08.1985 hat das Bundesarbeitsgericht (2 AZR 464/84, AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl) zu dem sehr ähnlich formulierten "Schwestertarifvertrag" für den Landesteil Nordrhein des Landes Nordrhein-Westfalen vom 08. Mai 1974 die Auffassung vertreten hat, der Sonderkündigungsschutz sei schon dann aufgehoben, wenn die Kündigung mit einer durch eine Rationalisierungsmaßnahme bedingten Personalreduzierung begründet wird, die nach § 111 BetrVG eine Betriebsänderung mit wesentlichen Nachteilen für die Belegschaft ist und nach § 112 BetrVG zu einem Sozialplan geführt hat.

    Damit man in den Betrieben im Interesse einer gesunden Altersstruktur, natürlich unter Berücksichtigung von vernünftigen Abfindungsbeträgen, auch ältere Arbeitnehmer "freisetzen" könne, habe die Gewerkschaft für den Fall der Betriebsschließung hinaus die Kündigung solcher Personen möglich machen müssen (BAG 08.08.1985 a.a.O. Rn. 30).

    Die Revision war gemäß § 72 Abs. 2 Ziffer 2 ArbGG wegen einer Abweichung von der Entscheidung des LAG Hamm vom 21.07.2005 (4 Sa 695/05) und wegen einer etwaigen Kollision mit der Entscheidung des BAG vom 08.08.1985 (2 AZR 464/84, AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl) zuzulassen.

  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 907/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.03.2013 - 12 Sa 1169/12
    Die gebotene Grenze könne aber wie die wieder gestrichene Vorschrift des § 10 Nr. 7 AGG a.F. zeige dort liegen, wo die Fehlgewichtung durch den die ordentliche Unkündbarkeit eingeschränkten Auswahlpool zu einer grobfehlerhaften Auswahl führen würde (BAG 05.06.2008, 2 AZR 907/06, NZA 1121 f., Rn. 31).
  • LAG Hamm, 20.09.2001 - 16 Sa 1915/00

    Wirksamkeit zweier ordentlicher, aus krankheitsbedingten Gründen ausgesprochener

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.03.2013 - 12 Sa 1169/12
    Die Verwendung des Zusatzes "anderen" deutet darauf hin, dass es sich um Kündigungsgründe von vergleichbarem Gewicht handeln muss (LAG Hamm 20.09.2001, 16 Sa 1915/00, zitiert nach Juris Rn. 63).
  • BAG, 05.06.2014 - 2 AZR 418/13

    Tariflicher Sonderkündigungsschutz

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 1. März 2013 - 12 Sa 1169/12 - aufgehoben.
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