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   LAG Baden-Württemberg, 07.12.2012 - 12 Sa 119/12   

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https://dejure.org/2012,49076
LAG Baden-Württemberg, 07.12.2012 - 12 Sa 119/12 (https://dejure.org/2012,49076)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.12.2012 - 12 Sa 119/12 (https://dejure.org/2012,49076)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. Dezember 2012 - 12 Sa 119/12 (https://dejure.org/2012,49076)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Sozialplan - Geltungsbereich - befristet Beschäftigte - Treuprämie

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtswidriger Ausschluss eines Teilzeitbeschäftigten von Sozialplanprämie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TzBfG § 4 Abs. 2 S. 1; BetrVG § 112 Abs. 1 S. 3
    Rechtswidriger Ausschluss eines Teilzeitbeschäftigten von Sozialplanprämie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Befristet Beschäftigte dürfen nicht von einer im Sozialplan vereinbarten Treueprämie ausgenommen werden

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.08.2012 - 2 Sa 239/12

    Sachgrundlose Befristung - zeitliche Beschränkung des Vorbeschäftigungsverbots in

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 07.12.2012 - 12 Sa 119/12
    Die Treueprämie sollte einen Anreiz dafür schaffen, dass die Mitarbeiter des Frischdienstes nicht vor dem 31.03.2012 bei der Beklagten ausschieden (vgl. auch LAG München, Urteil vom 21.06.2012, 2 Sa 239/12, I 4 der Entscheidungsgründe, Anlage BB 3 zum Schriftsatz der Beklagten vom 18.10.2012, Bl. 119 der Akte).

    Wenn das Landesarbeitsgericht München auf einen unterschiedlichen Planungshorizont der befristet und der unbefristet beschäftigten Arbeitnehmer abstellt (Urteil vom 21.06.2012, 2 Sa 239/12, Anlage BB 3 zum Schriftsatz der Beklagten vom 18.10.2012, Bl. 119 der Akte), überzeugt das aus zwei Gründen nicht:.

  • BAG, 30.09.2008 - 1 AZR 684/07

    Sozialplanabfindung bei vorzeitiger Altersrente

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 07.12.2012 - 12 Sa 119/12
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorrang, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, gesetzeskonformen und praktisch brauchbaren Regelung führt (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts - vgl. BAG, Urteil vom 30.09.2008, 1 AZR 684/07, NZA 2009, 386, Rn. 21; Urteil vom 15.03.2011, 1 AZR 808/09, AP Nr. 214 zu § 112 BetrVG 1972 Rn. 11).
  • BAG, 15.03.2011 - 1 AZR 808/09

    Auslegung eines Sozialplans

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 07.12.2012 - 12 Sa 119/12
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorrang, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, gesetzeskonformen und praktisch brauchbaren Regelung führt (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts - vgl. BAG, Urteil vom 30.09.2008, 1 AZR 684/07, NZA 2009, 386, Rn. 21; Urteil vom 15.03.2011, 1 AZR 808/09, AP Nr. 214 zu § 112 BetrVG 1972 Rn. 11).
  • BAG, 09.12.2014 - 1 AZR 406/13

    Auslegung eines Sozialplans - Treueprämie

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 7. Dezember 2012 - 12 Sa 119/12 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Zinsen auf den Betrag iHv. 800, 00 Euro seit dem 5. Dezember 2011 und auf den Betrag iHv. 600, 00 Euro seit dem 15. Februar 2012 zu zahlen sind.
  • ArbG Karlsruhe, 06.09.2013 - 9 Ca 120/13

    Sozialplan - befristet Beschäftigte

    Infolgedessen seien diese Ausnahmen in der Regel als sachlich gerechtfertigt anzusehen (Boecken/Joussen, TzBfG 3. Auflage 2012 § 4 Rn. 68; im Ergebnis ebenso Rambach-Gräfl/Arnold, 1. Auflage 2005 § 4 Rn. 44; Dörner, Der befristete Arbeitsvertrag, 2004 Rn. 104; angedeutet wohl auch in LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 07.12.2012 - 12 Sa 119/12, zitiert nach Juris Rn. 70).
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