Rechtsprechung
LAG Hessen, 27.05.2008 - 12 Sa 1288/07 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 67 Abs 1 S 1 VVG, § 15 Abs 2 AKB, § 276 Abs 2 BGB
Schuldhaft verursachter Verkehrsunfall mit einem Dienstfahrzeug - Regress der Versicherung - Maßstab der groben Fahrlässigkeit - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz für einen vom Arbeitnehmer schuldhaft verursachten Verkehrsunfall mit einem Dienstfahrzeug; Schwerwiegende Zuwiderhandlung als Maßstab grober Fahrlässigkeit
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Dienstfahrzeug - Arbeitnehmerhaftung bei Verkehrsunfall
- Betriebs-Berater
Dienstwagen - kein Schadenersatz bei Rotlichtverstoß
- Judicialis
VVG § 67 Abs. 1 S. 1; ; AKB § 15 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine grobe Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers bei Rotlichtunfall aufgrund Mietzieheffekt infolge anfahrender Fahrzeuge
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- hessen.de (Pressemitteilung)
Schadenersatz bei Verkehrsunfall mit Dienstfahrzeug
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Schadensersatz für das verunfallte Dienstfahrzeug
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Keine Arbeitnehmerhaftung trotz Rotlichtverstoßes
- anwalt-kiel.com (Kurzinformation und Auszüge)
Schadenersatz bei Verkehrsunfall mit Dienstfahrzeug
- hessen.de (Pressemitteilung)
Schadenersatz bei Verkehrsunfall mit Dienstfahrzeug
- 123recht.net (Kurzinformation)
Schaden im Arbeitsverhältnis - Wer haftet?
Verfahrensgang
- ArbG Offenbach, 03.07.2007 - 6 Ca 41/07
- LAG Hessen, 27.05.2008 - 12 Sa 1288/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Frankfurt, 11.05.2001 - 24 U 231/99
Begriff der groben Fahrlässigkeit in der Fahrzeugversicherung
Auszug aus LAG Hessen, 27.05.2008 - 12 Sa 1288/07
Der Maßstab der groben Fahrlässigkeit, wie vom Arbeitsgericht unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts umschrieben, setzt voraus, dass sich eine schwerwiegende Zuwiderhandlung wie das Überfahren einer roten Ampel subjektiv als unentschuldbares Fehlverhalten erweist, es z.B. auf groben Leichtsinn, grobe Nachlässigkeit oder Gleichgültigkeit zurückgeht (OLG Frankfurt 11.05.2001 - 24 U 231/99 - BGH 29.01.2003 - IV ZR 173/01 -). - BGH, 29.01.2003 - IV ZR 173/01
Zu den Folgen eines Rotlichtverstoßes für die Vollkaskoversicherung
Auszug aus LAG Hessen, 27.05.2008 - 12 Sa 1288/07
Der Maßstab der groben Fahrlässigkeit, wie vom Arbeitsgericht unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts umschrieben, setzt voraus, dass sich eine schwerwiegende Zuwiderhandlung wie das Überfahren einer roten Ampel subjektiv als unentschuldbares Fehlverhalten erweist, es z.B. auf groben Leichtsinn, grobe Nachlässigkeit oder Gleichgültigkeit zurückgeht (OLG Frankfurt 11.05.2001 - 24 U 231/99 - BGH 29.01.2003 - IV ZR 173/01 -).