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   LAG Köln, 01.03.2011 - 12 Sa 1298/10   

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https://dejure.org/2011,24607
LAG Köln, 01.03.2011 - 12 Sa 1298/10 (https://dejure.org/2011,24607)
LAG Köln, Entscheidung vom 01.03.2011 - 12 Sa 1298/10 (https://dejure.org/2011,24607)
LAG Köln, Entscheidung vom 01. März 2011 - 12 Sa 1298/10 (https://dejure.org/2011,24607)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestandskraft i.R.e.Widerrufsvorbehalts tritt bei der Freistellung von der Arbeitsleistung "ab Bestandskraft des Vergleiches bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses" erst mit Ablauf der Widerrufsfrist ein; Eintritt der Bestandskraft i.R.e. Widerrufsvorbehalts bei ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahmeverzug bei "Freistellung ab Bestandskraft" eines gerichtlich zu protokollierenden Vergleichs; Auslegung eines Vergleichs zur Zwecksetzung der Beweissicherung oder Herstellung einer Vollstreckungsgrundlage

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 16.01.1997 - 2 AZR 35/96

    Vergleich

    Auszug aus LAG Köln, 01.03.2011 - 12 Sa 1298/10
    Die Beweislast dafür, dass eine unstreitig vereinbarte Beurkundung nur Beweiszwecken dienen sollte, trifft angesichts der gesetzlichen Auslegungsregel denjenigen, der aus der formlosen Vereinbarung Rechte herleiten will (BAG vom 16.01.1997 - 2 AZR 35/96 - NJW 1997, 1597 ; Staudinger/Bork BGB § 154 Rn. 17).

    Dies gilt auch für einen außergerichtlich vereinbarten Vergleich, der noch gerichtlich protokolliert werden soll (BAG vom 16.01.1997 - 2 AZR 35/96 - NJW 1997, 1598 ).

    Haben die Prozessbevollmächtigten insoweit unstreitig eine gerichtliche Protokollierung ausdrücklich vereinbart, so sind besondere Anhaltspunkte dafür erforderlich, dass die Bevollmächtigten schon dem außergerichtlichen Vergleich, der weder die Prozessbeendigung herbeiführen, noch einen Vollstreckungstitel schaffen konnte, eine konstitutive Bedeutung beimessen wollten (BAG vom 16.01.1997 - 2 AZR 35/96 - NJW 1997, 1598 ).

  • BAG, 22.01.1998 - 2 AZR 367/97

    Verspäteter Widerruf eines Vergleichs - Unbeachtlichkeit der Fristversäumung nach

    Auszug aus LAG Köln, 01.03.2011 - 12 Sa 1298/10
    Mit Ablauf der Widerrufsfrist tritt dann die Bestandskraft ein (so zum Beispiel BAG vom 22.01.1998 - 2 AZR 367/97 - Rn. 23 nach Juris).
  • BAG, 23.01.2008 - 5 AZR 393/07

    Vergütungsansprüche bei Freistellung des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Köln, 01.03.2011 - 12 Sa 1298/10
    Eines Angebotes bedarf es aber erst dann nicht, wenn der Arbeitnehmer von der Arbeitspflicht freigestellt wird, da dann die Voraussetzungen des Annahmeverzugs erfüllt sind (BAG vom 23.01.2008 - 5 AZR 393/07 - Rn. 13 nach Juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 13.07.2017 - 5 Sa 252/16

    Prozessvergleich, Feststellungsbeschluss, Einigungsmangel, verdeckter, Kündigung,

    Sind solche besonderen Anhaltspunkte nicht ersichtlich bzw. von der Partei, die sich auf die lediglich deklaratorische Beurkundung beruft, nicht bewiesen, bleibt es bei der Auslegungsregel des § 154 Abs. 2 BGB (BAG, Urt. v. 16.01.1997 - 2 AZR 35/96 -, Rn. 18 u. 20, juris; LAG Köln 01.03.2011 - 12 Sa 1298/10 - Rn. 30, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 03.11.2016 - 2 Sa 136/16 -, Rn. 24, juris; LAG Hamm, Urt. v. 16.09.2011 - 19 Sa 711/11 -, Rn. 58 ff., juris).
  • ArbG Düsseldorf, 20.01.2015 - 2 Ca 4459/14

    Annahmeverzug, Anrechnung, Zwischenverdienst

    Die Beweislast dafür, dass eine unstreitig vereinbarte Beurkundung nur Beweiszwecken dienen sollte, trifft angesichts der gesetzlichen Auslegungsregel denjenigen, der aus der formlosen Vereinbarung Rechte herleiten will (BAG, Urteil vom 16.01.1997 - 2 AZR 35/96 - AP Nr. 14 zu § 779 BGB = juris, Rdnr. 18; LAG Köln, Urteil vom01.03.2011 - 12 SA 1298/10 - juris, Rdnr. 30; Staudinger/Bork, BGB, 13. Auflage, § 154 Rdnr. 17).

    Damit ist nach der Auslegungsregelung des § 154 Abs. 2 BGB vorliegend nicht von einer rein deklaratorischen Beurkundung auszugehen (vgl. LAG Köln, Urteil vom 01.03.2011 - 12 Sa 1298/10 - juris, Rdnr. 30).".

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.11.2016 - 2 Sa 136/16

    Fehlende gerichtliche Protokollierung eines außergerichtlichen Vergleichs

    Sind solche besonderen Anhaltspunkte nicht ersichtlich bzw. von der Partei, die sich auf die lediglich deklaratorische Beurkundung beruft, nicht bewiesen, bleibt es bei der Auslegungsregel des § 154 Abs. 2 BGB ( BAG 16. Januar 1997, 2 AZR 35/96, Rn. 18 u. 20, NJW 1997, 1597; LAG Köln 01. März 2011 - 12 Sa 1298/10 - Rn. 30, juris; LAG Hamm 16. September 2011 - 19 Sa 711/11 - Rn. 58 ff., juris ).
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