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   LAG Berlin-Brandenburg, 20.11.2012 - 12 Sa 1303/12   

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https://dejure.org/2012,44907
LAG Berlin-Brandenburg, 20.11.2012 - 12 Sa 1303/12 (https://dejure.org/2012,44907)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.11.2012 - 12 Sa 1303/12 (https://dejure.org/2012,44907)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. November 2012 - 12 Sa 1303/12 (https://dejure.org/2012,44907)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Vereinbarung einer Befristung eines Arbeitsverhältnisses auf das Erreichen der Regelaltersgrenze ist zulässig

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Befristungsabrede nach Erreichen der Regelaltersgrenze

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 443/04

    Befristeter Arbeitsvertrag - Altersgrenze - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.11.2012 - 12 Sa 1303/12
    Diesem Interesse gebührt regelmäßig der Vorrang (BAG vom 18. Juni 2008 - 7 AZR 116/07 - NZA 2008, 1302; vom 27. Juli 2005 - 7 AZR 443/04 - NZA 2006, 37; vom 19. November 2003 - 7 AZR 296/03 - a. a. O., jew. m.w.Nw.).

    Auch hier handelt es sich um einen durch die gesetzliche Altersrente wirtschaftlich abgesicherten Arbeitnehmer, der bereits ein langes Berufsleben hinter sich hat, dessen Interesse an der Fortführung seiner beruflichen Tätigkeit aller Voraussicht nach nur noch für eine begrenzte Zeit besteht und der typischerweise von der Anwendung der Altersgrenzenregelungen durch seinen Arbeitgeber Vorteile hatte, weil dadurch auch seine Einstellungs- und Aufstiegschancen verbessert worden sind (vgl. BAG vom 27. Juli 2005 - 7 AZR 443/04 - a. a. O.).

    Die ausreichende wirtschaftliche Absicherung ist generalisierend zu beurteilen (BAG vom 8. Dezember 2010 - 7 AZR 438/09 - NZA 2011, 586; vom 27. Juli 2005 - 7 AZR 443/04 - a. a. O.).

    Ausgehend von dem Umstand, dass es auf den Zeitpunkt der Altersgrenzenvereinbarung ankommt und der Arbeitgeber bei frühzeitiger Befristungsvereinbarung nicht prognostizieren kann, in welchen wirtschaftlichen Verhältnissen sich der Arbeitnehmer bei Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze befinden wird (vgl. BAG vom 27. Juli 2005 - 7 AZR 443/04 - a. a. O.) kann es auch dann, wenn die Befristungsvereinbarung erst nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze getroffen wird, nicht auf die persönlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers ankommen, wenn dieser die Wartezeit erfüllt hat und die gesetzliche Regelaltersrente gemäß §§ 35, 235 SGB VI bezieht.

    Das verfassungsrechtliche Untermaßverbot erfordert keine am individuellen Lebensstandard des Arbeitnehmers und seinen subjektiven Bedürfnissen orientierte Altersversorgung (BAG vom 27. Juli 2005 - 7 AZR 443/04 - a. a. O.).

  • BAG, 12.01.2000 - 7 AZR 48/99

    Aufhebungsvertrag - Befristungskontrollrecht

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.11.2012 - 12 Sa 1303/12
    Ein Aufhebungsvertrag, mit dem die Parteien das vorzeitige Ausscheiden des Arbeitnehmers aus einem Dauerarbeitsverhältnis regeln wollen und der keiner arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle unterliegt, ist auf eine alsbaldige Beendigung der arbeitsvertraglichen Beziehungen gerichtet, was die Parteien durch die Wahl einer zeitnahen Beendigung und weiterer Vereinbarungen über Rechte und Pflichten aus Anlass der vorzeitigen Vertragsbeendigung zum Ausdruck bringen (BAG vom 12. Januar 2000 - 7 AZR 48/99 - NZA 2000, 718 m.w.Nw.).

    Die rechtliche Einordnung, ob es sich bei einer Beendigungsvereinbarung um einen Aufhebungsvertrag oder eine Vereinbarung zur befristeten Fortsetzung eines bislang unbefristeten Vertrages handelt, hat anhand einer Gesamtwürdigung des Vereinbarten zu erfolgen, weder die vereinbarte Dauer der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses allein noch die von den Parteien gewählte Vertragsbezeichnung ist entscheidend (BAG vom 15. Februar 2007 - 6 AZR 286/06 - NZA 2007, 614; vom 12. Januar 2000 - 7 AZR 48/99 - a.a.O.).

    Ist der Vertrag aber nicht auf die Beendigung, sondern auf die befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses gerichtet, so bedarf es zu seiner Wirksamkeit eines sachlichen Grundes im Sinne des Befristungskontrollrechts (vgl. BAG vom 12. Januar 2000 - 7 AZR 48/99 - NZA 2000, 718 m.w.Nw.).

  • BAG, 19.11.2003 - 7 AZR 296/03

    Befristeter Arbeitsvertrag - Altersgrenzenregelung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.11.2012 - 12 Sa 1303/12
    Keine Rolle spielt dabei, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers ursprünglich unbefristet war und dem Kündigungsschutzgesetz unterfiel (vgl. nur BAG vom 19. November 2003 - 7 AZR 296/03 - NZA 2004, 1336).

    Diesem Interesse gebührt regelmäßig der Vorrang (BAG vom 18. Juni 2008 - 7 AZR 116/07 - NZA 2008, 1302; vom 27. Juli 2005 - 7 AZR 443/04 - NZA 2006, 37; vom 19. November 2003 - 7 AZR 296/03 - a. a. O., jew. m.w.Nw.).

  • BAG, 18.06.2008 - 7 AZR 116/07

    Altersgrenze - Gemeinschaftsrecht

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.11.2012 - 12 Sa 1303/12
    Diesem Interesse gebührt regelmäßig der Vorrang (BAG vom 18. Juni 2008 - 7 AZR 116/07 - NZA 2008, 1302; vom 27. Juli 2005 - 7 AZR 443/04 - NZA 2006, 37; vom 19. November 2003 - 7 AZR 296/03 - a. a. O., jew. m.w.Nw.).

    Diese Anbindung ist Teil des Sachgrundes (BAG vom 18. Juni 2008 - 7 AZR 116/07 - a. a. O.).

  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 783/10

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.11.2012 - 12 Sa 1303/12
    Die Beschränkung der Kontrolle auf die zuletzt geschlossene Befristungsabrede schließt es zwar nicht aus, dass bei der Prüfung der Rechtswirksamkeit dieser Befristung, insbesondere bei der unter Berücksichtigung aller Umstände vorzunehmenden Missbrauchskontrolle, auch die vorangegangenen befristeten Verträge zu berücksichtigen sind (BAG vom 18. Juli 2012 - 7 AZR 783/10 - DB 2012, 2634).
  • BAG, 15.02.2007 - 6 AZR 286/06

    Aufhebungsvertrag oder nachträgliche Befristung - Überraschungsklausel

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.11.2012 - 12 Sa 1303/12
    Die rechtliche Einordnung, ob es sich bei einer Beendigungsvereinbarung um einen Aufhebungsvertrag oder eine Vereinbarung zur befristeten Fortsetzung eines bislang unbefristeten Vertrages handelt, hat anhand einer Gesamtwürdigung des Vereinbarten zu erfolgen, weder die vereinbarte Dauer der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses allein noch die von den Parteien gewählte Vertragsbezeichnung ist entscheidend (BAG vom 15. Februar 2007 - 6 AZR 286/06 - NZA 2007, 614; vom 12. Januar 2000 - 7 AZR 48/99 - a.a.O.).
  • BAG, 08.12.2010 - 7 AZR 438/09

    Tarifvertragliche Altersgrenze

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.11.2012 - 12 Sa 1303/12
    Die ausreichende wirtschaftliche Absicherung ist generalisierend zu beurteilen (BAG vom 8. Dezember 2010 - 7 AZR 438/09 - NZA 2011, 586; vom 27. Juli 2005 - 7 AZR 443/04 - a. a. O.).
  • BAG, 21.09.2011 - 7 AZR 134/10

    Wirksamkeit einer tarifvertraglichen Altersgrenze

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.11.2012 - 12 Sa 1303/12
    Unionsrechtliche Bedenken bestehen insoweit nicht (vgl. BAG vom 21. September 2011 - 7 AZR 134/10 - NZA 2012, 271; EuGH vom 12. Oktober 2010 - C-45/09 - NZA 2010, 1167: Rosenbladt; vgl. auch BAG vom 15. Februar 2012 - 7 AZR 946/07 - NZA 2012).
  • BAG, 15.02.2012 - 7 AZR 946/07

    Unwirksamkeit einer tariflichen Altersgrenze

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.11.2012 - 12 Sa 1303/12
    Unionsrechtliche Bedenken bestehen insoweit nicht (vgl. BAG vom 21. September 2011 - 7 AZR 134/10 - NZA 2012, 271; EuGH vom 12. Oktober 2010 - C-45/09 - NZA 2010, 1167: Rosenbladt; vgl. auch BAG vom 15. Februar 2012 - 7 AZR 946/07 - NZA 2012).
  • EuGH, 12.10.2010 - C-45/09

    Die automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.11.2012 - 12 Sa 1303/12
    Unionsrechtliche Bedenken bestehen insoweit nicht (vgl. BAG vom 21. September 2011 - 7 AZR 134/10 - NZA 2012, 271; EuGH vom 12. Oktober 2010 - C-45/09 - NZA 2010, 1167: Rosenbladt; vgl. auch BAG vom 15. Februar 2012 - 7 AZR 946/07 - NZA 2012).
  • BAG, 11.02.2015 - 7 AZR 17/13

    Befristung - Fortführung des Vertrags nach Rentenbeginn

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20. November 2012 - 12 Sa 1303/12 - aufgehoben.
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