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   LAG Düsseldorf, 18.04.2007 - 12 Sa 132/07   

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LAG Düsseldorf, 18.04.2007 - 12 Sa 132/07 (https://dejure.org/2007,760)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.04.2007 - 12 Sa 132/07 (https://dejure.org/2007,760)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. April 2007 - 12 Sa 132/07 (https://dejure.org/2007,760)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de

    Aushändigung einer Kündigungskopie - sozialauswahlrelevante "Aufwertung" einer Abteilung zum Betrieb

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 1 Abs. 3, § 17, § 23 KSchG, § 126, § 130, § 623 BGB
    Aushändigung einer Kündigungskopie - sozialauswahlrelevante "Aufwertung" einer Abteilung zum Betrieb

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übergabe des Kündigungsschreibens in Kopie als Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer in der gesetzlich vorgeschriebenen Form; Vorlage eines Originalkündigungsschreibens allein zur Ansicht anlässlich der Übergabe einer Kopie als ausreichend für die in § 130 Abs. 1 BGB ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 1 Abs. 3, § 17, § 23 KSchG, § 126, § 130, § 623 BGB
    Aushändigung einer Kündigungskopie - sozialauswahlrelevante "Aufwertung" einer Abteilung zum Betrieb

  • RA Hensche
  • prot-in.de
  • hensche.de

    Kündigung: Schriftform

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Kündigungskopie - entspricht nicht der gesetzlich vorgeschriebenen Form

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei fehlerhafter Sozialauswahl - fehlerhafte Bestimmung des auswahlrelevanten Personenkreises durch Aufwertung einzelner Abteilung zu selbständigem Betrieb - kein Zugang der Kündigungserklärung bei bloßer Gelegenheit zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Zur Übergabe des Original-Kündigungsschreibens

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kündigung - nur im Original wirksam!

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Kündigung nur mit Original-Kündigungsschreiben

  • prot-in.de (Leitsatz)

    §§ 1, 17, 23 KSchG; §§ 126, 130, 623 BGB
    Aushändigung einer Kündigungskopie

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    "Nur gucken, nicht anfassen" - Zur Wirksamkeit von Kündigungen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Wirksamkeit von Kündigungen

  • juraforum.de (Pressemitteilung)

    Kündigung: "Nur gucken, nicht anfassen" reicht nicht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kündigung muss im Original ausgehändigt werden - "Nur gucken, nicht anfassen" reicht nicht

  • 123recht.net (Kurzinformation, 16.7.2007)

    § 130 BGB
    Nur gucken - nicht anfassen: Keine wirksame Kündigung!

  • 123recht.net (Kurzinformation, 24.7.2007)

    §§ 130, 623 BGB
    "Angucken ja, anfassen nein" Aushändigung einer Kündigungskopie reicht nicht aus

Besprechungen u.ä. (2)

  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)
  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung, 1.12.2008)

    Rechtstipps - Schriftform der Kündigung im Arbeitsrecht unter Anwesenden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (35)

  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.04.2007 - 12 Sa 132/07
    Das Bundesverfassungsgericht hat - bezogen auf die Kleinbetriebsklausel - den kündigungsrechtlichen Betriebsbegriff ebenfalls (verfassungskonform) nach dem gesetzlichen Schutzzweck ausgelegt (BVerfG, Beschluss vom 27.01.1998, NJW 1998, 1475).

    Daher sind kündigungsrechtlich an die Aufspaltung des Gesamtbetriebs in mehrere kleinere Betriebe besondere Anforderungen zu stellen und durch eine entsprechende Verteilung der Darlegungs- und Beweislast abzusichern (vgl. BVerfG vom 27.01.1998, a.a.O.).

  • BAG, 07.01.2004 - 2 AZR 388/03

    Übergabe einer schriftlichen Kündigungserklärung an den Erklärungsempfänger als

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.04.2007 - 12 Sa 132/07
    Der Zugang ist erfolgt, wenn der Erklärungsempfänger die tatsächliche Verfügungsgewalt über das die Erklärung enthaltene Schriftstück erlangt hat (BAG Beschl. v. 07.01.2004, 2 AZR 388/03, ZInsO 2005, 671, BGH, Urteil vom 21.02.1996, NJW-RR 1996, 641 [Niederlegen eines Schriftstücks auf den gemeinsamen Wohnzimmertisch]), wenn die Erklärung durch Übergabe in den Herrschaftsbereich des Empfängers gelangt ist (BAG, Urteil vom 04.12.1986, 2 AZR 33/86, n.v.).

    Im selben Sinn hat das BAG im Beschluss vom 07.01.2004 (a.a.O.) erkannt, dass unter Anwesenden eine verkörperte Kündigungserklärung dem Erklärungsempfänger zugeht, wenn das Kündigungsschreiben übergeben, d.h. in seinen Herrschaftsbereich gelangt ist, wenn der Erklärungsempfänger die tatsächliche Verfügungsgewalt über das die Erklärung enthaltene Schriftstück erlangt hat.

  • BAG, 20.09.2006 - 6 AZR 82/06

    Zurückweisung einer Kündigung wegen Nichtvorlage einer Vollmacht

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.04.2007 - 12 Sa 132/07
    Dabei ist ein großzügiger Maßstab anzulegen, sofern die Autorenschaft gesichert ist" (BGH, Vers.-Urteil vom 15.11.2006, WM 2007, 426; ferner BAG Urteil 20.09.2006, 6 AZR 82/06, EzA-SD 2007, Nr. 6, 5 ff.).

    In diesem Sinn schützt die Schriftform des § 623 BGB den Kündigungsempfänger auch dann, wenn ihm zwar das persönliche Schriftstück übergeben wird, jedoch in seiner Abwesenheit erstellt und von einer anderen Person als dem Übergebenden unterzeichnet worden ist (vgl. BAG, Urteil 20.09.2006, 6 AZR 82/06, EzA-SD 2007, Nr. 6, 5).

  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 659/03

    Schriftform für Kündigung und Auflösungsvereinbarung; Treuwidrigkeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.04.2007 - 12 Sa 132/07
    Nach zutreffender Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 16.09.2004, 2 AZR 659/03, NJW 2005, 844) kann ein Formmangel nach § 623 BGB nur ausnahmsweise wegen Verstoßes gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) für unbeachtlich erachtet werden.

    Wann besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen, ist unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zu entscheiden (BAG, Urteil vom 16.01.2003, 2 AZR 653/01, EzA Nr. 3 zu § 242 BGB 2002 Kündigung, vgl. BAG, Urteil vom 16.09.2004, a.a.O., Urteil vom 18.02.1992, 9 AZR 118/91, EzA Nr. 1 zu § 1 BUrlG Verwirkung, ArbG Düsseldorf, Urteil vom 03.05.1995, 4 Ca 6437/94, n.v., Palandt/Heinrichs, BGB, 66. Aufl., § 125 Rz. 16).

  • BAG, 04.11.2004 - 2 AZR 17/04

    Kündigung - Schriftform

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.04.2007 - 12 Sa 132/07
    b) Das Arbeitsgericht hat es unter Hinweis auf das BAG-Urteil vom 04.11.2004 (2 AZR 17/04, NJW 2005, 1533) für den Zugang ausreichen lassen, dass das Originalschreiben derart auf den Büroschreibtisch des Zeugen D. gelegt wurde, dass ein in den Raum gerufener Arbeitnehmer, wenn er an dem Schreibtisch Platz nahm, das Schreiben (und die daneben gelegte Kopie) durchlesen und verstehen konnte.

    d) Das Bundesarbeitsgericht hat im Urteil vom 04.11.2004 (a.a.O.) herausgestellt, dass Zugang unter Anwesenden nicht erfordert, dass die Verfügungsgewalt über das Schriftstück dauerhaft erlangt sein müsse.

  • BAG, 02.06.2005 - 2 AZR 158/04

    Betriebsbedingte Kündigung, Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.04.2007 - 12 Sa 132/07
    Eine betriebsübergreifende Sozialauswahl kann danach nur ausnahmsweise, bei rechtsmissbräuchlicher Umgehungsabsicht, stattfinden (BAG, Urteil vom 02.06.2005, 2 AZR 158/04, NJW 2005, 3446, 15.12.2005, 6 AZR 199/05, NJW 2006, 1757, KR/Griebeling, § 1 KSchG Rz. 608).

    Unter diesem Aspekt liegt nahe, die Konsequenzen der "betriebsbezogenen Sozialauswahl" (BAG, Urteil vom 02.06.2005, a.a.O.) an dem Schutzinteresse des Arbeitgebers auszurichten, dass "eine Sozialauswahl, die vergleichbare Arbeitnehmer mehrerer, möglicherweise weit auseinander liegender Betriebe des Unternehmens einbezieht, die Vorbereitung eines Kündigungsentschlusses durch den Arbeitgeber und dessen Nachprüfung durch die Gerichte ohne ausreichende gesetzliche Grundlage über Gebühr erschweren und darüber hinaus zu nur schwer lösbaren Problemen im Rahmen der Beteiligung des Betriebs-/Personalrats bei derartigen Maßnahmen führen (würde)".

  • BGH, 15.11.2006 - IV ZR 122/05

    Anforderungen an die Namensunterschrift

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.04.2007 - 12 Sa 132/07
    Dabei ist ein großzügiger Maßstab anzulegen, sofern die Autorenschaft gesichert ist" (BGH, Vers.-Urteil vom 15.11.2006, WM 2007, 426; ferner BAG Urteil 20.09.2006, 6 AZR 82/06, EzA-SD 2007, Nr. 6, 5 ff.).
  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 83/05

    Mitglied einer Betriebsvertretung - Kündigungsschutz bei Stilllegung einer

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.04.2007 - 12 Sa 132/07
    Zudem ist es im allgemeinen unabweisbar, bei der Definition des Betriebsbegriffs, auf die jeweilige Regelungsmaterie und deren normativen Schutzzweck zu beachten (vgl. z.B. - zu EGRL 75/129 - EuGH, Urteil vom 07.09.2006, C-187/05, NZA 2006, 1087, zu § 15 Abs. 5 KSchg - BAG, Urteil vom 02.03.2006, 2 AZR 83/05, NZA 2006, 988, - zu § 1 BetrVG - Fitting, BetrVG, 23. Aufl., § 1 Rz. 61, § 4 Rz. 1).
  • OLG Düsseldorf, 20.03.2001 - 24 U 178/00

    Zustandekommen eines Leasingvertrages

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.04.2007 - 12 Sa 132/07
    Erforderlich ist vielmehr der Zugang der mit der Originalunterschrift versehenen Urkunde (OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.03.2001, ZMR 2002, 35 ff.).
  • BAG, 03.06.2004 - 2 AZR 386/03

    Betriebsbegriff

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.04.2007 - 12 Sa 132/07
    Dieser - richtige - Ansatz darf freilich nicht den Blick dafür verstellen, dass der kündigungsrechtliche Betriebsbegriff weitgehend vom Betriebsverfassungsgesetz geprägt wird (BAG, Urteil vom 03.06.2004, 2 AZR 386/03, NJW 2005, 90).
  • BGH, 21.02.1996 - IV ZR 297/94

    Rechtsfolgen der Nichteinhaltung gewillkürter Schriftform

  • BAG, 16.01.2003 - 2 AZR 653/01

    Beendigung eines Heuerverhältnisses; Eigenkündigung

  • BAG, 12.12.2006 - 9 AZR 747/06

    Geltendmachung der Rechtsunwirksamkeit einer Versetzung - Verwirkung -

  • EuGH, 07.09.2006 - C-187/05

    Agorastoudis u.a. - Massenentlassungen - Richtlinie 75/129/EWG - Artikel 1 Absatz

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.06.2005 - 3 Sa 17/05
  • BAG, 24.05.2006 - 7 AZR 365/05

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung - Rechtsmissbrauch - Feststellungsinteresse

  • BAG, 19.05.1988 - 2 AZR 596/87

    Betriebsübergang im Sinne des § 613 a BGB; Eingreifen des Kündigungsverbots aus

  • BAG, 15.12.2005 - 2 AZR 148/05

    Kündigungsfrist und Klageerhebungsfrist nach § 4 KSchG nF

  • RG, 27.10.1905 - VII 7/05

    Schriftliche Willenserklärung unter Anwesenden

  • BAG, 18.02.1992 - 9 AZR 118/91
  • BAG, 04.12.1986 - 2 AZR 33/86
  • ArbG Mönchengladbach, 14.12.2006 - 4 Ca 2358/06

    Schriftform der Kündigung, Anforderungen an die eigenhändige Unterschrift, Zugang

  • LAG Düsseldorf, 27.06.2007 - 12 Sa 461/07
  • BAG, 24.08.2006 - 8 AZR 317/05

    Betriebsübergang - Fortführung der Aufgaben der früheren Treuhandanstalt

  • BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 199/05

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

  • EuGH, 27.01.2005 - C-188/03

    Junk - Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Verfahren zur Konsultation der

  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 48/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Gemeinschaftsbetrieb - Sozialauswahl

  • BAG, 23.09.1982 - 6 ABR 42/81

    Hauptverwaltung als selbständiger Betrieb

  • BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 544/04

    Kündigung; Stationierungsstreitkräfte

  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 23/05

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

  • LAG Düsseldorf, 13.07.2005 - 12 Sa 616/05

    Keine geringere soziale Schutzwürdigkeit eines Arbeitnehmers nach dem Kündigungs-

  • BAG, 13.07.2006 - 6 AZR 198/06

    Kündigung vor Massenentlassungsanzeige

  • BAG, 21.06.1995 - 2 AZR 693/94

    Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - Räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernter

  • BAG, 17.11.2005 - 6 AZR 118/05

    Betriebsbedingte Kündigung in der Insolvenz - Sozialauswahl

  • BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 434/05

    Betriebsbedingte Kündigung

  • LAG Düsseldorf, 03.07.2018 - 8 Sa 175/18

    Anforderungen an den Zugang de schriftlichen Kündigungserklärung

    a)Nach dem Verständnis des Gerichts stellt die neuere Rechtsprechung des BAG nicht nur auf die bloße Möglichkeit der Kenntnisnahme vom Inhalt der schriftlichen Kündigungserklärung ab, sondern verlangt auch einen Akt der Gewahrsamsverschaffung zugunsten des Erklärungsempfängers, der auf Seiten des Kündigenden mit einer Entäußerung seiner verkörperten Erklärung einhergeht (das LAG Düsseldorf, Urteil vom 18.04.2007 - 12 Sa 132/07, LAGE § 130 BGB 2002 Nr. 5 spricht von "Aufgabe der Verfügungsgewalt", vgl. Rdz. 55).

    Das gilt insbesondere für die sog. Verifikationsfunktion: Der Empfänger der Erklärung soll die Möglichkeit haben, am Original zu überprüfen, ob die Erklärung echt und der Text von der Unterschrift gedeckt ist (LAG Düsseldorf, Urteil vom 18.04.2007, aaO, Rdz. 61).

  • ArbG Mönchengladbach, 25.01.2018 - 5 Ca 1998/17

    Zugang Kündigung, Zugang unter Anwesenden, Zugang bei vorübergehender

    Die Verfügungsgewalt kann etwa fehlen, wenn der Empfänger die Annahme ablehnt (BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 483/14, Rn. 20), wenn dem Empfänger zwar die Kenntnisnahme des Inhalts, aber kein Zugriff auf das Dokument ermöglicht wird ("Angucken der Kündigung ja, Anfassen nein", vgl. LAG E., 18.04.2007 - 12 Sa 132/07, Rn. 55), oder aber wenn zwar Zugriff auf das Dokument, allerdings ohne Möglichkeit der Kenntnisnahme gewährt wird (z.B. geschlossener Briefumschlag).
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