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   LAG Düsseldorf, 12.02.2003 - 12 Sa 1345/02   

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https://dejure.org/2003,4890
LAG Düsseldorf, 12.02.2003 - 12 Sa 1345/02 (https://dejure.org/2003,4890)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.02.2003 - 12 Sa 1345/02 (https://dejure.org/2003,4890)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Februar 2003 - 12 Sa 1345/02 (https://dejure.org/2003,4890)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Regress des Versicherers gegen unfallflüchtigen Fahrer (Arbeitnehmer des Versicherungsnehmers) wegen Kfz-Haftpflichtschaden

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 254, § 426, § 823 BGB, § 7, § 18 StVG, § 3 PflVG, § 142 StGB, § 17 a GVG, § 65 ArbGG, § 3, § 7, § 10 AKB
    Regress des Versicherers gegen unfallflüchtigen Fahrer (Arbeitnehmer des Versicherungsnehmers) wegen Kfz-Haftpflichtschaden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung von Aufklärungsobliegenheiten durch Unfallflucht im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung; Inregressnahme des Versicherten durch den Versicherer wegen eines regulierten Haftpflichtschadens; Einschränkung der Arbeitnehmerhaftung bei vorsätzlicher Verletzung ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 254, § 426, § 823 BGB, § 7, § 18 StVG, § 3 PflVG, § 142 StGB, § 17 a GVG, § 65 ArbGG, § 3, § 7, § 10 AKB
    Regress des Versicherers gegen unfallflüchtigen Fahrer (Arbeitnehmer des Versicherungsnehmers) wegen Kfz-Haftpflichtschaden

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 254; BGB § 426; BGB § 823; StVG § 7; StVG § 18; PflVG § 3; StGB § 142; GVG § 17 a; ArbGG § 65; AKB § 3; AKB § 7; AKB § 10
    Regressanspruch des Versicherers gegen unfallflüchtigen Arbeitnehmer des VN

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Regress des Versicherers gegen unfallflüchtigen Fahrer - Arbeitnehmer des Versicherungsnehmers - wegen Kfz-Haftpflichtschaden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 103
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.07.1988 - IVa ZR 55/87

    Rückgriff des Kfz-Haftpflichtversicherers gegen den Sohn des Versicherungsnehmers

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.02.2003 - 12 Sa 1345/02
    Mit der Befriedigung des geschädigten Dritten durch die Klägerin konnte auf diese auch kein etwaiger, arbeitsvertraglich begründeter Befreiungsanspruch des Versicherungsnehmers gegen den Beklagten übergehen (BGH, Urteil vom 13.07.1988, VersR 1988, 1062, zu II 3 der Gründe).

    § 3 Nr. 9 PflVG findet entsprechende Anwendung auf das Verhältnis zwischen dem Versicherer und dem nach § 10 Abs. 2 lit. c AKB mitversicherten Fahrer (BGH, Urteil vom 13.07.1998, VersR 1988, 1062, zu II 3).

  • BGH, 01.12.1999 - IV ZR 71/99

    Einordnung einer Unfallflucht im Sinne von § 142 StGB auch bei eindeutiger

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.02.2003 - 12 Sa 1345/02
    Dass er mit ihrer Verletzung auch den Leistungsanspruch gegen seinen Versicherer gefährden kann, drängt sich ihm schon deshalb auf, weil der Kraftfahrer weiß, dass sein Versicherer bei einem Schadensfall stets ein Interesse an der vollständigen Aufklärung des Unfallhergangs und der Unfallursache hat, das er mit dem Verlassen des Unfallorts nachhaltig beeinträchtigt" (BGH, Urteil vom 01.12.1999, VersR 2000, 222, zu II 1).
  • BAG, 14.12.1998 - 5 AS 8/98

    Umfang der Prüfungskompetenz nach § 17 Abs. 2 GVG

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.02.2003 - 12 Sa 1345/02
    Das Berufungsgericht ist nach § 65 ArbGG, § 17a GVG zu einer Prüfung des Rechtsweges nicht mehr befugt, nachdem der Rechtsstreit durch bindenden Beschluss des Amtsgerichts (§ 48 Abs. 1 ArbGG, § 17a Abs. 2 S. 3 GVG) an das Arbeitsgericht verwiesen und vom Arbeitsgericht unter allen in Betracht kommenden Gesichtspunkten entschieden wurde (vgl. BAG, Beschluss vom 14.12.1998, 5 AS 8/98, AP Nr. 38 zu § 17a GVG, BGH, Beschluss vom 13.11.2001, AP Nr. 46 zu § 17a GVG).
  • BAG, 18.04.2002 - 8 AZR 348/01

    Verschulden bei Arbeitnehmerhaftung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.02.2003 - 12 Sa 1345/02
    Zugunsten des unfallflüchtigen Arbeitnehmers greifen nicht die von der BAG-Rechtsprechung entwickelten Grundsätze der Einschränkung der Arbeitnehmerhaftung bei einer "betrieblich veranlassten" Schädigung ein (vgl. BAG, Urteil vom 18.04.2002, 8 AZR 348/01, AP Nr. 122 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers, zu II 2, 3).
  • BGH, 05.02.1992 - IV ZR 340/90

    Rechtsstellung des Kfz-Haftpflichtversicherer bei Rückgriffsanspruch gegen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.02.2003 - 12 Sa 1345/02
    Dieser Befund kann allerdings nicht aus der Erkenntnis hergeleitet werden, dass wegen der Haftungsfreistellung des mitversicherten Fahrers nach § 1 PflVG kein Schutzbedürfnis des Arbeitnehmers bestehe (BGH, Urteil vom 03.12.1991, VersR 1992, 437 = EzA Nr. 25 zu § 611 BGB Gefahrgeneigte Arbeit, zu II 2 c; vgl. BGH, Urteil vom 05.02.1992, VersR 1992, 485, zu 4 a).
  • BGH, 09.02.1972 - IV ZR 210/69

    Gewährung von Versicherungsschutz wegen eines Verkehrsunfallschadens -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.02.2003 - 12 Sa 1345/02
    Das Verhalten des Beklagten stellt daher eine vollständig durchgeführte (endgültige) Unfallflucht dar und impliziert eine schwerwiegende, das Aufklärungsinteresse der Klägerin gefährdende Obliegenheitsverletzung (vgl. BGH, Urteile vom 09.02.1972, VersR 1972, 339 u. 341).
  • BGH, 03.12.1991 - VI ZR 378/90

    Freistellung des Kfz-Vermieters von Schadensersatzansprüchen Dritter bei

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.02.2003 - 12 Sa 1345/02
    Dieser Befund kann allerdings nicht aus der Erkenntnis hergeleitet werden, dass wegen der Haftungsfreistellung des mitversicherten Fahrers nach § 1 PflVG kein Schutzbedürfnis des Arbeitnehmers bestehe (BGH, Urteil vom 03.12.1991, VersR 1992, 437 = EzA Nr. 25 zu § 611 BGB Gefahrgeneigte Arbeit, zu II 2 c; vgl. BGH, Urteil vom 05.02.1992, VersR 1992, 485, zu 4 a).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.03.2008 - 1 Sa 149/07

    Regress einer Versicherung gegen unfallflüchtigen Arbeitnehmer des

    Die Klage der Kfz-Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers gegen den unfallverursachenden Arbeitnehmer des Arbeitgeber ist keine Streitigkeit, die in die Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit fällt (wie LAG Düsseldorf 12.03.2003 - VersR 2004, 103 = LAGE § 611 BGB Arbeitnehmerhaftung Nr. 267).

    Diese gelten über ihren Wortlaut hinaus nicht nur für das Verhältnis zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer, sondern beziehen stets auch den mitversicherten Fahrer mit ein (vgl. nur BGH vom 13.07.1988, BGHZ 105, 140 = NJW 1988, 2734; BGH vom 10.06.1986, VersR 1986, 1010 = NJW-RR 1986, 1402; OLG Koblenz vom 09.01.2006, OLGR Koblenz 2006, 429; LAG Düsseldorf vom 12.02.2003, 12 Sa 1345/02, VersR 2004, 103 = LAGE § 611 BGB, Arbeitnehmerhaftung Nr. 27).

  • LAG Hamm, 12.02.2009 - 2 Ta 538/08

    Rechtsweg: Hat der Arbeitnehmer mit dem ihm von seinem Arbeitgeber zur Verfügung

    Der gegenteiligen Auffassung (LAG Düsseldorf, 12.02.2003, 12 Sa 1345/02, Versicherungsrecht 2004, 103 sowie LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 13.03.2008, 1 Sa 149/07) kann nicht gefolgt werden.
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