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   LAG Köln, 29.03.2011 - 12 Sa 1395/10   

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https://dejure.org/2011,12462
LAG Köln, 29.03.2011 - 12 Sa 1395/10 (https://dejure.org/2011,12462)
LAG Köln, Entscheidung vom 29.03.2011 - 12 Sa 1395/10 (https://dejure.org/2011,12462)
LAG Köln, Entscheidung vom 29. März 2011 - 12 Sa 1395/10 (https://dejure.org/2011,12462)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Verdachtskündigung; Betriebsratsanhörung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 626 BGB; § 102 BetrVG
    Verdachtskündigung; Betriebsratsanhörung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksamkeit einer Verdachtskündigung wegen fehlerhafter Betriebsratsanhörung; Unwirksame Verdachtskündigung bei fehlerhafter Betriebsratsanhörung; Darlegungslast der Arbeitgeberin zur Mitteilung der Verdachtsgründe gegenüber Betriebsrat; unsubstantiierte Darlegungen ...

  • rabüro.de

    Zur Darlegungslast des Arbeitgebers bei einer Verdachtskündigung

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Wirksamkeit einer Verdachtskündigung - Betriebsratsanhörung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame Verdachtskündigung bei fehlerhafter Betriebsratsanhörung; Darlegungslast der Arbeitgeberin zur Mitteilung der Verdachtsgründe gegenüber Betriebsrat; unsubstantiierte Darlegungen der Arbeitgeberin zu verdachtsbegründenden Indiztatsachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verdachtskündigung unwirksam, wenn der Betriebsrat unzureichend angehört wurde!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat falsch informiert: Kündigung unwirksam

Verfahrensgang

  • ArbG Köln - 7 Ca 965/10
  • LAG Köln, 29.03.2011 - 12 Sa 1395/10
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Köln, 27.01.2010 - 8 Sa 698/09

    Betriebsratsanhörung bei Verdachtskündigung; unwirksame Kündigung bei

    Auszug aus LAG Köln, 29.03.2011 - 12 Sa 1395/10
    Dabei verstößt der Arbeitgeber jedenfalls gegen § 102 Abs. 1 S. 2 BetrVG, wenn falsche Informationen gegeben und entlastende Umstände nicht mitgeteilt werden (BAG vom 13.05.2004 - 2 AZR 329/03 - Randnummer 20 nach Juris; LAG Köln vom 27.01.2010 - 8 Sa 698/09 - Randnummer 52 nach Juris).

    Kommt der Arbeitgeber diesen Anforderungen an seine Mitteilungspflicht nicht oder nicht richtig nach und unterlaufen ihm insoweit bei der Durchführung der Anhörung Fehler, ist die Kündigung unwirksam und zwar unabhängig davon, ob und wie der Betriebsrat zu der mangelhaften Anhörung Stellung genommen hat (BAG vom 06.09.1985 - 2 AZR 412/84 - Randnummer 28 nach Juris, LAG Köln vom 27.01.2010 - 8 Sa 698/09 - Randnummer 52 nach Juris).

    Es müssen dem Betriebsrat nicht alle objektiv kündigungsrechtlichen erheblichen Tatsachen, sondern nur die für den Arbeitgeber für die Kündigung ausschlaggebenden Umstände mitgeteilt werden (BAG vom 23.10.2008 - 2 AZR 163/07 Randnummer 19 nach Juris, BAG, Urteil vom 06.07.2006 - 2 AZR 520/05 - Randnummer 18 nach Juris; LAG Köln vom 27.01.2010 - 8 Sa 698/09 - Randnummer 52 nach Juris).

    Gerade bei Kündigungen, bei denen sich aus Indizumständen ein dringender Tatverdacht ableiten soll, ist im Rahmen des Anhörungsverfahrens das ermittelte Ergebnis, das die beabsichtigte Kündigung tragen soll, dem Betriebsrat gegenüber vollständig und korrekt darzustellen ist, damit dieser den dringenden Tatverdacht nachvollziehen kann (LAG Köln vom 27.01.2010 - 8 Sa 698/09 - Randnummer 55 nach Juris).

  • BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 31/94

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Köln, 29.03.2011 - 12 Sa 1395/10
    Bestreitet der Arbeitnehmer die Richtigkeit der Informationen an den Betriebsrat, ist es schon aus Gründen der Sachnähe Aufgabe des Arbeitgebers, darzulegen und notfalls zu beweisen, dass er den Betriebsrat nicht bewusst in die Irre geführt hat (BAG vom 22.09.1994 - 2 AZR 31/94).

    Dies gilt auch für eine nicht bewusste Irreführung des Betriebsrats (HWK a. a. O.; BAG vom 22.09.1994 - 2 AZR 31/94 Randnummer 31 nach Juris).

    Bestreitet der Arbeitnehmer die Richtigkeit der Informationen an den Betriebsrat, ist es schon aus Gründen der Sachnähe Aufgabe des Arbeitgebers, darzulegen und notfalls zu beweisen, dass er den Betriebsrat nicht bewusst in die Irre geführt hat (BAG vom 22.09.1994 - 2 AZR 31/94, Randnummer 31 nach Juris).

  • BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 412/84

    Anforderungen an Unterrichtung des Betriebsrates über Kündigungsgründe

    Auszug aus LAG Köln, 29.03.2011 - 12 Sa 1395/10
    Kommt der Arbeitgeber diesen Anforderungen an seine Mitteilungspflicht nicht oder nicht richtig nach und unterlaufen ihm insoweit bei der Durchführung der Anhörung Fehler, ist die Kündigung unwirksam und zwar unabhängig davon, ob und wie der Betriebsrat zu der mangelhaften Anhörung Stellung genommen hat (BAG vom 06.09.1985 - 2 AZR 412/84 - Randnummer 28 nach Juris, LAG Köln vom 27.01.2010 - 8 Sa 698/09 - Randnummer 52 nach Juris).
  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 163/07

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Köln, 29.03.2011 - 12 Sa 1395/10
    Es müssen dem Betriebsrat nicht alle objektiv kündigungsrechtlichen erheblichen Tatsachen, sondern nur die für den Arbeitgeber für die Kündigung ausschlaggebenden Umstände mitgeteilt werden (BAG vom 23.10.2008 - 2 AZR 163/07 Randnummer 19 nach Juris, BAG, Urteil vom 06.07.2006 - 2 AZR 520/05 - Randnummer 18 nach Juris; LAG Köln vom 27.01.2010 - 8 Sa 698/09 - Randnummer 52 nach Juris).
  • BGH, 16.02.2005 - VIII ZR 133/04

    Ergänzung des Berufungsurteils

    Auszug aus LAG Köln, 29.03.2011 - 12 Sa 1395/10
    Insoweit ist dieser Antrag nicht Gegenstand des Berufungsverfahrens (Zöller/Vollkommer ZPO 28. Auflage 2009, § 321 ZPO Randnummer 8; BGH v. 16.02.2005 VIII ZR 133/04 NJW-RR 2005, 790).
  • BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 520/05

    Interessenausgleich mit Namensliste - Form

    Auszug aus LAG Köln, 29.03.2011 - 12 Sa 1395/10
    Es müssen dem Betriebsrat nicht alle objektiv kündigungsrechtlichen erheblichen Tatsachen, sondern nur die für den Arbeitgeber für die Kündigung ausschlaggebenden Umstände mitgeteilt werden (BAG vom 23.10.2008 - 2 AZR 163/07 Randnummer 19 nach Juris, BAG, Urteil vom 06.07.2006 - 2 AZR 520/05 - Randnummer 18 nach Juris; LAG Köln vom 27.01.2010 - 8 Sa 698/09 - Randnummer 52 nach Juris).
  • BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 329/03

    Kündigung wegen Betriebsstilllegung - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Köln, 29.03.2011 - 12 Sa 1395/10
    Dabei verstößt der Arbeitgeber jedenfalls gegen § 102 Abs. 1 S. 2 BetrVG, wenn falsche Informationen gegeben und entlastende Umstände nicht mitgeteilt werden (BAG vom 13.05.2004 - 2 AZR 329/03 - Randnummer 20 nach Juris; LAG Köln vom 27.01.2010 - 8 Sa 698/09 - Randnummer 52 nach Juris).
  • LAG Hamm, 21.10.2011 - 7 Sa 912/11

    Ordnungsgemäßheit der Betriebsratsanhörung

    Sofern der Arbeitnehmer bestreitet, dass die Betriebsratsanhörung ordnungsgemäß ist, hat der Arbeitgeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der Betriebsratsanhörung darzulegen, wozu nicht zuletzt auch aus Gründen der Sachnähe des Arbeitgebers gehört, dazulegen und zu beweisen, dass er dem Betriebsrat nicht bewusst einen unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt mitgeteilt hat (BAG 22.09.1994 - 2 AZR 31/94 - NZA 1995, 678; LAG Köln 29.03.2011 - 12 Sa 1395/10, juris).
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