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   LAG Düsseldorf, 29.02.2012 - 12 Sa 1430/11   

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LAG Düsseldorf, 29.02.2012 - 12 Sa 1430/11 (https://dejure.org/2012,6207)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.02.2012 - 12 Sa 1430/11 (https://dejure.org/2012,6207)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Februar 2012 - 12 Sa 1430/11 (https://dejure.org/2012,6207)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebliche Altersversorgung; Altersdiskriminierung; Beschäftigungsbeginn; Wartezeit

  • LAG Düsseldorf PDF

    §§ 1, 2, 3, 7, 10, 33 AGG; §§ 1b, 30 f BetrAVG; § 75 BetrVG; § 256 ZPO; Art. 18 RL 2000/78/EG
    Höchstaltersgrenze von 50 Jahren in der betrieblichen Altersversorgung

  • hensche.de

    Diskriminierung: Alter, Altersdiskriminierung, Betriebsrente, Betriebliche Altersversorgung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung; Altersdiskriminierung; Beschäftigungsbeginn; Wartezeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (26)

  • BAG, 19.04.2005 - 3 AZR 469/04

    Betriebliche Altersversorgung: Wartezeit, Unverfallbarkeitsfristen,

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.02.2012 - 12 Sa 1430/11
    Da der Arbeitgeber frei sei, ob er überhaupt eine Versorgungszusage erteilen will, könne es ihm auch nicht verwehrt sein, das höhere und daher kostspieligere Risiko älterer Arbeitnehmer auszuschließen (BAG 14.01.1986 - 3 AZR 456/84, DB 1986, 2030; s.a. BAG 19.04.2005 - 3 AZR 469/04, juris Rn. 33 m.w.N.).

    Da der Arbeitgeber frei sei, ob er überhaupt eine Versorgungszusage erteilen will, könne ihm auch nicht verwehrt sein, das höhere und daher kostspieligere Risiko älterer Arbeitnehmer auszuschließen (BAG 14.01.1986 - 3 AZR 456/84, DB 1986, 2030; s.a. BAG 19.04.2005 a.a.O. Rn. 33 m.w.N.).

    Wie das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Urteil vom 23.11.2011 a.a.O. Rn. 50) geht auch die erkennende Kammer davon aus, dass eine zehnjährige, schon bislang zulässige Wartezeit (vgl. z.B. BAG 19.04.2005 a.a.O. Rn. 26) auch unter der Geltung des AGG zulässig bleibt.

    Mit Wartezeiten lassen sich das Versorgungsrisiko und damit die Kosten der Altersversorgung beschränken und das Interesse der Arbeitnehmer an längerer Betriebszugehörigkeit fördern (BAG 19.04.2005 a.a.O. Rn. 26).

    Durch die Wartezeit wird eine zusätzliche Anspruchsvoraussetzung für den Versorgungsanspruch festgelegt, die dazu führt, dass Teile der Belegschaft aus dem Versorgungswerk ausgenommen sind (BAG 19.04.2005 a.a.O. Rn. 28).

  • BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 20/07

    Eingetragene Lebenspartnerschaft - betriebliche Altersversorgung -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.02.2012 - 12 Sa 1430/11
    Nach § 33 Abs. 1 AGG ist das vor Inkrafttreten des AGG geltende Recht auf Sachverhalte anzuwenden, die am 18.08.2006 bereits abgeschlossen waren (BAG 14.01.2009 - 3 AZR 20/07, NZA 2009, 489 Rn. 55; BAG 15.02.2011 - 9 AZR 750/09, NZA 2011, 740 Rn. 23).

    Dies ist i.d.R die zugrunde liegende benachteiligende Maßnahme oder Entscheidung des Arbeitgebers (BAG 14.01.2009 a.a.O. Rn. 55; BAG 17.06.2009 a.a.O. Rn. 37).

    Allerdings stellen der weitere Bestand des Dauerschuldverhältnisses und die in ihm laufend ausgeübte Benachteiligung ebenfalls eine die Benachteiligung begründende Tatsache dar, welche die zeitliche Anwendbarkeit des AGG auslöst (BAG 14.01.2009 a.a.O. Rn. 55; BAG 17.06.2009 a.a.O. Rn. 37; BAG 20.04.2010 - 3 AZR 509/08, DB 2010, 2000 Rn. 63).

    Ein gemeinschaftsrechtlicher Vertrauensschutz ist deshalb nicht angezeigt (vgl. EuGH 01.04.2008 - C-267/06, Maruko, AP Nr. 9 zu Richtlinie 2000/78/EG Rn. 77 f.; BAG 14.01.2009 a.a.O. Rn. 57).

    BAG 14.01.2009 a.a.O. Rn. 57 und allg. Hey, AGG 2009, § 33 Rn. 4; Suckow in Schleusener/Suckow/Voigt, AGG 3. Aufl. 2011, § 33 Rn. 4), lässt die Kammer offen.

  • LAG Baden-Württemberg, 23.11.2011 - 2 Sa 77/11

    Betriebliche Altersversorgung - Höchstaltersgrenze - Altersdiskriminierung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.02.2012 - 12 Sa 1430/11
    Geboten ist eine Prüfung der Angemessenheit und der Erforderlichkeit der Mittel die zur Erreichung des verfolgten Zwecks eingesetzt werden (so für § 10 Satz 3 Nr. 4 AGG: BAG 11.08.2009 - 3 AZR 23/08, NZA 2010, 404 Rn. 41; LAG Düsseldorf 09.04.2010 - 9 Sa 690/09, NZA-RR 2010, 653 Rn. 78; LAG Baden-Württemberg 23.11.2011 - 2 Sa 77/11, juris Rn. 48; Höfer, Betriebsrentenrecht, Stand Juni 2011, ART 805.9).

    Je niedriger die Höchstaltersgrenze ist, desto gewichtiger müssen die Gründe i.S.v. § 10 Satz 1, 2 AGG sein (LAG Baden-Württemberg 23.11.2011 a.a.O. Rn. 51).

    Wie das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Urteil vom 23.11.2011 a.a.O. Rn. 50) geht auch die erkennende Kammer davon aus, dass eine zehnjährige, schon bislang zulässige Wartezeit (vgl. z.B. BAG 19.04.2005 a.a.O. Rn. 26) auch unter der Geltung des AGG zulässig bleibt.

    Diesen Ausführungen des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Urteil vom 23.11.2011 a.a.O. Rn. 50; ebenso für weitere Zulässigkeit der Wartezeiten in der betrieblichen Altersversorgung z.B. Rolfs in Blomeyer/Otto/Rolfs a.a.O. Anh. § 1 Rn. 167) schließt sich die erkennende Kammer an.

  • BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 509/08

    Hinterbliebenenversorgung - Ausschluss von Ehepartnern bei Eheschluss nach dem

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.02.2012 - 12 Sa 1430/11
    Allerdings stellen der weitere Bestand des Dauerschuldverhältnisses und die in ihm laufend ausgeübte Benachteiligung ebenfalls eine die Benachteiligung begründende Tatsache dar, welche die zeitliche Anwendbarkeit des AGG auslöst (BAG 14.01.2009 a.a.O. Rn. 55; BAG 17.06.2009 a.a.O. Rn. 37; BAG 20.04.2010 - 3 AZR 509/08, DB 2010, 2000 Rn. 63).

    Erst zu diesem Zeitpunkt verwirklichte sich die Benachteiligung (vgl. BAG 20.04.2010 a.a.O. Rn. 63; BAG 15.02.2011 a.a.O. Rn. 23).

    b)Das AGG gilt trotz der in § 2 Abs. 2 Satz 2 enthaltenen Verweisung auf das Betriebsrentengesetz auch für die betriebliche Altersversorgung, soweit das Betriebsrentenrecht nicht vorrangige Sonderregelungen enthält (BAG 20.04.2010 a.a.O. Rn. 62).

    Mithin hätte sie bei Erreichen des 65. Lebensjahres nach In-Kraft-Treten des AGG überhaupt keine Leistungen beanspruchen können (vgl. dazu, dass es für die Anwendbarkeit des AGG ausreicht, dass der Arbeitnehmer mit einer unverfallbaren Anwartschaft ausgeschieden ist BAG 20.04.2010 a.a.O. Rn. 63).

  • BAG, 17.06.2009 - 7 AZR 112/08

    Tarifliche Altersgrenze von 60 Jahren für Piloten

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.02.2012 - 12 Sa 1430/11
    § 33 Abs. 1 AGG bezieht sich entgegen seinem Wortlaut nicht nur auf Benachteiligungen wegen des Geschlechts und sexueller Belästigungen, sondern auf alle Diskriminierungen wegen der in § 1 AGG genannten Merkmale (BAG 17.06.2009, SAE 2010, 279 Rn. 37).

    Dies ist i.d.R die zugrunde liegende benachteiligende Maßnahme oder Entscheidung des Arbeitgebers (BAG 14.01.2009 a.a.O. Rn. 55; BAG 17.06.2009 a.a.O. Rn. 37).

    Allerdings stellen der weitere Bestand des Dauerschuldverhältnisses und die in ihm laufend ausgeübte Benachteiligung ebenfalls eine die Benachteiligung begründende Tatsache dar, welche die zeitliche Anwendbarkeit des AGG auslöst (BAG 14.01.2009 a.a.O. Rn. 55; BAG 17.06.2009 a.a.O. Rn. 37; BAG 20.04.2010 - 3 AZR 509/08, DB 2010, 2000 Rn. 63).

    Bei der hier streitigen Altersgrenze ist die laufend in dem Arbeitsverhältnis ausgeübte Beschäftigung diejenige Tatsache, welche die Benachteiligung auslöst (vgl. BAG 17.06.2009 a.a.O. Rn. 38).

  • LAG Düsseldorf, 09.04.2010 - 9 Sa 690/09

    Benachteiligung durch Höchstaltersgrenze in Versorgungsordnung; Beginn der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.02.2012 - 12 Sa 1430/11
    Geboten ist eine Prüfung der Angemessenheit und der Erforderlichkeit der Mittel die zur Erreichung des verfolgten Zwecks eingesetzt werden (so für § 10 Satz 3 Nr. 4 AGG: BAG 11.08.2009 - 3 AZR 23/08, NZA 2010, 404 Rn. 41; LAG Düsseldorf 09.04.2010 - 9 Sa 690/09, NZA-RR 2010, 653 Rn. 78; LAG Baden-Württemberg 23.11.2011 - 2 Sa 77/11, juris Rn. 48; Höfer, Betriebsrentenrecht, Stand Juni 2011, ART 805.9).

    Die erkennende Kammer schließt sich der Auffassung der 9. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Urteil vom 09.04.2010 a.a.O. Rn. 80 ff.) an.

    Wird nunmehr einer dieser Parameter unwirksam, konnte die Klägerin nach Treu und Glauben nicht erwarten, dass nunmehr auch die Wartezeit rückwirkend beginnt (vgl. LAG Düsseldorf 09.04.2010 a.a.O. Rn. 83), zumal sie angesichts der zitierten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts zunächst nicht davon ausgehen konnte, überhaupt eine betriebliche Altersversorgung zu erhalten.

  • BAG, 14.01.1986 - 3 AZR 456/84

    Versorgungsregelung - Betriebsrente - Höchsteintrittsalter - Bedingung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.02.2012 - 12 Sa 1430/11
    Da der Arbeitgeber frei sei, ob er überhaupt eine Versorgungszusage erteilen will, könne es ihm auch nicht verwehrt sein, das höhere und daher kostspieligere Risiko älterer Arbeitnehmer auszuschließen (BAG 14.01.1986 - 3 AZR 456/84, DB 1986, 2030; s.a. BAG 19.04.2005 - 3 AZR 469/04, juris Rn. 33 m.w.N.).

    Da der Arbeitgeber frei sei, ob er überhaupt eine Versorgungszusage erteilen will, könne ihm auch nicht verwehrt sein, das höhere und daher kostspieligere Risiko älterer Arbeitnehmer auszuschließen (BAG 14.01.1986 - 3 AZR 456/84, DB 1986, 2030; s.a. BAG 19.04.2005 a.a.O. Rn. 33 m.w.N.).

  • BAG, 11.08.2009 - 3 AZR 23/08

    Tarifvertragliche Versorgung: Ausschluss von einer verbessernden Re-gelung -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.02.2012 - 12 Sa 1430/11
    Geboten ist eine Prüfung der Angemessenheit und der Erforderlichkeit der Mittel die zur Erreichung des verfolgten Zwecks eingesetzt werden (so für § 10 Satz 3 Nr. 4 AGG: BAG 11.08.2009 - 3 AZR 23/08, NZA 2010, 404 Rn. 41; LAG Düsseldorf 09.04.2010 - 9 Sa 690/09, NZA-RR 2010, 653 Rn. 78; LAG Baden-Württemberg 23.11.2011 - 2 Sa 77/11, juris Rn. 48; Höfer, Betriebsrentenrecht, Stand Juni 2011, ART 805.9).

    Dafür spricht § 10 Satz 3 Nr. 4 AGG (vgl. z.B. BAG 11.08.2009 a.a.O. Rn. 42; Rengier, NZA 2006, 1251, 1254; Rolfs, NZA 2008, 553, 556; ErfK/Steinmeyer a.a.O. BetrAVG Vorbem. Rn. 45; a.A. Höfer a.a.O. ART Rn. 805.15).

  • BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 750/09

    Vorruhestandsbezug - Benachteiligung wegen des Geschlechts

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.02.2012 - 12 Sa 1430/11
    Nach § 33 Abs. 1 AGG ist das vor Inkrafttreten des AGG geltende Recht auf Sachverhalte anzuwenden, die am 18.08.2006 bereits abgeschlossen waren (BAG 14.01.2009 - 3 AZR 20/07, NZA 2009, 489 Rn. 55; BAG 15.02.2011 - 9 AZR 750/09, NZA 2011, 740 Rn. 23).

    Erst zu diesem Zeitpunkt verwirklichte sich die Benachteiligung (vgl. BAG 20.04.2010 a.a.O. Rn. 63; BAG 15.02.2011 a.a.O. Rn. 23).

  • BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 3/02

    Betriebliche Altersversorgung: Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.02.2012 - 12 Sa 1430/11
    Der Ausschluss des Rechtsanspruchs in § 15 Abs. 1 LP ist lediglich als ein an sachliche Gründe gebundenes Widerrufsrecht zu verstehen, womit dem Arbeitnehmer durchaus ein Anspruch auf die zugesagten Leistungen eingeräumt wird (BAG 10.12.2001 - 3 AZR 3/02, DB 2003, 124 Rn. 34; BAG 21.03.2006 - 3 AZR 374/05, DB 2006, 2354 Rn. 14).

    Eine Unterstützungskasse ist zudem über die jeweilige Versorgungsordnung hinaus verpflichtet, die Versorgungszusage des Unternehmens nach allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen, also auch gemäß der Pflicht zur Gleichbehandlung umzusetzen (BAG 10.12.2001 a.a.O. Rn. 34).

  • BAG, 23.08.2011 - 3 AZR 650/09

    Betriebsrente - betriebliche Übung - Urteilsergänzung

  • ArbG Essen, 11.10.2011 - 2 Ca 2754/10

    Betriebliche Altersversorgung / Höchstaltersgrenze von 50 Jahren /;

  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 906/07

    Altersdiskriminierung - Entschädigung - Versetzung

  • BAG, 24.02.2004 - 3 AZR 5/03

    Vorschaltzeiten und Unverfallbarkeit

  • BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 985/07

    Benachteiligung - Schwerbehinderung - Vorruhestand

  • BAG, 19.07.2011 - 3 AZR 434/09

    Betriebliche Altersversorgung - Altersdiskriminierung

  • EuGH, 01.04.2008 - C-267/06

    EIN GLEICHGESCHLECHTLICHER LEBENSPARTNER KANN ANSPRUCH AUF EINE WITWERRENTE AUS

  • EuGH, 23.09.2008 - C-427/06

    Bartsch - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Art. 13 EG - Richtlinie

  • BVerfG, 27.11.1989 - 1 BvR 945/86
  • BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 43/03

    Betriebliche Übung - Beihilfeversicherung im Ruhestand

  • BAG, 21.03.2006 - 3 AZR 374/05

    Gesamtversorgung - fiktive Sozialversicherungsrente

  • BAG, 29.01.2008 - 3 AZR 214/06

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst - Halbanrechnung

  • BAG, 08.12.2009 - 1 ABR 66/08

    Eingruppierung - betriebliche Vergütungsordnung - Betriebsübergang -

  • BAG, 20.04.2011 - 4 AZR 241/09

    Eingruppierung als Oberarzt nach dem TV-Ärzte/VKA - ausdrückliche Übertragung der

  • BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 291/10

    Stufenzuordnung - tarifliches Schlechterstellungsverbot

  • BFH, 05.11.2002 - IX R 48/01

    Überschusserzielungsabsicht bei verbilligten Vermietungen

  • BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 356/12

    Betriebliche Altersversorgung - Höchstaltersgrenze

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 29. Februar 2012 - 12 Sa 1430/11 - wird zurückgewiesen.
  • LAG München, 15.01.2013 - 7 Sa 573/12

    Hinterbliebenenversorgung und Altersdiskriminierung.

    ee) Das Bundesarbeitsgericht hat in dem zitierten Urteil vom 11.08.2009 - 3 AZR 23/08 weiter ausgeführt, dass das vom nationalen Gesetzgeber verfolgte Ziel der Förderung der betrieblichen Altersversorgung ein legitimes Ziel iSd. § 10 Satz 1 AGG ist und daher die Festsetzung von Altersgrenzen in den betrieblichen Systemen der sozialen Sicherheit europarechtlich in der Regel zulässig ist, da damit Hindernisse, die der Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung entstehen können, beseitigt werden (ebenso LAG BadenWürttemberg 23.11.2011 - 2 Sa 77/11 Rdnr. 51 in iuris sowie LAG Düsseldorf 29.02.2012 - 12 Sa 1430/11 Rdnr. 47 in iuris) und dass dabei im Regelfall die Voraussetzungen des § 10 Sätze 1 und 2 AGG vorliegen.

    Allerdings muss die differenzierende Maßnahme zur Erreichung eines rechtmäßigen Ziels geeignet und erforderlich sein und eine im Verhältnis zur Bedeutung des Ziel nach angemessenen Eingriff in die Rechte der Beteiligten darstellen (BAG Urteil 20.04.2010 - 3 AZR 509/08, BAG Urteil 11.08.2009 - 3 AZR 23/08, LAG Düsseldorf 29.02.2012 - 12 Sa 1430/11, LAG Baden-Württemberg 23.11.2011 - 2 Sa 77/11).

  • LAG Baden-Württemberg, 24.09.2012 - 9 Sa 48/12

    Betriebliche Altersversorgung - Höchstaltersgrenzen - Altersdiskriminierung -

    Diesem Gesetzeszweck genügt es, wenn die Altersgrenzen nicht mit Wirkung für den Zeitpunkt des Eintritts in das Arbeitsverhältnis ihre Gültigkeit verlieren, sondern wenn sie erst mit Inkrafttreten des AGG unwirksam sind (so im Ergebnis - über den Weg der nicht erfüllten Wartezeit - auch LAG Düsseldorf, Urt. v. 29.2.2012 - 12 Sa 1430/11).
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