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   LAG Düsseldorf, 13.04.2005 - 12 Sa 154/05   

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LAG Düsseldorf, 13.04.2005 - 12 Sa 154/05 (https://dejure.org/2005,2216)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.04.2005 - 12 Sa 154/05 (https://dejure.org/2005,2216)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. April 2005 - 12 Sa 154/05 (https://dejure.org/2005,2216)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer sachgrundlosen Verlängerung an eine Sachgrundbefristung; Abdingbarkeit des gesetzlichen Anspruchs auf Verzugslohn; Wirksamkeit einer durch den Arbeitgeber vorformulierten Ausgleichsquittung; Verzichtserklärung als Überraschungsklausel; Verstoß gegen ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 14 TzBfG, § 126, §§ 305 - 310, § 615, § 623 BGB
    Ausgleichsquittung

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Ausgleichsquittung - kompletter Anspruchsverzicht des Arbeitsnehmers wirksam?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame Ausgleichsquittung bei vollständigem Verzicht auf Ansprüche aus Arbeitsverhältnis

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Tragweite von Ausgleichsquittungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ? Unwirksamkeit eines vorformulierten Verzichts auf alle Ansprüche wegen unangemessener Benachteiligung ? Je nach Erscheinungsbild ggf. auch Verstoß gegen Transparenzgebot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Individualarbeitsrecht - Die Folgen der AGB-Kontrolle beim Anspruchsverzicht in Ausgleichs-Quittungen

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Individualarbeitsrecht - Die Folgen der AGB-Kontrolle beim Anspruchsverzicht in Ausgleichs-Quittungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2005, 1463
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (29)

  • LAG Schleswig-Holstein, 24.09.2003 - 3 Sa 6/03

    Kündigung, Krankengeld, Entgeltfortzahlung, Formular, AGB-Konrolle,

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.04.2005 - 12 Sa 154/05
    Eine gegen Treu und Glauben verstoßende unangemessene Benachteiligung ist jedenfalls dann indiziert, wenn der Arbeitnehmer einseitig und unentgeltlich, ohne kompensatorische Gegenleistung des Arbeitgebers, auf seine Rechte und Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verzichtet (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.09.2003, NZA-RR 2004, 74, ErfK/Preis, a.a.O., abw. HWK/Gotthardt, Anhang § 305 - § 310 BGB Rz. 27, AGB-Klauselwerke/Thüsing, Arbeitsverträge, Rz. 60).

    Zu den rechtlich schützenswerten Besonderheiten des Arbeitsrechts gehört es ferner nicht, dass ein Arbeitgeber ohne ausdrückliche Hervorhebung und ohne entsprechenden Hinweis einem Arbeitnehmer, der zu diesem Zeitpunkt nicht damit rechnet, eine Verzichtserklärung abzugeben, eine Unterschrift abverlangen darf, mit der er im Widerspruch zur Realität alle Forderungen als erfüllt erklärt" (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.09.2003, NZA-RR 2004, 74).

  • BAG, 20.08.1980 - 5 AZR 759/78

    Lohnfortzahlung - Ausgleichsquittung - Verzicht auf Lohnfortzahlung - Bedeutung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.04.2005 - 12 Sa 154/05
    Mit dem Ansatz, dass die Wirkung von Ausgleichsquittungen interpretativ gemäß § 133, § 157 zu begrenzen ist und der (zutreffenden) Auslegung der Ausgleichsquittung vom 11.06.2004 steht das erstinstanzliche Urteil im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung (BAG, Urteil vom 20.08.1980, 5 AZR 759/78, AP Nr. 3 zu § 9 LohnFG, vgl. BGH, Urteil vom 10.05.2001, NJW 2001, 2325, Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 8. Aufl., Rz. 1254 f., mwN).

    Der Überraschungseffekt liegt in erster Linie darin, dass die Bestätigung des Empfangs von Arbeitspapieren, der Herausgabe von Firmeneigentum und der Vornahme anderer Abwicklungsformalitäten verknüpft wird mit dem Globalverzicht auf Rechte und Ansprüche (BAG vom 20.08.1980, a.a.O., Erman/Roloff, BGB, 11. Aufl., § 307 Rz., Palandt/Heinrichs, BGB, 64. Aufl., § 307 Rz. 158, Preis/Rolfs, Der Arbeitsvertrag, 2. Aufl., II V 50, Rz. 6, HWK/Gotthardt, § 305c BGB Rz. 5, Anhang § 305 - § 310 BGB Rz. 27).

  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 920/98

    Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.04.2005 - 12 Sa 154/05
    Bedurfte es daher zur wirksamen Befristung des Arbeitsvertrages keines Sachgrundes, ist durch Vertragsauslegung (§ 133, § 157 BGB) zu klären, ob - unter "Abbedingung" von § 14 Abs. 2 TzBfG - eine Sachgrundbefristung gewollt war (vgl. BAG, Urteil vom 28.06.2000, 7 AZR 920/98, AP Nr. 2 zu § 1 BeschFG 1996, Urteil vom 05.06.2002, 7 AZR 241/01, AP Nr. 13 zu § 1 BeschFG 1996, Dörner, a.a.O., Rz. 514 f. [zur Rechtslage nach § 1 BeschFG], Boewer, TzBfG, § 14 Rz. 253/256).

    Sie verkennt indessen den Unterschied zwischen der Vereinbarung eines unwirksamen (bei Versäumung der Klagefrist geheilten) Sachgrundes einerseits und der Vereinbarung der Sachgrundlosigkeit nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG, § 9.2 MTV-BZA andererseits (vgl. BAG Urteil vom 28.06.2000, 7 AZR 920/98, AP Nr. 2 zu § 1 BeschFG 1996).

  • BGH, 30.11.2004 - X ZR 133/03

    Unwirksamkeit von Haftungsbeschränkungsklauseln in den AGB des Betreibers einer

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.04.2005 - 12 Sa 154/05
    c) Nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB ist eine formularmäßige Vertragsbestimmung unangemessen, wenn der Verwender durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (BGH, Urteil vom 30.11.2004, NJW 2005, 422; vgl. BAG, Urteil vom 04.03.2004, 9 AZR 196/03, AP Nr. 3 zu § 309 BGB).
  • BVerwG, 25.06.1998 - 1 A 6.96

    Keine Vollmachtsbeschränkung bei Versicherungsagenten

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.04.2005 - 12 Sa 154/05
    Vielmehr gebieten Treu und Glauben auch, dass die Klausel die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen so weit erkennen lässt, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (BGH, Urteil vom 09.05.2001, NJW 2001, 2014, BVerwG, Urteil vom 25.06.1998, NJW 1998, 3216).
  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 121/00

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.04.2005 - 12 Sa 154/05
    Vielmehr gebieten Treu und Glauben auch, dass die Klausel die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen so weit erkennen lässt, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (BGH, Urteil vom 09.05.2001, NJW 2001, 2014, BVerwG, Urteil vom 25.06.1998, NJW 1998, 3216).
  • BAG, 25.11.1992 - 7 AZR 191/92

    Befristung; Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.04.2005 - 12 Sa 154/05
    Nach der Spruchpraxis des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 25.11.1992, 7 AZR 191/92 AP Nr. 150 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) bedarf es nach § 296 BGB "nicht einmal eines wörtlichen Angebots der Leistung, wenn für die vom Gläubiger vorzunehmende Handlung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist und der Gläubiger die Handlung nicht rechtzeitig vornimmt.
  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 184/94

    Wirksamkeit des Time-Sharings von Ferienwohnungen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.04.2005 - 12 Sa 154/05
    Abzustellen ist vielmehr auf die Verständnismöglichkeiten des typischerweise zu erwartenden Durchschnittsarbeitnehmers (vgl. BGH, Urteil vom 30.06.1995, NJW 1995, 2637).
  • BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 534/02

    Rechtfertigung einer Befristung nach dem Beschäftigungsförderungsgesetz

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.04.2005 - 12 Sa 154/05
    Schließlich wird die Annahme, dass eine Sachgrundbefristung gewollt war, durch den Umstand bestätigt, dass die Beklagte bei der Gestaltung von Arbeitsvertrag und Zusatzvereinbarung explizit zwischen der Befristung mit und ohne Sachgrund sowie zwischen § 14 Abs. 1 TzBfG und § 14 Abs. 2 TzBfG zu differenzieren pflegt und die streitgegenständliche Befristungsabrede selbst formuliert hat (vgl. BAG, Urteil vom 15.01.2003, 7 AZR 534/02, AP Nr. 19 zu § 1 BeschFG 1996).
  • BAG, 02.03.2004 - 1 AZR 271/03

    Betriebliche Vergütungsordnung nach Wegfall der Tarifbindung - einseitige

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.04.2005 - 12 Sa 154/05
    Bedenkt man, dass eine einseitige vertragliche Ausschlussfrist regelmäßig als unangemessen angesehen wird (BAG, Urteil vom 02.03.2004, 1 AZR 271/03, AP Nr. 31 zu § 3 TVG NZA 2004, 852, Reinecke, NZA 2004, Sonderbeil. zu Heft 18, S. 30), ist erst recht die einseitige Ausgleichsquittung zu kassieren, denn der sofortige Anspruchsverlust greift noch tiefer in berechtigte Gläubigerpositionen ein als der erst nach einer Fristversäumnis eintretende Anspruchsverlust.
  • LAG Düsseldorf, 08.01.2003 - 12 Sa 1301/02

    Vertragsstrafenklausel im Formulararbeitsvertrag, Herabsetzung der Strafe wegen

  • BGH, 19.01.2005 - XII ZR 107/01

    Umfang der Haftungsfreistellung bei Anmietung eines Kraftfahrzeugs

  • BGH, 10.05.2001 - VII ZR 356/00

    Angebot auf Abschluß eines Erlaßvertrages

  • BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 642/02

    Verlängerung einer Befristung nach dem TzBfG

  • BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 702/01

    Vorenthaltene private Nutzung eines Dienstfahrzeugs - Begriff der vertragsgemäßen

  • BAG, 28.07.2004 - 10 AZR 661/03

    13. Monatsgehalt - Ausgleichsquittung

  • BAG, 03.06.2004 - 2 AZR 427/03

    Aufhebungsvertrag

  • BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 513/01

    Karenzentschädigung - Ausgleichsklausel im Vergleich

  • BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 426/03

    Anschlussbefristung

  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 659/03

    Schriftform für Kündigung und Auflösungsvereinbarung; Treuwidrigkeit

  • BAG, 17.05.2001 - 2 AZR 460/00

    Auslegung einer Kündigungserklärung

  • BAG, 16.05.2000 - 9 AZR 245/99

    Vertragliche Schriftform für Aufhebungsvertrag

  • BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 552/94

    Annahmeverzug: Arbeitsunwilligkeit vor unwirksamer Kündigung

  • BAG, 29.11.1995 - 5 AZR 447/94

    Überraschende Klausel in Formulararbeitsverträgen

  • BAG, 03.05.1979 - 2 AZR 679/77

    Ausgleichsquittung - Kündigungsschutzklage - Aufhebungsvertrag - Vergleich -

  • BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 543/00

    Einzelvertragliche Ausschlußfrist

  • BAG, 06.11.2003 - 2 AZR 690/02

    Anschlussbefristung nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG

  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 135/03

    Anfechtung und Widerruf einer Beendigungsvereinbarung

  • BAG, 05.06.2002 - 7 AZR 241/01

    Rechtfertigung einer Befristung nach dem BeschFG

  • BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 203/10

    Ausgleichsklausel - AGB-Kontrolle

    Ansonsten würde zu Unrecht die bisherige Üblichkeit von Ausgleichsquittungen rechtfertigend berücksichtigt, wenn dem Arbeitgeber als Verwender ohne begründete und billigenswerte Interessen und ohne Gegenleistung zugestanden würde, mit vorformulierten Klauseln bestehende Ansprüche des Arbeitnehmers zum Erlöschen zu bringen (vgl. LAG Düsseldorf 13. April 2005 - 12 Sa 154/05 - zu B II 3 der Gründe, LAGE BGB 2002 § 307 Nr. 7) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.06.2007 - 12 Sa 524/07

    AGB-Kontrolle von Ausgleichsquittungen

    Dies entspricht der überwiegenden Ansicht in der Rechtsprechung (vgl. LAG Baden-Württemberg vom 19. Juli 2006, 2 Sa 123/05, AuA 2006, 614; LAG Düsseldorf vom 13. April 2005, 12 Sa 154/05, DB 2005, 1463; LAG Hamburg vom 29. April 2004, 1 Sa 47/03, NZA-RR 2005, 151; LAG Schleswig-Holstein vom 24. September 2003, 3 Sa 6/03, NZA-RR 2004, 74; anders wohl LAG Rheinland-Pfalz vom 27. April 2006, 6 Sa 827/05, n.v.; zum Streitstand vgl. Preis/Bleser/Rauf, DB 2006, 2812).

    Eine Formularbestimmung genügt dem Bestimmtheitsgebot nur dann, wenn sie im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Zumutbaren die Rechte und Pflichten des Vertragspartners so klar und präzise wie möglich umschreibt und die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen so weit erkennen lässt, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH vom 25. Oktober 2006, VIII ZR 23/06, NJW 2007, 1198, zu IV. 1. der Entscheidungsgründe, vom 9. Mai 2001, IV ZR 121/00, NJW 2001, 2014; LAG Düsseldorf vom 13. April 2005, 12 Sa 154/05, a.a.O., jew. m.w.Nw.).

    Der allgemeine Verzicht auf alle bestehenden Ansprüche ist intransparent im Sinne von § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB (ebenso Preis/Bleser/Rauf, a.a.O, S. 2815 m.w.Nw.; s. a. LAG Düsseldorf vom 13. April 2005, 12 Sa 154/05, a.a.O.).

    Die bisherige Üblichkeit von Ausgleichsquittungen macht diese nicht zu Besonderheiten des Arbeitsrechts (so zutreffend LAG Düsseldorf vom 13. April 2005, 12 Sa 154/05, a.a.O.).

  • LAG Baden-Württemberg, 19.07.2006 - 2 Sa 123/05

    Verzicht auf Kündigungsschutzklage in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne

    Eine formularmäßige Verzichtserklärung ohne kompensatorische Gegenleistung stellt deshalb in der Regel eine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB dar und ist deshalb unwirksam (ganz überwiegende Meinung zur Rechtslage seit 01.01.2002 - insbesondere zu Ausgleichsquittungen, in denen derartige Verzichtserklärungen enthalten sind: LAG Schleswig-Holstein 24.09.2003 - 3 Sa 6/03 - NZA-RR 2004, 74; LAG Hamburg 29.04.2004 - 1 Sa 47/03 - NZA-RR 2005, 151; LAG Düsseldorf 13.04.2005 - 12 Sa 154/05 - DB 2005, 1463; Reinecke, DB 2002, 583, 586; Preis, Sonderbeilage zur NZA Heft 16/2003, 19, 29; Erfurter Kommentar -Preis, 6. Auflage, §§ 305 bis 310 Rdnr. 74 b, 96).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.11.2011 - 5 Sa 1524/11

    Keine Aussetzung nach § 97 Abs 5 ArbGG - Rechtsunwirksamkeit einer

    Darüber hinaus war es der Beklagten sowohl rechtlich als auch tatsächlich möglich und zumutbar, in der von ihr vorformulierten Klausel konkret diejenigen Ansprüche zu benennen, deren Bestand sie noch befürchtete (vgl. dazu insgesamt Urteile des LAG Berlin-Brandenburg vom 05.06.2007 - 12 Sa 524/07 -, LAGE § 307 BGB 2002 Nr. 13 sowie des LAG Düsseldorf vom 13.04.2005 - 12 Sa 154/05 -, LAGE § 307 BB 2002 Nr. 7).
  • ArbG Essen, 22.12.2005 - 1 Ca 3702/05

    Schadensersatzanspruch wegen Aufklärungspflichtverletzung bzgl. der Gewährung

    Offen bleiben kann, ob eine umfassende Ausgleichsklausel überdies wegen § 307 BGB auf Bedenken stößt (vgl. LAG E., Urteil vom 13.04.2005 - 12 Sa 154/05 - DB 2005, S. 1463ff.).
  • LAG Niedersachsen, 09.10.2009 - 10 Sa 1692/08

    Voraussetzungen für die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf

    Vielmehr gebieten Treu und Glauben auch, dass die Klausel die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen so weit erkennen lässt, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (LAG Düsseldorf 13.4.2005 - 12 Sa 154/05 - LAGE BGB 2002 § 307 Nr. 7 = DB 2005, 1463 mwN).
  • ArbG Essen, 22.12.2005 - 1 Ca 3725/05

    Klage auf Auszahlung der "Performance-Abschläge" für die Aktienbezugsrechte ist

    Offen bleiben kann, ob eine umfassende Ausgleichsklausel überdies wegen § 307 BGB auf Bedenken stößt (vgl. LAG E., Urteil vom 13.04.2005 - 12 Sa 154/05 - DB 2005, S. 1463ff.).
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