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   LAG Niedersachsen, 06.03.2001 - 12 Sa 1766/00   

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https://dejure.org/2001,16443
LAG Niedersachsen, 06.03.2001 - 12 Sa 1766/00 (https://dejure.org/2001,16443)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 06.03.2001 - 12 Sa 1766/00 (https://dejure.org/2001,16443)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 06. März 2001 - 12 Sa 1766/00 (https://dejure.org/2001,16443)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Außerordentliche Kündigung; Hemmung des Beginns der Ausschlußfrist bei Anhörung des Kündigungsgegners

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung; Hemmung des Beginns der Ausschlußfrist bei Anhörung des Kündigungsgegners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Hessen, 10.12.1979 - 11 Sa 544/79

    Arbeitsrechtliche Voraussetzungen der Rechtfertigung einer fristlosen Kündigung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 06.03.2001 - 12 Sa 1766/00
    Zwar hat das Landesarbeitsgericht Frankfurt (DB 80, 1079) für den Fall einer Erkrankung des anzuhörenden Arbeitnehmers entschieden, dass der Arbeitgeber nicht stets das Ende der Krankheit abwarten dürfe, sondern es sei vom Arbeitgeber zu klären, ob der Arbeitnehmer trotzdem in der Lage ist, die erforderliche Aufklärung zu geben.
  • BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 644/94

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung wegen Veröffentlichung eines

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 06.03.2001 - 12 Sa 1766/00
    Nur wenn unter verständiger Abwägung aller Umstände des Einzelfalles der Arbeitgeber davon ausgehen muss, die angedrohte Kündigung werde im Falle ihres Ausspruchs einer arbeitsgerichtlichen Prüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht standhalten, darf er die Kündigungserklärung nicht in Aussicht stellen, um damit den Arbeitnehmer zu einer Eigenkündigung zu veranlassen (vgl. etwa BAG NZA 96, 875).
  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 478/01

    Anfechtung der Eigenkündigung eines Arbeitnehmers wegen Drohung des Arbeitgebers

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 6. März 2001 - 12 Sa 1766/00 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
  • LAG Hamm, 30.05.2005 - 8 (17) Sa 1773/04

    Kündigung, Privattelefonate, Erledigung von Privatangelegenheiten während der

    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt deutlich von solchen Gestaltungen, bei welchen Privattelefonate gänzlich untersagt bzw. nur unter entsprechender Kennzeichnung erlaubt sind (LAG Niedersachsen, Urt. v. 6.3.2001 - 12 Sa 1766/00 - LAGE BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 14) oder der Arbeitnehmer das Diensttelefon für umfangreiche Auslandsgespräche (BAG Urt. v. 4.3.2004 - 2 AZR 147/03 - AP § 103 BetrVG 1972 Nr. 50) bzw. für gebührenträchtige Anrufe von 0190-Nummern nutzt, bei welchen die entstehenden Kosten jeweils von der Telefongesellschaft angesagt werden.
  • LAG Hamm, 30.05.2005 - 8 (117) Sa 1773/04

    Kündigung / Privattelefonate / Erledigung von Privatangelegenheiten während der

    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt deutlich von solchen Gestaltungen, bei welchen Privattelefonate gänzlich untersagt bzw. nur unter entsprechender Kennzeichnung erlaubt sind (LAG Niedersachsen, Urt. v. 6.3.2001 - 12 Sa 1766/00 - LAGE BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 14) oder der Arbeitnehmer das Diensttelefon für umfangreiche Auslandsgespräche (BAG Urt. v. 4.3.2004 - 2 AZR 147/03 - AP § 103 BetrVG 1972 Nr. 50) bzw. für gebührenträchtige Anrufe von 0190-Nummern nutzt, bei welchen die entstehenden Kosten jeweils von der Telefongesellschaft angesagt werden.
  • LAG Hessen, 15.10.2014 - 2 Sa 274/14

    Anhörung des Arbeitnehmers vor Ausspruch einer außerordentlichen

    So hat die Beklagte unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des LAG Niedersachsen (Urteil vom 6. März 2001 " 12 Sa 1766/00, LAGE § 626 BGB Ausschlussfrist Nr. 14) ausgeführt, der Arbeitgeber dürfe für eine Anhörung des Arbeitnehmers das Ende des Urlaubs abwarten, jedenfalls, solange der Urlaub nicht länger als zwei Wochen dauere.
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