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   LAG Baden-Württemberg, 10.07.2015 - 12 Sa 20/15   

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https://dejure.org/2015,35993
LAG Baden-Württemberg, 10.07.2015 - 12 Sa 20/15 (https://dejure.org/2015,35993)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.07.2015 - 12 Sa 20/15 (https://dejure.org/2015,35993)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. Juli 2015 - 12 Sa 20/15 (https://dejure.org/2015,35993)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Die außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses aus personenbedingten Gründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 790/09

    Personenbedingte Kündigung - mehrjährige Freiheitsstrafe

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.07.2015 - 12 Sa 20/15
    Es handelt sich um einen personenbedingten Kündigungsgrund, weil die Störung des Arbeitsverhältnisses von den persönlichen Verhältnissen der Klägerin, ihrem Beamtenverhältnis, ausgeht (vgl. BAG, Urteil vom 24.03.2011, 2 AZR 790/09, NZA 2011, 1084, Rn. 13).

    Das Arbeitsverhältnis der Parteien hätte nach dem 30.06.2015 nur auf dem Papier bestanden (vgl. auch BAG, Urteil vom 24.03.2011, 2 AZR 790/09, NZA 2011, 1084, Rn. 15, 19 f. zur Haft als personenbedingtem Kündigungsgrund).

  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 627/99

    Personalratsbeteiligung bei außerordentlicher krankheitsbedingter Kündigung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.07.2015 - 12 Sa 20/15
    Die außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses aus personenbedingten Gründen ist jedoch ausnahmsweise mit Auslauffrist möglich, wenn das Arbeitsverhältnis nicht ordentlich kündbar ist und es bei Fortbestehen sinnentleert wäre (vgl. BAG, Urteil vom 18.10.2000, 2 AZR 627/99, NZA 2001, 219 (220); Urteile vom 23.01.2014, 2 AZR 372/13, NZA 2014, 895, Rn. 17 und 2 AZR 582/13, NZA 2014, 962, Rn. 26).
  • BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 372/13

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist aus betrieblichen Gründen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.07.2015 - 12 Sa 20/15
    Die außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses aus personenbedingten Gründen ist jedoch ausnahmsweise mit Auslauffrist möglich, wenn das Arbeitsverhältnis nicht ordentlich kündbar ist und es bei Fortbestehen sinnentleert wäre (vgl. BAG, Urteil vom 18.10.2000, 2 AZR 627/99, NZA 2001, 219 (220); Urteile vom 23.01.2014, 2 AZR 372/13, NZA 2014, 895, Rn. 17 und 2 AZR 582/13, NZA 2014, 962, Rn. 26).
  • LAG Hamm, 13.11.2014 - 15 Sa 1531/13

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen auflösender Bedingung; Wegfall der

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.07.2015 - 12 Sa 20/15
    Die Landesarbeitsgerichte Hamburg (Urteil vom 24.04.2014, 1 Sa 46/13, Rn. 38 ff.) und Hamm (Urteil vom 13.11.2014, 15 Sa 1531/13, Rn. 61) sehen in der fehlenden Beurlaubung der Klägerin keinen personenbedingten Kündigungsgrund, weil die Beamtin in einer solchen Situation weder rechtlich noch tatsächlich daran gehindert sei, ihren Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis nachzukommen.
  • LAG Hamburg, 24.04.2014 - 1 Sa 46/13

    Kündigung aus personenbedingtem Grund - Arbeitsverhältnis mit einem

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.07.2015 - 12 Sa 20/15
    Die Landesarbeitsgerichte Hamburg (Urteil vom 24.04.2014, 1 Sa 46/13, Rn. 38 ff.) und Hamm (Urteil vom 13.11.2014, 15 Sa 1531/13, Rn. 61) sehen in der fehlenden Beurlaubung der Klägerin keinen personenbedingten Kündigungsgrund, weil die Beamtin in einer solchen Situation weder rechtlich noch tatsächlich daran gehindert sei, ihren Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis nachzukommen.
  • BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 582/13

    Krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.07.2015 - 12 Sa 20/15
    Die außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses aus personenbedingten Gründen ist jedoch ausnahmsweise mit Auslauffrist möglich, wenn das Arbeitsverhältnis nicht ordentlich kündbar ist und es bei Fortbestehen sinnentleert wäre (vgl. BAG, Urteil vom 18.10.2000, 2 AZR 627/99, NZA 2001, 219 (220); Urteile vom 23.01.2014, 2 AZR 372/13, NZA 2014, 895, Rn. 17 und 2 AZR 582/13, NZA 2014, 962, Rn. 26).
  • LAG Baden-Württemberg, 30.08.2007 - 21 Sa 25/07
    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.07.2015 - 12 Sa 20/15
    Die Klägerin kann nicht gleichzeitig für die Yyy AG als Beamtin und für die Beklagte als Arbeitnehmerin in Vollzeit arbeiten (vgl. auch LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.08.2007, 21 Sa 25/07, Rn. 25).
  • BAG, 26.09.1991 - 2 AZR 132/91

    Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsminderung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.07.2015 - 12 Sa 20/15
    Darüber hinaus ist nicht ersichtlich, mit welchen Argumenten die Klägerin die Zustimmung des Integrationsamts erfolgreich anfechten will (vgl. zur Aussetzungsproblematik: BAG, Urteil vom 26.09.1991, 2 AZR 132/91, NZA 1992, 1073 (1076 ff unter B der Entscheidungsgründe)).
  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 495/11

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnungserfordernis

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.07.2015 - 12 Sa 20/15
    Kann dies bejaht werden, ist in einem zweiten Schritt zu prüfen, ob dem Kündigenden bei Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls und der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zugemutet werden kann (vgl. BAG, Urteil vom 10.06.2010, 2 AZR 541/09, NZA 2010, 1227, Rn. 16; Urteil vom 25.10.2012, 2 AZR 495/11, NZA 2013, 319, Rn. 14).
  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.07.2015 - 12 Sa 20/15
    Kann dies bejaht werden, ist in einem zweiten Schritt zu prüfen, ob dem Kündigenden bei Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls und der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zugemutet werden kann (vgl. BAG, Urteil vom 10.06.2010, 2 AZR 541/09, NZA 2010, 1227, Rn. 16; Urteil vom 25.10.2012, 2 AZR 495/11, NZA 2013, 319, Rn. 14).
  • BAG, 21.04.2016 - 2 AZR 609/15

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Beendigung des Sonderurlaubs einer

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 10. Juli 2015 - 12 Sa 20/15 - aufgehoben.
  • LAG Baden-Württemberg, 10.09.2015 - 16 Sa 7/15

    Personenbedingte Kündigung - Beamte - Beendigung der beamtenrechtlichen

    Das Berufungsgericht schließt sich in vollem Umfang der Begründung der 12. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - im Urteil vom 10.07.2015 - 12 Sa 20/15 - an.

    Das Berufungsgericht schließt sich den Erwägungen der 12. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - im Urteil vom 10.07.2015 - 12 Sa 20/15 - unter III. 2. der Entscheidungsgründe an, die im Wesentlichen wortgleich wiedergegeben und um die Würdigung bezogen auf den Einzelfall der Klägerin ergänzt werden.

    (1) Die Berufungskammer schließt sich den Erwägungen der 12. Kammer des LAG Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - im Urteil vom 10.07.2015 - 12 Sa 20/15 - unter III. 2. b) bb) an.

    Sie sind jedenfalls nicht geeignet, dem Interesse der Klägerin am Erhalt des Arbeitsverhältnisses gegenüber der Beklagten, die nicht Dienstherrin des Beamtenverhältnisses ist, zusätzlich Gewicht zu verleihen (so zutreffend auch LAG Baden-Württemberg 10.07.2015 - 12 Sa 20/15 - zu III. 2. b) dd) der Entscheidungsgründe).

  • LAG Köln, 11.04.2016 - 2 Sa 655/15

    Beurlaubter Beamter; personenbedingte Kündigung; Sonderurlaub

    Das Landesarbeitsgericht schließt sich ausdrücklich den Entscheidungen des Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 10.09.2015, Az. 16 Sa 6/15 und vom 10.07.2015, Az. 12 Sa 20/15 an.
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