Rechtsprechung
LAG Hessen, 05.02.2014 - 12 Sa 273/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 626 Abs 1 BGB
- IWW
§§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 b, c ArbGG, §§ 66 Abs. 1 ArbGG, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 Abs. 1, 3 ZPO, § 626 Abs. 1, 2 BGB, § 626 Abs. 1 BGB, § 67 Abs. 3 ArbGG, §§ 64 Abs. 6 ArbGG, 97 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Kopierens und Mitnahme sämtlicher Mitarbeiterdaten eines Zeitarbeitsunternehmens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626 Abs. 1
Außerordentliche Kündigung wegen Kopierens von Kontaktdaten des Arbeitgebers zu Konkurrenzzwecken - Einzelfall einer wirksamen fristlosen Kündigung wegen Kopierens und der Mitnahme sämtlicher Mitarbeiterdaten eines Zeitarbeitsunternehmens nach Ausspruch einer ... - rechtsportal.de
BGB § 626 Abs. 1
Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Kopierens und Mitnahme sämtlicher Mitarbeiterdaten eines Zeitarbeitsunternehmens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Offenbach, 19.02.2013 - 6 Ca 354/12
- LAG Hessen, 05.02.2014 - 12 Sa 273/13