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   LAG Baden-Württemberg, 27.10.2017 - 12 Sa 28/17   

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https://dejure.org/2017,54582
LAG Baden-Württemberg, 27.10.2017 - 12 Sa 28/17 (https://dejure.org/2017,54582)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.10.2017 - 12 Sa 28/17 (https://dejure.org/2017,54582)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Oktober 2017 - 12 Sa 28/17 (https://dejure.org/2017,54582)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW

    Besoldungsgruppe A 11, §§ 611, 615 BGB, § ... 615 Satz 2 BGB, § 615 BGB, § 242 BGB, § 2 Nr. 8 MTV, § 9 BBesG, §§ 11 Nr. 1 KSchG, 615 Satz 2 BGB, § 296 BGB, § 533 ZPO, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 293 BGB, § 297 BGB, Artikel 2 Abs. 1 GG, § 11 Nr. 1 KSchG, § 3 Abs. 1 BBesG, §§ 615 Satz 2 BGB, 11 Nr. 1 KSchG, § 9 a Abs. 1 BBesG, §§ 615 Satz 2, §§ 1, 8a der Postbankleistungsentgeltverordnung, §§ 291, 288 Abs. 1 BGB, § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beamtenbesoldung und Arbeitsentgeltanspruch bei Annahmeverzug der Arbeitgeberin; Zahlungsklage der Arbeitnehmerin bei fehlender Kausalität zwischen Annahmeverzug und Beamtenbesoldung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 615 S 2 BGB, § 293 BGB, § 11 Nr 1 KSchG, § 3 Abs 1 BBesG
    Annahmeverzug - keine Anrechnung anderweitigen Verdienstes - Beamtenbesoldung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 615
    Annahmeverzug; Anrechnung anderweitigen Verdienstes; Beamtenbesoldung

  • rechtsportal.de

    Beamtenbesoldung und Arbeitsentgeltanspruch bei Annahmeverzug der Arbeitgeberin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Annahmeverzugslohn - und die zwischenzeitlich bezogene Beamtenbesoldung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfallklausel - und der Streit um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 06.09.1990 - 2 AZR 165/90

    Annahmeverzug; Anrechnung anderweitigen Verdienstes

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.10.2017 - 12 Sa 28/17
    Die gesetzlichen Bestimmungen weichen zwar im Wortlaut voneinander ab, sind aber inhaltlich deckungsgleich (vgl. BAG - 6. September 1990 - 2 AZR 165/90, NZA 1991, 221 (222)).

    Nicht anrechenbar sind Verdienste, die die Arbeitnehmerin auch erzielt hätte, wenn der Arbeitgeber sie vertragsgemäß beschäftigt hätte (vgl. BAG, NZA 1991, 221 (222 f.)).

    Es ist auf Grund der Umstände des Einzelfalls festzustellen, ob der anderweitige Verdienst deshalb möglich wurde, weil die Arbeitskraft der Arbeitnehmerin in Folge des Annahmeverzugs frei wurde (vgl. BAG, NZA 1991, 221 (223)).

  • BAG, 21.04.2016 - 2 AZR 742/15

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Beendigung des Sonderurlaubs einer

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.10.2017 - 12 Sa 28/17
    Das Bundesarbeitsgericht entschied mit Urteil vom 21. April 2016 (2 AZR 742/15), dass die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 29. September 2014 das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht aufgelöst habe.

    Ein möglicher - bisher nicht eingetretener - Konflikt beider Rechtsverhältnisse schließt die Leistungsbereitschaft der Klägerin im Rahmen des Arbeitsverhältnisses weder generell noch für den zurückliegenden Zeitraum aus (vgl. BAG - 21. April 2016 - 2 AZR 742/15, Rn. 30 ff.).

  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 627/11

    Zweistufige tarifliche Ausschlussfrist - Annahmeverzugsvergütung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.10.2017 - 12 Sa 28/17
    Dem Arbeitgeber ist bei einer derartigen Klage klar, dass es der Arbeitnehmerin nicht nur abstrakt auf den Erhalt des Arbeitsverhältnisses, sondern darüber hinaus konkret um die Durchsetzung nicht erfüllter bzw. zukünftig fällig werdender Vergütungsansprüche geht (vgl. BAG - 19. September 2012 - 5 AZR 627/11, NZA 2013, 101, Rn. 14; 24. September 2014 - 5 AZR 593/12, NZA 2015, 35, Rn. 27).

    Eine derart einschränkende Auslegung der tariflichen Ausschlussfristen ist dem verfassungsrechtlich gewährleisteten Anspruch der Parteien auf einen effektiven Rechtsschutz (Artikel 2 Abs. 1 GG i. V. mit dem Rechtsstaatsprinzip) geschuldet (vgl. im Einzelnen BVerG - 1. Dezember 2010 - 1 BvR 1682/07, NZA 2011, 354 ff.; BAG, NZA 2013, 101, Rn. 15 ff.).

  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 593/12

    Bestimmtheit des Streitgegenstands - objektive Klagehäufung - Vergütung wegen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.10.2017 - 12 Sa 28/17
    Dem Arbeitgeber ist bei einer derartigen Klage klar, dass es der Arbeitnehmerin nicht nur abstrakt auf den Erhalt des Arbeitsverhältnisses, sondern darüber hinaus konkret um die Durchsetzung nicht erfüllter bzw. zukünftig fällig werdender Vergütungsansprüche geht (vgl. BAG - 19. September 2012 - 5 AZR 627/11, NZA 2013, 101, Rn. 14; 24. September 2014 - 5 AZR 593/12, NZA 2015, 35, Rn. 27).
  • BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1682/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im Zivilprozess (Art 2 Abs 1

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.10.2017 - 12 Sa 28/17
    Eine derart einschränkende Auslegung der tariflichen Ausschlussfristen ist dem verfassungsrechtlich gewährleisteten Anspruch der Parteien auf einen effektiven Rechtsschutz (Artikel 2 Abs. 1 GG i. V. mit dem Rechtsstaatsprinzip) geschuldet (vgl. im Einzelnen BVerG - 1. Dezember 2010 - 1 BvR 1682/07, NZA 2011, 354 ff.; BAG, NZA 2013, 101, Rn. 15 ff.).
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LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. August 2017 - 12 Sa 28/17 (https://dejure.org/2017,29787)
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