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   LAG Düsseldorf, 15.11.2017 - 12 Sa 306/17   

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LAG Düsseldorf, 15.11.2017 - 12 Sa 306/17 (https://dejure.org/2017,43548)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.11.2017 - 12 Sa 306/17 (https://dejure.org/2017,43548)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. November 2017 - 12 Sa 306/17 (https://dejure.org/2017,43548)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Betriebsrentenanpassung

  • IWW

    § 16 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersver... sorgung, § 16 BetrAVG, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB, § 16 Abs. 1 BetrAVG, § 16 Abs. 1 BetrVG, § 121 Abs. 1 SGB VI, § 123 Abs. 1 SGB VI, § 1 Abs. 1 der Rentenwertbestimmungsverordnung 2014, § 1 Abs. 1 der Rentenwertbestimmungsverordnung 2015, § 121 Abs. 2 SGB VI, § 1 Abs. 1 der Rentenwertbestimmungsverordnung 2016, §§ 286 Abs. 2 Nr. 1, 288 Abs. 1 BGB, § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht des Arbeitgebers zur Anpassung der Betriebsrenten an die Entwicklung der gesetzlichen Renten aufgrund einer Betriebsvereinbarung

  • LAG Düsseldorf PDF

    Betriebsrentenanpassung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsrentenanpassung

  • rechtsportal.de

    BetrAVG § 16
    Pflicht des Arbeitgebers zur Anpassung der Betriebsrenten an die Entwicklung der gesetzlichen Renten aufgrund einer Betriebsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (8)

  • ArbG Wuppertal, 20.02.2017 - 1 Ca 2206/16

    Betriebsrentenanpassung; Auslegung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.11.2017 - 12 Sa 306/17
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 20.02.2017 - 1 Ca 2206/16 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Anschlussberufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 20.02.2017 - 1 Ca 2206/16 - unter Zurückweisung der weitergehenden Anschlussberufung teilweise abgeändert und.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal - Gerichtstag Velbert - vom 20.02.2017 - 1 Ca 2206/16 teilweise abzuändern und die Klage abzuweisen.

    und im Wege der Anschlussberufung, das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 20.02.2017 - 1 Ca 2206/16 teilweise abzuändern und.

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 402/12

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung nach der Leistungsordnung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.11.2017 - 12 Sa 306/17
    Dass es sich hierbei in § 6 Nrn. 1 und 2 um eine eigenständige, von § 16 Abs. 1 BetrAVG abweichende Regelung handelt, steht dem nicht entgegen (vgl. insoweit für den Zweck der Anpassung nach § 9 der Leistungsordnung des Essener Verbandes BAG 30.09.2014 - 3 AZR 402/12, juris Rn. 23).

    Wichtige Belange, die bei einer Ermessenentscheidung zu berücksichtigen sein würden, sind aber die Belange der Ruhegeldempfänger und die wirtschaftliche Lage des Anpassungsschuldners (BAG 30.09.2014 a.a.O. Rn. 22).

    Nichts anderes gilt für die demografische Entwicklung (vgl. insoweit zur nicht zulässigen Berücksichtigung eines biometrischen Faktors bei einer Anpassungsprüfung BAG 30.09.2014 - 3 AZR 402/12, juris Rn. 23).

  • LAG Hessen, 22.02.2017 - 6 Sa 972/16

    Wirksamkeit einer tariflichen Regelung zur Betriebsrentenanpassung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.11.2017 - 12 Sa 306/17
    Anpassung der Betriebsrente auf der Grundlage einer betrieblichen Versorgungsregelung (Abweichung von Hessischem Landesarbeitsgericht 22.02.2017 - 6 Sa 972/16 -).

    Es geht auch nicht darum, in bereits entstandene Ansprüche einzugreifen, und dafür gefundene Prüfungsschema anzuwenden (so Hessisches Landesarbeitsgericht 22.02.2017 - 6 Sa 972/16, juris), sondern darum, die als Regel- und Ausnahmeverhältnis getroffene Regelung zur Anpassung der Gesamtversorgung unter Berücksichtigung der genannten Umstände mit dem gefundenen Ergebnis auszulegen.

  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 282/09

    Betriebsrente - Eingriff in Anpassungsregelung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.11.2017 - 12 Sa 306/17
    Es handelt sich dann um einen Anspruch und nicht um eine Anpassung nach billigem Ermessen (BAG 28.06.2011 - 3 AZR 282/09, juris Rn. 50).

    Bei einem wie hier nicht wirksam ausgeübten Änderungs- bzw. Ersetzungsvorbehalt werden die Ansprüche wie auch sonst ab dem in § 6 Nr. 2 BVW-A genannten Zeitpunkt mit den monatlichen Zahlungen fällig (vgl. BAG 28.06.2011 - 3 AZR 282/09, juris Rn. 50).

  • BAG, 01.02.2006 - 5 AZR 187/05

    Widerruf einer Zusatzaufgabe

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.11.2017 - 12 Sa 306/17
    Vielmehr kann in einer Betriebsvereinbarung ein Widerrufsvorbehalt vereinbart werden, der gemäß § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB der Inhaltskontrolle entzogen ist (BAG 01.02.2006 - 5 AZR 187/05, juris Rn. 26 ff.).
  • BVerfG, 20.02.2017 - 2 BvR 63/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die unterbliebene Vorlage an den

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.11.2017 - 12 Sa 306/17
    Bei einer Kontrolle auf Unvertretbarkeit, geht es allgemein darum, zu prüfen, ob äußere Grenzen überschritten sind (vgl. z.B. den Prüfungsmaßstab des Bundesverfassungsgerichts bei der Frage, ob der gesetzliche Richter durch eine fehlende Vorlage des Fachgerichts bei einem europarechtlichen Bezug verletzt ist BVerfG 20.02.2017 - 2 BvR 63/15, juris Rn. 8).
  • BAG, 11.11.2014 - 3 AZR 116/13

    Bestimmung der angemessenen Eigenkapitalverzinsung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.11.2017 - 12 Sa 306/17
    Ist er hingegen lediglich Teil einer auf die Verbesserung der Ertragslage gerichteten Unternehmenspolitik, gibt es keinen Grund, ihn bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des Versorgungsschuldners zu berücksichtigen (BAG 11.11.2014 - 3 AZR 116/13, juris Rn. 44).
  • BAG, 24.01.2017 - 3 AZR 372/15

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer vorgezogen in Anspruch

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.11.2017 - 12 Sa 306/17
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (BAG 24.01.2017 - 3 AZR 372/15, juris Rn. 32, m.w.N.).
  • LAG Baden-Württemberg, 07.03.2018 - 4 Sa 52/17

    Anpassung der Betriebsrente - Auslegung einer Versorgungsordnung

    Die Anpassungshöhe ist deshalb auch genau definiert (LAG Düsseldorf 15. November 2017 - 12 Sa 306/17).

    "Ersetzt" werden kann aber nur bereits Bestehendes, drückt somit eine Ausnahme aus (LAG Düsseldorf 15. November 2017 - 12 Sa 306/17).

    Das System der Anpassung wurde nicht verändert (richtig: LAG Düsseldorf 15. November 2017 - 12 Sa 306/17).

    bb) Der Begriff "vertretbar" ist synonym mit den Begriffen "berechtigt" oder "legitim" (LAG Düsseldorf 15. November 2017 - 12 Sa 306/17; Hessisches LAG 22. Februar 2017 - 6 Sa 972/16).

    Es geht um eine Kontrolle, ob die äußeren Grenzen überschritten sind (LAG Düsseldorf 15. November 2017 - 12 Sa 306/17).

  • LAG Köln, 08.09.2017 - 10 Sa 35/17

    Anspruch eines ehemaligen Arbeitnehmers auf Anpassung der Betriebsrente

    Hierbei ist gemäß dem LAG Düsseldorf (vgl. Urteil vom 15.11.2017 - 12 Sa 306/17 -) zu berücksichtigen, dass Synonyme für "vertretbar" die Begriffe "begründet" und "legitim" sind, diese Begriffe aber die Ausnahmebestimmung nicht vollständig erfassen, da die eigentlich vorgesehene Anpassung (gemäß § 6 Ziffer 1 BVW-A) nicht vertretbar sein darf.

                  Zur Maßgeblichkeit der vorgenannten Prozentsätze hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf im Urteil vom 15.11.2017 - 12 Sa 306/17 - zutreffend Folgendes ausgeführt: Die gesetzliche Rente wurde zum 01.07.2015 um 2, 0972 % und zum 01.07.017 um 4, 2451 % erhöht.

    Die Kammer folgt den Ausführungen des LAG Düsseldorf (Urteil vom 15.11.2017 - 12 Sa 306/17), wonach gemäß § 6 Ziffer 1, 2 BVW-A ein Anpassungsanspruch, der in § 6 Ziffer 3 BVW-A mit einem Änderungsvorbehalt versehen ist, vorliegt.

  • LAG Köln, 06.10.2017 - 10 Sa 305/17

    Betriebliche Altersversorgung; Anpassung

    Hierbei ist gemäß dem LAG Düsseldorf (vgl. Urteil vom 15.11.2017 - 12 Sa 306/17 -) zu berücksichtigen, dass Synonyme für "vertretbar" die Begriffe "begründet" und "legitim" sind, diese Begriffe aber die Ausnahmebestimmung nicht vollständig erfassen, da die eigentlich vorgesehene Anpassung (gemäß § 6 Ziffer 1 BVW-A) nicht vertretbar sein darf.

                  Zur Maßgeblichkeit der vorgenannten Prozentsätze hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf im Urteil vom 15.11.2017 - 12 Sa 306/17 - zutreffend Folgendes ausgeführt: Die gesetzliche Rente wurde zum 01.07.2015 um 2, 0972 % und zum 01.07.017 um 4, 2451 % erhöht.

    Die Kammer folgt den Ausführungen des LAG Düsseldorf (Urteil vom 15.11.2017 - 12 Sa 306/17), wonach gemäß § 6 Ziffer 1, 2 BVW-A ein Anpassungsanspruch, der in § 6 Ziffer 3 BVW-A mit einem Änderungsvorbehalt versehen ist, vorliegt.

  • LAG Köln, 06.10.2017 - 10 Sa 110/17

    Betriebliche Altersversorgung; vertragliche Anpassung

    Hierbei ist gemäß dem LAG Düsseldorf (vgl. Urteil vom 15.11.2017 - 12 Sa 306/17 -) zu berücksichtigen, dass Synonyme für "vertretbar" die Begriffe "begründet" und "legitim" sind, diese Begriffe aber die Ausnahmebestimmung nicht vollständig erfassen, da die eigentlich vorgesehene Anpassung (gemäß § 6 Ziffer 1 BVW-A) nicht vertretbar sein darf.

                  Zur Maßgeblichkeit der vorgenannten Prozentsätze hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf im Urteil vom 15.11.2017 - 12 Sa 306/17 - zutreffend Folgendes ausgeführt: Die gesetzliche Rente wurde zum 01.07.2015 um 2, 0972 % und zum 01.07.017 um 4, 2451 % erhöht.

    Die Kammer folgt den Ausführungen des LAG Düsseldorf (Urteil vom 15.11.2017 - 12 Sa 306/17), wonach gemäß § 6 Ziffer 1, 2 BVW-A ein Anpassungsanspruch, der in § 6 Ziffer 3 BVW-A mit einem Änderungsvorbehalt versehen ist, vorliegt.

  • LAG Köln, 06.10.2017 - 10 Sa 344/17

    Betriebliche Altersversorgung; Anpassung

    Hierbei ist gemäß dem LAG Düsseldorf (vgl. Urteil vom 15.11.2017 - 12 Sa 306/17 -) zu berücksichtigen, dass Synonyme für "vertretbar" die Begriffe "begründet" und "legitim" sind, diese Begriffe aber die Ausnahmebestimmung nicht vollständig erfassen, da die eigentlich vorgesehene Anpassung (gemäß § 6 Ziffer 1 BVW-A) nicht vertretbar sein darf.

                  Zur Maßgeblichkeit der vorgenannten Prozentsätze hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf im Urteil vom 15.11.2017 - 12 Sa 306/17 - zutreffend Folgendes ausgeführt: Die gesetzliche Rente wurde zum 01.07.2015 um 2, 0972 % und zum 01.07.017 um 4, 2451 % erhöht.

    Die Kammer folgt den Ausführungen des LAG Düsseldorf (Urteil vom 15.11.2017 - 12 Sa 306/17), wonach gemäß § 6 Ziffer 1, 2 BVW-A ein Anpassungsanspruch, der in § 6 Ziffer 3 BVW-A mit einem Änderungsvorbehalt versehen ist, vorliegt.

  • LAG Köln, 13.07.2018 - 10 Sa 516/17

    Betriebliche Altersversorgung; Anpassung

    Hierbei ist gemäß dem LAG Düsseldorf (vgl. Urteil vom 15.11.2017 - 12 Sa 306/17 -) zu berücksichtigen, dass Synonyme für "vertretbar" die Begriffe "begründet" und "legitim" sind, diese Begriffe aber die Ausnahmebestimmung nicht vollständig erfassen, da die eigentlich vorgesehene Anpassung (gemäß § 6 Ziffer 1 BVW-A) nicht vertretbar sein darf.

    Zur Maßgeblichkeit der vorgenannten Prozentsätze hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf im Urteil vom 15.11.2017 - 12 Sa 306/17 - zutreffend Folgendes ausgeführt: Die gesetzliche Rente wurde zum 01.07.2015 um 2, 0972 % und zum 01.07.017 um 4, 2451 % erhöht.

    Die Kammer folgt den Ausführungen des LAG Düsseldorf (Urteil vom 15.11.2017 - 12 Sa 306/17), wonach gemäß § 6 Ziffer 1, 2 BVW-A ein Anpassungsanspruch, der in § 6 Ziffer 3 BVW-A mit einem Änderungsvorbehalt versehen ist, vorliegt.

  • LAG Köln, 06.10.2017 - 10 Sa 349/17

    Betriebliche Altersversorgung; Anpassung

    Hierbei ist gemäß dem LAG Düsseldorf (vgl. Urteil vom 15.11.2017 - 12 Sa 306/17 -) zu berücksichtigen, dass Synonyme für "vertretbar" die Begriffe "begründet" und "legitim" sind, diese Begriffe aber die Ausnahmebestimmung nicht vollständig erfassen, da die eigentlich vorgesehene Anpassung (gemäß § 6 Ziffer 1 BVW-A) nicht vertretbar sein darf.

                  Zur Maßgeblichkeit der vorgenannten Prozentsätze hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf im Urteil vom 15.11.2017 - 12 Sa 306/17 - zutreffend Folgendes ausgeführt: Die gesetzliche Rente wurde zum 01.07.2015 um 2, 0972 % und zum 01.07.017 um 4, 2451 % erhöht.

    Die Kammer folgt den Ausführungen des LAG Düsseldorf (Urteil vom 15.11.2017 - 12 Sa 306/17), wonach gemäß § 6 Ziffer 1, 2 BVW-A ein Anpassungsanspruch, der in § 6 Ziffer 3 BVW-A mit einem Änderungsvorbehalt versehen ist, vorliegt.

  • LAG Köln, 15.12.2017 - 10 Sa 577/17

    Pflicht des Arbeitgebers zur Anpassung der Betriebsrenten an die Entwicklung der

    Hierbei ist gemäß dem LAG Düsseldorf (vgl. Urteil vom 15.11.2017 - 12 Sa 306/17 -) zu berücksichtigen, dass Synonyme für "vertretbar" die Begriffe "begründet" und "legitim" sind, diese Begriffe aber die Ausnahmebestimmung nicht vollständig erfassen, da die eigentlich vorgesehene Anpassung (gemäß § 6 Ziffer 1 BVW-A) nicht vertretbar sein darf.

    Zur Maßgeblichkeit der vorgenannten Prozentsätze hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf im Urteil vom 15.11.2017 - 12 Sa 306/17 - zutreffend Folgendes ausgeführt: Die gesetzliche Rente wurde zum 01.07.2015 um 2, 0972 % und zum 01.07.017 um 4, 2451 % erhöht.

    Die Kammer folgt den Ausführungen des LAG Düsseldorf (Urteil vom 15.11.2017 - 12 Sa 306/17), wonach gemäß § 6 Ziffer 1, 2 BVW-A ein Anpassungsanspruch, der in § 6 Ziffer 3 BVW-A mit einem Änderungsvorbehalt versehen ist, vorliegt.

  • LAG Köln, 08.09.2017 - 10 Sa 138/17

    Anspruch eines ehemaligen Arbeitnehmers auf Anpassung der Betriebsrente

    Hierbei ist gemäß dem LAG Düsseldorf (vgl. Urteil vom 15.11.2017 - 12 Sa 306/17 -) zu berücksichtigen, dass Synonyme für "vertretbar" die Begriffe "begründet" und "legitim" sind, diese Begriffe aber die Ausnahmebestimmung nicht vollständig erfassen, da die eigentlich vorgesehene Anpassung (gemäß § 6 Ziffer 1 BVW-A) nicht vertretbar sein darf.

                  Zur Maßgeblichkeit der vorgenannten Prozentsätze hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf im Urteil vom 15.11.2017 - 12 Sa 306/17 - zutreffend Folgendes ausgeführt: Die gesetzliche Rente wurde zum 01.07.2015 um 2, 0972 % und zum 01.07.017 um 4, 2451 % erhöht.

    Die Kammer folgt den Ausführungen des LAG Düsseldorf (Urteil vom 15.11.2017 - 12 Sa 306/17), wonach gemäß § 6 Ziffer 1, 2 BVW-A ein Anpassungsanspruch, der in § 6 Ziffer 3 BVW-A mit einem Änderungsvorbehalt versehen ist, vorliegt.

  • LAG Köln, 21.03.2018 - 11 Sa 578/17

    Wirksamkeit der Aussetzung der in einer Betriebsvereinbarung vorgesehenen

    Die genannten Prozentsätze entsprechen den für die gesetzliche Rentenversicherung maßgebenden Berechnungsregeln der §§ 121 Abs. 1 und Abs. 2, 123 Abs. 1 SGB VI (vgl. hierzu im Einzelnen zu den Jahren 2016 und 2016: LAG Düsseldorf, Urt. v. 15.11.2017 - 12 Sa 306/17.

    Auszugehen ist von der Fälligkeit zum Monatsersten auch hinsichtlich der Differenzbeträge, da ein Anpassungsanspruch nach § 6 Nr. 1., Nr. 2. BVW-A besteht, der nach § 6 Nr. 3 BVW-A lediglich mit einem Änderungsvorbehalt versehen ist (LAG Düsseldorf, Urt. v. 15.11.2017 - 12 Sa 306/17 - m. w. N.).

  • LAG Köln, 21.03.2018 - 11 Sa 323/17

    Wirksamkeit der Aussetzung der in einer Betriebsvereinbarung vorgesehenen

  • LAG Köln, 31.01.2018 - 11 Sa 348/17

    Wirksamkeit der Aussetzung der in einer Betriebsvereinbarung vorgesehenen

  • LAG Köln, 21.03.2018 - 11 Sa 298/17

    Wirksamkeit der Aussetzung der in einer Betriebsvereinbarung vorgesehenen

  • LAG Köln, 06.12.2017 - 11 Sa 145/17

    Wirksamkeit der Aussetzung der in einer Betriebsvereinbarung vorgesehenen

  • LAG Köln, 31.01.2018 - 11 Sa 468/17

    Wirksamkeit der Aussetzung der in einer Betriebsvereinbarung vorgesehenen

  • LAG Düsseldorf, 16.02.2018 - 6 Sa 460/17

    Pflicht des Arbeitgebers zur Anpassung der Betriebsrenten an die Entwicklung der

  • LAG Köln, 06.12.2017 - 11 Sa 111/17

    Rechtmäßigkeit der Aussetzung der in einer Betriebsvereinbarung vorgesehenen

  • LAG Düsseldorf, 16.02.2018 - 6 Sa 562/17

    Pflicht des Arbeitgebers zur Anpassung der Betriebsrenten an die Entwicklung der

  • LAG Düsseldorf, 08.12.2017 - 6 Sa 193/17

    Auslegung einer Versorgungsordnung hinsichtlich der Erhöhung der zugesagten

  • LAG Köln, 29.01.2021 - 10 Sa 265/20

    Wirksame Anpassung der Hinterbliebenenversorgung; Billiges Ermessen bei

  • LAG Köln, 08.09.2017 - 10 Sa 925/16

    Anspruch eines ehemaligen Arbeitnehmers auf Anpassung der Betriebsrente

  • LAG Düsseldorf, 11.04.2018 - 12 Sa 26/18

    Pflicht des Arbeitgebers zur Anpassung der Betriebsrenten an die Entwicklung der

  • LAG Köln, 24.02.2021 - 11 Sa 738/20

    Anpassung betrieblicher Altersversorgung; Billiges Ermessen bei Anpassung nach §

  • LAG Köln, 24.04.2019 - 11 Sa 426/17

    Betriebliche Altersversorgung, Anpassung, Gesamtrentenfortschreibung

  • LAG Köln, 03.06.2020 - 11 Sa 559/19

    Pensionsergänzung

  • LAG Köln, 24.04.2019 - 11 Sa 6/17

    Betriebliche Altersversorgung, Anpassung, Gesamtrentenfortschreibung

  • ArbG Duisburg, 27.11.2017 - 1 Ca 362/17
  • LAG Köln, 24.04.2019 - 11 Sa 137/17

    Betriebliche Altersversorgung, Anpassung, Gesamtrentenfortschreibung

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