Rechtsprechung
LAG Hessen, 30.11.2010 - 12 Sa 318/09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1 Abs 2 KSchG
Einzelfall - REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Unterlassen eines betrieblichen Eingliederungsmanagements führt nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung, wenn mangels fehlender leidensgerechter Beschäftigungsmöglichkeiten die Kündigung nicht verhindert werden kann
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten; Krankheitsbedingte Kündigung bei unterlassenen betrieblichen Eingliederungsmaßnahmen
- rabüro.de
Völlige Ungewissheit über Genesung von Arbeitnehmer und Fehlen anderer Beschäftigungsmöglichkeiten kann Kündigung rechtfertigen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 1 Abs. 2 S. 1 Alt. 1; SGB IX § 84 Abs. 2
Krankheitsbedingte Kündigung bei unterlassenen betrieblichen Eingliederungsmaßnahmen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Kassel, 03.09.2008 - 5/10/2 Ca 132/06
- LAG Hessen, 30.11.2010 - 12 Sa 318/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 716/06
Personenbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement
Auszug aus LAG Hessen, 30.11.2010 - 12 Sa 318/09
Die völlige Ungewissheit der Wiederherstellung der Arbeitskraft des Klägers führt im letzten Prüfungsschritt dazu, dass die Interessen der Beklagten an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch ohne konkret festzustellende erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen gegenüber dem Interesse an seiner Fortsetzung überwiegen (zu allen Voraussetzungen BAG 12.07.2007 - 2 AZR 716/06).Die Verpflichtung des Arbeitgebers, die Kündigung durch Beschäftigung auf anderen Arbeitsplätzen zu vermeiden, beschränkt sich auf alle gleichwertigen Arbeitsplätze, auf denen der betroffene Arbeitnehmer unter Wahrnehmung des Direktionsrechts einsetzbar wäre (BAG 12.07.2007 - 2 AZR 716/06 Rn. 29).