Weitere Entscheidung unten: LAG Köln, 17.05.2011

Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 24.02.2012 - 12 Sa 40/11   

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https://dejure.org/2012,21767
LAG Baden-Württemberg, 24.02.2012 - 12 Sa 40/11 (https://dejure.org/2012,21767)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.02.2012 - 12 Sa 40/11 (https://dejure.org/2012,21767)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. Februar 2012 - 12 Sa 40/11 (https://dejure.org/2012,21767)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Baugewerbe - Urlaubsentgelt - Krankengeld - teilweise Unwirksamkeit der Urlaubsentgeltregelungen des § 8.4 BRTV

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe des Urlaubsentgelts nach dem Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe bei Krankengeldbezug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe des Urlaubsentgelts nach dem Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe bei Krankengeldbezug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Urlaubsentgelt im Baugewerbe

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Unzulässigkeit der Minderung des Urlaubsentgelts nach Krankheitszeiten mit Krankengeldbezug - Alter, Behinderung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 405/00

    Erstreckung der tariflichen Vorschriften über die Urlaubskasse des Baugewerbes

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.02.2012 - 12 Sa 40/11
    Maßgeblich sei vielmehr, dass das Urlaubskassenverfahren inhaltlich sicherstelle, dass im Falle kurzer Arbeitsverhältnisse zusammenhängende Urlaubsansprüche gewährt werden könnten (BAG, Urteil vom 25.06.2002, 9 AZR 405/00,. NZA 2003, 275 (279) - vgl. auch BAG, Urteil vom 17.11.2009, Rn. 43).
  • BAG, 28.04.1998 - 9 AZR 164/97

    Urlaubsgeld im Baugewerbe; Verfallfrist

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.02.2012 - 12 Sa 40/11
    Der tarifliche Urlaubsanspruch im Sinne des § 8.7 BRTV setzt sich also sowohl aus dem Freistellungsanspruch als auch aus dem Vergütungsanspruch zusammen, wobei sich letzterer in einen Urlaubsentgelt- und in einen Urlaubsgeldanspruch aufgliedert (vgl. BAG, Urteil vom 28.04.1998, 9 AZR 164/97, NZA 1999, 48).
  • BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 343/06

    Sozialplanabfindung - Rückzahlungsanspruch - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.02.2012 - 12 Sa 40/11
    § 8.7 BRTV kommt nicht zur Anwendung, weil der Zahlungsanspruch des Klägers für den Dezember 2009 erst nach Ablauf der gesetzten Frist fällig und damit durchsetzbar wurde (vgl. BAG, Urteil vom 19.12.2006, 9 AZR 343/06, NZA 2007, 759, Rn. 25).
  • BAG, 17.11.2009 - 9 AZR 844/08

    Urlaubsentgelt im Baugewerbe

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.02.2012 - 12 Sa 40/11
    Die Tarifparteien können zwar eine von § 11 BUrlG abweichende Berechnungsmethode, nicht aber ein Urlaubsentgelt vereinbaren, das das vertragsgemäße Arbeitsentgelt entgegen § 1 BUrlG erheblich unterschreitet (vgl. BAG, Urteil vom 17.11.2009, 9 AZR 844/08, NZA 2010, 1020, Rn. 39 f.; Urteil vom 21.09.2010, 9 AZR 510/09, NZA 2011, 805, Rn. 19).
  • BAG, 21.09.2010 - 9 AZR 510/09

    Arbeitnehmerüberlassung - Urlaubsentgelt

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.02.2012 - 12 Sa 40/11
    Die Tarifparteien können zwar eine von § 11 BUrlG abweichende Berechnungsmethode, nicht aber ein Urlaubsentgelt vereinbaren, das das vertragsgemäße Arbeitsentgelt entgegen § 1 BUrlG erheblich unterschreitet (vgl. BAG, Urteil vom 17.11.2009, 9 AZR 844/08, NZA 2010, 1020, Rn. 39 f.; Urteil vom 21.09.2010, 9 AZR 510/09, NZA 2011, 805, Rn. 19).
  • LAG Saarland, 29.06.2011 - 2 Sa 2/11

    Passivlegitimation in der Bauwirtschaft für Urlaubsabgeltungsansprüche des

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.02.2012 - 12 Sa 40/11
    Für die zusätzlichen Urlaubsentgeltkosen können Beiträge nach den unterschiedlichsten Rechenmodellen erhoben werden (vgl. auch LAG Saarland, Urteil vom 29.06.2011, 2 Sa 2/11, Rn. 65).
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Rechtsprechung
   LAG Köln, 17.05.2011 - 12 Sa 40/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,20185
LAG Köln, 17.05.2011 - 12 Sa 40/11 (https://dejure.org/2011,20185)
LAG Köln, Entscheidung vom 17.05.2011 - 12 Sa 40/11 (https://dejure.org/2011,20185)
LAG Köln, Entscheidung vom 17. Mai 2011 - 12 Sa 40/11 (https://dejure.org/2011,20185)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 20/09

    Betriebsvereinbarung - Nachwirkung

    Auszug aus LAG Köln, 17.05.2011 - 12 Sa 40/11
    Sind solche nicht betroffen, bedarf es der Nachwirkung nicht (BAG vom 05.10.2010 - 1 ABR 20/09 - Randnummer 20 nach Juris).

    Eine Änderung der Vergütungsstruktur liegt regelmäßig dann vor, wen nur einer der mehreren Bestandteile, aus denen sich die Gesamtvergütung zusammensetzt, gestrichen, erhöht oder vermindert wird (BAG vom 05.10.2010 - 1 ABR 20/09 - Randnummer 22 nach Juris).

    Hierzu hat das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 05.10.2010 - 1 ABR 20/09 - nunmehr klargestellt, dass ein nicht tarifgebundener Arbeitgeber, der über die Einführung einer zusätzlichen Vergütung und deren Leistungszweck ohne Beteiligung des Betriebsrats entscheiden kann, auch die Möglichkeit haben muss, sie vollständig zu beseitigen.

    Aufgrund der fehlenden Bereitschaft des Arbeitgebers zur Fortführung der bisherigen Leistung fehlt es an einem Vergütungsvolumen, das Gegenstand einer verteilenden Entscheidung sein könnte (BAG vom 05.10.2010 - 1 ABR 20/09 - Randnummer 23 nach Juris).

    Der Arbeitgeber muss eindeutig erklären, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe nach dem Ablauf der Kündigungsfrist der Betriebsvereinbarung für den bisherigen Leistungszweck Mittel zur Verfügung stehen (BAG vom 05.10.2010 - 1 ABR 20/09 - Randnummer 25 nach Juris).

    Die erkennende Kammer schließt sich diesen Grundsätzen des Bundesarbeitsgerichts aus dem Urteil vom 05.10.2010 - 1 ABR 20/09 - für die Frage der Nachwirkung an.

    Die Revision war nicht gemäß § 72 Abs. 2 ArbGG zuzulassen, da die streitentscheidende Rechtsfrage durch Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 05.10.2010 - 1 ABR 20/09 - bereits entschieden wurde.

  • BAG, 26.08.2008 - 1 AZR 354/07

    Mitbestimmung bei betrieblicher Lohngestaltung - Nachwirkung einer

    Auszug aus LAG Köln, 17.05.2011 - 12 Sa 40/11
    Die Klägerin hat sich im Rahmen der Berufungsbegründung unter Verweis auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 26.08.2008 - 1 AZR 354/07 - darauf berufen, dass es sich bei den bei der Beklagten abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen um die Gesamtheit einer Vergütungsordnung handele, bei der ein zwingendes Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG eingreife, sodass von einer Nachwirkung gemäß § 77 Abs. 6 BetrVG auszugehen sei.

    Dann wirkt die Betriebsvereinbarung nach, da in diesem Fall ein Finanzvolumen verbleibt, bei dessen Verteilung der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG mitzubestimmen hat (BAG vom 26.08.2008 - 1 AZR 354/07 - Randnummer 17 nach Juris).

    Die insoweit von dem Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 26.08.2008- 1 AZR 354/07 - angeführte einheitliche Vergütungsordnung des Arbeitgebers, die aufgrund der Tatsache, dass alle Leistungen nicht tarifgebundener Arbeitgeber als "freiwillige Leistung" zu verstehen seien, zu einem Mitbestimmungstatbestand bei dem Wegfall einer Leistung führen könne, ist auf Kritik gestoßen, insbesondere im Hinblick darauf, dass sich die Mitbestimmung im Entgeltbereich an den mitbestimmungsfreien Gestaltungsvorgaben des Arbeitgebers auszurichten habe (Reichhold "Entgeltmitbestimmung bei tariffreien Arbeitgebern: nur "Erfurter Allerlei?" BB 2009 1470, 1471; Leuchten; Entscheidungsanmerkung in BB 2009 501 - 504).

    Insbesondere wird diese Rechtsprechung jedenfalls für den vorliegenden Fall der Kritik an der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 26.08.2008 - 1 AZR 354/07 - gerecht, nach der dem Arbeitgeber durch die Nachwirkung die "Zweckbestimmungssouveränität" genommen würde.

  • BAG, 19.09.1995 - 1 AZR 208/95

    Nachträgliche Heilung einer mitbestimmungswidrigen Anrechnung von Tariferhöhungen

    Auszug aus LAG Köln, 17.05.2011 - 12 Sa 40/11
    Allerdings entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass auch die rückwirkende Aufhebung einer Betriebsvereinbarung möglich ist und nur aus Vertrauensschutzgesichtspunkten eingeschränkt ist (BAG v. 20.04.1999- 1 AZR 631/98; BAG v. 19.09.1995 - 1 AZR 208/95 Rn. 24 nach Juris).
  • BAG, 10.11.2009 - 1 AZR 511/08

    Betriebsvereinbarung - Nachwirkung

    Auszug aus LAG Köln, 17.05.2011 - 12 Sa 40/11
    Voraussetzung für die Nachwirkung wäre ein Fall zwingender Mitbestimmung des Betriebsrats, zu denen auch das Mitbestimmungsrecht bei der betrieblichen Lohngestaltung (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG) gehört (BAG vom 10.11.2009 - 1 AZR 511/08 - Randnummer 12 nach Juris).
  • BAG, 20.04.1999 - 1 AZR 631/98

    Rückwirkende Tariföffnungsklausel

    Auszug aus LAG Köln, 17.05.2011 - 12 Sa 40/11
    Allerdings entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass auch die rückwirkende Aufhebung einer Betriebsvereinbarung möglich ist und nur aus Vertrauensschutzgesichtspunkten eingeschränkt ist (BAG v. 20.04.1999- 1 AZR 631/98; BAG v. 19.09.1995 - 1 AZR 208/95 Rn. 24 nach Juris).
  • BAG, 22.06.2010 - 1 AZR 853/08

    Betriebliche Lohngestaltung - Entlohnungsgrundsätze - Theorie der

    Auszug aus LAG Köln, 17.05.2011 - 12 Sa 40/11
    Dies folge aus dem Schutzzweck des Mitbestimmungsrechts aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, denn das Beteiligungsrecht soll die Arbeitnehmer vor einer einseitig an den Interessen des Arbeitgebers orientierten Lohngestaltung schützen und zugleich durch Einbeziehung des Betriebsrats zur Wahrung der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit sowie zur Sicherung der Angemessenheit und Durchsichtigkeit des Lohngefüges beitragen (BAG vom 22.06.2010 - 1 AZR 853/08 - Randnummer 21 nach Juris).
  • BAG, 17.01.1995 - 1 ABR 29/94

    Jährliche Betriebsvereinbarung über Weihnachtsgratifikation - Kündigung und

    Auszug aus LAG Köln, 17.05.2011 - 12 Sa 40/11
    Will der Arbeitgeber mit der Kündigung einer teilmitbestimmten Betriebsvereinbarung seine finanziellen Leistungen vollständig und ersatzlos einstellen, tritt keine Nachwirkung ein (BAG vom 17.01.1995 - 1 ABR 29/94 - Randnummer 36 nach Juris), da bei einer vollständigen Einstellung der Leistung keine Mittel verbleiben, bei deren Verteilung der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG mitzubestimmen hätte.
  • LAG Köln, 17.05.2011 - 12 Sa 1332/10

    Einstellung freiwilliger Urlaubsgeldzahlung nach Kündigung teilmitbestimmter

    Auszug aus LAG Köln, 17.05.2011 - 12 Sa 40/11
    Parallelentscheidung zu 12 Sa 1332/10.
  • BAG, 26.08.2009 - 4 AZR 280/08

    Sanierungstarifvertrag nach Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Köln, 17.05.2011 - 12 Sa 40/11
    Insbesondere muss sich die Berufungsbegründung mit den rechtlichen oder tatsächlichen Argumenten des angefochtenen Urteils befassen, wenn sie dieses bekämpfen will (BAG vom 26.08.2009 - 4 AZR 280/08, NZA 2010, 238).
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