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   LAG Düsseldorf, 05.12.2018 - 12 Sa 401/18   

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LAG Düsseldorf, 05.12.2018 - 12 Sa 401/18 (https://dejure.org/2018,40965)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.12.2018 - 12 Sa 401/18 (https://dejure.org/2018,40965)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Dezember 2018 - 12 Sa 401/18 (https://dejure.org/2018,40965)
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (56)

  • BAG, 21.05.2015 - 8 AZR 409/13

    Betriebsstilllegung - Übertragung von Personal auf ein Schwesterunternehmen -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.12.2018 - 12 Sa 401/18
    1.Die Stilllegung des gesamten Betriebes oder eines Betriebsteils durch den Arbeitgeber gehört zu den dringenden betrieblichen Erfordernissen im Sinne von § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG, die einen Grund zur sozialen Rechtfertigung einer Kündigung abgeben können (st. Rspr. vgl. BAG 22.09.2016 - 2 AZR 276/16 - Rn. 64; BAG 21.05.2015 - 8 AZR 409/13 - Rn. 51; BAG 16.02.2012 - 8 AZR 693/10 - Rn. 37).

    Erforderlich ist, dass der Arbeitgeber im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung den ernsthaften und endgültigen Entschluss gefasst hat, den Betrieb endgültig und nicht nur vorübergehend stillzulegen (vgl. BAG 21.05.2015 - 8 AZR 409/13 - Rn. 52; BAG 16.02.2012 - 8 AZR 693/10 - Rn. 37).

    An einem endgültigen Entschluss zur Betriebsstilllegung fehlt es, wenn der Arbeitgeber im Zeitpunkt der Kündigung noch in ernsthaften Verhandlungen über eine Veräußerung des Betriebes steht oder sich noch um neue Aufträge bemüht (vgl. BAG 21.05.2015 - 8 AZR 409/13 - Rn. 52; BAG 13.02.2008 - 2 AZR 543/06 - Rn. 23).

    3.Bei einer Kündigung wegen beabsichtigter Stilllegung ist ferner erforderlich, dass die geplanten Maßnahmen zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits "greifbare Formen" angenommen haben (vgl. BAG 21.05.2015 - 8 AZR 409/13 - Rn. 53; BAG 15.12.2011 - 8 AZR 692/10 - Rn. 40).

    Für die Stilllegung von Betriebsteilen gilt dies, begrenzt auf die jeweilige Einheit, entsprechend (BAG 21.05.2015 - 8 AZR 409/13 - Rn. 53; BAG 26.05.2011 - 8 AZR 37/10 - Rn. 26).

    a.Betriebsveräußerung und Betriebsstilllegung schließen sich systematisch aus (st. Rspr. vgl. BAG 21.05.2015 - 8 AZR 409/13 - Rn. 33; BAG 14.03.2013 - 8 AZR 153/12 - Rn. 28; BAG 16.02.2012 - 8 AZR 693/10 - Rn. 39).

    Eine vom Arbeitgeber mit einer Stilllegungsabsicht begründete Kündigung ist nur dann sozial gerechtfertigt, wenn sich die geplante Maßnahme objektiv als Betriebsstilllegung und nicht als Betriebsveräußerung darstellt, weil etwa die für die Fortführung des Betriebs wesentlichen Gegenstände einem Dritten überlassen werden sollten, der Veräußerer diesen Vorgang aber rechtlich unzutreffend als Betriebsstilllegung wertet (vgl. BAG 21.05.2015 - 8 AZR 409/13 - Rn. 33; BAG 28.05.2009 - 8 AZR 273/08 - Rn. 30).

    Dann liegt keine Betriebsstilllegung, sondern allenfalls eine Betriebsteilstilllegung vor (BAG 21.05.2015 - 8 AZR 409/13 - Rn. 33; BAG 30.10.2008 - 8 AZR 397/07 - Rn. 28).

    Wird ein Betriebsteil veräußert und der verbleibende Restbetrieb stillgelegt, kann die Stilllegung des Restbetriebes einen betriebsbedingten Kündigungsgrund darstellen, wenn die Arbeitnehmer diesem stillgelegten Betriebsteil zugeordnet waren (vgl. BAG 21.05.2015 - 8 AZR 409/13 - Rn. 33; BAG 14.03.2013 - 8 AZR 153/12 - Rn. 25-28).

    aa.Den für das Vorliegen eines Übergangs maßgebenden Kriterien kommt je nach der ausgeübten Tätigkeit und je nach den Produktions- oder Betriebsmethoden unterschiedliches Gewicht zu (näher EuGH 15.12.2005 - C-232/04 und C-233/04 - [Güney-Görres und Demir] Rn. 35 mwN, Slg. 2005, I-11237; BAG 21.05.2015 - 8 AZR 409/13 -, Rn. 37).

    Die Wahrung der Identität der wirtschaftlichen Einheit ist in diesem Fall anzunehmen, wenn der neue Betriebsinhaber nicht nur die betreffende Tätigkeit weiterführt, sondern auch einen nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teil des Personals übernimmt (EuGH 06.09.2011 - C-108/10 - [Scattolon] Rn. 49 ff., Slg. 2011, I-7491; vgl. auch EuGH 20.01.2011 - C-463/09 - [CLECE] Rn. 36, 39 mwN, Slg. 2011, I-95; BAG 21.05.2015 - 8 AZR 409/13 -, Rn. 38; BAG 22.08.2013 - 8 AZR 521/12 - Rn. 41).

  • BAG, 26.08.1999 - 8 AZR 718/98

    Übergang eines Teilbetriebs - Veräußerung einzelner Lastkraftwagen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.12.2018 - 12 Sa 401/18
    Beim bisherigen Betriebsinhaber musste also eine selbständig abtrennbare organisatorische Einheit gegeben sein, mit der innerhalb des betrieblichen Gesamtzwecks ein Teilzweck verfolgt wurde (vgl. BAG 27.01.2011 - 8 AZR 326/09 - BAG 16.02.2006 - 8 AZR 204/05 - BAG 26.08.1999 - 8 AZR 718/98 - BAG 15.12.2011 - 8 AZR 692/10 - Rn.44).

    Dies gilt zunächst für die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 26.08.1999 (- 8 AZR 718/98).

    Es ist zwar richtig, dass der Zweck eines Teilbetriebs sich nicht von dem des gesamten Betriebs unterscheiden muss (BAG 26.08.1999 a.a.O. Rn. 19).

    Es genügt auch nicht, dass ein oder mehrere Arbeitnehmer ständig bestimmte Aufgaben mit bestimmten Betriebsmitteln erfüllen (BAG 26.08.1999 a.a.O. Rn. 20).

    Werden Betriebsmittel und Arbeitnehmer ständig in bestimmter Weise eingesetzt, entstehen dadurch nicht ohne weiteres jeweils selbständig organisierte Einheiten (BAG 26.08.1999 a.a.O. Rn. 23).

    Für eine selbständige Teileinheit kann es sprechen, wenn Aufträge fest an bestimmte Betriebsmittel gebunden sind und die Arbeitnehmer bestimmte Arbeiten als Spezialisten arbeitsteilig ausführen (BAG 26.08.1999 a.a.O. Rn. 24).

    Werden Betriebsmittel und Arbeitnehmer ständig in bestimmter Weise eingesetzt, entstehen dadurch nicht ohne weiteres jeweils selbständig organisierte Einheiten (BAG 26.08.1999 a.a.O. Rn. 23).

    Für eine selbständige Teileinheit kann es sprechen, wenn Aufträge fest an bestimmte Betriebsmittel gebunden sind und die Arbeitnehmer bestimmte Arbeiten als Spezialisten arbeitsteilig ausführen (BAG 26.08.1999 a.a.O. Rn. 24).

  • EuGH, 06.03.2014 - C-458/12

    Amatori u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Übergang von

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.12.2018 - 12 Sa 401/18
    Dabei muss es um eine auf Dauer angelegte Einheit im Sinne einer organisierten Zusammenfassung von Ressourcen zur Verfolgung einer wirtschaftlichen Haupt- oder Nebentätigkeit gehen (vgl. etwa EuGH 26.11.2015 - C-509/14 - [ADIF/Aira Pascual ua.] Rn. 31; EuGH 09.09.2015 - C-160/14 - [Ferreira da Silva e Brito ua.] Rn. 25; EuGH 06.03.2014 - C-458/12 - [Amatori ua.] Rn. 30 mwN; BAG 25.01.2018 - 8 AZR 309/16 -, Rn. 49).

    Um eine solche Einheit handelt es sich bei jeder hinreichend strukturierten und selbständigen Gesamtheit von Personen und Sachen zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit mit eigenem Zweck (EuGH 19.10.2017 - C-200/16 - [Securitas] Rn. 25; EuGH 06.03.2014 - C-458/12 - [Amatori ua.] Rn. 31 f. mwN; BAG 25.01.2018 - 8 AZR 309/16 -, Rn. 49; BAG 27.04.2017 - 8 AZR 859/15 - Rn. 31).

    Erforderlich ist eine wirtschaftliche Einheit vor dem Übergang, die insbesondere über eine ausreichende funktionelle Autonomie verfügen muss, wobei sich der Begriff Autonomie auf die Befugnisse bezieht, die der Leitung der betreffenden Gruppe von Arbeitnehmern eingeräumt sind, um die Arbeit dieser Gruppe relativ frei und unabhängig zu organisieren und insbesondere Weisungen zu erteilen und Aufgaben auf die zu dieser Gruppe gehörenden untergeordneten Arbeitnehmer zu verteilen, ohne dass andere Organisationsstrukturen des Arbeitgebers dabei dazwischengeschaltet sind (EuGH 06.03.2014 - C-458/12 - Amatori - Rn. 32).

    Die Anforderungen, welche der EuGH (06.03.2014 a.a.O. Rn. 32) für eine abgrenzbare Teileinheit aufgestellt hat, sind nicht erfüllt.

    Es war angesichts des einheitlichen Flugbetriebs eben nicht so, dass die Arbeit einer Gruppe von Piloten an den Standorten, z.B. in E., relativ frei und unabhängig zu organisieren war, ohne dass andere Organisationsstrukturen des Arbeitgebers dabei dazwischengeschaltet waren (EuGH 06.03.2014 a.a.O. Rn. 32).

    Auch die "Arbeit im wet-lease" wurde nicht frei und unabhängig von der Gesamtorganisationsstruktur der Schuldnerin (vgl. EuGH 06.03.2014 a.a.O. Rn. 32), sondern innerhalb der - wie beschriebenen - einheitlichen Organisation des Flugbetriebs organisiert.

  • BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 972/13

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - betriebsübliche berufliche Entwicklung -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.12.2018 - 12 Sa 401/18
    Im Grundsatz gilt, dass keine Partei gehalten ist, dem Gegner das Material für dessen Obsiegen im Prozess zu verschaffen (BAG 04.11.2015 - 7 AZR 972/13 - Rn. 18; BAG 01.12.2004 - 5 AZR 664/03 - zu II 1 der Gründe; BGH 11.06.1990 - II ZR 159/89 - zu IV 2 der Gründe).

    2.Es ist allerdings gewohnheitsrechtlich anerkannt, dass Auskunftsansprüche nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) bestehen können, wenn die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien es mit sich bringen, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer geben kann (BAG 04.11.2015 - 7 AZR 972/13 - Rn. 18 - 20).

    Außerdem muss der Berechtigte die Wahrscheinlichkeit seines Anspruchs dargelegt haben (vgl. BAG 04.11.2015 - 7 AZR 972/13 - Rn. 19; BAG 21.11.2000 - 9 AZR 665/99 - zu I 2 b der Gründe; ErfK/Preis 18. Aufl. § 611 BGB Rn. 633 mwN).

    Mit dieser Maßgabe kann u.U. ein Auskunftsanspruch gemäß §§ 611, 242 BGB in Betracht kommen (BAG 04.11.2015 - 7 AZR 972/13 - Rn. 19).

  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 736/13

    Außerordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.12.2018 - 12 Sa 401/18
    Der Betriebsrat soll die Stichhaltigkeit und Gewichtigkeit der Kündigungsgründe überprüfen und sich über sie eine eigene Meinung bilden können (vgl. BAG 16.07.2015 - 2 AZR 15/15 - Rn. 14; BAG 23.10.2014 - 2 AZR 736/13 - Rn. 15).

    II.Der Inhalt der Unterrichtung ist deshalb grundsätzlich subjektiv terminiert (BAG 23.10.2014 - 2 AZR 736/13 - Rn. 14; BAG 21.11.2013 - 2 AZR 797/11 - Rn. 24).

    Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat die Umstände mitteilen, die seinen Kündigungsentschluss tatsächlich bestimmt haben (BAG 23.10.2014 - 2 AZR 736/13 - BAG 21.11.2013 - 2 AZR 797/11 -).

    Dem kommt der Arbeitgeber dann nicht nach, wenn er dem Betriebsrat einen schon aus seiner eigenen Sicht unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt unterbreitet (BAG 23.10.2014 - 2 AZR 736/13 - Rn. 14; BAG 21.11.2013 - 2 AZR 797/11 - Rn. 24).

  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 693/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.12.2018 - 12 Sa 401/18
    1.Die Stilllegung des gesamten Betriebes oder eines Betriebsteils durch den Arbeitgeber gehört zu den dringenden betrieblichen Erfordernissen im Sinne von § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG, die einen Grund zur sozialen Rechtfertigung einer Kündigung abgeben können (st. Rspr. vgl. BAG 22.09.2016 - 2 AZR 276/16 - Rn. 64; BAG 21.05.2015 - 8 AZR 409/13 - Rn. 51; BAG 16.02.2012 - 8 AZR 693/10 - Rn. 37).

    Erforderlich ist, dass der Arbeitgeber im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung den ernsthaften und endgültigen Entschluss gefasst hat, den Betrieb endgültig und nicht nur vorübergehend stillzulegen (vgl. BAG 21.05.2015 - 8 AZR 409/13 - Rn. 52; BAG 16.02.2012 - 8 AZR 693/10 - Rn. 37).

    Gleiches gilt für die Durchführung des Konsultationsverfahrens, den Abschluss des Interessenausgleichs und Sozialplans sowie die Erstattung der Massenentlassungsanzeige (vgl. BAG 16.02.2012 - 8 AZR 693/10 - Rn. 44).

    a.Betriebsveräußerung und Betriebsstilllegung schließen sich systematisch aus (st. Rspr. vgl. BAG 21.05.2015 - 8 AZR 409/13 - Rn. 33; BAG 14.03.2013 - 8 AZR 153/12 - Rn. 28; BAG 16.02.2012 - 8 AZR 693/10 - Rn. 39).

  • EuGH, 20.01.2011 - C-463/09

    CLECE - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von Unternehmen -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.12.2018 - 12 Sa 401/18
    Diese Umstände sind jedoch nur Teilaspekte der vorzunehmenden Gesamtbewertung und dürfen deshalb nicht isoliert betrachtet werden (vgl. ua. EuGH 20.01.2011 - C-463/09 - [CLECE] Rn. 34 mwN, Slg. 2011, I-95; BAG 23.03.2013 - 8 AZR 207/12 - Rn. 22; BAG 15.12.2011 - 8 AZR 197/11 - Rn. 39).

    Die Wahrung der Identität der wirtschaftlichen Einheit ist in diesem Fall anzunehmen, wenn der neue Betriebsinhaber nicht nur die betreffende Tätigkeit weiterführt, sondern auch einen nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teil des Personals übernimmt (EuGH 06.09.2011 - C-108/10 - [Scattolon] Rn. 49 ff., Slg. 2011, I-7491; vgl. auch EuGH 20.01.2011 - C-463/09 - [CLECE] Rn. 36, 39 mwN, Slg. 2011, I-95; BAG 21.05.2015 - 8 AZR 409/13 -, Rn. 38; BAG 22.08.2013 - 8 AZR 521/12 - Rn. 41).

    cc.Hingegen stellt die bloße Fortführung der Tätigkeit durch einen Anderen (Funktionsnachfolge) ebenso wenig einen Betriebsübergang dar wie die reine Auftragsnachfolge (vgl. EuGH 20.01.2011 - C-463/09 - [CLECE] Rn. 41, Slg. 2011, I-95; BAG 23.09.2010 - 8 AZR 567/09 - Rn. 30).

  • BAG, 23.05.2013 - 8 AZR 207/12

    Betriebsübergang - Auftragsneuvergabe - Objektschutz

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.12.2018 - 12 Sa 401/18
    Die Identität der Einheit kann sich auch aus anderen Merkmalen ergeben, wie ihrem Personal, ihren Führungskräften, ihrer Arbeitsorganisation, ihren Betriebsmethoden und ggf. den ihr zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln (BAG 23.05.2013 - 8 AZR 207/12 -, Rn. 22).

    Diese Umstände sind jedoch nur Teilaspekte der vorzunehmenden Gesamtbewertung und dürfen deshalb nicht isoliert betrachtet werden (vgl. ua. EuGH 20.01.2011 - C-463/09 - [CLECE] Rn. 34 mwN, Slg. 2011, I-95; BAG 23.03.2013 - 8 AZR 207/12 - Rn. 22; BAG 15.12.2011 - 8 AZR 197/11 - Rn. 39).

    Maßgebend kann es sein, dass die Betriebsmittel unverzichtbar zur auftragsgemäßen Verrichtung der Tätigkeiten sind, auf dem freien Markt nicht erhältlich sind oder ihr Gebrauch vom Auftraggeber zwingend vorgeschrieben ist (BAG 23.05.2013 - 8 AZR 207/12 -, Rn. 31; BAG 10.05.2012 - 8 AZR 434/11 - Rn. 25).

  • BAG, 14.03.2013 - 8 AZR 153/12

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung - Betriebsübergang -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.12.2018 - 12 Sa 401/18
    a.Betriebsveräußerung und Betriebsstilllegung schließen sich systematisch aus (st. Rspr. vgl. BAG 21.05.2015 - 8 AZR 409/13 - Rn. 33; BAG 14.03.2013 - 8 AZR 153/12 - Rn. 28; BAG 16.02.2012 - 8 AZR 693/10 - Rn. 39).

    Wird ein Betriebsteil veräußert und der verbleibende Restbetrieb stillgelegt, kann die Stilllegung des Restbetriebes einen betriebsbedingten Kündigungsgrund darstellen, wenn die Arbeitnehmer diesem stillgelegten Betriebsteil zugeordnet waren (vgl. BAG 21.05.2015 - 8 AZR 409/13 - Rn. 33; BAG 14.03.2013 - 8 AZR 153/12 - Rn. 25-28).

    Die Einreichung einer Massenentlassungsanzeige bei der örtlichen unzuständigen Arbeitsagentur kann zur Nichtigkeit der Kündigung führen (vgl. mit Hinweis auf die herrschende Meinung in der Literatur BAG 14.03.2013 - 8 AZR 153/12 - Rn. 47; ErfK/Kiel 18. Aufl. § 17 KSchG Rn. 29; APS/Moll 5. Aufl. § 17 KSchG Rn. 96; KR/Weigand 11. Aufl. § 17 KSchG Rn. 122; Spelge RdA 2018, 297, 300).

  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 797/11

    Tat- und Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.12.2018 - 12 Sa 401/18
    II.Der Inhalt der Unterrichtung ist deshalb grundsätzlich subjektiv terminiert (BAG 23.10.2014 - 2 AZR 736/13 - Rn. 14; BAG 21.11.2013 - 2 AZR 797/11 - Rn. 24).

    Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat die Umstände mitteilen, die seinen Kündigungsentschluss tatsächlich bestimmt haben (BAG 23.10.2014 - 2 AZR 736/13 - BAG 21.11.2013 - 2 AZR 797/11 -).

    Dem kommt der Arbeitgeber dann nicht nach, wenn er dem Betriebsrat einen schon aus seiner eigenen Sicht unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt unterbreitet (BAG 23.10.2014 - 2 AZR 736/13 - Rn. 14; BAG 21.11.2013 - 2 AZR 797/11 - Rn. 24).

  • EuGH, 09.09.2015 - C-160/14

    Der portugiesische Staat muss den Arbeitnehmern von Air Atlantis, einer früheren

  • BAG, 27.04.2017 - 8 AZR 859/15

    Übergang iSd. Richtlinie 2001/23/EG - Übergang iSv. § 613a BGB - Erwerb von

  • BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 309/16

    Betriebsübergang - wirtschaftliche Einheit - Verantwortlichkeit

  • BAG, 01.12.2004 - 5 AZR 664/03

    Auskunft über Gehaltserhöhung - Stufenklage

  • BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 326/09

    Betriebsteilübergang - Betriebsteil - Wahrung der Identität -

  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 371/11

    Unwirksamkeit einer Kündigung - fehlerhafte Massenentlassungsanzeige

  • EuGH, 30.04.2015 - C-80/14

    Der Gerichtshof erläutert den Begriff "Betrieb" bei Massenentlassungen

  • EuGH, 13.05.2015 - C-182/13

    Lyttle u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Massenentlassungen

  • BAG, 15.12.2011 - 8 AZR 692/10

    Betriebsstilllegung - selbständiger Betriebsteil - Abgrenzung zum

  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 276/16

    Massenentlassung - Konsultationsverfahren

  • BAG, 26.05.2011 - 8 AZR 37/10

    Betriebsübergang - Betriebsverlagerung - neuer Betriebssitz im Ausland

  • LAG Düsseldorf, 17.10.2018 - 1 Sa 337/18

    Air Berlin: Betriebsstilllegung oder Betriebsübergang

  • BGH, 08.11.1965 - II ZR 223/64

    Gesellschafterauswechslung - § 105 HGB, gleichzeitige Auswechslung aller

  • BGH, 11.06.1990 - II ZR 159/89

    Schadensersatz durch Konkurseröffnung und Vereinbarungen mit Konkursverwaltern

  • BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89

    Bürgschaftsverträge

  • BAG, 21.11.2000 - 9 AZR 665/99

    Allgemeiner Auskunftsanspruch

  • BAG, 22.03.2001 - 8 AZR 565/00

    Gesetzlicher Richter bei kammerübergreifender Verbindung durch das LArbG

  • EuGH, 15.12.2005 - C-232/04

    Güney-Görres - Richtlinie 2001/23/EG - Artikel 1 - Unternehmens- oder

  • BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 280/04

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Tätlichkeit

  • BAG, 16.02.2006 - 8 AZR 204/05

    Übergang eines Handwerksbetriebs - Teilbetrieb

  • BAG, 02.03.2006 - 8 AZR 147/05

    Neuvergabe der Bereederung eines Forschungsschiffs - Betriebsübergang

  • BAG, 24.08.2006 - 8 AZR 556/05

    Betriebsteilübergang - Kaufmännische Verwaltung

  • BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 181/95

    Wirksamkeit einer Kündigung bei Verletzung der Unterrichtungspflicht des

  • EuGH, 12.02.2009 - C-466/07

    Klarenberg - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von Unternehmen -

  • BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 397/07

    Betriebsübergang - Rechtsanwaltskanzlei

  • BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 273/08

    Betriebsstilllegung - Betriebsübergang

  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 948/08

    Massenentlassung - Nachkündigung in der Insolvenz

  • BAG, 23.09.2010 - 8 AZR 567/09

    Betriebsübergang - Übernahme des Personals

  • BAG, 07.07.2011 - 6 AZR 248/10

    Betriebsratsanhörung - Verhinderung des Vorsitzenden

  • EuGH, 06.09.2011 - C-108/10

    Der Gerichtshof präzisiert den Umfang des Schutzes von Arbeitnehmerrechten bei

  • BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 407/10

    Hinweispflicht nach § 6 Satz 2 KSchG - Konsultationspflicht bei

  • BAG, 15.12.2011 - 8 AZR 197/11

    Betriebsübergang - Bewachungsunternehmen - Wiedereinstellungsanspruch

  • BAG, 10.05.2012 - 8 AZR 434/11

    Betriebsübergang - Daseinsvorsorge - Rettungsdienst

  • BAG, 14.11.2012 - 10 AZR 783/11

    Tantieme gemäß Partnervergütungssystem - Zielvereinbarung

  • BAG, 22.08.2013 - 8 AZR 521/12

    Betriebsübergang - Hafenumschlag- und Stauereibetrieb

  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 684/13

    Strafbares außerdienstliches Verhalten - Eignungsmangel als in der Person des

  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 407/13

    Außerordentliche Kündigung - Kooperationsbetrieb der Bundeswehr

  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am

  • EuGH, 26.11.2015 - C-509/14

    Aira Pascual u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2001/23/EG - Art.

  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 15/15

    Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung

  • BAG, 19.11.2015 - 6 AZR 558/14

    Schadenersatzanspruch nach § 113 Satz 3 InsO

  • BGH, 03.11.2015 - II ZR 446/13

    Zwangsvollstreckung gegen eine BGB-Gesellschaft: Aktivlegitimation für eine

  • BAG, 09.06.2016 - 6 AZR 405/15

    Unterrichtung nach § 17 KSchG ohne Berufsgruppen

  • EuGH, 19.10.2017 - C-200/16

    Securitas - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2001/23/EG - Art. 1 Abs. 1

  • BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 543/06

    Betriebsbedingte Kündigung wegen auslaufenden Auftrags - Betriebsstilllegung

  • BAG, 17.02.2016 - 2 AZR 613/14

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

  • BAG, 13.02.2020 - 6 AZR 146/19

    Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    Das ist die Agentur, die für den Sitz des Betriebs zuständig ist, nicht diejenige am Unternehmenssitz (LAG Düsseldorf 5. Dezember 2018 - 12 Sa 401/18 - zu D II 1 der Gründe; MHdB ArbR/Spelge 4. Aufl. Bd. 2 § 121 Rn. 129; EuArbRK/Spelge 3. Aufl. RL 98/59/EG Art. 3 Rn. 3; ErfK/Kiel 20. Aufl. KSchG § 17 Rn. 29; Lembke/Oberwinter in Thüsing/Rachor/Lembke KSchG 4. Aufl. § 17 KSchG Rn. 123; Preis/Sagan/Naber/Sittard EuArbR 2. Aufl. Rn. 14.133; LKB/Bayreuther KSchG 16. Aufl. § 17 Rn. 110; APS/Moll 5. Aufl. KSchG § 17 Rn. 96; Schaub ArbR-HdB/Linck 18. Aufl. § 142 Rn. 21; Brams aaO S. 90 "streng betriebsbezogen"; Pierro Die Entwicklung des arbeitsrechtlichen Kündigungsschutzes am Beispiel der Massenentlassung unter besonderer Berücksichtigung der §§ 17, 18 KSchG S. 59) .

    Damit ist es im vorliegenden Fall nicht auszuschließen, dass die Agentur für Arbeit in ihrer Entscheidung beeinflusst worden ist (aA LAG Düsseldorf 5. Dezember 2018 - 12 Sa 401/18 - zu D I 3 b der Gründe; ähnlich wie hier für den Fall der unzureichenden Angabe der Kriterien für die Auswahl der zu entlassenden Arbeitnehmer LAG Düsseldorf 26. September 2013 - 5 Sa 530/13 - zu II 3.2.4.2 der Gründe) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.04.2019 - 21 Sa 1534/18

    Kündigung wegen Betriebsstilllegung nach Insolvenz von Air Berlin -

    Mangels anderer Anhaltspunkte ist deshalb davon auszugehen, dass nach dem Willen der Tarifvertragsparteien für den Inhalt und Umfang der notwendigen Unterrichtung der PV Cockpit die gleichen Grundsätze wie für die Unterrichtung des Betriebsrats nach § 102 Abs. 1 BetrVG gelten sollen (ebenso LAG Düsseldorf 5. Dezember 2018 - 12 Sa 401/18 - Rn. 171 zitiert nach juris).

    Denn die für die Kündigungsgründe entscheidende Information bestand allein darin, dass die Schuldnerin spätestens ab dem 1. Februar 2018 über keine Flugzeuge mehr verfügen würde (vgl. dazu auch LAG Düsseldorf 5. Dezember 2018 - 12 Sa 401/18 - Rn. 176 zitiert nach juris).

    Auch dadurch wird deutlich, dass der genaue Zeitraum noch nicht feststand, sondern der Monat Oktober 2017 lediglich das angestrebte Ziel war (ebenso LAG Düsseldorf 5. Dezember 2018 - 12 Sa 401/18 Rn. 187 zitiert nach juris).

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die klagende Partei ein billigenswertes Interesse an den einzelnen Auskünften hat und ob und inwieweit sie über die begehrten Informationen nicht bereits verfügt (vgl. dazu in zwei Parallelfällen LAG Düsseldorf 5. Dezember 2018 - 12 Sa 401/18 - Rn. 215 ff. zitiert nach juris; LAG Düsseldorf 17. Oktober 2018 - 1 Sa 337/18 - Rn. 202 ff. zitiert nach juris).

  • LAG Düsseldorf, 18.01.2019 - 6 Sa 440/18

    Kriterien eine Betriebsübergangs bei einem Luftfahrtunternehmen

    Die erkennende Kammer folgt insoweit im Wesentlichen den Erwägungen der 1. und der 12. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf in den Urteilen vom 17.10.2018 - 1 Sa 337/18 - und 05.12.2018 - 12 Sa 401/18 -.
  • LAG Düsseldorf, 25.04.2019 - 11 Sa 481/18

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung oder Betriebsübergang nach

    Die erkennende Kammer folgt insoweit im Wesentlichen den Erwägungen der 1. Kammer im Urteil vom 17.10.2018 (Aktenzeichen 1 Sa 337/18) sowie der 12. Kammer im Urteil vom 05.12.2018 (Aktenzeichen 12 Sa 401/18).
  • LAG Düsseldorf, 30.01.2019 - 7 Sa 415/18

    Beabsichtigte endgültige Stilllegung des Betriebs als betriebsbedingter

    Die erkennende Kammer folgt insoweit im Wesentlichen den Erwägungen der 1., der 12. und der 3. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf in den Urteilen vom 17.10.2018 (1 Sa 337/18), 05.12.2018 (12 Sa 401/18) und 08.01.2019 (3 Sa 338/18).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.03.2019 - 3 Sa 1253/18

    Betriebsstilllegung eines Flugbetriebes - Betriebsteilübergang - wirtschaftliche

    Denn angesichts der Vorkorrespondenz mit der Agentur für Arbeit bezüglich der örtlichen Zuständigkeit war dieser Fehler derart offensichtlich, dass damit keine Beeinträchtigung der Prüf- und Reaktionsmöglichkeiten der Agentur für Arbeit verbunden war und deshalb nach dem Schutzzweck der Anzeigepflicht dem Fehler im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 780/10 - Rn. 50) keine entscheidungserhebliche Bedeutung zukam (im Ergebnis ebenso LAG Berlin-Brandenburg 16. Januar 2019 - 15 Sa 1434/18 - Rn. 122 ff. zitiert nach juris; LAG Düsseldorf 5. Dezember 2018 - 12 Sa 401/18 - Rn. 193 ff. zitiert nach juris; LAG Düsseldorf 17. Oktober 2018 - 1 Sa 337/18 - Rn. 179 ff. zitiert nach juris).

    Ein Verstoß gegen § 17 Abs. 2 KSchG ist aber auch nicht ersichtlich (vgl. dazu auch LAG Düsseldorf 17. Oktober 2018 - 1 Sa 337/18 - Rn. 169 ff. zitiert nach juris; LAG Düsseldorf 5. Dezember 2018 - 12 Sa 401/18 - Rn. 182 ff. zitiert nach juris), wie auch das Arbeitsgericht bezogen auf die streitgegenständliche Kündigung zutreffend ausgeführt hat.

  • LAG Düsseldorf, 08.01.2019 - 3 Sa 338/18

    Betriebsbedingte Kündigung; Betriebsübergang; Insolvenz eines

    Die erkennende Kammer folgt insoweit im Wesentlichen den Erwägungen der 1. und der 12. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf in den Urteilen vom 17.10.2018 - 1 Sa 337/18 - und 05.12.2018 - 12 Sa 401/18 -.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.03.2019 - 3 Sa 1556/18

    Betriebsstilllegung eines Flugbetriebes - Betriebsteilübergang - wirtschaftliche

    Denn angesichts der Vorkorrespondenz mit der Agentur für Arbeit bezüglich der örtlichen Zuständigkeit war dieser Fehler derart offensichtlich, dass damit keine Beeinträchtigung der Prüf- und Reaktionsmöglichkeiten der Agentur für Arbeit verbunden war und deshalb nach dem Schutzzweck der Anzeigepflicht dem Fehler im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 780/10 - Rn. 50) keine entscheidungserhebliche Bedeutung zukam (im Ergebnis ebenso LAG Berlin-Brandenburg 16. Januar 2019 - 15 Sa 1434/18 - Rn. 122 ff. zitiert nach juris; LAG Düsseldorf 5. Dezember 2018 - 12 Sa 401/18 - Rn. 193 ff. zitiert nach juris; LAG Düsseldorf 17. Oktober 2018 - 1 Sa 337/18 - Rn. 179 ff. zitiert nach juris).

    Ein Verstoß gegen § 17 Abs. 2 KSchG ist aber auch nicht ersichtlich (vgl. dazu auch LAG Düsseldorf 17. Oktober 2018 - 1 Sa 337/18 - Rn. 169 ff. zitiert nach juris; LAG Düsseldorf 5. Dezember 2018 - 12 Sa 401/18 - Rn. 182 ff. zitiert nach juris), wie auch das Arbeitsgericht bezogen auf die streitgegenständliche Kündigung zutreffend ausgeführt hat.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.03.2019 - 3 Sa 1558/18

    Betriebsstilllegung eines Flugbetriebes - Betriebsteilübergang - wirtschaftliche

    Denn angesichts der Vorkorrespondenz mit der Agentur für Arbeit bezüglich der örtlichen Zuständigkeit war dieser Fehler derart offensichtlich, dass damit keine Beeinträchtigung der Prüf- und Reaktionsmöglichkeiten der Agentur für Arbeit verbunden war und deshalb nach dem Schutzzweck der Anzeigepflicht dem Fehler im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 780/10 - Rn. 50) keine entscheidungserhebliche Bedeutung zukam (im Ergebnis ebenso LAG Berlin-Brandenburg 16. Januar 2019 - 15 Sa 1434/18 - Rn. 122 ff. zitiert nach juris; LAG Düsseldorf 5. Dezember 2018 - 12 Sa 401/18 - Rn. 193 ff. zitiert nach juris; LAG Düsseldorf 17. Oktober 2018 - 1 Sa 337/18 - Rn. 179 ff. zitiert nach juris).

    Ein Verstoß gegen § 17 Abs. 2 KSchG ist aber auch nicht ersichtlich ( vgl. dazu auch LAG Düsseldorf 17. Oktober 2018 - 1 Sa 337/18 - Rn. 169 ff. zitiert nach juris; LAG Düsseldorf 5. Dezember 2018 - 12 Sa 401/18 - Rn. 182 ff. zitiert nach juris ) , wie auch das Arbeitsgericht bezogen auf die streitgegenständliche Kündigung zutreffend ausgeführt hat.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.03.2019 - 3 Sa 1253/18
    Denn angesichts der Vorkorrespondenz mit der Agentur für Arbeit bezüglich der örtlichen Zuständigkeit war dieser Fehler derart offensichtlich, dass damit keine Beeinträchtigung der Prüf- und Reaktionsmöglichkeiten der Agentur für Arbeit verbunden war und deshalb nach dem Schutzzweck der Anzeigepflicht dem Fehler im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 780/10 - Rn. 50) keine entscheidungserhebliche Bedeutung zukam (im Ergebnis ebenso LAG Berlin-Brandenburg 16. Januar 2019 - 15 Sa 1434/18 - Rn. 122 ff. zitiert nach juris; LAG Düsseldorf 5. Dezember 2018 - 12 Sa 401/18 - Rn. 193 ff. zitiert nach juris; LAG Düsseldorf 17. Oktober 2018 - 1 Sa 337/18 - Rn. 179 ff. zitiert nach juris).

    Ein Verstoß gegen § 17 Abs. 2 KSchG ist aber auch nicht ersichtlich ( vgl. dazu auch LAG Düsseldorf 17. Oktober 2018 - 1 Sa 337/18 - Rn. 169 ff. zitiert nach juris; LAG Düsseldorf 5. Dezember 2018 - 12 Sa 401/18 - Rn. 182 ff. zitiert nach juris ) , wie auch das Arbeitsgericht bezogen auf die streitgegenständliche Kündigung zutreffend ausgeführt hat.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.03.2019 - 3 Sa 1556/18
  • LAG Düsseldorf, 30.01.2019 - 7 Sa 568/18

    Beabsichtigte endgültige Stilllegung des Betriebs als betriebsbedingter

  • LAG Düsseldorf, 18.01.2019 - 6 Sa 363/18

    Betriebsbedingte Kündigung; Betriebsübergang; Massenentlassungsanzeige

  • LAG Düsseldorf, 08.01.2019 - 3 Sa 347/18

    Betriebsbedingte ordentliche Kündigung; Kein Betriebsübergang bei reiner

  • LAG Düsseldorf, 08.01.2019 - 3 Sa 421/18

    Betriebsbedingte Kündigung; Betriebsübergang; Insolvenz eines

  • LAG Düsseldorf, 10.01.2019 - 13 Sa 420/18

    Betriebsteilübergang; Luftfahrtunternehmen

  • LAG Düsseldorf, 15.01.2019 - 3 Sa 520/18

    Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Stilllegung des Betriebs;

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.10.2019 - 5 Sa 769/19

    Betriebsstilllegung; Betriebsübergang; Massenentlassung; Nachteilsausgleich

  • LAG Berlin-Brandenburg, 31.07.2019 - 15 Sa 875/19

    Betriebsstilllegung eines Flugbetriebes - Betriebsteilübergang - wirtschaftliche

  • LAG Düsseldorf, 24.01.2019 - 13 Sa 411/18

    Beabsichtigte endgültige Stilllegung des Betriebs als betriebsbedingter

  • LAG Düsseldorf, 10.01.2019 - 13 Sa 504/18

    Betriebsteilübergang; Luftfahrtunternehmen

  • LAG Düsseldorf, 10.01.2019 - 13 Sa 505/18

    Beabsichtigte endgültige Stilllegung des Betriebs als betriebsbedingter

  • LAG Düsseldorf, 30.01.2019 - 4 Sa 351/18

    Kündigung; Pilot; Flugunternehmen

  • LAG Düsseldorf, 15.01.2019 - 3 Sa 431/18

    Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Stilllegung des Betriebs;

  • LAG Berlin-Brandenburg, 31.07.2019 - 15 Sa 243/19

    Beabsichtigte Betriebsstilllegung eines Flugbetriebes; Betriebsteilübergang;

  • LAG Düsseldorf, 30.01.2019 - 7 Sa 365/18

    Beabsichtigte endgültige Stilllegung des Betriebs als betriebsbedingter

  • LAG Düsseldorf, 30.01.2019 - 7 Sa 766/18

    Beabsichtigte endgültige Stilllegung des Betriebs als betriebsbedingter

  • LAG Düsseldorf, 29.03.2019 - 10 Sa 306/18

    Beabsichtigte endgültige Stilllegung des Betriebs als betriebsbedingter

  • LAG Düsseldorf, 30.01.2019 - 7 Sa 364/18

    Beabsichtigte endgültige Stilllegung des Betriebs als betriebsbedingter

  • LAG Düsseldorf, 24.01.2019 - 13 Sa 409/18

    Organisatorisch abgrenzbarer Betriebsteil

  • LAG Düsseldorf, 30.01.2019 - 4 Sa 350/18

    Kein Betriebs(teil)übergang eines Luftfahrtunternehmens

  • LAG Düsseldorf, 04.12.2018 - 8 Sa 379/18

    Wirksamkeit der Kündigung der Arbeitsverhältnisse der Flugzeugführer der in

  • LAG Düsseldorf, 04.12.2018 - 8 Sa 377/18

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung oder Betriebsübergang nach

  • LAG Düsseldorf, 04.12.2018 - 8 Sa 380/18

    Betriebsbedingte Kündigung; Betriebsstilllegung oder Betriebsübergang nach

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