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   LAG Baden-Württemberg, 09.03.2012 - 12 Sa 55/11   

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https://dejure.org/2012,28304
LAG Baden-Württemberg, 09.03.2012 - 12 Sa 55/11 (https://dejure.org/2012,28304)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.03.2012 - 12 Sa 55/11 (https://dejure.org/2012,28304)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. März 2012 - 12 Sa 55/11 (https://dejure.org/2012,28304)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Außerordentliche Kündigung eines Sozialarbeiters der Caritas - schwerwiegender Verstoß gegen Loyalitätspflicht durch Austritt aus der katholischen Kirche

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Caritasverband wegen Austritts des Arbeitnehmers aus der katholischen Kirche

  • hensche.de

    Fristlose Kündigung, Kirche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 1; GG Art. 4 Abs. 1; GG Art. 140
    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Caritasverband wegen Austritts des Arbeitnehmers aus der katholischen Kirche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Kirchenaustritt des Sozialarbeiters

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83

    Loyalitätspflicht

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.03.2012 - 12 Sa 55/11
    Hinzu kommt, dass den Religionsgemeinschaften, also auch der katholischen Kirche und ihren Einrichtungen, gem. Art. 140 GG i.V. mit Art. 137 Abs. 3 WRV verfassungsrechtlich die Freiheit garantiert ist, ihre Angelegenheiten selbstständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes zu ordnen und zu verwalten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 04.06.1985, 2 BvR 1703/83 u.a., NJW 1986, 367).

    Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 04.06.1985 (NJW 1986, 367 (368)) ausgeführt:.

    Die Arbeitsgerichte haben sich insoweit nach den anerkannten Maßstäben der verfassten Kirche zu richten (vgl. BVerfG, NJW 1986, 367 (369); BAG, NZA 2012, 443, Rdnr. 24 - dadurch kein Verstoß gegen Art. 9 EMRK: EGMR, NZA 2012, 199, Rdnr. 45).

    Das Gericht kann sich deshalb im Rahmen der Interessenabwägung nicht davon lösen, welche Bedeutung die katholische Kirche dem Kirchenaustritt beimisst, sondern muss sich daran orientieren (vgl. BVerfG, NJW 1986, 367 (369)).

  • BAG, 08.09.2011 - 2 AZR 543/10

    Kirchlicher Arbeitnehmer - Kündigung - Loyalitätsverstoß

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.03.2012 - 12 Sa 55/11
    Es steht ihm frei, ein Arbeitsverhältnis mit der Kirche zu begründen oder nicht (vgl. auch EGMR, Urteil vom 23.09.2010, 1620/03 (Schüth/Deutschland), NZA 2011, 279 Rdnr. 71; BAG, Urteil vom 08.09.2011, 2 AZR 543/10, NZA 2012, 443, Rdnrn. 21 ff.; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.07.2008, 7 Sa 250/08, Rdnrn. 40 f.).

    Die Arbeitsgerichte haben sich insoweit nach den anerkannten Maßstäben der verfassten Kirche zu richten (vgl. BVerfG, NJW 1986, 367 (369); BAG, NZA 2012, 443, Rdnr. 24 - dadurch kein Verstoß gegen Art. 9 EMRK: EGMR, NZA 2012, 199, Rdnr. 45).

    Auch Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 2000/78/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf räumt den Kirchen ausdrücklich das Recht ein, "im Einklang mit den einzelstaatlichen verfassungsrechtlichen Bestimmungen und Rechtsvorschriften von den für sie arbeitenden Personen (zu) verlangen, dass sie sich loyal und aufrichtig im Sinne des Ethos der Organisation verhalten." Art. 5 der Grundordnung verstößt daher nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und kann deshalb zur Bewertung des Vertragsverstoßes des Klägers herangezogen werden (vgl. BAG, NZA 2012, 443, Rdnrn. 30 ff.; LAG Rheinland-Pfalz, a.a.O., Rdnrn. 42 ff.).

  • EGMR, 23.09.2010 - 1620/03

    Achtung des Privat- und Familienlebens eines kirchlichen Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.03.2012 - 12 Sa 55/11
    Es steht ihm frei, ein Arbeitsverhältnis mit der Kirche zu begründen oder nicht (vgl. auch EGMR, Urteil vom 23.09.2010, 1620/03 (Schüth/Deutschland), NZA 2011, 279 Rdnr. 71; BAG, Urteil vom 08.09.2011, 2 AZR 543/10, NZA 2012, 443, Rdnrn. 21 ff.; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.07.2008, 7 Sa 250/08, Rdnrn. 40 f.).

    Anders als in dem vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte entschiedenen Fall Schüth/Deutschland (NZA 2011, 279 Rdnr. 71) konnte der beklagte Caritasverband vom Kläger auch erwarten, dass dieser für die Dauer des Arbeitsverhältnisses nicht aus der katholischen Kirche austreten und eventuelle Konflikte innerhalb der Kirche austragen werde.

  • EGMR, 03.02.2011 - 18136/02

    Kündigung einer bei der evangelischen Kirche angestellten Kindergärtnerin wegen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.03.2012 - 12 Sa 55/11
    Dieses Recht folgt auch aus Art. 9 i.V. mit Art. 11 der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK - vgl. EGMR, Urteil vom 03.02.2011, 18136/02 (Siebenhaar/Deutschland), NZA 2012, 199, Rdnr. 41).

    Die Arbeitsgerichte haben sich insoweit nach den anerkannten Maßstäben der verfassten Kirche zu richten (vgl. BVerfG, NJW 1986, 367 (369); BAG, NZA 2012, 443, Rdnr. 24 - dadurch kein Verstoß gegen Art. 9 EMRK: EGMR, NZA 2012, 199, Rdnr. 45).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.07.2008 - 7 Sa 250/08

    Kirchenaustritt als Kündigungsgrund - Verbot unterschiedlicher Behandlung nach §

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.03.2012 - 12 Sa 55/11
    Es steht ihm frei, ein Arbeitsverhältnis mit der Kirche zu begründen oder nicht (vgl. auch EGMR, Urteil vom 23.09.2010, 1620/03 (Schüth/Deutschland), NZA 2011, 279 Rdnr. 71; BAG, Urteil vom 08.09.2011, 2 AZR 543/10, NZA 2012, 443, Rdnrn. 21 ff.; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.07.2008, 7 Sa 250/08, Rdnrn. 40 f.).
  • BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 579/12

    Kündigung wegen Kirchenaustritts

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 9. März 2012 - 12 Sa 55/11 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
  • LAG Hamm, 14.06.2013 - 10 Sa 18/13

    Außereheliche geschlechtliche Beziehung eines katholischen Kirchenmusikers

    Es stand ihm frei, ein Arbeitsverhältnis mit der Beklagten zu begründen oder nicht (vgl. LAG Baden-Württemberg 9. März 2012 - 12 Sa 55/11 - jurisRn. 57; EGMR 23. September 2010 - 425/03 - Rn. 50, NZA 2011, 277, 23. September 2010 - 1620/03 - Rn. 71, NZA 2011, 279; 3. Februar 2011 - 18136/02 - Rn. 46, NZA 2012, 199).

    Letztlich würde die Beklagte ihre Identität aufgeben, wäre es für sie unerheblich, wie ihre Mitarbeiter zur katholischen Glaubens- und Sittenlehre stehen (vgl. LAG Baden-Württemberg 9. März 2012 - 12 Sa 55/11 - jurisRn. 76).

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