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   LAG Düsseldorf, 09.12.2020 - 12 Sa 554/20   

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https://dejure.org/2020,40476
LAG Düsseldorf, 09.12.2020 - 12 Sa 554/20 (https://dejure.org/2020,40476)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.12.2020 - 12 Sa 554/20 (https://dejure.org/2020,40476)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Dezember 2020 - 12 Sa 554/20 (https://dejure.org/2020,40476)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Betriebliches Eingliederungsmanagement

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Notwendigkeit der Durchführung eines weiteren betrieblichen Eingliederungsmanagements (bEM)

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Betriebliches Eingliederungsmanagement hat kein Mindesthaltbarkeitsdatum

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Das betriebliche Eingliederungsmanagements (BEM) hat kein Mindesthaltbarkeitsdatum

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Erneutes BEM erst nach Ablauf von zwölf Monaten oder früher?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (29)

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 755/13

    Kündigung - häufige Kurzerkrankungen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.12.2020 - 12 Sa 554/20
    Darüber hinaus kann sich aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit die Verpflichtung des Arbeitgebers ergeben, dem Arbeitnehmer vor einer Kündigung die Chance zu bieten, ggf. spezifische Behandlungsmaßnahmen zu ergreifen, um dadurch die Wahrscheinlichkeit künftiger Fehlzeiten auszuschließen (BAG 20.11.2014 - 2 AZR 755/13, juris Rn. 24; BAG 21.11.2018 - 7 AZR 394/17, juris Rn. 36).

    Dazu muss er umfassend und konkret vortragen, weshalb weder der weitere Einsatz des Arbeitnehmers auf dem bisher innegehabten Arbeitsplatz noch dessen leidensgerechte Anpassung und Veränderung möglich war und der Arbeitnehmer auch nicht auf einem anderen Arbeitsplatz bei geänderter Tätigkeit hätte eingesetzt werden können (BAG 20.11.2014 a.a.O. Rn. 27; BAG 13.05.2015 - 2 AZR 565/14, juris Rn. 28; BAG 21.11.2018 a.a.O. Rn. 38).

    Darüber hinaus muss der Arbeitgeber auch dartun, dass künftige Fehlzeiten ebenso wenig durch gesetzlich vorgesehene Hilfen oder Leistungen der Rehabilitationsträger in relevantem Umfang hätten vermieden werden können (BAG 20.11.2014 a.a.O. Rn. 47 ff.).

    Auf die Ursache der Erkrankungen kommt es insoweit nicht an (BAG 20.11.2014 a.a.O. Rn. 42).

    (1.2.4)Auf eine rückwirkende Betrachtung ausgehend von der Kündigung kommt es zur Überzeugung der Kammer nicht an (offen gelassen von BAG 20.11.2014 a.a.O. Rn. 36 a.E.).

    Wenn er ein bEM unterlassen hat, kann er gegen eine solche Verpflichtung nicht einwenden, ihm seien im Kündigungszeitpunkt - etwa schon mangels Kenntnis der Krankheitsursachen - entsprechende Möglichkeiten weder bekannt gewesen, noch hätten sie ihm bekannt sein können (BAG 20.11.2014 a.a.O. Rn. 49).

    Deren objektive Nutzlosigkeit braucht der Arbeitgeber nicht darzutun (BAG 20.11.2014 a.a.O. Rn. 50).

  • LAG Düsseldorf, 20.10.2016 - 13 Sa 356/16

    Betriebliches Eingliederungsmanagement; krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.12.2020 - 12 Sa 554/20
    Das Arbeitsgericht habe außerdem die Rechtsprechung der 13. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Urteil vom 20.10.2016 - 13 Sa 356/16, juris) nicht berücksichtigt.

    Soweit die Beklagte rügt, dass das Arbeitsgericht die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 20.10.2016 (13 Sa 356/16, juris) nicht verarbeitet habe, führt dies zu keinem anderen Ergebnis.

    Bis zur Kündigung im September 2015 des zu beurteilenden Falles war ein Zeitraum von weit über einem Jahr verstrichen, in dem die dortige Klägerin wiederum länger als sechs Wochen arbeitsunfähig war (LAG Düsseldorf 20.10.2016 a.a.O. Rn. 36 a.E.).

    Weiter geht die 13. Kammer davon aus, dass der maßgebliche Zeitraum in jedem Fall überschritten sei, wenn nach dem nicht zustande gekommenen bEM erneut weit mehr als ein Jahr verstrichen ist und erneut die Voraussetzungen für ein bEM vorgelegen haben (LAG Düsseldorf 20.10.2016 a.a.O. Rn. 38 a.E.).

    Soll das Gegenteil durch eine Kündigung erreicht werden, gebietet die gesetzliche Konzeption, dass vor der Kündigung "noch einmal" versucht wird, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und den Arbeitsplatz zu erhalten (vgl. LAG Düsseldorf 20.10.2016 - 13 Sa 356/16, juris Rn. 38: Durchführung des bEM zeitnah vor Ausspruch der Kündigung), wenn seit dem letzten bEM die Erheblichkeitsschwelle der Zeiten an Arbeitsunfähigkeit überschritten ist.

  • LAG Hamm, 22.03.2018 - 15 Sa 1787/17

    Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM); krankheitsbedingte Kündigung;

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.12.2020 - 12 Sa 554/20
    Ist das Ziel des bEM nicht erreicht und wird im Anschluss daran innerhalb eines Jahres erneut die Schwelle von sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit überschritten, gebietet es der Normzweck mit seinem umfassenden und stärkenden Ansatz, erneut ein bEM durchzuführen (in diese Richtung LAG Hamm 22.03.2018 - 15 Sa 1787/17, juris Rn. 56: Fortwirkung eines bEM nur so lange, bis sich in einem Zeitraum von maximal 365 Tagen abermals Fehlzeiten von mehr sechs Wochen angesammelt haben).

    Zunächst bezieht die Instanzrechtsprechung die Argumentation, dass neue Arbeitsunfähigkeitszeiten das Ergebnis des bEM ändern können, weil die bisherigen Ergebnisse überholt oder entfallen sein können, durchaus auch auf ein bereits durchgeführtes bEM (vgl. LAG Hamm 22.03.2018 a.a.O. Rn. 56).

  • LAG Hamm, 29.05.2018 - 7 Sa 48/18

    Betriebliches Eingliederungsmanagement - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.12.2020 - 12 Sa 554/20
    Eine Begrenzung der rechtlichen Verpflichtung auf eine nur einmalige Durchführung des bEM im Jahreszeitraum des § 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX lässt sich dem Gesetz nicht entnehmen (LAG Rheinland-Pfalz 10.01.2017 - 8 Sa 359/16, juris Rn. 34 ff.; LAG Hamm 29.05.2018 - 7 Sa 48/18, juris Rn. 59; i.E. wohl auch LAG Schleswig-Holstein 03.06.2015 - 6 Sa 396/14, juris Rn. 111 bis 113 [Pflicht zu erneutem bEM bei unterstellter Ablehnung des bEM vier Wochen nach dem 20.06.2013, mehr als sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit im Zeitraum August 2013 bis Februar 2014 und Kündigung im März 2014; a.A. wohl Hessisches LAG 17.02.2017 - 14 Sa 690/16, juris Rn. 27).

    Es knüpft pauschal an den Umfang der Zeiten von Arbeitsunfähigkeit innerhalb eines Jahres an (LAG Hamm 29.05.2018 a.a.O. Rn. 59).

  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 47/17

    Versetzung von Nachtschicht in Wechselschicht - Betriebliches

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.12.2020 - 12 Sa 554/20
    Durch die dem Arbeitgeber auferlegten besonderen Verhaltenspflichten soll möglichst frühzeitig einer Gefährdung des Arbeitsverhältnisses eines kranken Menschen begegnet und die dauerhafte Fortsetzung der Beschäftigung erreicht werden (BAG 18.10.2017 - 10 AZR 47/17, juris Rn. 24).

    Ein bEM ist unabhängig von einer etwaigen Kündigungsabsicht des Arbeitgebers durchzuführen (BAG 18.10.2017 a.a.O. Rn. 24).

  • BAG, 21.11.2018 - 7 AZR 394/17

    Fluguntauglichkeit - Auflösende Bedingung - Kündigung - Betriebliches

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.12.2020 - 12 Sa 554/20
    Darüber hinaus kann sich aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit die Verpflichtung des Arbeitgebers ergeben, dem Arbeitnehmer vor einer Kündigung die Chance zu bieten, ggf. spezifische Behandlungsmaßnahmen zu ergreifen, um dadurch die Wahrscheinlichkeit künftiger Fehlzeiten auszuschließen (BAG 20.11.2014 - 2 AZR 755/13, juris Rn. 24; BAG 21.11.2018 - 7 AZR 394/17, juris Rn. 36).

    Dazu muss er umfassend und konkret vortragen, weshalb weder der weitere Einsatz des Arbeitnehmers auf dem bisher innegehabten Arbeitsplatz noch dessen leidensgerechte Anpassung und Veränderung möglich war und der Arbeitnehmer auch nicht auf einem anderen Arbeitsplatz bei geänderter Tätigkeit hätte eingesetzt werden können (BAG 20.11.2014 a.a.O. Rn. 27; BAG 13.05.2015 - 2 AZR 565/14, juris Rn. 28; BAG 21.11.2018 a.a.O. Rn. 38).

  • BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 442/19

    Schwerbehinderte Menschen - außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.12.2020 - 12 Sa 554/20
    Die Bestimmung des § 286 Abs. 1 ZPO verlangt keinen naturwissenschaftlichen Kausalitätsnachweis und auch keine an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit, vielmehr genügt ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit, der verbleibenden Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BAG 11.06.2020 - 2 AZR 442/19, juris Rn. 62; BGH 01.10.2019 - VI ZR 164/18 juris Rn. 8).

    Dabei kann ein bestrittener Sachvortrag auch alleine mittels Indizien bewiesen werden, wenn die Hilfstatsachen das Gericht mit dem Maßstab des § 286 ZPO von der Wahrheit der Haupttatsache überzeugen (BAG 25.02.1998 a.a.O. Rn. 19; BAG 11.06.2020 a.a.O. Rn. 63).

  • BAG, 25.02.1998 - 2 AZR 327/97
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.12.2020 - 12 Sa 554/20
    Zu würdigen sind auch die prozessualen und vorprozessualen Handlungen, Erklärungen und Unterlassungen der Parteien und ihrer Vertreter (BAG 25.02.1998 - 2 AZR 327/97, juris Rn. 19).

    Dabei kann ein bestrittener Sachvortrag auch alleine mittels Indizien bewiesen werden, wenn die Hilfstatsachen das Gericht mit dem Maßstab des § 286 ZPO von der Wahrheit der Haupttatsache überzeugen (BAG 25.02.1998 a.a.O. Rn. 19; BAG 11.06.2020 a.a.O. Rn. 63).

  • ArbG Düsseldorf, 07.07.2020 - 5 Ca 1108/20

    Krankheitsbedingte Kündigung unwirksam - milderes Mittel

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.12.2020 - 12 Sa 554/20
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 07.07.2020 - 5 Ca 1108/20 - wird zurückgewiesen.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 07.07.2020 - 5 Ca 1108/20 - abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.

  • LAG Schleswig-Holstein, 03.06.2015 - 6 Sa 396/14

    Kündigung, krankheitsbedingt, Kurzerkrankungen, häufige, BEM,

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.12.2020 - 12 Sa 554/20
    Eine Begrenzung der rechtlichen Verpflichtung auf eine nur einmalige Durchführung des bEM im Jahreszeitraum des § 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX lässt sich dem Gesetz nicht entnehmen (LAG Rheinland-Pfalz 10.01.2017 - 8 Sa 359/16, juris Rn. 34 ff.; LAG Hamm 29.05.2018 - 7 Sa 48/18, juris Rn. 59; i.E. wohl auch LAG Schleswig-Holstein 03.06.2015 - 6 Sa 396/14, juris Rn. 111 bis 113 [Pflicht zu erneutem bEM bei unterstellter Ablehnung des bEM vier Wochen nach dem 20.06.2013, mehr als sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit im Zeitraum August 2013 bis Februar 2014 und Kündigung im März 2014; a.A. wohl Hessisches LAG 17.02.2017 - 14 Sa 690/16, juris Rn. 27).
  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 324/06

    Sonderkündigungsschutz schwerbehinderter Menschen

  • BAG, 21.01.2020 - 3 AZR 565/18

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Versorgungsordnung -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.01.2017 - 8 Sa 359/16

    Betriebliches Eingliederungsmanagement - krankheitsbedingte Kündigung -

  • BAG, 13.05.2015 - 2 AZR 565/14

    Krankheitsbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

  • BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 400/08

    Betriebliches Eingliederungsmanagement

  • BAG, 05.06.2020 - 10 AZN 53/20

    Elektronischer Rechtsverkehr - sicherer Übermittlungsweg

  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 6/18

    Außerordentliche Kündigung - Entgeltfortzahlungskosten

  • LAG Hessen, 17.02.2017 - 14 Sa 690/16

    Krankheitsbedingte Kündigung; BEM; Prognose

  • LAG Düsseldorf, 22.09.2017 - 11 Sa 314/17
  • BVerfG, 27.03.2001 - 2 BvR 2211/97

    Verwerfung eines angeblich verspäteten Einspruchs wegen Zweifeln am richtigen

  • BGH, 01.10.2019 - VI ZR 164/18

    Tatrichterliche Überzeugungsbildung beim Verdacht eines manipulierten

  • BGH, 19.04.2012 - IX ZB 303/11

    Anwaltliches Empfangsbekenntnis: Wegfall der Beweiswirkung

  • BGH, 18.01.2018 - IX ZB 4/17

    Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auf Antrag nach Versäumung

  • BGH, 15.11.1976 - VIII ZR 125/75

    Möglichkeit des Berufungsgerichts, die Aussage eines im ersten Rechtszug

  • BGH, 31.05.2017 - VIII ZR 224/16

    Versäumung der Berufungsbegründungspflicht: Beweiskraft des auf einem Schriftsatz

  • BGH, 26.06.1997 - V ZB 10/97

    Zeitpunkt der Zustellung an einen Rechtsanwalt

  • BGH, 21.07.2017 - V ZR 72/16

    Anfechtungsklage im Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit der Berufung der im

  • BAG, 20.08.2014 - 7 AZR 924/12

    Befristung - Schriftform - Richterliche Überzeugungsbildung

  • BGH, 30.01.1991 - VIII ZB 44/90

    Fristgerechte Begründung bei anderen Anschein erweckendem Eingangsstempel -

  • BAG, 18.11.2021 - 2 AZR 138/21

    Ordentliche Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 9. Dezember 2020 - 12 Sa 554/20 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • LAG Düsseldorf, 17.05.2022 - 14 Sa 825/21

    Personenbedingte Kündigung wegen häufiger (Kurz-)Erkrankungen; Referenzzeitraum;

    Im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung - dritte Stufe - ist schließlich zu prüfen, ob die Beeinträchtigungen vom Arbeitgeber gleichwohl hingenommen werden müssen (BAG 25.04.2018 - 2 AZR 6/18 -, juris Rn. 19; BAG 16.07.2015 - 2 AZR 15/15 -, juris Rn. 29; BAG 20.11.2014 - 2 AZR 755/13 -, juris Rn. 16; BAG 10.12.2009 - 2 AZR 400/08 -, juris Rn. 15; BAG 01.03.2007 - 2 AZR 217/06 -, juris Rn. 15; LAG Köln 12.03.2021 - 10 Sa 804/20 -, juris Rn. 33; LAG Düsseldorf 09.12.2020 - 12 Sa 554/20 -, juris Rn. 65; LAG Düsseldorf 19.11.2004 - 7 (11) Sa 1292/04 -, juris Rn. 34).

    Der Arbeitgeber hat gem. § 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX grundsätzlich ein neuerliches bEM durchzuführen, wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres nach Abschluss eines bEM erneut länger als sechs Wochen durchgängig oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt war, und zwar auch dann, wenn nach dem zuvor durchgeführten bEM noch nicht wieder ein Jahr vergangen ist (BAG 18.11.2021 - 2 AZR 138/21 -, juris Rn. 18; LAG Düsseldorf 09.12.2020 - 12 Sa 554/20 -, juris Rn. 69 ff.).

  • LAG Baden-Württemberg, 10.02.2022 - 17 Sa 57/21

    Krankheitsbedingte Kündigung - Verpflichtung zum erneuten Angebot eines

    (1) In der Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte wurde bereits mehrfach bejaht, dass ein Arbeitgeber verpflichtet ist, dem Arbeitnehmer nach Beendigung eines vorangegangenen bEM ein erneutes bEM anzubieten, wenn innerhalb des der Kündigung vorausgegangenen Jahres erneut Fehlzeiten von mehr als sechs Wochen aufgetreten sind, seit der Beendigung des letzten bEM aber noch kein Jahr vergangen ist (vgl. LAG Düsseldorf 9. Dezember 2020 - 12 Sa 554/20 - Rn. 67 ff.; LAG Rheinland-Pfalz 10. Januar 2017 - 8 Sa 359/16 - Rn. 31 ff.; LAG Schleswig-Holstein 3. Juni 2015 - 6 Sa 396/14 - Rn. 113; LAG Hamm 29. Mai 2018 - 7 Sa 48/18 - Rn. 59; LAG Düsseldorf 20. Oktober 2016 - 13 Sa 356/16 - Rn. 36).
  • LAG Köln, 12.03.2021 - 10 Sa 804/20

    Wirksame Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen; Kündigung wegen

    Daher ist nicht zu verlangen, dass die Beklagte vor Ausspruch der Kündigung ein erneutes BEM-Verfahren gegenüber dem Kläger anregt (anders als im Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 08.12.2020 - 12 Sa 554/20 -, wo das vorangegangene BEM-Verfahren bereits abgeschlossen war).
  • ArbG Mönchengladbach, 12.05.2021 - 6 Ca 468/20

    Außerordentliche Kündigung wegen Bedrohung eines Vorgesetzten; unvollständige

    Dabei kann ein bestrittener Sachvortrag auch alleine mittels Indizien bewiesen werden, wenn die Hilfstatsachen das Gericht mit dem Maßstab des § 286 ZPO von der Wahrheit der Haupttatsache überzeugen (LAG Düsseldorf vom 09.12.2020 - 12 Sa 554/20, mwN, juris).
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