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   LAG Düsseldorf, 22.01.2020 - 12 Sa 580/19   

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LAG Düsseldorf, 22.01.2020 - 12 Sa 580/19 (https://dejure.org/2020,8919)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.01.2020 - 12 Sa 580/19 (https://dejure.org/2020,8919)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Januar 2020 - 12 Sa 580/19 (https://dejure.org/2020,8919)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • LAG Düsseldorf PDF

    Art. 10 Abs. 1 Charta Grundrechte EU, Art. 12 Abs. 1 Charta Grundrechte EU; Art. 16 Charta Grundrechte EU; Art. ... 4 Abs. 1 GG, Art. 9 Abs. 1 GG; Art. 3 Nr. 1 RL 2001/23/EG; § 60 Abs. 1 Ar-bGG, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, § 66 Abs. 1 Sätze 1, 3 ArbGG; § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG; § 133 BGB, § 275 Abs. 2 BGB, § 307 Abs. 1 Sätze 1, 2 BGB, § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB, § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB, § 670 BGB; § 173 Abs. 1 GVG; § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 295 Abs. 1 ZPO, § 310 Abs. 3 ZPO, § 311 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 315 Abs. 3 ZPO, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 524 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 1 ZPO; § 23 BRKG a.F.; § 2 Abs. 1, 3 LRKG NW, § 6 LRKG NW, § 16 LRKG NW; § 23 Abs. 3 LRKG NW a.F.; Art. 24 Abs. 4 BayRKG; § 23 Abs. 4 TV-L
    Kirchliche Zusatzversorgungskasse - Betriebsübergang

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kirchliche Zusatzversorgungskasse; Betriebsübergang

  • rechtsportal.de

    ArbGG § 72 Abs. 2 Nr. 1
    Fortführung der kirchlichen Zusatzversorgung durch weltlichen Arbeitgeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Pflichten eines Arbeitgebers nach einem (Teil-)betriebsübergang in Bezug auf eine Zusatzversorgung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (49)

  • BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 683/16

    Dynamische arbeitsvertragliche Verweisung auf kirchliches Arbeitsrecht gilt auch

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.01.2020 - 12 Sa 580/19
    Dies gilt auch dann, wenn ein kirchlicher Betriebserwerber nicht mehr ein Anstellungsträger im Sinne der in Bezug genommenen Dienstvertragsordnung ist (BAG 23.11.2017 - 6 AZR 683/16, juris Rn. 27).

    Insoweit ist es ausreichend, wenn der Erwerber in der Lage ist, nach dem Übergang die für die Fortsetzung seiner Tätigkeit erforderlichen Anpassungen vorzunehmen (EuGH 27.04.2017 - C-680/15 und C-681/15 [Asklepios Kliniken Langen-Seligenstadt], juris Rn 22 f.; BAG 23.11.2017 - 6 AZR 683/16, juris Rn. 28; BAG 22.10.2019 - 3 AZR 429/18, juris Rn. 77).

    Ebenso betroffen ist die Religionsfreiheit aus Art. 10 Abs. 1 der Charta und Art. 4 Abs. 1 GG (vgl. BAG 23.11.2017 a.a.O. Rn. 32).

    Diese Weitergeltung externer kirchlicher Regelungen verletzt weder die Religionsfreiheit des Betriebserwerbers noch dessen negative Koalitionsfreiheit, weil der Betriebserwerber ggfs. mit einer einvernehmlichen Vertragsänderung oder einer Änderungskündigung (vgl. BAG 23.11.2017 a.a.O. Rn. 28 a.E.) reagieren kann, mithin eine Lösungsmöglichkeit besteht (LAG Sachsen 02.02.2017 - 1 Sa 338/16, juris Rn. 40; Klumpp, ZMV 2017, 239, 240f.).

    Ein über § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB kraft Gesetz vermittelter Zwang ein solches Versicherungsverhältnis bei dem kirchlichen Zusatzversorgungsträger zu begründen, verletzt die negative Koalitionsfreiheit und die Religionsfreiheit der Beklagten als Betriebserwerberin, weil dies zur Sicherung der Ansprüche der Arbeitnehmer nicht erforderlich ist (offen gelassen betreffend die Religionsfreiheit für andere Ansprüche als Vergütungsansprüche BAG 23.11.2017 a.a.O. Rn. 32).

    Dies gilt auch dann, wenn ein kirchlicher Betriebserwerber nicht mehr ein Anstellungsträger im Sinne der in Bezug genommenen Dienstvertragsordnung ist oder der Betriebserwerber nicht mehr der Kirche zuzuordnen ist (BAG 23.11.2017 - 6 AZR 683/16, juris Rn. 27 ff.).

  • BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 689/00

    Versorgungsverschaffung nach Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.01.2020 - 12 Sa 580/19
    Anhaltspunkte für eine nur deklaratorische Vereinbarung bestehen nicht (vgl. i.E. auch BAG 18.09.2001 - 3 AZR 689/00, juris Rn. 16).

    Wenn der neue Arbeitgeber den übernommenen Arbeitnehmer nicht mehr entsprechend versichern und Beiträge entrichten kann, muss er gleichwertige Leistungen erbringen (BAG 18.09.2001 a.a.O. Rn. 21).

    Die Versorgungsberechtigten können so zumindest durch ihr Spar- und Konsumverhalten bestehenden Versorgungslücken Rechnung tragen (BAG 18.09.2001 - 3 AZR 689/00, juris Rn. 14).

    Auf die diesbezüglichen Ausführungen oben zum Leistungsantrag wird insoweit Bezug genommen (vgl. i.E. auch BAG 18.09.2001 - 3 AZR 689/00, juris Rn. 16, das in einer vergleichbaren Fallkonstellation ohne weiteres von dem Entstehen des Verschaffungsanspruchs ausgeht).

    Er muss deshalb, etwa durch den Abschluss einer neuen Gruppenlebensversicherung oder durch Selbsteintritt, im Versorgungsfall die Leistungen verschaffen, die der Arbeitnehmer erhalten hätte, wenn er bei dem ursprünglichen Arbeitgeber verblieben wäre und entsprechend den ursprünglich in Bezug genommenen Bestimmungen versichert worden wäre (BAG 18.09.2001 a.a.O. Rn. 21).

  • BAG, 30.10.2019 - 6 AZR 465/18

    Die Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf kirchliche Arbeitsrechtsregelungen genügt

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.01.2020 - 12 Sa 580/19
    Diese sind grundsätzlich dahin auszulegen, dass sie dem kirchlichen Arbeitsrecht im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis umfassend Geltung verschaffen (BAG 30.10.2019 - 6 AZR 465/18, juris Rn. 22).

    Sie müssen jedoch wie Tarifverträge dem Gebot der Normenklarheit genügen (BAG 30.10.2019 a.a.O. Rn. 34).

    In diesem Fall handelt es sich um außerhalb des Dritten Wegs zustande gekommene Allgemeine Geschäftsbedingungen, welche uneingeschränkt nach den §§ 305 ff. BGB zu kontrollieren sind (BAG 19.04.2012 - 6 AZR 677/10, juris Rn. 22 ff.; BAG 30.10.2019 - 6 AZR 465/18, juris Rn. 33).

    Vielmehr wird so der typischen inhaltlichen Verzahnung zwischen dem kirchlichen Arbeitsrecht und den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes Rechnung getragen (BAG 30.10.2019 - 6 AZR 465/18, juris Rn. 34).

  • BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 102/10

    Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers - Unfallschaden am Privatfahrzeug -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.01.2020 - 12 Sa 580/19
    Aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.06.2011 (8 AZR 102/10, juris) ergebe sich nichts anderes, weil diese Entscheidung einen anderen Sachverhalt betreffe.

    Zwar habe der Arbeitnehmer die Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte grundsätzlich selbst zu tragen (BAG 22.06.2011 - 8 AZR 102/10, juris Rn. 24).

    Wäre dies nicht der Fall, hätte der Arbeitgeber keine Rufbereitschaft angeordnet (BAG 22.06.2011 a.a.O. Rn. 31).

    Andernfalls wird er aus dieser ausgeplant (vgl. zu dieser Anforderung BAG 22.06.2011 a.a.O. Rn. 32).

  • BGH, 29.03.2011 - VIII ZB 25/10

    Berufungsverfahren: Auslegung einer "Anschlussberufung"als eigenständige

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.01.2020 - 12 Sa 580/19
    Dabei sind die schutzwürdigen Belange des Prozessgegners zu berücksichtigen (BAG 15.01.2013 - 3 AZR 169/10, juris Rn. 18; BAG 23.03.2016 - 5 AZR 758/13, juris Rn. 26; BGH 29.03.2011 - VIII ZB 25/10, juris Rn. 9).

    Der gewählten Übersendungsart, auf die aus der Rechtsmittelschrift mit "Nachfolgend per Post" hingewiesen wurde, kam allein vor dem Hintergrund einer selbständigen Berufung Bedeutung zu (BGH 29.03.2011 a.a.O. Rn. 11).

    Denn während für die Begründung einer Berufung (nebst Antragstellung) eine eigenständige Frist läuft, verlangt das Gesetz für die Anschlussberufung gemäß § 524 Abs. 3 Satz 1 ZPO eine Begründung in der Anschlussschrift selbst (BGH 29.03.2011 a.a.O. Rn. 13).

  • BAG, 16.02.1989 - 6 AZR 289/87

    Fahrtkosten: Fahrtkosten zum Arbeitsplatz - Kosten für Fahrten aus besonderem

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.01.2020 - 12 Sa 580/19
    Das Bundesarbeitsgericht hat allerdings, bei arbeitsvertraglicher Verpflichtung zur Rufbereitschaft - wie sie auch hier besteht - den besonderen dienstlichen Anlass verneint (BAG 16.02.1989 - 6 AZR 289/87, juris Rn. 20 ff.; BAG 06.07.1989 - 6 AZR 712/87, juris Rn. 20 f.).

    Der Verweis auf das Reisekostenrecht für die Angestellten eines Bundeslandes und damit i.E. auf dasjenige für die Beamtinnen und Beamten ist zulässig (vgl. bereits BAG 16.02.1989 - 6 AZR 289/87, juris Rn. 17; BAG 06.07.1989 - 6 AZR 712/87, juris Rn. 17 jeweils für das Tarifrecht).

    Es soll ein Gefälle zwischen den sozialen Leistungen dieser beiden Gruppen vermieden werden (BAG 16.02.1989 - 6 AZR 289/87, juris Rn. 15).

  • BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 515/16

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.01.2020 - 12 Sa 580/19
    Bei dem Anspruch auf betriebliche Übung handelt es sich um einen von dem Anspruch aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz abzugrenzenden anderen Streitgegenstand (BAG 14.11.2017 - 3 AZR 515/16, juris Rn. 18 und 20 ff.).

    Die Besserstellung gegenüber anderen Arbeitnehmern muss nach einem oder mehreren Kriterien vorgenommen werden, die bei allen Begünstigten vorliegen (BAG 14.11.2017 a.a.O., juris Rn. 22).

    Dieser muss die Gruppenbildung rechtfertigen (BAG 14.11.2017 a.a.O. Rn. 23).

  • BAG, 06.07.1989 - 6 AZR 712/87

    Fahrtkostenerstattung: Rufbereitschaft eines Betriebsschlossers

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.01.2020 - 12 Sa 580/19
    Das Bundesarbeitsgericht hat allerdings, bei arbeitsvertraglicher Verpflichtung zur Rufbereitschaft - wie sie auch hier besteht - den besonderen dienstlichen Anlass verneint (BAG 16.02.1989 - 6 AZR 289/87, juris Rn. 20 ff.; BAG 06.07.1989 - 6 AZR 712/87, juris Rn. 20 f.).

    Es fehlt damit an einem besonderen dienstlichen Anlass i.S.v. § 16 Satz 2 Anlage 15 KAVO NW (vgl. BAG 06.07.1989 - 6 AZR 712/87, juris Rn. 21).

    Der Verweis auf das Reisekostenrecht für die Angestellten eines Bundeslandes und damit i.E. auf dasjenige für die Beamtinnen und Beamten ist zulässig (vgl. bereits BAG 16.02.1989 - 6 AZR 289/87, juris Rn. 17; BAG 06.07.1989 - 6 AZR 712/87, juris Rn. 17 jeweils für das Tarifrecht).

  • BAG, 12.03.2019 - 1 AZR 307/17

    Anspruch auf anteilmäßige Altersfreistellung bei Teilzeittätigkeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.01.2020 - 12 Sa 580/19
    Sollte sich dieser maßgeblich ändern, endet damit die Rechtskraft der Entscheidung (BAG 12.03.2019 - 1 AZR 307/17, juris Rn. 17).

    Änderte sich dieser der Entscheidung zu Grunde liegende Lebenssachverhalt, dann endete insoweit eine etwaige Rechtskraft der Entscheidung (BAG 12.03.2019 - 1 AZR 307/17, juris Rn. 17).

  • ArbG Wuppertal, 28.08.2019 - 5 Ca 1227/18
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.01.2020 - 12 Sa 580/19
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts X. vom 28.08.2019 - 5 Ca 1227/18 - teilweise abgeändert und unter Abweisung des Klageantrags zu 1. festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger bei Eintritt des Versorgungsfalles die Versorgungsleistungen zu verschaffen, die er erhalten würde, wenn er auch ab dem 01.01.2018 bis zum Eintritt des Versorgungsfalles nach Maßgabe der Anlage 8 zu den Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes in der jeweils gültigen Verfassung nach der Versorgungsordnung A über die Katholische Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands, Anstalt des öffentlichen Rechts (KZVK) versichert worden wäre.

    Die Beklagte beantragt, 1. unter teilweiser Aufhebung das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 28.08.2019 - 5 Ca 1227/18 abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen, hilfsweise die vorläufige Vollstreckbarkeit des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 28.08.2019 - 5 Ca 1227/18 - auszuschließen, 2. die Berufung des Klägers zurückzuweisen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 28.08.2019 - 5 Ca 1227/18 - teilweise abzuändern und die Beklagte weiterhin zu verurteilen, ihm für Zeiten der Rufbereitschaft ein Dienstfahrzeug zur Verfügung zu stellen, sowie die Beklagte zu verurteilen, an ihn.

  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 657/02

    Häusliches Arbeitszimmer - Aufwendungsersatzanspruch

  • BAG, 09.10.2012 - 3 AZR 493/10

    Betriebliche Altersversorgung - Verschaffungsanspruch - Auslegung Allgemeiner

  • BAG, 20.08.2019 - 3 AZR 251/17

    Betriebliche Altersversorgung - Einstandspflicht des Arbeitgebers

  • EuGH, 18.07.2013 - C-426/11

    Alemo-Herron u.a. - Übergang von Unternehmen - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung

  • BVerfG, 03.07.2000 - 1 BvR 945/00

    Keine Verletzung der negativen Koalitionsfreiheit durch die Nachwirkungsanordnung

  • BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 281/18

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - Anpassung

  • BAG, 14.05.2019 - 3 AZR 274/18

    Betriebliche Altersversorgung - unzulässige Berufung

  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 37/03

    Erlass eines Anerkenntnisurteils im schriftlichen Verfahren vor dem anberaumten

  • BGH, 31.05.2007 - X ZR 172/04

    Zerfallszeitmessgerät

  • BAG, 15.04.2009 - 3 AZB 93/08

    Zwangsvollstreckung - hinreichende Bestimmtheit eines ausgeurteilten

  • EuGH, 09.03.2006 - C-499/04

    Werhof - Unternehmensübergang - Richtlinie 77/187/EWG - Wahrung der Ansprüche der

  • BAG, 17.11.2005 - 6 AZR 160/05

    Weiterbildungskosten - Rückzahlungsverpflichtung

  • BAG, 30.08.2017 - 4 AZR 443/15

    Zeitdynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang

  • BAG, 22.10.2019 - 3 AZR 429/18

    Ruhegeld - Ablösung - Betriebsübergang

  • BGH, 26.03.1999 - V ZR 368/97

    Voraussetzungen der Unmöglichkeit bei einem Grundstückskaufvertrag

  • BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 92/12

    Höhe der Arbeitgeberaufwendungen für die betriebliche Altersversorgung -

  • BAG, 23.03.2016 - 5 AZR 758/13

    Verfahrensrechtliche Gegenrüge - Klageänderung in der Revision - Feststellung

  • BAG, 19.06.1986 - 2 AZR 565/85

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Änderungskündigung - Annahme eines

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 61/11

    BGH erklärt die Auslagenersatzklausel in Nr. 18 der AGB-Sparkassen sowie in Nr.

  • BAG, 17.07.1965 - 3 AZR 302/64

    Leitender Angestellter - Öffentlicher Dienst - Unterzeichnung amtlichen

  • BGH, 17.12.1982 - V ZR 55/82

    Lärmeinwirkungen durch den Spielbetrieb von Tennisplätzen - Unterlassungsanspruch

  • BAG, 19.04.2012 - 6 AZR 677/10

    Abfindungsanspruch aus der Sicherungsordnung des Diakonischen Werks der EKD bei

  • BGH, 24.02.1978 - V ZR 95/75

    Anforderungen an den Antrag wegen Wiederherstellung der Befestigung eines

  • BGH, 22.10.1976 - V ZR 36/75

    Schweinemästerei - §§ 906, 1004 BGB, Wahlfreiheit des Störers hinsichtlich der

  • BGH, 20.09.2004 - II ZR 264/02

    Entscheidung über einen erstinstanzlich nicht beschiedenen Hilfsantrag im

  • LAG Köln, 07.04.2000 - 11 (13) Sa 1587/99
  • BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 169/10

    Versorgungsanwartschaft - Ablösung - Unverfallbarkeit

  • EuGH, 27.04.2017 - C-680/15

    Asklepios Kliniken Langen-Seligenstadt - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 302/15

    Betriebliche Altersversorgung - Einstandspflicht des Arbeitgebers

  • BAG, 21.08.2014 - 8 AZR 655/13

    Schadensersatz - Wegnahme von Zahngold

  • BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 1011/08

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

  • BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 186/06

    Betriebliche Altersversorgung - Durchführungsweg, Ausschlussfrist, Verjährung

  • LAG Düsseldorf, 26.06.2019 - 12 Sa 168/19
  • LAG Sachsen, 02.02.2017 - 1 Sa 338/16

    Fortgeltung der AVR des Caritas-Verbandes bei Betriebsübergang auf einen nicht

  • BGH, 25.10.2012 - VII ZR 146/11

    Internet-Domain: Voraussetzungen eines Providerwechsels nach den

  • BAG, 16.03.2004 - 9 AZR 323/03

    Verteilung der Arbeitszeit - Betriebsvereinbarung

  • BAG, 22.07.2014 - 1 ABR 9/13

    Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags - Feststellungsinteresse

  • BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 17/12

    Unbestimmter Leistungsantrag im Beschlussverfahren - Beteiligung

  • LAG Nürnberg, 20.11.2014 - 5 Ta 141/14

    Zwangsvollstreckung - unvertretbare Handlung - nicht vollstreckungsfähiger Inhalt

  • LAG Düsseldorf, 13.01.2021 - 12 Sa 453/20

    Virtuelle Gerichtsverhandlungen - alles geht?

    Es bedarf auch keiner weiteren Handlungen, um das Anmeldungsverhältnis bei der Unterstützungskasse zu begründen, weil die Beklagte bereits Kassenmitglied ist (insoweit lag der Fall in LAG Düsseldorf 22.01.2020 - 12 Sa 580/19, juris Rn. 128 anders).
  • BAG, 23.03.2021 - 3 AZR 224/20

    Fehlende Verkündung eines Urteils - formelle und materielle Rechtskraft

    Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 22. Januar 2020 - 12 Sa 580/19 - sowie das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 28. August 2019 - 5 Ca 1227/18 - in Bezug auf den Hauptantrag zu 1. (Leistungs- und Feststellungsantrag) und die Zahlungsanträge aus seiner Berufung - mit Ausnahme des Streitgegenstands Schadensersatz - aufgehoben.
  • LAG Düsseldorf, 18.01.2021 - 13 Ta 364/20

    Zwangsvollstreckung; Zeugnis; Bestimmtheit

    Vielmehr reicht es aus, wenn der zu bewirkende Erfolg derartig beschrieben wird; es ist dann Sache des Schuldners, auf welche Weise er den von ihm geschuldeten Erfolg herbeiführt (vgl. insgesamt BAG 31.05.2012 - 3 AZB 29/12 - RN 18 mwN; vgl. auch LAG Düsseldorf 22.01.2020 - 12 Sa 580/19 - juris RN 128 mwN; für die entsprechende Fragestellung bei Unterlassungsansprüchen legt der BGH dies derart selbstverständlich zugrunde, dass er es nicht ausdrücklich erwähnt: BGH 13.12.2019 - V ZR 152/18 -).
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