Rechtsprechung
   LAG Köln, 03.08.2010 - 12 Sa 610/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,9635
LAG Köln, 03.08.2010 - 12 Sa 610/10 (https://dejure.org/2010,9635)
LAG Köln, Entscheidung vom 03.08.2010 - 12 Sa 610/10 (https://dejure.org/2010,9635)
LAG Köln, Entscheidung vom 03. August 2010 - 12 Sa 610/10 (https://dejure.org/2010,9635)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,9635) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Ruhepause; Annahmeverzug; bluepencil-Test; ergänzende Vertragsauslegung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 306, 307, 615 BGB, § 4 ArbZG
    Ruhepause; Annahmeverzug; blue-pencil-Test; ergänzende Vertragsauslegung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung einer Flugsicherheitskraft bei angeordneten Arbeitsunterbrechungen; Ergänzende Vertragsauslegung zur durchschnittlichen monatlichen Arbeitszeit

  • hensche.de

    Annahmeverzug, Pause, Arbeitszeit, Arbeitsausfall, Allgemeine Geschäftsbedingungen, AGB

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung einer Flugsicherheitskraft bei angeordneten Arbeitsunterbrechungen; ergänzende Vertragsauslegung zur durchschnittlichen monatlichen Arbeitszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 139/08

    Lenkzeitunterbrechungen - Kurzpausen

    Auszug aus LAG Köln, 03.08.2010 - 12 Sa 610/10
    Entscheidendes Merkmal der Ruhepause ist, dass der Arbeitnehmer von jeder Arbeitsverpflichtung und auch von jeder Verpflichtung, sich zur Arbeit bereit zu halten, freigestellt ist (BAG, Urteil vom 13.10.2009 - 9 AZR 139/08 zitiert nach juris Rn. 29, 30 m. w. N.).

    Weder löst jede Anwesenheit des Arbeitnehmers im Betrieb, die Arbeitszeit im öffentlich-rechtlichen Sinn ist, einen Entgeltanspruch aus, noch ist ein solcher für den gegenläufigen Fall ausgeschlossen, wenn beispielsweise die Tarifvertragsparteien vereinbaren, dass der Arbeitnehmer auch während einer Pause, die den an eine Ruhepause im Sinne von § 4 ArbZG gestellten Anforderungen entspricht, Anspruch auf Vergütung hat (BAG, Urteil vom 13.10.2009 a. a. O. Rn. 31 und 32).

    Ebenso ist deshalb eine nachträgliche Umwidmung unvorhergesehener Betriebsunterbrechungen in eine Ruhepause ausgeschlossen (BAG, Urteil vom 13.10.2009, a. a. O. Rn. 46, 47).

  • BAG, 12.03.2008 - 10 AZR 152/07

    Ausschlussfrist - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Köln, 03.08.2010 - 12 Sa 610/10
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 12.03.2008 - 10 AZR 152/07 - juris; BAG, Urteil vom 21.04.2005 - 8 AZR 425/04, AP Nr. 3 zu § 307 BGB) ist zu prüfen, ob bei Streichung des unwirksamen Teils der Regelung diese im Übrigen aufrechterhalten werden kann.

    Die Teilbarkeit einer Klausel ist mittels einer Streichung des unwirksamen Teils mit einem "blauen Stift" zu ermitteln (blue-pencil-Test; vgl. BAG, Urteil vom 12.03.2008 - 10 AZR 152/07; BAG, Urteil vom 06.05.2009 - 10 AZR 443/08).

    Gegenstand der Inhaltskontrolle sind dann für sich jeweils verschiedene, nur formal verbundene AGB-Bestimmungen (BAG, Urteil vom 12.03.2008 - 10 AZR 152/07 - zitiert nach juris, Rn. 28).

  • BGH, 10.06.2008 - XI ZR 211/07

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit einer Zinsänderungsklausel eines auf längere

    Auszug aus LAG Köln, 03.08.2010 - 12 Sa 610/10
    Zwar mag es zutreffend sein, dass die Streichung des unwirksamen Teils nicht zu einer Inhaltsänderung bei der verbleibenden Regelung führen darf, die dazu führen würde, dass eine wirksam getroffene Entscheidung der Vertragsparteien gegen deren Willen in ihr Gegenteil verkehrt würde (vgl. dazu BGH, Urteil v. 10.06.2008 - XI ZR 211/07 - juris Rn. 17).

    So nimmt auch der Bundesgerichtshof an, dass bei der Entscheidung, ob eine ergänzende Vertragsauslegung stattzufinden hat, eine eigenständige, ihrerseits nicht gegen ein Klauselverbot verstoßende, sondern kontrollfreie (Preis-) Regelung der Parteien zu berücksichtigen ist (BGH, Urteil v. 10.06.2008 - XI ZR 211/07 - juris Rn. 16 - 18, wo er im Fall einer unwirksamen Zinsanpassungsklausel die Annahme eines festen Zinssatzes als Folge der Klauselkontrolle ablehnte).

  • LAG Köln, 25.01.2010 - 2 Sa 996/09

    Zeitlicher Arbeitsumfang einer Flugsicherheitskraft; teilunwirksame Regelung zur

    Auszug aus LAG Köln, 03.08.2010 - 12 Sa 610/10
    Die Kammer folgt insoweit der von vielen Kammern des Landesarbeitsgerichts Köln vertretenen Auffassung (vgl. nur: LAG Köln, Urteil vom 08.02.2010 - 4 Sa 1165/09 - Urteil vom 25.01.2010 - 2 Sa 996/09; Urteil vom 11.11.2009 - 9 Sa 584/09).

    Es handele sich um zwei verschiedene Regelungsgegenstände, da zum einen die monatliche Gesamtarbeitszeit, zum anderen deren Verteilung geregelt werde (LAG Köln, Urteil vom 25.01.2010 - 2 Sa 996/09).

  • BAG, 06.05.2009 - 10 AZR 443/08

    Bonuszahlung - Arbeitsverhältnis als Voraussetzung

    Auszug aus LAG Köln, 03.08.2010 - 12 Sa 610/10
    Die Teilbarkeit einer Klausel ist mittels einer Streichung des unwirksamen Teils mit einem "blauen Stift" zu ermitteln (blue-pencil-Test; vgl. BAG, Urteil vom 12.03.2008 - 10 AZR 152/07; BAG, Urteil vom 06.05.2009 - 10 AZR 443/08).

    Bei der Anwendung des "blue-pencil-Testes" können auch einzelne Wörter gestrichen werden, die für sich genommen keinen Sinn ergeben (vgl. BAG, Urteil vom 06.05.2009 - 10 AZR 443/08, wo ebenso ein einzelnes, für sich keinen Sinn ergebendes Wort gestrichen wurde).

  • LAG Köln, 11.11.2009 - 9 Sa 584/09

    Unwirksame Bestimmung der Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Köln, 03.08.2010 - 12 Sa 610/10
    Die Kammer folgt insoweit der von vielen Kammern des Landesarbeitsgerichts Köln vertretenen Auffassung (vgl. nur: LAG Köln, Urteil vom 08.02.2010 - 4 Sa 1165/09 - Urteil vom 25.01.2010 - 2 Sa 996/09; Urteil vom 11.11.2009 - 9 Sa 584/09).

    "Im monatlichen Durchschnitt" mache alleine keinen Sinn und ergebe inhaltlich ein völlig anderes Ergebnis als das vertraglich mit der einheitlichen Klausel intendierte (vgl. LAG Köln, Urteil vom 08.02.2010 - 4 Sa 1165/09; Urteil vom 11.11.2009 - 9 Sa 584/09).

  • BAG, 21.04.2005 - 8 AZR 425/04

    Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Köln, 03.08.2010 - 12 Sa 610/10
    Es bedarf bei der Feststellung einer umfassenden Würdigung der Rechtspositionen beider Parteien unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben (vgl. BAG, Urteil vom 21.04.2005 - 8 AZR 425/04 - sowie Urteil vom 18.03.2009 - 10 AZR 289/09).

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 12.03.2008 - 10 AZR 152/07 - juris; BAG, Urteil vom 21.04.2005 - 8 AZR 425/04, AP Nr. 3 zu § 307 BGB) ist zu prüfen, ob bei Streichung des unwirksamen Teils der Regelung diese im Übrigen aufrechterhalten werden kann.

  • BAG, 22.07.2003 - 1 ABR 28/02

    Einigungsstellenspruch zur Höchstarbeitszeit

    Auszug aus LAG Köln, 03.08.2010 - 12 Sa 610/10
    In der Rechtsprechung ist noch nicht abschließend geklärt, wann die Lage der Pause und inwieweit sie zumindest rahmenmäßig feststehen muss (offen lassend: BAG, Beschluss vom 22.07.2003 - 1 ABR 28/02 - zitiert nach juris Rn. 64; für eine Festlegung zumindest zu Beginn der Arbeitszeit: Neumann/Biebl, Arbeitszeitgesetz, 3. Aufl. 2008, § 4 Rn. 3; Landmann/Rohmer, Gewerbeordnung, 55. Ergänzungslieferung 2009/Neumann § 4 ArbZG Rn. 2; für die Notwendigkeit der Festlegung eines zeitlichen Rahmens: Erfurter Kommentar, 10. Aufl./Wank, § 4 ArbZG Rn. 4; Anzinger/Koberski, Kommentar zum ArbZG, 3. Aufl. 2009, § 4 Rn. 32 f.; weitergehend würden wohl ausreichen lassen das Feststehen der Dauer zu Beginn der Pause: Baeck/Deutsch, Arbeitszeigesetz, 2. Aufl., § 4 Rn. 24; Schliemann, ArbZG, 1. Aufl. 2009, § 4 Rn. 20).
  • BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04

    Arbeit auf Abruf - Inhaltskontrolle von AGB

    Auszug aus LAG Köln, 03.08.2010 - 12 Sa 610/10
    Auch wenn ein Interesse des Arbeitgebers an einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung bei nachfrageabhängigen Dienstleistungen anzuerkennen ist (BAG Urteil vom 07.12.2005 - 5 AZR 535/04 - AP Nr. 4 zu § 12 TzBfG), liegt bei Abwägung der beiderseitigen Interessen eine gegen Treu und Glauben verstoßende unangemessene Benachteiligung der Klägerin vor.
  • BAG, 08.10.2008 - 5 AZR 715/07

    Auslegung eines Arbeitsvertrags hinsichtlich des Umfangs der Arbeitszeit -

    Auszug aus LAG Köln, 03.08.2010 - 12 Sa 610/10
    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht bei Fehlen einer Teilzeitvereinbarung und Auslegungszweifeln darüber, welche Arbeitszeit vereinbart ist, angenommen, dass im Zweifel ein Vollzeitarbeitsverhältnis begründet wird (BAG, Urteil vom 08.10.2008 - 5 AZR 715/07 - zitiert nach juris, Rn. 19).
  • BAG, 19.03.2009 - 8 AZR 722/07

    Betriebsübergang - Erlassvertrag zur Umgehung der Rechtsfolgen des § 613a Abs. 1

  • BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 900/07

    Fortbildungsvertrag - Bindungsdauer - Verbot der geltungserhaltende Reduktion -

  • BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 173/08

    Rückzahlung von Schulungskosten

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht