Rechtsprechung
LAG Hessen, 07.11.2012 - 12 Sa 654/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fragerecht des Arbeitgebers nach der Gewerkschaftszugehörigkeit im tarifpluralen Betrieb; Unterlassungsanspruch der Gewerkschaft
- hensche.de
Fragerecht, Gewerkschaft, Tarifpluralität
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823; BGB § 1004; GG Art. 9 Abs. 3
Fragerecht des Arbeitgebers nach der Gewerkschaftszugehörigkeit im tarifpluralen Betrieb; Unterlassungsanspruch der Gewerkschaft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 15.02.2011 - 10 Ca 6462/10
- LAG Hessen, 07.11.2012 - 12 Sa 654/11
- BAG, 18.11.2014 - 1 AZR 257/13
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 380/99
Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen Falschbeantwortung der Frage nach einer …
Auszug aus LAG Hessen, 07.11.2012 - 12 Sa 654/11
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 18.10.2000 - 2 AZR 380/99; BAG 16.12.2004 - AP 64 zu § 123 BGB; BAG 7, 9.1998 - AP AP 24 zu § 242 BGB Auskunftspflicht;… vgl. zusammenfassend KR/Preis § 611 BGB Rz. 330-333) gilt für das Fragerecht allgemein, dass der Arbeitgeber ein berechtigtes, billigenswertes und schützwürdiges - also sachliches - Interesse an der Kenntnis der jeweiligen Information im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis haben muss, aufgrund dessen die Belange des Arbeitnehmers zurücktreten müssen. - BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 549/08
Grundsatz der Tarifeinheit - Rechtsprechungsänderung
Auszug aus LAG Hessen, 07.11.2012 - 12 Sa 654/11
Daneben stellt sich nach den Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung zur Rechtsänderung bei Tarifpluralität (BAG 07.07.2010 - 4 AZR 549/08 Rz. 76) auch die Frage, ob angesichts der Bezugnahme auf den TV-N in den Arbeitsverträgen aller Mitarbeiter die Mitglieder der G F von der Lohnerhöhung ausgeschlossen werden konnten oder sie über das tarifrechtliche Günstigkeitsprinzip (§ 4 Abs. 3 TVG) aufgrund einzelvertraglicher Regelung daran teilnehmen. .
- BAG, 18.11.2014 - 1 AZR 257/13
Frage nach der Gewerkschaftszugehörigkeit
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 7. November 2012 - 12 Sa 654/11 - wird zurückgewiesen. - ArbG Gelsenkirchen, 09.03.2016 - 3 Ga 3/16
Einstweiliges Verfügungsverfahren betreffend Unterlassungsansprüche wegen …
Für das Fragerecht gilt jedoch allgemein, dass der Arbeitgeber ein berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges - also sachliches - Interesse an der Kenntnis der jeweiligen Information im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis haben muss, aufgrund dessen die Belange des Arbeitnehmers zurücktreten müssen (vgl. Hessisches LAG Urteil vom 7.11.2012 - 12 Sa 654/11 m. w. N.).Danach ist das Fragerecht begrenzt durch das betriebliche Interesse und das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers, die es gegeneinander abzuwägen gilt (vgl. Hessisches Landesarbeitsgericht Urteil vom 7.11.2012 - 12 Sa 654/11).
Allein aus der Notwendigkeit eines sachlichen Erfordernisses und dem Schutz, den Artikel 9 Absatz 3 GG garantiert, folgt, dass es auch im bestehenden Arbeitsverhältnis kein generelles Recht des Arbeitgebers zur Frage nach der Gewerkschaftszugehörigkeit geben kann (vgl. Hessisches LAG Urteil vom 7.11.2012 - 12 Sa 654/11).