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   LAG Hessen, 07.11.2012 - 12 Sa 654/11   

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https://dejure.org/2012,46682
LAG Hessen, 07.11.2012 - 12 Sa 654/11 (https://dejure.org/2012,46682)
LAG Hessen, Entscheidung vom 07.11.2012 - 12 Sa 654/11 (https://dejure.org/2012,46682)
LAG Hessen, Entscheidung vom 07. November 2012 - 12 Sa 654/11 (https://dejure.org/2012,46682)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fragerecht des Arbeitgebers nach der Gewerkschaftszugehörigkeit im tarifpluralen Betrieb; Unterlassungsanspruch der Gewerkschaft

  • hensche.de

    Fragerecht, Gewerkschaft, Tarifpluralität

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823; BGB § 1004; GG Art. 9 Abs. 3
    Fragerecht des Arbeitgebers nach der Gewerkschaftszugehörigkeit im tarifpluralen Betrieb; Unterlassungsanspruch der Gewerkschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 380/99

    Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen Falschbeantwortung der Frage nach einer

    Auszug aus LAG Hessen, 07.11.2012 - 12 Sa 654/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 18.10.2000 - 2 AZR 380/99; BAG 16.12.2004 - AP 64 zu § 123 BGB; BAG 7, 9.1998 - AP AP 24 zu § 242 BGB Auskunftspflicht; vgl. zusammenfassend KR/Preis § 611 BGB Rz. 330-333) gilt für das Fragerecht allgemein, dass der Arbeitgeber ein berechtigtes, billigenswertes und schützwürdiges - also sachliches - Interesse an der Kenntnis der jeweiligen Information im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis haben muss, aufgrund dessen die Belange des Arbeitnehmers zurücktreten müssen.
  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 549/08

    Grundsatz der Tarifeinheit - Rechtsprechungsänderung

    Auszug aus LAG Hessen, 07.11.2012 - 12 Sa 654/11
    Daneben stellt sich nach den Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung zur Rechtsänderung bei Tarifpluralität (BAG 07.07.2010 - 4 AZR 549/08 Rz. 76) auch die Frage, ob angesichts der Bezugnahme auf den TV-N in den Arbeitsverträgen aller Mitarbeiter die Mitglieder der G F von der Lohnerhöhung ausgeschlossen werden konnten oder sie über das tarifrechtliche Günstigkeitsprinzip (§ 4 Abs. 3 TVG) aufgrund einzelvertraglicher Regelung daran teilnehmen. .
  • BAG, 18.11.2014 - 1 AZR 257/13

    Frage nach der Gewerkschaftszugehörigkeit

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 7. November 2012 - 12 Sa 654/11 - wird zurückgewiesen.
  • ArbG Gelsenkirchen, 09.03.2016 - 3 Ga 3/16

    Einstweiliges Verfügungsverfahren betreffend Unterlassungsansprüche wegen

    Für das Fragerecht gilt jedoch allgemein, dass der Arbeitgeber ein berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges - also sachliches - Interesse an der Kenntnis der jeweiligen Information im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis haben muss, aufgrund dessen die Belange des Arbeitnehmers zurücktreten müssen (vgl. Hessisches LAG Urteil vom 7.11.2012 - 12 Sa 654/11 m. w. N.).

    Danach ist das Fragerecht begrenzt durch das betriebliche Interesse und das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers, die es gegeneinander abzuwägen gilt (vgl. Hessisches Landesarbeitsgericht Urteil vom 7.11.2012 - 12 Sa 654/11).

    Allein aus der Notwendigkeit eines sachlichen Erfordernisses und dem Schutz, den Artikel 9 Absatz 3 GG garantiert, folgt, dass es auch im bestehenden Arbeitsverhältnis kein generelles Recht des Arbeitgebers zur Frage nach der Gewerkschaftszugehörigkeit geben kann (vgl. Hessisches LAG Urteil vom 7.11.2012 - 12 Sa 654/11).

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