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LAG Berlin, 10.09.1996 - 12 Sa 66/96 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Änderungskündigung; Beendigungskündigung; Teilzeit; Vollzeit; Kündigung; Sozialwidrig
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
KSchG, §§ 1 Abs. 2, 2
Kündigung einer Teilzeitkraft bei Ausdehnung des Beschäftigungsvolumens auf Vollzeitstelle: Vorrang einer Änderungs- vor Beendigungskündigung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 09.05.1996 - 56 Ca 7295/96
- LAG Berlin, 10.09.1996 - 12 Sa 66/96
Papierfundstellen
- NZA 1997, 494 (Ls.)
- BB 1997, 583
- DB 1997, 1086
Wird zitiert von ...
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.03.2014 - 3 Sa 128/13
Vorrang einer Änderungskündigung vor Ausspruch einer Beendigungskündigung
Letztere Verpflichtung besteht nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auch dann, wenn hinsichtlich einer in Aussicht genommenen Kündigung einer Teilzeitkraft als Alternativarbeitsplatz nur eine Vollzeitstelle zur Verfügung steht bzw. im Falle einer beabsichtigten Kündigung einer Vollzeitkraft als Variante nur eine Teilzeitstelle vorhanden ist (BAG vom 21.04.2005 - 2 AZR 132/04 - BB 2005, Seite 2691; LAG Berlin vom 10.09.1996 - 12 Sa 66/96 - LAGE § 2 KSchG 1969, Nr. 20).