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   LAG Hessen, 03.04.2018 - 12 Sa 660/16   

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https://dejure.org/2018,21082
LAG Hessen, 03.04.2018 - 12 Sa 660/16 (https://dejure.org/2018,21082)
LAG Hessen, Entscheidung vom 03.04.2018 - 12 Sa 660/16 (https://dejure.org/2018,21082)
LAG Hessen, Entscheidung vom 03. April 2018 - 12 Sa 660/16 (https://dejure.org/2018,21082)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    VTV Bau
    Das Aufhängen sogenannter Spanndecken in Räumen stellt kein bauliche Leistung i.S.v. § 1 Abs. 2 VTV-Bau dar, da die Spanndecke bautechnisch funktionslos ist und ausschließlich der Verschönerung dient.

  • IWW

    Abschnitt V Nr. 37 VTV, Abschnitt II VTV, § 18 VTV, § 15 VTV, VTV, §§ ... 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 Abs. 1, 3, 5 ZPO, Abschnitt V VTV, § 1 Abs. 2 VTV, § 1 VTV, Abschnitt V Nr. 1 VTV, Abschnitt V Nr. 9 VTV, Abschnitt V Nr. 11 VTV, § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VTV Bau
    Teilnahme eine Spanndecken in Räumen anbringenden Unternehmens am Sozialkassenverfahren im Baugewerbe.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 14.03.2012 - 10 AZR 610/10

    Beitragsansprüche zur Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes - Zuordnung von

    Auszug aus LAG Hessen, 03.04.2018 - 12 Sa 660/16
    Den baugewerblichen Tätigkeiten ebenfalls zuzuordnen sind dabei diejenigen Nebenarbeiten, die zu einer sachgerechten Ausführung der baulichen Leistungen notwendig sind und deshalb mit ihnen in Zusammenhang stehen (BAG 14. März 2012 - 10 AZR 610/10 - AP Nr. 342 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau m.w.N.) .

    Dazu gehört neben der Darlegung von Arbeiten, die sich § 1 VTV zuordnen lassen, auch der Vortrag, dass diese Tätigkeiten insgesamt arbeitszeitlich überwiegen (BAG 14. März 2012 - 10 AZR 610/10 - AP Nr. 342 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau m.w.N.) .

    Dies kann allerdings in der Regel nur bei Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte angenommen werden oder wenn die Partei selbst nicht an die Richtigkeit ihrer Behauptungen glaubt (BAG 14. März 2012 - 10 AZR 610/10 - AP Nr. 342 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau m.w.N.) .

  • BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 669/13

    Bautenschutzarbeiten - Inspektion von Kabelschächten

    Auszug aus LAG Hessen, 03.04.2018 - 12 Sa 660/16
    Der von der Rechtsprechung in Bezug auf § 1 Abs. 2 Abschnitt II VTV angenommene Grundsatz, dass zu den baulichen Leistungen alle Arbeiten gehören, die irgendwie - wenn auch nur auf einem kleinen und speziellen Gebiet - der Vollendung eines Bauwerks zu dienen bestimmt sind, d.h. der Herstellung oder Wiederherstellung der bestimmungsgemäßen Nutzbarkeit (BAG 15. Januar 2014 - 10 AZR 669/13 - NZA 2014, 791) ist auch insoweit zu beachten.
  • BAG, 25.04.2007 - 10 AZR 246/06

    Baugewerbe - Wasserbau - Verlegen und Verschweißen von Folien

    Auszug aus LAG Hessen, 03.04.2018 - 12 Sa 660/16
    In dem Betrieb muss mit Werkstoffen, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden des Baugewerbes gearbeitet werden (BAG vom 20. April 2007 - 10 AZR 246/06 - NZA-RR 2007, 528 [BAG 25.04.2007 - 10 AZR 246/06] ) .
  • BAG, 14.12.2011 - 10 AZR 720/10

    Beitragspflicht - Sozialkassen des Baugewerbes - bauliche Leistung -

    Auszug aus LAG Hessen, 03.04.2018 - 12 Sa 660/16
    Dies ist jedoch auch im Rahmen von § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 37 VTV erforderlich (BAG 04. Dezember 2011 - 10 AZR 720/10 - AP Nr. 336 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) .
  • BAG, 10.09.2014 - 10 AZR 959/13

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - Aussetzung

    Auszug aus LAG Hessen, 03.04.2018 - 12 Sa 660/16
    Ihr Sachvortrages schlüssig, wenn sie Tatsachen vorträgt, die den Schluss zulassen, der Betrieb des Arbeitgebers werde vom betrieblichen Geltungsbereich des VTV erfasst (BAG 10. September 2014 - 10 AZR 959/13 - NZA 2014, 1282 m.w.N.) .
  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 48/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Auszug aus LAG Hessen, 03.04.2018 - 12 Sa 660/16
    Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschlüssen vom 21. September 2016 (10 ABR 48/15) und vom 25. Januar 2017 (10 ABR 34/15 und 10 ABR 43/15) entschieden hat, dass die Allgemeinverbindlicherklärungen vom 03. Mai 2012 und vom 29. Mai 2013 des VTV vom 18. Dezember 2009 in den Fassungen vom 21. Dezember 2011 und vom 17. Dezember 2012 ebenso rechtsunwirksam sind, wie die Allgemeinverbindlicherklärungen vom 25. Oktober 2013 und vom 17. März 2014 des VTV vom 03. Mai 2013 in den Fassungen vom 03. Mai 2013 und vom 03. Dezember 2013.
  • BAG, 07.07.1999 - 10 AZR 582/98

    Geltungsbereich der Sozialkassentarifverträge des Baugewerbes

    Auszug aus LAG Hessen, 03.04.2018 - 12 Sa 660/16
    Montagebauarbeiten sind auch der Aufbau bzw. der Zusammenbau vorgefertigter Teile zu einer Wand, wenn dies unmittelbar der Herstellung des Gebäudes dient (BAG 07. Juli 1999 - 10 AZR 582/98 - NZA 2000, 43) .
  • BAG, 20.09.1995 - 10 AZR 1018/94

    Voraussetzungen für das Erfasstsein eines Betrieb vom betrieblichen

    Auszug aus LAG Hessen, 03.04.2018 - 12 Sa 660/16
    Zu den Aufgaben eines Trockenbaumonteurs zählt danach etwa der Einbau besonderer Konstruktionen als Schutz gegen Wärme, Schall, Sicht und Feuer (BAG 20. September 1995 - 10 AZR 1018/94 - dokumentiert in Juris) .
  • BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 190/10

    Beitragspflicht, Sozialkassen des Baugewerbes, Mischbetrieb, Darlegungslast

    Auszug aus LAG Hessen, 03.04.2018 - 12 Sa 660/16
    Das Tätigkeitsbeispiel "Trocken- und Montagebauarbeiten" im § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 37 VTV ist erfüllt, wenn die vorgefertigten, industriell hergestellten Fertigteile vor ihrer Montage nicht oder nicht wesentlich verändert werden (BAG 07. September 2012 - 10 AZR 190/10 - AP Nr. 332 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau m.w.N.) .
  • BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 34/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Auszug aus LAG Hessen, 03.04.2018 - 12 Sa 660/16
    Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschlüssen vom 21. September 2016 (10 ABR 48/15) und vom 25. Januar 2017 (10 ABR 34/15 und 10 ABR 43/15) entschieden hat, dass die Allgemeinverbindlicherklärungen vom 03. Mai 2012 und vom 29. Mai 2013 des VTV vom 18. Dezember 2009 in den Fassungen vom 21. Dezember 2011 und vom 17. Dezember 2012 ebenso rechtsunwirksam sind, wie die Allgemeinverbindlicherklärungen vom 25. Oktober 2013 und vom 17. März 2014 des VTV vom 03. Mai 2013 in den Fassungen vom 03. Mai 2013 und vom 03. Dezember 2013.
  • BAG, 15.07.2020 - 10 AZR 337/18

    Sozialkassentarifvertrag - Betrieblicher Geltungsbereich

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 3. April 2018 - 12 Sa 660/16 - aufgehoben.
  • LAG Hessen, 07.12.2018 - 10 Sa 555/18

    Keine tarifliche Abgrenzungsregelung zwischen Tätigkeiten von Betrieben des

    Die Spanndecke ist damit funktional einem Doppelboden ( vgl. BAG 24. Oktober 2001 - 10 AZR 45/01 - NZA 2003, 731) , einer Zwischendecke aus Holz (vgl. BAG 29. September 2004 - 10 AZR 56/03, Juris) oder einer sonstigen abgehängten Decke, in der sich Beleuchtungskörper befinden, vergleichbar (wie hier i.E. LAG Berlin-Brandenburg 19. Juni 2007 - 11 Sa 1750/06 - ; a.A. Hess LAG 3. April 2018 - 12 Sa 660/16 - Juris, Rev. eingelegt unter 10 AZR 572/15) .
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