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   LAG Köln, 19.11.2013 - 12 Sa 692/13   

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LAG Köln, 19.11.2013 - 12 Sa 692/13 (https://dejure.org/2013,37819)
LAG Köln, Entscheidung vom 19.11.2013 - 12 Sa 692/13 (https://dejure.org/2013,37819)
LAG Köln, Entscheidung vom 19. November 2013 - 12 Sa 692/13 (https://dejure.org/2013,37819)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Berechnung einer Sozialplanabfindung - Diskriminierung wegen Schwerbehinderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Sozialplanregelung bzgl. einer pauschalen Abfindung für Schwerbehinderte; Rechtsfolgen einer Diskriminierung schwerbehinderter Arbeitnehmer

  • hensche.de

    Benachteiligung, Diskriminierung: Behinderung, Sozialplan: Abfindungsanspruch

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGG § 5; AGG § 10; Richtlinie 2000/78 EG Art. 2
    Pauschale Abfindung für Schwerbehinderte in Sozialplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Niedrigere Abfindung für schwerbehinderte Arbeitnehmer diskriminierend

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sozialplanregelung bei Diskriminierung schwerbehinderter Menschen unwirksam

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (74)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 06.12.2012 - C-152/11

    Ein Sozialplan darf eine geminderte Entlassungsabfindung für Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Köln, 19.11.2013 - 12 Sa 692/13
    Wie der europäische Gerichtshof in seiner vom Arbeitsgericht angeführten Entscheidung vom 6. Dezember 2012 (Aktenzeichen C - 152/11, "Odar", NZA 2012, 1435) zutreffend ausgeführt hat, dient der schwerbehinderten Arbeitnehmern durch die Möglichkeit des früheren Renteneintritts gewährte Vorteil dazu, den Schwierigkeiten und besonderen Risiken Rechnung zu tragen, mit denen schwerbehinderte Arbeitnehmer konfrontiert sind (juris-Rz. 67 ff.).

    Wie der Europäische Gerichtshof zu Recht erkennt (EuGH, Urteil vom 06. Dezember 2012 - C-152/11, NZA 2012, 1435, juris-Rz. 70), steht hinter der Möglichkeit zum früheren Renteneintritt für Schwerbehinderte der sozialpolitische Zweck, die Renteneintrittszeiten an die Bedürfnisse behinderter Menschen anzupassen (vgl. jurisPK/Freudenberg zu § 37 SGB VI Rz. 16).

    Die Situation unterscheidet sich auch von der bei Einschränkung von Sozialplanansprüchen aufgrund des Alters (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 06. Dezember 2012 - C-152/11, NZA 2012, 1435, juris-Rz. 43 ff.; BAG, Urteil vom 23. April 2013 - 1 AZR 916/11, NZA 2013, 980, Rz. 16 ff.), da § 10 Nr. 6, 2. Alt. AGG hier ausdrücklich die Möglichkeit der Berücksichtigung der anderweitigen wirtschaftlichen Absicherung der Beschäftigten vorsieht.

    Die Frage, ob Art. 2 der Richtlinie 2000/78 EG vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf den Regelungen in § 2 Ziff. 1 Abs. 3 und § 1 Ziff. 3 des Sozialplans entgegensteht, ist auf der Basis der Entscheidung des EuGH vom 06. Dezember 2012 (Aktenzeichen: C-152/11, NZA 2012, 1435) hinreichend geklärt.

  • BAG, 11.11.2008 - 1 AZR 475/07

    Sozialplanabfindung bei vorgezogener Altersrente

    Auszug aus LAG Köln, 19.11.2013 - 12 Sa 692/13
    Aufgrund dieser besonderen gesetzlichen Zweckbestimmung kann der daraus resultierende "Vorteil" beim Vergleich der wirtschaftlichen Lage im Sinne von § 111 Abs. 1 Satz 2 BetrVG) von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Arbeitnehmern nicht zu Lasten der Schwerbehinderten berücksichtigt werden (aA noch BAG, Urteil vom 11. November 2008 - 1 AZR 475/07, BAGE 128, 275, Rz. 36; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2012 - 12 Sa 51/10, juris-Rz. 88).

    Für eine solche fehlte es aus denselben Gründen jedenfalls an einer sachlichen Rechtfertigung (aA noch BAG, Urteil vom 11. November 2008 - 1 AZR 475/07, BAGE 128, 275, Rz. 36).

    In Hinblick auf die sachliche Rechtfertigung der Ungleichbehandlung Schwerbehinderter durch die Sozialplanregelungen weicht die Kammer zudem von der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 11. November 2008 (Aktenzeichen: 1 AZR 475/07) ab (§ 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG).

  • ArbG Köln, 05.02.2013 - 13 Ca 5641/12

    Anspruch eines schwerbehinderten Arbeitnehmers auf Gewährung einer höheren

    Auszug aus LAG Köln, 19.11.2013 - 12 Sa 692/13
    1 Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 5. Februar 2013, Az. 13 Ca 5641/12 wird zurückgewiesen.

    Sie beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 05.02.2013, Az. 13 Ca 5641/12 abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • LAG Baden-Württemberg, 24.02.2012 - 12 Sa 51/10

    Sozialplanabfindung bei vorzeitiger Altersrente - Schwerbehinderung

    Auszug aus LAG Köln, 19.11.2013 - 12 Sa 692/13
    Mit ihr soll der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit behinderter und nicht behinderter Beschäftigter im Alter Rechnung getragen werden (Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung, zu BT-Drucks. VI/3767, S. 5 ff.; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2012 - 12 Sa 51/10, juris-Rz. 88).

    Aufgrund dieser besonderen gesetzlichen Zweckbestimmung kann der daraus resultierende "Vorteil" beim Vergleich der wirtschaftlichen Lage im Sinne von § 111 Abs. 1 Satz 2 BetrVG) von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Arbeitnehmern nicht zu Lasten der Schwerbehinderten berücksichtigt werden (aA noch BAG, Urteil vom 11. November 2008 - 1 AZR 475/07, BAGE 128, 275, Rz. 36; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2012 - 12 Sa 51/10, juris-Rz. 88).

  • BAG, 07.06.2011 - 1 AZR 34/10

    Sozialplan - Abfindungsausschluss beim Bezug einer Erwerbsminderungsrente

    Auszug aus LAG Köln, 19.11.2013 - 12 Sa 692/13
    Hierin liegt eine sogenannte "verdeckte" unmittelbare Ungleichbehandlung (vgl. BAG, Urteil vom 07. Juni 2011 - 1 AZR 34/10, BAGE 138, 107, Rz. 23; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. März 2012 - 16 Sa 1760/11, juris-Rz. 72).
  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 471/07

    Außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze - ergänzende Auslegung

    Auszug aus LAG Köln, 19.11.2013 - 12 Sa 692/13
    Fehlt es hieran, kommt eine Lückenschließung nur dann in Betracht, wenn eine bestimmte Regelung nach objektiver Betrachtung zwingend geboten ist (BAG, Urteil vom 21. April 2009 - 3 AZR 471/07, AP Nr. 1 zu § 159 SGB VI, Rz. 23).
  • BAG, 14.05.2013 - 1 AZR 44/12

    Betriebsvereinbarung - Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Verbot der

    Auszug aus LAG Köln, 19.11.2013 - 12 Sa 692/13
    Etwas anderes kann gelten, wenn die bloße Unwirksamkeit der Regelung zur Beseitigung der Diskriminierung ausreichend ist oder andere geeignete und effektive Sanktionen in Betracht kommen und - etwa wegen der ansonsten für den Arbeitgeber entstehenden Nachteile - angemessen erscheinen (vgl. BAG, Urteil vom 14. Mai 2013 - 1 AZR 44/12, NZA 2013, 1160, Rz. 25 ff.; vgl. auch etwa Bauer/Göpfert/Krieger, 3. Aufl., § 7 AGG Rz. 29 ff.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.03.2012 - 16 Sa 1760/11

    Unmittelbare Benachteiligung schwerbehinderter Altersteilzeitarbeitnehmer durch §

    Auszug aus LAG Köln, 19.11.2013 - 12 Sa 692/13
    Hierin liegt eine sogenannte "verdeckte" unmittelbare Ungleichbehandlung (vgl. BAG, Urteil vom 07. Juni 2011 - 1 AZR 34/10, BAGE 138, 107, Rz. 23; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. März 2012 - 16 Sa 1760/11, juris-Rz. 72).
  • BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 722/08

    Altersdiskriminierung - Punkteschema

    Auszug aus LAG Köln, 19.11.2013 - 12 Sa 692/13
    Dies gilt auch für Betriebsvereinbarungen (vgl. BAG, Urteil vom 13. Oktober 2009 - 9 AZR 722/08, BAGE 132, 210, Rz. 46; MüKo/Thüsing, 6. Aufl., § 7 AGG Rz. 12).
  • BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 285/11

    Bewerber - Benachteiligung - Alter

    Auszug aus LAG Köln, 19.11.2013 - 12 Sa 692/13
    Der geforderte Kausalzusammenhang liegt vor, wenn die Benachteiligung an ein Merkmal gem. § 1 AGG anknüpft oder dadurch motiviert ist (BAG, Urteil vom 23. August 2012 - 8 AZR 285/11, NZA 2013, 37, Rz. 30).
  • BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 226/10

    Vergütungsabrede - Benachteiligung wegen der Behinderung

  • BAG, 23.04.2013 - 1 AZR 916/11

    Sozialplan - Ungleichbehandlung wegen des Alters - Benachteiligung von

  • ArbG München, 17.02.2011 - 22 Ca 8260/10

    Vorabentscheidung

  • Drs-Bund, 13.09.1972 - BT-Drs VI/3767
  • BAG, 17.11.2015 - 1 AZR 938/13

    Sozialplanabfindung - Benachteiligung wegen Behinderung

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 19. November 2013 - 12 Sa 692/13 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • LAG Hessen, 04.09.2015 - 14 Sa 1288/14

    Die Regelung in einer Dienstvereinbarung und einem auf ihr beruhenden

    Dies ist hier der Fall, da § 16 Abs. 3 letzter Halbsatz der Dienstvereinbarung direkt an das Merkmal der Schwerbehinderung anknüpft, wenn er Rechtsfolgen bezogen auf die Möglichkeit der abschlagsfreien Rente wegen Schwerbehinderung regelt (ebenfalls eine unmittelbare Benachteiligung in den Fällen annehmend, in denen an die frühere Möglichkeit des Rentenbezugs wegen eines verpönten Merkmals angeknüpft wird: BAG 12. November 2013 - 9 AZR 484/12 - a. a. O.; LAG Köln 19. November 2013 - 12 Sa 692/13 LAGE § 112 BetrVG 2001 Nr. 9, in vergleichbaren Fällen eine mittelbare Diskriminierung annehmend BAG 15. Februar 2011 - 9 AZR 750/09 - BAGE 137, 136; LAG Berlin;Brandenburg, 12. März 2014 - 23 Sa 1807/13 - Juris) .

    Selbst wenn man jedoch auf die Frage eines konkreten finanziellen Nachteils abstellte und allein die kürzere Bezugsdauer insoweit nicht für ausreichend erachtete, läge eine Benachteiligung bereits deshalb vor, weil jedenfalls ein Teil der durch § 16 Abs. 3 letzter Halbsatz der Dienstvereinbarung erfassten Mitarbeiter durch diese Regelung eine ungünstige Behandlung als vergleichbare Mitarbeiter ohne Schwerbehinderung erführe (vgl. insofern LAG Köln 19. November 2013 - 12 Sa 692/13 - LAGE § 112 BetrVG 2001 Nr. 9) .

    Dies ist mit Artikel 2 Abs. 2 der Richtlinie 2000/78/EG nicht vereinbar (EuGH 6. Dezember 2012 - C - 152/11 - NZA 2012, 1435; BAG 12. November 2013 - 9 AZR 484/12 - EzTöD 702 TV Flex AZ Nr. 5; LAG Köln 19. November 2013 - 12 Sa 692/13 - LAGE § 112 BetrVG 2001 Nr. 9) .

    Andernfalls würde sich die gesetzliche Kompensation für besondere Erschwernisse, denen Schwerbehinderte ausgesetzt sind, an anderer Stelle zu ihren Lasten auswirken (LAG Köln 19. November 2013 - 12 Sa 692/13 - a. a. O.; BAG 12. November 2013 - 9 AZR 484/12 - a. a. O.; a. A. LAG Berlin;Brandenburg 12. März 2014 - 23 Sa 1807/13 - Juris) .

    (3) Rechtsfolge der unzulässigen Ungleichbehandlung ist, dass der Kläger von der Beklagten verlangen kann, wie ein nicht schwerbehinderter Arbeitnehmer behandelt zu werden (vgl. BAG 15. Februar 2011 - 9 AZR 584/09 -AP Nr. 34 zu § 1 TVG Vorruhestand; BAG 12. November 2013 - 9 AZR 484/12 - EzTöD 702 TV Flex AZ Nr. 5; LAG Köln 19. November 2013 -12 Sa 692/13 - LAGE § 112 BetrVG 2001 Nr. 9).

  • LAG Hamm, 02.06.2016 - 11 Sa 1344/15

    Berechnung der Sozialplanabfindungen für schwerbehinderte Arbeitnehmern bei Opel

    Dies ergebe sich auch aus der Entscheidung des LAG Köln - 12 Sa 692/13 -.

    Anderenfalls würde sich die gesetzliche Kompensation für besondere Erschwernisse, denen Schwerbehinderte ausgesetzt sind, an anderer Stelle zu ihren Lasten auswirken ( Hess. LAG 04.09.2015 - 14 Sa 1288/14 - Rn. 58; LAG Köln19.11.2013 - 12 Sa 692/13 - Rn.46 - jeweils unter Bezugnahme auf EuGH 06.12.2012 - C-152/11 [Odar]).

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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 30.10.2013 - 12 Sa 692/13   

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https://dejure.org/2013,41386
LAG Düsseldorf, 30.10.2013 - 12 Sa 692/13 (https://dejure.org/2013,41386)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.10.2013 - 12 Sa 692/13 (https://dejure.org/2013,41386)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Oktober 2013 - 12 Sa 692/13 (https://dejure.org/2013,41386)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Änderungskündigung zur Aufteilung der Abteilungen; Verlust des privaten Liquidationsrechts des Chefarztes; Entwicklungsklausel im Chefarztvertrag

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 305 BGB, §§ 1, 2, 4 KSchG
    Änderungskündigung eines Chefarztes - Privatliquidation

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Änderungskündigung zur Aufteilung der Abteilungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 388/06

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.10.2013 - 12 Sa 692/13
    Werden mit einer Änderungskündigung mehrere Änderungen vorgenommen, so muss grundsätzlich für jede Änderung ein dringendes betriebliches Bedürfnis gegeben sein (vgl. BAG 23.6.2005 - 2 AZR 625/04, NZA 2006, 92; BAG 29.11.2007 - 2 AZR 388/06, NZA 2008, 523).

    Dies kann auf einer unternehmerischen Entscheidung zur Umstrukturierung des gesamten oder von Teilen eines Betriebs bzw. einer Dienststelle oder einzelner Arbeitsplätze beruhen, von der auch das Anforderungsprofil der nach Umstrukturierung verbleibenden Arbeitsplätze erfasst werden kann (BAG 29.11.2007 a.a.O. Rn. 21).

    Da die Änderungen der Organisationsstruktur tatsächlich umgesetzt worden sind, ist die Vermutung berechtigt, dass die Organisationsentscheidung aus sachlichen Gründen erfolgt ist und kein Rechtsmissbrauch vorliegt (BAG 29.11.2007 a.a.O. Rn. 22; BAG 24.5.2012 a.a.O. Rn. 19).

    Ausgangspunkt ist die bisherige vertragliche Regelung, d.h. die angebotenen Änderungen dürfen sich nicht weiter vom Inhalt des bisherigen Arbeitsverhältnisses entfernen, als sie zur Erreichung des angestrebten Ziels erforderlich sind (BAG 29.11.2007 a.a.O. Rn. 40; BAG 29.09.2011 - 2 AZR 523/10, NZA 2012, 628 Rn. 28).

    So kann eine Entgeltreduzierung bei geändertem Arbeitsinhalt beispielsweise durch einen evident geringeren Marktwert der neu angebotenen gegenüber der bisherigen Tätigkeit gerechtfertigt sein (BAG 29.11.2007 a.a.O. Rn. 41 m.w.N.).

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 163/11

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Stationierungsstreitkräfte

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.10.2013 - 12 Sa 692/13
    Dieser Maßstab gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer das Änderungsangebot abgelehnt oder unter Vorbehalt angenommen hat (BAG 24.5.2012 - 2 AZR 163/11, NZA-RR 2013, 74 Rn. 12 f.).

    Außerdem unterliegt es seiner freien Entscheidung, die Zahl der Arbeitskräfte zu bestimmen, mit denen eine Arbeitsaufgabe - zukünftig - erledigt werden soll (BAG 24.5.2012 a.a.O. Rn. 18).

    Da die Änderungen der Organisationsstruktur tatsächlich umgesetzt worden sind, ist die Vermutung berechtigt, dass die Organisationsentscheidung aus sachlichen Gründen erfolgt ist und kein Rechtsmissbrauch vorliegt (BAG 29.11.2007 a.a.O. Rn. 22; BAG 24.5.2012 a.a.O. Rn. 19).

    Gestaltet der Arbeitgeber das Stellenprofil für Arbeitsplätze um, die bereits mit langjährig beschäftigten Arbeitnehmern besetzt sind, muss er darlegen, dass es sich bei einer neuen Anforderung nicht nur um eine "wünschenswerte Voraussetzung" für die Tätigkeit handelt, sondern um ein nachvollziehbares, arbeitsplatzbezogenes Kriterium für eine Stellenprofilierung (BAG 07.07.2005 - 2 AZR 399/04, NZA 2006, 266 Rn. 33; BAG 24.5.2012 a.a.O. Rn. 26).

  • BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 523/10

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.10.2013 - 12 Sa 692/13
    Ausgangspunkt ist die bisherige vertragliche Regelung, d.h. die angebotenen Änderungen dürfen sich nicht weiter vom Inhalt des bisherigen Arbeitsverhältnisses entfernen, als sie zur Erreichung des angestrebten Ziels erforderlich sind (BAG 29.11.2007 a.a.O. Rn. 40; BAG 29.09.2011 - 2 AZR 523/10, NZA 2012, 628 Rn. 28).

    Sie führen zur Unwirksamkeit der Änderungskündigung (BAG 29.09.2011 a.a.O. Rn. 29).

  • BAG, 15.09.2011 - 8 AZR 846/09

    Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Chefarztes - Verzugslohn - Verjährung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.10.2013 - 12 Sa 692/13
    Ob ein solcher Regelfall, bei dem dem Liquidationsrecht des Arztes Gegenleistungscharakter zukommt, im Einzelfall tatsächlich vorliegt, ist jedoch immer eine Frage der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung (BAG 15.09.2011 - 8 AZR 846/09, NZA 2012, 69 Rn. 34).

    Dies ist hier der Fall, wie die Regelung zur Entgeltfortzahlung in § 7 Abs. 2 Nr. 2 des Arbeitsvertrags belegt (vgl. insoweit auch BAG 15.09.2011 a.a.O. Rn. 35).

  • BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 485/02

    Betriebsbedingte Kündigung - Wiederholungskündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.10.2013 - 12 Sa 692/13
    Die Präklusionswirkung tritt ferner dann nicht ein, wenn die frühere Kündigung bereits aus formellen Gründen für unwirksam erklärt worden ist (BAG 22.05.2003 - 2 AZR 485/02, BB 2003, 1905 Rn. 20; BAG 26.11.2009 - 2 AZR 272/08, NZA 2010, Rn. 19; BAG 20.12.2012 a.a.O. Rn. 26).

    Sie hat nämlich im Jahr 2012 eine neue Organisationsentscheidung (vgl. dazu BAG 22.05.2003 a.a.O. Rn. 23; BAG 12.2.2004 - 2 AZR 307/03, ZTR 2004, 653 Rn. 29) getroffen.

  • BAG, 20.12.2012 - 2 AZR 867/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Verbot der Wiederholungskündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.10.2013 - 12 Sa 692/13
    aa) Die materielle Rechtskraft der Entscheidung über die Änderungskündigung vom 24.06.2010 ist kein Hindernis, die Klage abzuweisen, weil insoweit ein anderer Streitgegenstand betroffen ist (vgl. z.B. BAG 20.12.2012 - 2 AZR 867/11, NZA 2013, 1003 Rn. 23).

    Die Präklusionswirkung tritt ferner dann nicht ein, wenn die frühere Kündigung bereits aus formellen Gründen für unwirksam erklärt worden ist (BAG 22.05.2003 - 2 AZR 485/02, BB 2003, 1905 Rn. 20; BAG 26.11.2009 - 2 AZR 272/08, NZA 2010, Rn. 19; BAG 20.12.2012 a.a.O. Rn. 26).

  • BSG, 11.10.2006 - B 6 KA 1/05 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Kardiologe - Durchführung von

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.10.2013 - 12 Sa 692/13
    Eine Zusatz-Weiterbildung beinhaltet dabei die Spezialisierung in Weiterbildungsinhalten, die zusätzlich zu den Facharzt und Schwerpunktweiterbildungsinhalten abzuleisten sind (Vgl. § 2 Abs. 4 der genannten Weiterbildungsordnung und BSG 11.10.2006 - B 6 KA 1/05 R, BSGE 97, 158 Rn. 36 zu § 2 Muster-Weiterbildungsordnung).
  • BGH, 20.09.1999 - II ZR 345/97

    Unwirksamkeit der Ausschließung eines GmbH-Gesellschafters

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.10.2013 - 12 Sa 692/13
    Spricht das Arbeitsgericht den Hauptantrag - wie vorliegend - zu, muss das Berufungsgericht, wenn es den Hauptantrag abweist, über den Hilfsantrag entscheiden, ohne dass es eines besonderen Antrags oder Anschlussrechtsmittels bedürfte (vgl. BGH 20.09.1999 - II ZR 345/97, MDR 1999, 1459 Rn. 17; Zöller/Heßler, ZPO 30. Aufl. 2014 § 528 Rn. 20).
  • BAG, 02.07.2009 - 3 AZR 501/07

    Auslegung einer Versorgungszusage - vertragliche Unverfallbarkeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.10.2013 - 12 Sa 692/13
    bb)Aber auch, wenn man § 11 des Arbeitsvertrags konkret gemäß §§ 133, 157 BGB (dazu BAG 02.07.2009 - 3 AZR 501/07, AP Nr. 9 zu § 1b BetrAVG Rn. 19) auslegt, ergibt sich kein anderes Ergebnis.
  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 732/11

    Außerordentliche Kündigung - Zwei-Wochen-Frist

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.10.2013 - 12 Sa 692/13
    Dieses Prozessverhalten des Klägers belegt, dass die hier streitige Änderungskündigung von dem damaligen allgemeinen Feststellungsantrag, über den die 14. Kammer entschieden hat, nicht erfasst sein sollte (vgl. zur Ausklammerung von früher wirkenden Kündigungen bei punktuellem Kündigungsschutzantrag BAG 22.11.2012 - 2 AZR 732/11, NZA 2013, 665 Rn. 19f.).
  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 399/04

    Kündigung; Anforderungsprofil

  • BAG, 18.03.2010 - 2 AZR 337/08

    Außerordentliche Kündigung mit - notwendiger - Auslauffrist

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 625/04

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 642/04

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

  • BAG, 12.02.2004 - 2 AZR 307/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Wiederholungskündigung

  • BAG, 13.04.2000 - 2 AZR 215/99

    Anzeigepflichtige Massenentlassung

  • BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 272/08

    Außerordentliche Kündigung - Tarifliche Unkündbarkeit

  • BAG, 13.03.2003 - 6 AZR 557/01

    Chefarzt - arbeitsvertragliche Entwicklungsklausel

  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 622/01

    Allgemeiner Feststellungsantrag - doppelte Rechtshängigkeit

  • BAG, 11.08.2011 - 9 AZN 806/11

    Wiedereinsetzung - Rechtsirrtum des Prozessbevollmächtigten

  • BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 373/08

    Berufungseinlegung - Auslegung vom Arbeitgeber gestellter Vertragsbedingungen

  • BAG, 20.03.1997 - 8 AZR 769/95

    Auflösungsantrag nach Betriebsübergang

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