Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 10.07.2013 - 12 Sa 80/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,19270
LAG Düsseldorf, 10.07.2013 - 12 Sa 80/13 (https://dejure.org/2013,19270)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.07.2013 - 12 Sa 80/13 (https://dejure.org/2013,19270)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Juli 2013 - 12 Sa 80/13 (https://dejure.org/2013,19270)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,19270) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Urlaubsabgeltung bei Ausscheiden des Arbeitnehmers in der zweiten Jahreshälfte; Regelung des Urlaubsabgeltungsanspruchs gem. § 8 Nr. 5.1 BRTV i.d.F. v. 20.08.2007

  • LAG Düsseldorf PDF

    Art. 7 Richtlinie 2003/88/EG; Art. 9 Abs. 3 GG; §§ 1, 3 Abs. 1, 5 Abs. 1 c, 7 Abs. 3 und 4, 11 Abs. 1, 13 BUrlG; § 8 BauRTV vom 20.08.2007
    Urlaubsabgeltung im Baugewerbe

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urlaubsabgeltung im Baugewerbe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 15.01.2013 - 9 AZR 465/11

    Urlaubsabgeltung im Baugewerbe - Passivlegitimation

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.07.2013 - 12 Sa 80/13
    a)Dies hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 15.01.2013 (9 AZR 465/11, juris) eingehend begründet.

    Dieser gesetzliche Urlaubsabgeltungsanspruch richtet sich auch im Baugewerbe gegen den letzten Arbeitgeber, mithin gegen die Beklagte (zum Ganzen BAG 15.01.2013 a.a.O.).

    Zunächst ist davon auszugehen, dass es mit Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88/EG unvereinbar ist, wenn eine Norm den den gesetzlichen Mindesturlaub betreffenden Urlaubsabgeltungsanspruch im Ergebnis ausschließt, wenn der Arbeitnehmer aufgrund Arbeitsunfähigkeit den Erholungsurlaub nicht nehmen konnte (BAG 15.01.2013 a.a.O. Rn. 31).

    Hinzu kommt, dass die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts schon vor der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 20.01.2009 (C-350/06 und C-520/06 [Schultz-Hoff u.a.], Slg. 2009, I-179) davon ausgegangen war, dass die Tarifvertragsparteien nicht die Regelungsbefugnis besitzen, die Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs wesentlich einzuschränken oder gar gänzlich auszuschließen (BAG 15.01.2013 a.a.O. Rn. 31).

    Zu prüfen ist, ob die tariflichen Regelungen inhaltlich sicherstellen, dass im Falle kurzer Arbeitsverhältnisse zusammenhängende Urlaubsansprüche gewährt werden können (BAG 15.01.2013 a.a.O. Rn. 21).

    Gleichwohl hat die Kammer für das Jahr 2011 den gesamten gesetzlichen Mindesturlaub in Ansatz gebracht, denn der gesetzliche Abgeltungsanspruch, der über den bereits von der Nebenintervenientin gezahlten Betrag hinausgeht (vgl. insoweit BAG 15.01.2013 a.a.O. Rn. 26), richtet sich gegen den Beklagten.

    Es bleibt insoweit bei dem gegen den letzten Arbeitgeber gerichteten Abgeltungsanspruch (vgl. BAG 15.01.2013 a.a.O. Rn. 29 ff.).

    Letzterem folgt die Kammer deshalb nicht, weil der neue Tarifvertrag erst zum 01.01.2013 in Kraft getreten ist, mithin auf diesen im Jahr 2012 abgeschlossenen Sachverhalt keine Anwendung findet (vgl. BAG 15.01.2013 a.a.O. Rn. 12).

  • BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 813/09

    Gesetzliche Anforderungen an die Berufungsbegründungsschrift

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.07.2013 - 12 Sa 80/13
    Deshalb hat der Berufungsführer die Beurteilung des Streitfalls durch den Erstrichter zu überprüfen und darauf hinzuweisen, in welchen Punkten und mit welchem Grund er das angefochtene Urteil für unrichtig hält (BAG 15.03.2011 - 9 AZR 813/09, NZA 2011, 767, Rn. 11; BAG 18.05.2011 - 4 AZR 552/09 Rn. 14, juris, BAG 16.05.2012 - 4 AZR 245/10, NZA-RR 2012, 599 Rn. 11 jeweils m. w. N.).

    Zwar kann eine schlüssige, rechtlich haltbare Begründung nicht verlangt werden (BAG 19.10.2010 - 6 AZR 118/10, NZA 2011, 62 Rn. 7; BAG 15.03.2011 a.a.O. Rn. 11).

    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (BAG 15.03.2011 a. a. O. Rn. 11; BAG 18.05.2011 a. a. O. Rn. 14; BAG 16.05.2012 a.a.O. Rn. 11).

  • BAG, 18.05.1999 - 9 AZR 419/98

    Urlaubsanspruch im Fleischerhandwerk Niedersachsen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.07.2013 - 12 Sa 80/13
    Ob die Regelung zweckmäßig ist, haben die Gerichte für Arbeitssachen nicht zu überprüfen (BAG 18.05.1999 - 9 AZR 419/98, BB 2000, 207 Rn. 29).

    Das Mittel, den tariflichen Urlaub anteilig zu kürzen, sei auch geeignet, die Belastung in Grenzen zu halten (BAG 18.05.1999 a.a.O. Rn. 29 für den Urlaubsanspruch im Fleischerhandwerk Niedersachsen).

  • BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09

    Mehrurlaub - Zusatzurlaub - Vertrauensschutz

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.07.2013 - 12 Sa 80/13
    Die Grundlage des Vertrauens auf die Fortdauer der früheren Senatsrechtsprechung, die den Verfall von Urlaubs(-abgeltungs)ansprüchen bei Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende des Übertragungszeitraums annahm, war nach Ablauf der Umsetzungsfrist für die erste Arbeitszeitrichtlinie 93/104/EG am 23.11.1996 zerstört (BAG 23.03.2010 - 9 AZR 128/09, ZTR 2010, 376 Rn. 96 ff.; BAG 13.12.2011 - 9 AZR 399/10, DB 2012, 923 Rn. 36).

    Die Tarifvertragsparteien können Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüche, die den von Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG gewährleisteten und von §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG begründeten Anspruch auf Mindestjahresurlaub von vier Wochen übersteigen, frei regeln (BAG 23.03.2010 a.a.O. Rn. 19).

  • BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 552/09

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.07.2013 - 12 Sa 80/13
    Deshalb hat der Berufungsführer die Beurteilung des Streitfalls durch den Erstrichter zu überprüfen und darauf hinzuweisen, in welchen Punkten und mit welchem Grund er das angefochtene Urteil für unrichtig hält (BAG 15.03.2011 - 9 AZR 813/09, NZA 2011, 767, Rn. 11; BAG 18.05.2011 - 4 AZR 552/09 Rn. 14, juris, BAG 16.05.2012 - 4 AZR 245/10, NZA-RR 2012, 599 Rn. 11 jeweils m. w. N.).

    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (BAG 15.03.2011 a. a. O. Rn. 11; BAG 18.05.2011 a. a. O. Rn. 14; BAG 16.05.2012 a.a.O. Rn. 11).

  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 245/10

    Anforderungen an eine Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.07.2013 - 12 Sa 80/13
    Deshalb hat der Berufungsführer die Beurteilung des Streitfalls durch den Erstrichter zu überprüfen und darauf hinzuweisen, in welchen Punkten und mit welchem Grund er das angefochtene Urteil für unrichtig hält (BAG 15.03.2011 - 9 AZR 813/09, NZA 2011, 767, Rn. 11; BAG 18.05.2011 - 4 AZR 552/09 Rn. 14, juris, BAG 16.05.2012 - 4 AZR 245/10, NZA-RR 2012, 599 Rn. 11 jeweils m. w. N.).

    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (BAG 15.03.2011 a. a. O. Rn. 11; BAG 18.05.2011 a. a. O. Rn. 14; BAG 16.05.2012 a.a.O. Rn. 11).

  • BAG, 16.10.2012 - 9 AZR 63/11

    Urlaubsanspruch - Untergang trotz Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.07.2013 - 12 Sa 80/13
    Aufgrund der Vorgaben des Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG ist § 7 Abs. 3 BUrlG unionsrechtskonform dahin gehend auszulegen, dass der gesetzliche Urlaub nicht erlischt, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraums erkrankt und deshalb arbeitsunfähig ist (vgl. nur BAG 16.10.2012 - 9 AZR 63/11, NZA 2013, 326 Rn. 9).

    Der Kläger hat den Urlaubsabgeltungsanspruch für beide Jahre auch rechtzeitig mit Schreiben vom 30.07.2012 geltend gemacht (zum Verfall des Urlaubsanspruchs bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres vgl. BAG 16.10.2012 a.a.O. Rn. 11 f.).

  • BAG, 25.02.1971 - 5 AZR 337/70

    Ungerechtfertiges Urlaubsverlangen bei mehr Urlaubs- als Arbeitstagen pro Jahr

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.07.2013 - 12 Sa 80/13
    Dies folgt zur Überzeugung der Kammer zunächst daraus, dass die Rechtsprechung früher davon ausgegangen ist, dass ein Urlaubsverlangen in der Regel dann ungerechtfertigt sei, wenn der Arbeitnehmer mehr Urlaubstage beanspruche, als er im Jahr gearbeitet habe, was auch für Fälle der Arbeitsunfähigkeit galt (BAG 25.02.1971 - 5 AZR 337/70, BB 1971, 744; s.a. BAG 22.04.1972 - 5 AZR 499/71, DB 1972, 1443).
  • BAG, 22.04.1972 - 5 AZR 499/71

    Rechtsmißbrauch - Urlaubsverlangen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.07.2013 - 12 Sa 80/13
    Dies folgt zur Überzeugung der Kammer zunächst daraus, dass die Rechtsprechung früher davon ausgegangen ist, dass ein Urlaubsverlangen in der Regel dann ungerechtfertigt sei, wenn der Arbeitnehmer mehr Urlaubstage beanspruche, als er im Jahr gearbeitet habe, was auch für Fälle der Arbeitsunfähigkeit galt (BAG 25.02.1971 - 5 AZR 337/70, BB 1971, 744; s.a. BAG 22.04.1972 - 5 AZR 499/71, DB 1972, 1443).
  • BAG, 28.01.1982 - 6 AZR 571/79

    Urlaubsanspruch bei geringer Arbeitsleistung im Urlaubsjahr

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.07.2013 - 12 Sa 80/13
    Von dieser Rechtsprechung ist das Bundesarbeitsgericht schließlich abgerückt und hat dies damit begründet, dass für den angenommenen Anspruchsausschluss aufgrund von Rechtsmissbrauch im Bundesurlaubsgesetz keine Anhaltspunkte bestünden (BAG 28.01.1982 - 6 AZR 571/79, DB 1982, 1065).
  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

  • BAG, 24.10.2000 - 9 AZR 610/99

    Rückzahlung von Urlaubsgeld

  • BAG, 19.10.2010 - 6 AZR 118/10

    Anforderungen an Berufungsbegründung

  • BAG, 13.12.2011 - 9 AZR 399/10

    Urlaubsabgeltung - Länge tariflicher Ausschlussfristen

  • BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10

    Urlaub - krankheitsbedingtes Ruhen des Arbeitsverhältnisses

  • VGH Hessen, 04.06.2014 - 1 A 519/14

    Jahresurlaubsabgeltung Beamte - Anspruch auf Verzugszinsen

    Auch kann insoweit auf die Modalitäten der Berechnung der Urlaubsabgeltung für Angestellte gemäß § 7 Abs. 4 in Verbindung mit § 11 BUrlG (vgl. insoweit LAG Nordrhein - Westfalen, Urteil vom 10. Juli 2013 - 12 Sa 80/13 -, juris-Rdnr. 82; BAG, Urteil vom 15. Januar 2013 - 9 AZR 465/11 -, juris-Rdnr. 26) verwiesen werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht