Rechtsprechung
   LAG Hessen, 22.06.2010 - 12 Sa 829/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,18734
LAG Hessen, 22.06.2010 - 12 Sa 829/09 (https://dejure.org/2010,18734)
LAG Hessen, Entscheidung vom 22.06.2010 - 12 Sa 829/09 (https://dejure.org/2010,18734)
LAG Hessen, Entscheidung vom 22. Juni 2010 - 12 Sa 829/09 (https://dejure.org/2010,18734)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,18734) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 104 BGB, § 242 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unverhältnismäßige Abmahnung für Verstoß gegen Vorlage weiterer ärztlicher Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei regelmäßiger Vorlage während lang andauernder Arbeitsunfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unverhältnismäßige Abmahnung für Verstoß gegen Vorlage weiterer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei regelmäßiger Vorlage während lang andauernder Arbeitsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 464/00

    Abmahnung - Nebentätigkeit - Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Hessen, 22.06.2010 - 12 Sa 829/09
    Dieser Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird als Übermaßverbot zur Vermeidung von schwerwiegenden Rechtsfolgen bei nur geringfügigen Rechtsverstößen verstanden (BAG 13.11.1991 - 5 AZR 74/91; 11.12.2001 AP § 611 BGB Nebentätigkeit Nr. 8; ErfK/Müller-Glöge § 626 BGB Rn. 34).
  • BAG, 13.11.1991 - 5 AZR 74/91

    Abmahnung - Gewerkschaftswerbung - Betriebsratsmitglied

    Auszug aus LAG Hessen, 22.06.2010 - 12 Sa 829/09
    Dieser Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird als Übermaßverbot zur Vermeidung von schwerwiegenden Rechtsfolgen bei nur geringfügigen Rechtsverstößen verstanden (BAG 13.11.1991 - 5 AZR 74/91; 11.12.2001 AP § 611 BGB Nebentätigkeit Nr. 8; ErfK/Müller-Glöge § 626 BGB Rn. 34).
  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 782/11

    Abmahnung wegen Pflichtverletzung

    Eine mit dem Klageantrag verlangte "Rücknahme und Entfernung" der Abmahnung ist dann als einheitlicher Anspruch auf Beseitigung der durch die Abmahnung erfolgten Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts zu verstehen (vgl. BAG 27. Januar 1988 - 5 AZR 604/86 - RzK I 1 Nr. 26; Hessisches LAG 22. Juni 2010 - 12 Sa 829/09 - Rn. 17; LAG Köln 15. Juni 2007 - 11 Sa 243/07 - Rn. 26 f.) .

    Kann der Klagebegründung dagegen entnommen werden, der Kläger begehre neben einer Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte beispielsweise den Widerruf darin enthaltener Äußerungen, kann ein Antrag auf Rücknahme der Abmahnung in diesem Sinne auszulegen sein (vgl. LAG Nürnberg 14. Juni 2005 - 6 Sa 582/04 - zu 3 der Gründe, AR-Blattei ES 20 Nr. 41; Hessisches LAG 22. Juni 2010 - 12 Sa 829/09 - aaO) .

  • ArbG Leipzig, 23.07.2015 - 8 Ca 532/15

    Abmahnung wegen ein paar Minuten Verspätung nicht erlaubt

    Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte nach den §§ 1004, 242 BGB (Hessisches LAG, Urteil vom 22.6.2010 -12 Sa 829/09, in Juris, Rn. 17).

    Die Ausübung eines Rechts ist dann unzulässig, wenn sie der Gegenseite unverhältnismäßig große Nachteile zufügt und andere, weniger schwerwiegende Maßnahmen möglich gewesen wären, die den Interessen des Berechtigten ebenso Rechnung getragen hätten oder ihm zumindest zumutbar gewesen wären (Hessisches LAG, Urteil vom 22.06.2010 - 12 Sa 829/09, in Juris, Rn. 18).

  • LAG Nürnberg, 01.07.2016 - 3 Sa 393/16

    Abmahnungsentfernungsanspruch - außerordentliche, hilfsweise ordentliche

    3 Sa 393/15 - 10 vom 27.01.1988 - 5 AZR 604/86; Hessisches LAG vom 22.06.2010 - 12 Sa 829/09 Rn. 17; LAG Köln vom 15.06.2007 - 11 Sa 243/07 Rn. 26 f., alle juris).

    Kann der Klagebegründung dagegen entnommen werden, der Arbeitnehmer begehre neben einer Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte beispielsweise den Widerruf darin enthaltener Äußerungen, kann ein Antrag auf Rücknahme der Abmahnung in diesem Sinne auszulegen sein (vgl. BAG vom 04.12.2013 - 7 ABR 7/12 Rn. 30; vom 19.07.2012 - 2 AZR 782/11 Rn. 15; LAG Nürnberg vom 14.06.2005 - 6 Sa 582/04; Hessisches LAG vom 22.06.2010 12 Sa 829/09, alle juris).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht