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   LAG Düsseldorf, 23.11.2011 - 12 Sa 926/11, 12 Sa 928/11, 12 Sa 946/11, 12 Sa 982/11, 12 Sa 1079/11, 12 Sa 1164/11   

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LAG Düsseldorf, 23.11.2011 - 12 Sa 926/11, 12 Sa 928/11, 12 Sa 946/11, 12 Sa 982/11, 12 Sa 1079/11, 12 Sa 1164/11 (https://dejure.org/2011,1940)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.11.2011 - 12 Sa 926/11, 12 Sa 928/11, 12 Sa 946/11, 12 Sa 982/11, 12 Sa 1079/11, 12 Sa 1164/11 (https://dejure.org/2011,1940)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. November 2011 - 12 Sa 926/11, 12 Sa 928/11, 12 Sa 946/11, 12 Sa 982/11, 12 Sa 1079/11, 12 Sa 1164/11 (https://dejure.org/2011,1940)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • IWW

    § 38 Abs. 1 MAVO, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § ... 626 Abs. 1 BGB, § 31 Abs. 3 MAVO, § 38 Abs. 3 a MAVO, § 38 Abs. 1 Nr. 1 MAVO, § 145 BGB, § 151 BGB, § 275 Abs. 1 BGB, § 326 Abs. 1 Satz 1 1. Halbs. BGB, § 326 BGB, § 307 Abs. 1 BGB, § 326 Abs. 1 BGB, § 307 BGB, § 242 BGB, § 313 Abs. 1 BGB, § 313 Abs. 2 BGB, § 1 Abs. 2 KSchG, §§ 113 ff. InsO, §§ 133, 157 BGB, § 30 Abs. 5 MAVO, § 102 BetrVG, §§ 30, 31 MAVO, §§ 30 Abs. 1, 31 Abs. 1 MAVO, § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG, § 102 Abs. 1 BetrVG, § 30 MAVO, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 269 Abs. 3 Satz 1 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO, § 92 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine außerordentliche betriebsbedingte Kündigung; Zulässigkeit von Dienstvereinbarungen über Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen; Auslegung von Dienst- und Betriebsvereinbarungen nach den Grundsätzen der Gesetzesauslegung; Kündigung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • heise.de (Pressebericht, 28.11.2011)

    Ordentlich oder nicht: Kündigungsverzicht ist bindend

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigungen nach Kündigungsverzicht

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber sind auch bei drohender Insolvenz an Kündigungsverzicht gebunden

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigungen nach Kündigungsverzicht unwirksam

  • ra-hundertmark.de (Leitsatz)

    Betriebsbedingte Kündigung nach Kündigungsverzicht unzulässig

  • osborneclarke.com (Kurzinformation)

    Kündigungsverzicht auch bei später drohender Insolvenz bindend

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Kündigung trotz Kündigungsverzichts

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigungen nach Kündigungsverzicht unwirksam

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigungen nach Kündigungsverzicht unwirksam - Kündigungsverzicht gemäß Dienstvereinbarung auch bei drohender Insolvenz weiterhin wirksam

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (34)

  • BAG, 30.09.2004 - 8 AZR 462/03

    Betriebsübergang - Kollektiver Widerspruch - Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.11.2011 - 12 Sa 926/11
    Im Rahmen der nachfolgenden Interessenabwägung ist zu prüfen, ob es dem Kündigenden unzumutbar geworden ist, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen (BAG 30.09.2004 - 8 AZR 462/03, AP Nr. 275 zu § 626 BGB Rn. 54).

    Es geht im Wesentlichen darum, zu vermeiden, dass der tarifliche Ausschluss der ordentlichen Kündigung dem Arbeitgeber Unmögliches oder evident Unzumutbares aufbürdet (BAG 30.09.2004 a. a. O. Rn.55).

    Richtig ist zwar, dass stets die besondere Ausgestaltung des tariflichen oder vertraglich zugesagten Kündigungsschutzes zu berücksichtigen ist (BAG 08.04.2003 - 2 AZR 355/02, NZA 2003, 856 Rn. 26; BAG 30.09.2004 a. a. O. Rn. 56).

    Aber auch bei einem zeitlich nur befristeten Kündigungsausschluss - wie er hier vorliegt - hat das Bundesarbeitsgericht diese erhöhten Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast aufgestellt (BAG 30.09.2004 a. a. O. Rn. 56).

    Bei der Frage der Zumutbarkeit ist zu berücksichtigen, wenn ein Kündigungsausschluss zeitlich nur befristet vereinbart ist (BAG 30.09.2004 a. a. O. Rn. 58; BAG 06.07.2006 - 2 AZR 587/05, NZA 2007, 167 Rn. 18; vgl. a. BAG 07.03.2002 - 2 AZR 173/01, DB 2002, 1724 Rn. 37).

    Zu berücksichtigen ist zudem, dass der Kündigungsverzicht die Gegenleistung für einen Weihnachtsgeldverzicht war, sowie die Frage, ob der Beklagten aufgrund der Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage ein Festhalten an dem Kündigungsausschluss überhaupt nicht mehr zugemutet werden konnte (BAG 30.09.2004 a. a. O. Rn. 58).

  • LAG Düsseldorf, 02.03.2011 - 7 Sa 141/10

    Auslegung arbeitsvertraglicher Bezugnahmeklausel auf die Richtlinien des

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.11.2011 - 12 Sa 926/11
    Da das Landesarbeitsgericht mit Urteil vom 02.03.2011 (7 Sa 141/10) entschieden habe, dass der Weg, über einen Antrag an die Regionalkommission das Weihnachtsgeld abzusenken, keine Auswirkungen auf die einzelnen Arbeitsverträge habe, sei dem Kündigungsverzicht die Grundlage entzogen, wie die Bezeichnung des Kündigungsverzichts als "Gegenleistung" in § 2 DV 2009 zeige.

    Daran ändere auch die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 02.03.2011 (a. a. O.) nichts.

    Hinzu kommt, dass die Beklagte sich auf die Entscheidung der 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 02.03.2011 (a. a. O.) bezogen hat, und damit begründet hat, dass § 2 DV 2009 die Grundlage entzogen sei.

    Hierfür spricht auch, dass das erstinstanzliche Urteil in dem Verfahren vor der 7. Kammer (Urteil vom 02.03.2011 a. a. O.) vom 30.12.2009 datiert, d. h. das Verfahren, welches die Weihnachtszuwendungen 2007 und 2008 betraf, schon früher anhängig war.

    Selbst wenn unterstellt würde, dass die Beklagte die DV 2009 nicht abgeschlossen und den Arbeitnehmern als Gesamtzusage zugesagt hätte, wenn sie das Urteil der 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 02.03.2011 (a. a. O.) gekannt hätte, entfällt die Geschäftsgrundlage nicht.

    An diesem Ergebnis ändert auch die Entscheidung der 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts vom 02.03.2011 (a.a.O) aufgrund von § 6 Nr. 3 DV 2009 nichts.

  • BAG, 01.03.2007 - 2 AZR 580/05

    Außerordentliche Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.11.2011 - 12 Sa 926/11
    Selbst wenn man mit der Beklagten davon ausginge, dass es in Anwendung der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 01.03.2007 (- 2 AZR 580/05, AP Nr. 207 zu § 626 BGB Rn. 27) an sich als Kündigungsgrund ausreichte, dass eine Beendigungskündigung eines Teiles der Belegschaft erforderlich ist, um aufgrund der sonst drohenden Insolvenz die Schließung des gesamten Betriebs zu verhindern, änderte dies nichts.

    Vom Arbeitgeber ist in diesem Zusammenhang nämlich zu verlangen, dass er die Finanzlage des Betriebes, den Anteil der Personalkosten, die Auswirkung der erstrebten Kostensenkungen für den Betrieb und für die Arbeitnehmer darstellt und ferner darlegt, warum andere Maßnahmen nicht in Betracht kommen (BAG 01.03.2007 a. a. O. Rn. 27).

    Den Anforderungen, welche das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 01.03.2007 (a. a. O.) aufgestellt hat, genügte der Vortrag der Beklagten mithin nicht.

  • BAG, 15.12.2005 - 2 AZR 148/05

    Kündigungsfrist und Klageerhebungsfrist nach § 4 KSchG nF

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.11.2011 - 12 Sa 926/11
    Aus der Kündigungserklärung muss sich nur ergeben, zu welchem Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis beendet werden soll und ob eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung gewollt ist (BAG 15.12.2005 - 2 AZR 148/05, DB 2006, 1116 Rn. 23 f.).

    Die Auslegung hat sich dabei an dem Grundsatz auszurichten, dass im Zweifel gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (BAG 15.12.2005 a. a. O. Rn. 25).

  • BAG, 05.11.2009 - 2 AZR 676/08

    Interessenausgleich mit Namensliste - grob fehlerhafte Sozialauswahl -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.11.2011 - 12 Sa 926/11
    Der für die Kündigung maßgebende Sachverhalt muss so genau und umfassend beschrieben werden, dass der Betriebsrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen in der Lage ist, selbst die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe zu prüfen und sich ein Bild zu machen (BAG vom 05.11.2009 - 2 AZR 676/08, NZA 2010, 457 Rn. 40; BAG vom 22.04.2010 - 2 AZR 991/08, DB 2010, 2509 Rn. 13).

    Eine aus Sicht des Arbeitgebers bewusst unrichtige oder unvollständige und damit irreführende Darstellung ist keine ordnungsgemäße Anhörung (BAG vom 31.01.1996 - 2 AZR 181/95, [...] Rn. 19; BAG vom 05.11.2009 a. a. O. Rn. 40).

  • BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 813/09

    Gesetzliche Anforderungen an die Berufungsbegründungsschrift

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.11.2011 - 12 Sa 926/11
    Deshalb hat der Berufungsführer die Beurteilung des Streitfalls durch den Erstrichter zu überprüfen und darauf hinzuweisen, in welchen Punkten und mit welchem Grund er das angefochtene Urteil für unrichtig hält (BAG 15.03.2011 - 9 AZR 813/09, NZA 2011, 767, Rn. 11; BAG 18.05.2011 - 4 AZR 552/09 Rn. 14, [...], jeweils m. w. N.).

    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (BAG 15.03.2011 a. a. O. Rn. 11; BAG 18.05.2011 a. a. O. Rn. 14).

  • BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 552/09

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.11.2011 - 12 Sa 926/11
    Deshalb hat der Berufungsführer die Beurteilung des Streitfalls durch den Erstrichter zu überprüfen und darauf hinzuweisen, in welchen Punkten und mit welchem Grund er das angefochtene Urteil für unrichtig hält (BAG 15.03.2011 - 9 AZR 813/09, NZA 2011, 767, Rn. 11; BAG 18.05.2011 - 4 AZR 552/09 Rn. 14, [...], jeweils m. w. N.).

    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (BAG 15.03.2011 a. a. O. Rn. 11; BAG 18.05.2011 a. a. O. Rn. 14).

  • BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 31/94

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.11.2011 - 12 Sa 926/11
    Für das Nichtvorliegen einer bewussten Irreführung des Betriebsrats trägt der Arbeitgeber die Beweisführungslast, wenn die objektiven Daten mit der Information des Betriebsrats nicht übereinstimmen (BAG vom 22.09.1994 - 2 AZR 31/94, [...] Rn. 31).
  • BAG, 27.10.2005 - 8 AZR 3/05

    Haftung des Arbeitnehmers - Vertragliche Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.11.2011 - 12 Sa 926/11
    Die Beklagte als Verwenderin dürfte sich auf eine Unwirksamkeit gemäß § 307 BGB nicht berufen (BAG 27.10.2005 - 8 AZR 3/05, AP Nr. 5 zu § 310 BGB, Rn. 16; BAG 28.03.2007 - 10 AZR 261/06, AP Nr. 265 zu § 611 BGB Gratifikation, Rn. 25).
  • BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 261/06

    Jahressonderzuwendung - befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.11.2011 - 12 Sa 926/11
    Die Beklagte als Verwenderin dürfte sich auf eine Unwirksamkeit gemäß § 307 BGB nicht berufen (BAG 27.10.2005 - 8 AZR 3/05, AP Nr. 5 zu § 310 BGB, Rn. 16; BAG 28.03.2007 - 10 AZR 261/06, AP Nr. 265 zu § 611 BGB Gratifikation, Rn. 25).
  • BAG, 27.07.2010 - 1 AZR 874/08

    Betriebsvereinbarung - Auslegung - Gleichbehandlung

  • BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 380/03

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung wegen der Verletzung der

  • BGH, 26.06.2003 - III ZB 71/02

    Anforderungen an den Inhalt einer Berufungsbegründung vor dem Hintergrund der

  • BAG, 08.04.2003 - 2 AZR 355/02

    Außerordentliche Kündigung

  • BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 173/01

    Einzelvertraglicher Kündigungsausschluß

  • BAG, 05.02.1998 - 2 AZR 227/97

    Außerordentliche Kündigung wegen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit bei

  • BGH, 05.04.1984 - VII ZR 196/83

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Vergütungsvereinbarung für den Baubetreuer

  • BAG, 28.06.2005 - 1 AZR 359/04

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Zustandekommen einer Provisionsabrede -

  • BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 587/05

    Tarifvertraglicher Kündigungsausschluss

  • BAG, 23.05.2007 - 10 AZR 598/06

    Anspruch auf 14. Monatsgehalt

  • BAG, 16.10.1991 - 2 AZR 156/91

    Kündigung einer Mitarbeiterin in kirchlicher Einrichtung - Anhörung der

  • BAG, 26.07.1995 - 2 AZR 578/94

    Anforderungen an die Exemtion eines Arbeitnehmers (Chefarztes) aus der Ordnung

  • BAG, 23.09.1997 - 3 AZR 529/96

    Umstellung des Zahlungstermins für Betriebsrenten

  • BAG, 12.03.2008 - 10 AZR 256/07

    Anspruch auf 14. Monatsgehalt und Gewährung von Wegestunden

  • BAG, 23.01.2008 - 1 AZR 988/06

    Ablösende Betriebsvereinbarung

  • BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 181/95

    Wirksamkeit einer Kündigung bei Verletzung der Unterrichtungspflicht des

  • BAG, 25.10.1968 - 2 AZR 23/68

    Konkurseröffnung - Entlassung

  • BGH, 02.10.1981 - I ZR 201/79

    Kündigung des Vertragsverhältnisses während einer vereinbarten Probezeit -

  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 184/09

    Altersteilzeit - Blockmodell - Bewährungsaufstieg

  • BAG, 18.03.2010 - 2 AZR 337/08

    Außerordentliche Kündigung mit - notwendiger - Auslauffrist

  • BAG, 22.04.2010 - 2 AZR 991/08

    Betriebsbedingte Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 770/09

    Betriebsbedingte Kündigung - Abbau einer Hierarchieebene

  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 45/09

    Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer

  • BAG, 08.12.2010 - 5 AZR 697/09

    Verlängerung des Entgeltfortzahlungszeitraums bei Krankheit durch Tarifvertrag

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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 23.11.2011 - 12 Sa 928/11   

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https://dejure.org/2011,16830
LAG Düsseldorf, 23.11.2011 - 12 Sa 928/11 (https://dejure.org/2011,16830)
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LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. November 2011 - 12 Sa 928/11 (https://dejure.org/2011,16830)
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