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   LAG Düsseldorf, 29.11.2017 - 12 Sa 936/16   

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LAG Düsseldorf, 29.11.2017 - 12 Sa 936/16 (https://dejure.org/2017,46500)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.11.2017 - 12 Sa 936/16 (https://dejure.org/2017,46500)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. November 2017 - 12 Sa 936/16 (https://dejure.org/2017,46500)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis der Hervorhebung selbständigen Arbeitens im Zeugnis einer Assistenzkraft mit Aufgaben des Sekretariatsbereichs eines Partners einer Rechtsanwaltskanzlei; Auslegung des Zeugnisses hinsichtlich des Führungverhaltens gegenüber dem direkt vorgesetzten Partner

  • Betriebs-Berater

    Arbeitszeugnis - Erwähnung selbstständiger Arbeitsweise

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 56 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 ArbGG, § 64 Abs. 7 ArbGG; § 109 GewO; § 273 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 358a Abs. 2 Nr. 2 ZPO
    Zeugnisberichtigung - Assistenzkraft des Partners einer Rechtsanwaltskanzlei

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeugnisberichtigung; Assistenzkraft des Partners einer Rechtsanwaltskanzlei

  • rechtsportal.de

    Erfordernis der Hervorhebung selbständigen Arbeitens im Zeugnis einer Assistenzkraft mit Aufgaben des Sekretariatsbereichs eines Partners einer Rechtsanwaltskanzlei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Erwähnung selbständiger Arbeitsweise kein Zeugnisbrauch

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Selbständige Arbeitsweise als allgemeiner Zeugnisbrauch

  • lto.de (Pressebericht, 16.01.2018)

    Assistentin klagt gegen internationale Sozietät: Einwandfrei auch gegenüber dem Partner

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erwähnung selbständiger Arbeitsweise kein Zeugnisbrauch

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeugnis: Die Erwähnung einer "selbstständigen Arbeitsweise" ist kein allgemeiner Zeugnisbrauch

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erwähnung selbständiger Arbeitsweise kein Zeugnisbrauch

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Selbständige Arbeitsweise gehört nicht unbedingt ins Zeugnis

  • mein-arbeitszeugnis.com (Kurzinformation)

    Selbstständige Arbeitsweise im Arbeitszeugnis

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Beredtes Schweigen" im Arbeitszeugnis - Anwaltsassistentin fordert, im Zeugnis ihre "selbständige Arbeitsweise" hervorzuheben

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Teilweise Berichtigung eines Arbeitszeugnisses einer Assistenzkraft

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Streit um Formulierungen im Arbeitszeugnis

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Was ins Zeugnis gehört

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Missverständnisse bei Arbeitszeugnissen vermeiden

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein genereller Anspruch auf Hervorhebung einer selbständigen Arbeitsweise im Zeugnis

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 632/07

    Zeugnis - Tageszeitungsredakteur - Stressbelastbarkeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.11.2017 - 12 Sa 936/16
    Genügt das erteilte Zeugnis diesen Anforderungen nicht, kann der Arbeitnehmer die Berichtigung des Arbeitszeugnisses oder dessen Ergänzung verlangen (BAG 12.08.2008 - 9 AZR 632/07, juris Rn. 13; BAG 15.11.2011 a.a.O. Rn. 9).

    Maßstab ist der eines wohlwollenden verständigen Arbeitgebers (BAG 23.09.1992 - 5 AZR 573/91, juris Rn. 19; BAG 12.08.2008 a.a.O. Rn. 19).

    Ist es für Arbeitnehmer einer Branche oder einer Berufsgruppe allerdings üblich, bestimmte positive Eigenschaften oder Leistungen hervorzuheben, dann muss diesem Brauch auch im Zeugnis Rechnung getragen werden (BAG 12.08.2008 a.a.O. Rn. 20).

    Soweit jedoch die Merkmale in besonderem Maße gefragt sind und deshalb der allgemeine Brauch besteht, diese im Zeugnis zu erwähnen, kann die Nichterwähnung (beredtes Schweigen) ein erkennbarer Hinweis für den Zeugnisleser sein (BAG 12.08.2008 a.a.O. Rn. 21).

  • BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 386/10

    Zeugnis - Geheimcode - Zeugnisklarheit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.11.2017 - 12 Sa 936/16
    Daraus ergeben sich als inhaltliche Anforderungen der Grundsatz der Zeugniswahrheit und der in § 109 Abs. 2 GewO auch ausdrücklich normierte Grundsatz der Zeugnisklarheit (BAG 15.11.2011 - 9 AZR 386/10, juris Rn. 9; BAG 14.06.2016 - 9 AZR 8/15, juris Rn 13).

    Genügt das erteilte Zeugnis diesen Anforderungen nicht, kann der Arbeitnehmer die Berichtigung des Arbeitszeugnisses oder dessen Ergänzung verlangen (BAG 12.08.2008 - 9 AZR 632/07, juris Rn. 13; BAG 15.11.2011 a.a.O. Rn. 9).

    Denn inhaltlich "falsch" ist ein Zeugnis auch dann, wenn es eine Ausdrucksweise enthält, der entnommen werden muss, der Arbeitgeber distanziere sich vom buchstäblichen Wortlaut seiner Erklärungen und der Arbeitnehmer werde in Wahrheit anders beurteilt, nämlich ungünstiger als im Zeugnis bescheinigt (BAG 15.11.2011 - 9 AZR 386/10 juris Rn. 15).

  • ArbG Düsseldorf, 16.09.2016 - 14 Ca 1460/16
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.11.2017 - 12 Sa 936/16
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 16.09.2016 - 14 Ca 1460/16 - teilweise abgeändert und die Klage mit dem vom Arbeitsgericht zu Punkt 2.a. zugesprochenen Teil abgewiesen, soweit hinter dem Doppelpunkt in dem in Anführungszeichen gesetzten Satz die Worte "selbstständig sowie" enthalten sind.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 16.09.2016 - 14 Ca 1460/16, ihr zugegangen am 11.10.2016, abzuändern und die Klage hinsichtlich der Ziffern 2.a. und 2.b. abzuweisen.

  • BAG, 23.03.2016 - 5 AZR 758/13

    Verfahrensrechtliche Gegenrüge - Klageänderung in der Revision - Feststellung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.11.2017 - 12 Sa 936/16
    Zu berücksichtigen ist auch die zu dem Prozessantrag gegebene Begründung (BAG 18.07.2003 - 6 AZR 47/12, juris Rn. 32; BAG 23.03.2016 - 5 AZR 758/13, juris Rn. 27).

    Dabei sind allerdings auch die schutzwürdigen Belange des Prozessgegners zu berücksichtigen (BAG 18.07.2003 a.a.O. Rn. 32; BAG 23.03.2016 a.a.O. Rn. 26).

  • BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 352/04

    Zeugnisberichtigung - Bindung an Erfüllungsversuche

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.11.2017 - 12 Sa 936/16
    Mit der Beurteilung der Führung bzw. des Verhaltens des Arbeitnehmers gibt das Zeugnis diesem Aufschluss, wie der Arbeitgeber sein Sozialverhalten beurteilt (BAG 21.06.2005 - 9 AZR 352/04, juris Rn. 20).

    Es kommt nicht darauf an, welche Vorstellungen der Zeugnisverfasser mit seiner Wortwahl verbindet, sondern auf die Sicht des Zeugnislesers (BAG 21.06.2005 a.a.O. Rn. 21).

  • BGH, 11.05.2001 - V ZR 492/99

    Vereinbarung der Tragung der Umsatzsteuer

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.11.2017 - 12 Sa 936/16
    (1)Ein Zeugnisbrauch kann ebenso wie ein Handelsbrauch nur dann festgestellt werden, wenn der Brauch auf einer gleichmäßigen, einheitlichen und freiwilligen tatsächlichen Übung beruht, die sich innerhalb eines angemessenen Zeitraumes für vergleichbare Geschäftsvorfälle gebildet hat und der eine einheitliche Auffassung der beteiligten Kreise zugrunde liegt (BGH 02.05.1984 - VIII ZR 38/83, juris Rn. 32; BGH 25.11.1993 - VII ZR 17/93, juris Rn. 10; BGH 11.05.2001 - V ZR 492/99, juris Rn. 11).

    Eine Minderheit, die marginale Bereiche deutlich überschreitet und gegen die Annahme einer tatsächlichen Übung spricht, ist dabei in der Rechtsprechung bei ca. 25 v.H. angenommen worden (BGH 11.05.2001 a.a.O. Rn. 11).

  • BAG, 18.07.2013 - 6 AZR 47/12

    Sicherung durch Treuhandvereinbarung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.11.2017 - 12 Sa 936/16
    Zu berücksichtigen ist auch die zu dem Prozessantrag gegebene Begründung (BAG 18.07.2003 - 6 AZR 47/12, juris Rn. 32; BAG 23.03.2016 - 5 AZR 758/13, juris Rn. 27).

    Dabei sind allerdings auch die schutzwürdigen Belange des Prozessgegners zu berücksichtigen (BAG 18.07.2003 a.a.O. Rn. 32; BAG 23.03.2016 a.a.O. Rn. 26).

  • BAG, 14.06.2016 - 9 AZR 8/15

    Zeugnis - Beendigungsdatum - Prozessbeschäftigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.11.2017 - 12 Sa 936/16
    Daraus ergeben sich als inhaltliche Anforderungen der Grundsatz der Zeugniswahrheit und der in § 109 Abs. 2 GewO auch ausdrücklich normierte Grundsatz der Zeugnisklarheit (BAG 15.11.2011 - 9 AZR 386/10, juris Rn. 9; BAG 14.06.2016 - 9 AZR 8/15, juris Rn 13).
  • BGH, 02.05.1984 - VIII ZR 38/83

    Geltung eines ausländischen Handelsbrauchs für ein zwischen deutschen Kaufleuten

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.11.2017 - 12 Sa 936/16
    (1)Ein Zeugnisbrauch kann ebenso wie ein Handelsbrauch nur dann festgestellt werden, wenn der Brauch auf einer gleichmäßigen, einheitlichen und freiwilligen tatsächlichen Übung beruht, die sich innerhalb eines angemessenen Zeitraumes für vergleichbare Geschäftsvorfälle gebildet hat und der eine einheitliche Auffassung der beteiligten Kreise zugrunde liegt (BGH 02.05.1984 - VIII ZR 38/83, juris Rn. 32; BGH 25.11.1993 - VII ZR 17/93, juris Rn. 10; BGH 11.05.2001 - V ZR 492/99, juris Rn. 11).
  • BGH, 01.12.1965 - VIII ZR 271/63

    Kauf eines Schiffes - Zahlung einer Maklerprovision - Wirksamkeit eines Vertrages

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.11.2017 - 12 Sa 936/16
    aa)Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Zeugnisbrauch nimmt mehrfach Bezug auf die Rechtsprechung zum Handelsbrauch, der über die Industrie- und Handelskammern ermittelt werden kann (vgl. dazu BGH 01.12.1965 - VIII ZR 271/63, juris zu Wesen, Entstehung und Feststellung eines Handelsbrauchs, sowie das Merkblatt des Deutschen Industrie- und Handelskammertages für die Feststellung von Handelsbräuchen mit Anhang, im Folgenden Merkblatt).
  • BAG, 23.09.1992 - 5 AZR 573/91

    Zeugnisberichtigung - Gesamtbeurteilung

  • BGH, 25.11.1993 - VII ZR 17/93

    Annahme eines Handelsbrauchs

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