Rechtsprechung
LAG Düsseldorf, 03.11.2010 - 12 Sa 974/10 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
Clausula benevolentiae
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 109 GewO
Clausula benevolentiae - ra-skwar.de
Zeugnis - Verpflichtung zur Aufnahme einer Dankes- und Zukunftsformel
- IWW
- LAG Düsseldorf
§ 109 GewO
Clausula benevolentiae - RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Arbeitszeugnis - Dankesformel und gute Wünsche für Berufsweg
- hensche.de
Zeugnis: Dankesformel
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zeugniserteilung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Elternzeit; Anspruch auf Schlusssatz mit Dankes- und Wunschformel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- cmshs-bloggt.de (Kurzinformation und -anmerkung)
"Höflichkeit ist Rheinkultur"
- faz.net (Kurzinformation)
Muss mein Chef mir im Arbeitszeugnis danken?
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Arbeitszeugnis - Anspruch auf Dankesformel?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zeugniserteilung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Elternzeit; Anspruch auf Schlusssatz mit Dankesformel und Wunschformel
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Wohlwollendes Arbeitszeugnis muss Dankesformel enthalten
- rabüro.de (Pressemitteilung)
Zur Verpflichtung einer Dankes- und Zukunftsformel in das Arbeitszeugnis
- arbeitsrechtsiegen.de (Kurzinformation)
Arbeitszeugnis - Anspruch auf Dankes- & Zukunftsformel
- poko.de (Kurzinformation)
Arbeitszeugnis ohne Dankesformel
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Dank und gute Wünsche gehören zu einem guten Arbeitszeugnis einfach dazu
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Anspruch auf Schlussklausel im Zeugnis
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Arbeitnehmer hat Anspruch auf positive Schlussformel im Arbeitszeugnis - Zumindest bei einem überdurchschnittlich positiven Zeugnis muss eine wohlwollende Schlussformel im Arbeitszeugnis stehen
Besprechungen u.ä. (3)
- cmshs-bloggt.de (Kurzinformation und -anmerkung)
"Höflichkeit ist Rheinkultur"
- meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)
Arbeitszeugnis: Anspruch auf Dankes- und Wunschformel
- meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)
Arbeitszeugnis: Anspruch auf Aufnahme einer abschließenden Dankens- und Wunschformel?
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 08.06.2010 - 7 Ca 1575/10
- LAG Düsseldorf, 03.11.2010 - 12 Sa 974/10
Papierfundstellen
- NZA 2011, 523
- NZA-RR 2011, 123
Wird zitiert von ... (7)
- BAG, 11.12.2012 - 9 AZR 227/11
Arbeitszeugnis - kein Anspruch auf Dank
Ein Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses mit einem vom Arbeitnehmer formulierten Schlusssatz besteht nicht (aA LAG Düsseldorf 3. November 2010 - 12 Sa 974/10 - zu II der Gründe, NZA-RR 2011, 123; LAG Köln 29. Februar 2008 - 4 Sa 1315/07 - zu B der Gründe) .d) Auch aus dem "Wohlwollensgrundsatz" ergibt sich kein Anspruch auf Ergänzung des Zeugnisses um die vom Kläger begehrte Formulierung (aA LAG Düsseldorf 3. November 2010 - 12 Sa 974/10 - zu II 2 der Gründe, NZA-RR 2011, 123) .
- LAG Düsseldorf, 12.01.2021 - 3 Sa 800/20
Rechtsanspruch auf Dank und gute Wünsche im Arbeitszeugnis
Der Kläger ist unter Bezugnahme einer Entscheidung der 12. Kammer des Landesarbeitsgerichts vom 03.11.2010 (12 Sa 974/10) der Ansicht, dass eine Dankes- und Zukunftsformel im Zeugnis jedenfalls dann in Betracht komme, wenn die Leistungs- und Verhaltensbeurteilung überdurchschnittlich ausfalle.Diese Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bzw. die dort vertretene Rechtsansicht hat in Rechtsprechung und Literatur Zuspruch (…ErfK/Müller-Glöge, 21. Auflage, § 109 GewO Rn. 46;… MünchArbR/Francke, 4. Auflage, § 138 Rn. 46; Wiebauer, RdA 2020, 283, 285), aber auch Widerspruch und Kritik erfahren (so LAG Düsseldorf vom 03.11.2010 - 12 Sa 974/10, juris, Rz. 30 ff.;… ArbG Berlin vom 07.03.2003 - 88 Ca 604/03, juris, Rz. 46 ff.;… BeckOK GewO/Hoffmann, 52 Ed. (Stand: 01.12.2020), § 109 Rn. 165 ff.;… HWK/Gäntgen, 9. Auflage, § 109 GewO Rn. 28a; Höser, NZA-RR 2012, 281, 289; Dahl, jurisPR-ArbR 8/2013, Anm. 2; Düwell/Dahl, NZA 2011, 958, 961; Schleßmann, BB 2001, 1958, 1959;… indirekt letztlich wohl auch LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 02.04.2019 - 2 Sa 187/18, juris, Rz. 81 ff.).
Denn sein Zeugnis wird anderenfalls in seiner leicht überdurchschnittlichen Bewertung durch den fehlenden Dank und fehlende Zukunftswünsche - gleichfalls ein Gebot der Höflichkeit, nicht nur im Rheinland (hierzu noch LAG Düsseldorf vom 03.11.2010 - 12 Sa 974/10, juris, Rz. 33 f.), sondern auch darüber hinaus in einer zivilisierten Gesellschaft - gleich wieder entwertet; und mit ihm die Bewerbungschancen des Klägers auf dem Arbeitsmarkt.
- LAG Baden-Württemberg, 03.02.2011 - 21 Sa 74/10
Schlussformulierung eines Arbeitszeugnisses
Wie das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 03.11.2010 (Az.: 12 Sa 974/10) zu Recht ausführt, ist Höflichkeit neben anderen Werten wie Disziplin, Pünktlichkeit und Rücksichtnahme ein kultureller Wert und manifestiert sich in freundlicher Konzilianz.
- LAG Baden-Württemberg, 27.11.2014 - 3 Sa 21/14
Wertfestsetzung; Beschwerdewert; Arbeitszeugnis; Zeugnisberichtigung; …
Deshalb muss sich auch der Wert einer Klage auf Zeugnisberichtigung am Monatsgehalt orientieren (LAG Düsseldorf 3. November 2010 - 12 Sa 974/10 - NZA - RR 2011, 123).Nach der sogenannten Abschlagstheorie ist bei einem Streit nur über einzelne Änderungspunkte von dem regelmäßig anzunehmenden Monatsverdienst ein Abschlag zu machen (LAG Düsseldorf 3. November 2010 - 12 Sa 974/10 - aaO; LAG Köln 29. Dezember 2000 - 8 Ta 299/00 - NZA-RR 2001, 324).
- LAG Hamm, 08.09.2011 - 8 Sa 509/11
Anspruch auf abschließende "Wünscheformel" bei vergleichsweiser Verpflichtung zur …
Demgegenüber umfasst nach der Rechtsprechung des LAG Düsseldorf (Urteil vom 03.11.2010, 12 Sa 974/10, NZA-RR 2011, 123 ff. der Anspruch auf Zeugniserteilung ohne Weiteres auch die Aufnahme einer freundlichen Schlussfloskel zur Wahrung der Höflichkeit; eine solche Höflichkeit sei "Rheinkultur". - LAG Düsseldorf, 07.01.2020 - 14 Sa 505/19 Schon das Landesarbeitsgericht Düsseldorf habe in seiner Entscheidung vom 03.11.2011 (12 Sa 974/10) ausgeführt, dass das Fehlen einer Schlussformulierung, mit der der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für die geleistete Arbeit danke und alles Gute und Erfolg für den weiteren Berufsweg wünsche, eine nach § 109 Abs. 2 S. 2 GewO unzulässige Abwertung der Leistungs- und Verhaltensbeurteilung darstelle.
Ein Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses mit einem vom Arbeitnehmer formulierten Schlusssatz besteht nicht (BAG vom 11.12.2012 - 9 AZR 227/11, AP GewO 109 Nr. 4; BAG vom 20.02.2001 - 9 AZR 44/00, NZA 2001, 843;… LAG Baden-Württemberg vom 03.02.2011 - 21 Sa 74/11, juris, Rn. 61;… ErfK/Müller-Glöge, 20. Aufl. 2020, GewO § 109 Rn. 46a;… BeckOK ArbR/Tillmanns, 54. Ed. 1.9.2019, GewO § 109 Rn. 34;… kritisch Gäntgen in: Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrecht Kommentar, 8. Aufl. 2018, § 109 GewO, Rn. 28; anderer Ansicht noch LAG Düsseldorf vom 03.11.2010 - 12 Sa 974/10, NZA-RR 2011, 123 unter Verweis auf das Wohlwollensgebot; anderer Ansicht unter Heranziehung von § 241 Abs. 2 BGB LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 02.04.2019 - 2 Sa 187/18, juris für Fälle, in denen die Verweigerung der Schlussformel das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers verletzt).
- ArbG München, 22.03.2012 - 23 Ca 8191/11
Schlussformel im Arbeitszeugnis
Diese Entwicklung wurde auch bereits von der Rechtsprechung verschiedener Instanzgerichte aufgenommen (LAG Köln, Urteil vom 29.02.2008 - 4 Sa 1315/07; LAG Düsseldorf, Urteil vom, 03.11.2010 - 12 Sa 974/10).