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   LAG Düsseldorf, 07.10.2020 - 12 SaGa 15/20   

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LAG Düsseldorf, 07.10.2020 - 12 SaGa 15/20 (https://dejure.org/2020,29842)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.10.2020 - 12 SaGa 15/20 (https://dejure.org/2020,29842)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Oktober 2020 - 12 SaGa 15/20 (https://dejure.org/2020,29842)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • LAG Düsseldorf PDF

    Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 19 Abs. 3 GG; § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB; § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 890 Abs. 2 ZPO, § 920 Abs. 2 ZPO, § 936 ZPO, § 940 ZPO
    Kündigungsvorwurf und äußerungsrechtlicher Unterlassungsanspruch

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Falsches Darstellen von Kündigungsvorwürfen in der Öffentlichkeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (28)

  • BGH, 04.04.2017 - VI ZR 123/16

    Bewertungsportal macht sich Nutzerbewertungen zu Eigen und haftet für falsche

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.10.2020 - 12 SaGa 15/20
    Fernliegende Bedeutungen sind auszuschließen (BGH 04.04.2017 - VI ZR 123/16, juris Rn. 30; BGH 16.01.2018 - VI ZR 498/16, juris Rn. 20).

    Als Meinung zu qualifizieren ist auch eine Äußerung, in der Tatsachen und Meinungen sich vermengen, wenn sie durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt ist, wenn diese Elemente aus Sicht des Empfängers gegenüber den zugrunde liegenden Tatsachen also nicht in den Hintergrund treten (BGH 04.04.2017 a.a.O. Rn. 29).

    Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (BGH 04.04.2017 a.a.O. Rn. 23).

    Die Abwägung hängt dann von der Beachtung dieser Sorgfaltspflichten ab (BGH 04.04.2017 a.a.O. Rn. 26).

    Enthält die Meinungsäußerung einen erwiesen falschen oder bewusst unwahren Tatsachenkern oder ist die mit ihr verbundene und ihr zugrunde liegende Tatsachenbehauptung erwiesen unwahr, so tritt das Grundrecht der Meinungsfreiheit regelmäßig hinter die Schutzinteressen des von der Äußerung Betroffenen zurück (BGH 04.04.2017 a.a.O. Rn. 27).

  • BGH, 17.12.1991 - VI ZR 169/91

    Rechtsschutzbedürfnis für Ehrenschutzklage

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.10.2020 - 12 SaGa 15/20
    Schließlich sind Äußerungen selbst dann, wenn sie auf Werturteilen beruhen, als Tatsachenbehauptungen einzustufen, wenn und soweit bei dem Adressaten zugleich die Vorstellung von konkreten, in die Wertung eingekleideten Vorgängen hervorgerufen wird, die als solche einer Überprüfung mit den Mitteln des Beweises zugänglich sind (BGH 17.12.1991 - VI ZR 169/91, juris Rn. 34).

    Deshalb fehlt in derartigen Fällen für eine Ehrenschutzklage grundsätzlich das Rechtsschutzbedürfnis (BGH 17.12.1991 - VI ZR 169/91, juris Rn. 28 m.w.N.; BVerfG 25.09.2006 - 1 BvR 1898/03, juris).

    (2.1.)Hierzu gilt aber, dass die Grundsätze über den Ausschluss von Ehrenschutzklagen nicht zur Anwendung kommen, wenn die beanstandete Äußerung gegenüber Dritten, nicht am Verfahren Betroffenen erfolgt, z.B. in Rundschreiben und ähnlichen Aktionen, und zur Durchsetzung von Interessen außerhalb der prozessualen Rechtsverfolgung aufgestellt wird (BGH 17.12.1991 a.a.O. Rn. 29).

  • BGH, 16.05.1991 - I ZR 218/89

    Fachliche Empfehlung II - HWG - Werbung mit fachlicher Autorität; Schutz der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.10.2020 - 12 SaGa 15/20
    Er ist nach den Erörterungen im Termin derjenige, der die Geschicke der Beklagten zu 1), einer amerikanischen Gesellschaft (US Cooperation), in der Niederlassung in Deutschland maßgeblich lenkt (vgl. auch § 13 Satz 1 AO) und deshalb entsprechend einem Organ (vgl. dazu BGH 16.05.1991 - I ZR 218/89, juris Rn. 29; BGH 12.01.2012 - I ZB 43/11, juris Rn. 7) in Deutschland ordnungshaftrechtlich verantwortlich ist (a.A. für einen "faktischen" Geschäftsführer OLG Jena 20.11.2001 - 6 W 678/01, juris).

    Es genügt, dass er für künftige Zuwiderhandlungen als verantwortlich in Betracht kommen kann (BGH 16.05.1991 a.a.O., juris Rn. 30).

  • BGH, 23.10.2003 - I ZB 45/02

    Ordnungsgeld gegen C & A wegen Verkaufsaktion zur Euro-Einführung bestätigt

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.10.2020 - 12 SaGa 15/20
    Die kumulative Androhung von "Ordnungsgeld und Ordnungshaft" widerspricht der Vorgabe, dass Ordnungsgeld und Ordnungshaft gemäß § 890 Abs. 1 und 2 ZPO nur alternativ angedroht werden dürfen (BGH 23.10.2003 - I ZB 45/02, juris Rn. 24).

    Ausgehend von Art, Umfang und Dauer des Verstoßes, dem Verschuldensgrad, dem Vorteil des Verletzers aus der Verletzungshandlung und der Gefährlichkeit der begangenen und möglichen künftiger Verletzungshandlungen (zu diesen Aspekten BGH 23.10.2003 a.a.O. Rn. 53) für den Kläger hält die erkennende Kammer im konkreten Fall die Androhung originärer Ordnungshaft derzeit für unverhältnismäßig.

  • ArbG Düsseldorf, 13.07.2020 - 14 Ga 40/20
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.10.2020 - 12 SaGa 15/20
    Auf die Berufung des Verfügungsklägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 13.07.2020 - 14 Ga 40/20 - teilweise abgeändert und.

    Der Kläger beantragt zuletzt, das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 13.07.2020 - 14 Ga 40/20 abzuändern und.

  • BGH, 12.01.2012 - I ZB 43/11

    Vollstreckung aus einem Unterlassungstitel gegen eine GmbH und den

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.10.2020 - 12 SaGa 15/20
    Er ist nach den Erörterungen im Termin derjenige, der die Geschicke der Beklagten zu 1), einer amerikanischen Gesellschaft (US Cooperation), in der Niederlassung in Deutschland maßgeblich lenkt (vgl. auch § 13 Satz 1 AO) und deshalb entsprechend einem Organ (vgl. dazu BGH 16.05.1991 - I ZR 218/89, juris Rn. 29; BGH 12.01.2012 - I ZB 43/11, juris Rn. 7) in Deutschland ordnungshaftrechtlich verantwortlich ist (a.A. für einen "faktischen" Geschäftsführer OLG Jena 20.11.2001 - 6 W 678/01, juris).
  • BGH, 30.09.2015 - XII ZB 635/14

    Vollstreckung eines als einstweilige Anordnung ergangenen Umgangstitels:

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.10.2020 - 12 SaGa 15/20
    Selbst die Anordnung eines Ordnungsgelds gegen einen Verpflichteten, der im Ausland wohnhaft ist, ist zulässig, wenn die Entscheidung wie auch hier - wie ausgeführt - nur den inländischen Geltungsbereich des deutschen Rechts betrifft und auf Deutschland beschränkt ist (vgl. dazu BGH 30.09.2015 - XII ZB 635/14, juris Rn. 21).
  • OLG Jena, 20.11.2001 - 6 W 678/01

    Unterlassungsvollstreckung; Verschulden; GmbH-Geschäftsführer

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.10.2020 - 12 SaGa 15/20
    Er ist nach den Erörterungen im Termin derjenige, der die Geschicke der Beklagten zu 1), einer amerikanischen Gesellschaft (US Cooperation), in der Niederlassung in Deutschland maßgeblich lenkt (vgl. auch § 13 Satz 1 AO) und deshalb entsprechend einem Organ (vgl. dazu BGH 16.05.1991 - I ZR 218/89, juris Rn. 29; BGH 12.01.2012 - I ZB 43/11, juris Rn. 7) in Deutschland ordnungshaftrechtlich verantwortlich ist (a.A. für einen "faktischen" Geschäftsführer OLG Jena 20.11.2001 - 6 W 678/01, juris).
  • OLG Hamburg, 10.06.2014 - 7 W 51/14

    einfache Unterlassungsverpflichtungserklärung - Vollstreckung eines

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.10.2020 - 12 SaGa 15/20
    Allerdings ist dabei zu beachten, dass sich dieses durch die erkennende Kammer als deutsches Gericht ausgesprochenes Verbot, die genannten Äußerungen zu tätigen, auf den Geltungsbereich des deutschen Rechts beschränkt (OLG I. 10.06.2014 - 7 W 51/14, juris Rn. 4).
  • BGH, 02.07.2019 - VI ZR 494/17

    Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch gegenüber Äußerungen in einer

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.10.2020 - 12 SaGa 15/20
    d)Die hier streitigen Äußerungen greifen in den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Klägers ein, weil sie dessen sozialen Geltungsanspruch und seine berufliche Ehre (vgl. BGH 02.07.2019 - VI ZR 494/17 juris Rn. 36) beeinträchtigen.
  • LAG Düsseldorf, 19.09.2012 - 12 SaGa 17/12

    Einstweilige Verfügung; Entfallen des Berfügungsgrundes infole Zuwartens

  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 177/78

    Ausgleich von Persönlichkeitsrechtsverletzungen einer Personengesellschaft

  • OLG Köln, 29.06.1994 - 6 U 40/94

    "Unregelmäßigkeiten" eines Geschäftsführers einer GmbH

  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 272/02

    Markenparfümverkäufe

  • OLG Hamm, 25.01.2010 - 6 U 170/09

    Anspruch auf Unterlassung von Äußerungen hinsichtlich der

  • OLG Düsseldorf, 16.10.1991 - 15 U 37/91
  • BGH, 16.01.2018 - VI ZR 498/16

    Angriff von Teilen einer komplexen Gesamtaussage bzgl. Sinndeutung einer Äußerung

  • BVerfG, 25.09.2006 - 1 BvR 1898/03

    Keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Einschränkung des

  • BGH, 10.07.2018 - VI ZR 225/17

    Auch E-Mails mit doppeltem Zweck können Spam sein

  • BGH, 09.09.2004 - I ZR 93/02

    Ansprechen in der Öffentlichkeit II

  • BGH, 12.09.2013 - I ZR 208/12

    Empfehlungs-E-Mail

  • BGH, 04.07.2002 - I ZR 38/00

    Zugabenbündel

  • BGH, 26.01.2017 - I ZR 207/14

    Zur Zulässigkeit der Mitwirkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei der

  • BGH, 22.11.2007 - I ZR 12/05

    Planfreigabesystem

  • BGH, 16.07.2009 - I ZR 56/07

    Betriebsbeobachtung

  • BGH, 05.06.1997 - I ZR 69/95

    Unbestimmter Unterlassungsantrag III - Getarnte Werbung; Bestimmtheit des

  • LAG Sachsen-Anhalt, 10.07.2009 - 9 Sa 167/08
  • BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05

    Internet-Versteigerung III

  • LAG Hamm, 11.05.2021 - 6 Sa 1260/20

    Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO im Arbeitsverhältnis; Schadensersatz bei

    Vom Schutz der Meinungsfreiheit nicht erfasst, sind hingegen Tatsachenbehauptungen, die im Bewusstsein ihrer Unwahrheit aufgestellt werden und deren Unwahrheit bereits im Zeitpunkt der Äußerung unzweifelhaft feststeht (vgl. LAG Düsseldorf vom 07.10.2020 - 12 SaGa 15/20 -).
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