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   VGH Hessen, 29.09.2003 - 12 TG 2339/03   

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VGH Hessen, 29.09.2003 - 12 TG 2339/03 (https://dejure.org/2003,10830)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29.09.2003 - 12 TG 2339/03 (https://dejure.org/2003,10830)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29. September 2003 - 12 TG 2339/03 (https://dejure.org/2003,10830)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 Abs 3 S 1 AuslG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ehebezogene Aufenthaltserlaubnis; Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis ohne Einhaltung des Visumverfahrens; Durchsetzung des Visumszwangs

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG §17; AuslG § 23; AuslG § 3; AuslG § 8; DV AuslG § 9; EuVisaVO; SDÜ Art 20
    D (A), Rumänen, Positivstaater, Negativstaater, Kurzaufenthalt, Gemeinschaftsrecht, Eheschließung, Deutschverheiratung, Aufenthaltserlaubnis, Familienzusammenführung, Visumspflicht, Illegale Einreise, Visum nach Einreise, Aufenthaltsbefugnis, Duldung, ...

  • Judicialis

    AuslG § 3; ; AuslG § 8; ; AuslG § 17; ; AuslG § 23; ; EUVisaVO; ; SDÜ Art. 20

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 54, 126 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Hessen, 07.02.2003 - 12 TG 212/03

    Ausnahmen von Visumspflicht

    Auszug aus VGH Hessen, 29.09.2003 - 12 TG 2339/03
    Rumänien war zunächst in der in der ersten Hälfte des Monats April 2001 in Kraft getretenen Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen kein Visum benötigen, mit dem Vermerk enthalten: "Siehe Artikel 8 Absatz 2", was bedeutete, dass die Visumfreiheit noch von einer vorherigen Entscheidung des EU-Rats abhängig war (Art. 1 Abs. 2, Art. 8 Abs. 2 i.V.m. Anlage II VO/EG Nr. 539/2001, ABl. L 81 vom 21.03.2001, S. 1 - EUVisaVO - dazu allgemein Hess. VGH, 07.02.2003 - 12 TG 212/03 -, EZAR 011 Nr. 18).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2001 - 18 B 242/01

    Anspruch eines jugoslawischen Staatsangehörigen auf eine Aufenthaltserlaubnis im

    Auszug aus VGH Hessen, 29.09.2003 - 12 TG 2339/03
    Hiernach richtet sich der Aufenthalt im Anschluss an die Einreise nach Art. 20 Abs. 1 SDÜ, wonach sich sichtvermerksfreie Drittstaater bis zu drei Monaten innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach der ersten Einreise frei im Schengen-Gebiet bewegen dürfen (zum früheren Verhältnis von Schengen-Visum und deutschem Recht vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2001 - 18 B 242/01 -, EZAR 017 Nr. 19).
  • BVerfG, 06.03.2003 - 2 BvR 397/02

    Zur Strafbarkeit des unerlaubten Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus VGH Hessen, 29.09.2003 - 12 TG 2339/03
    Der Antragstellerin könnte nämlich, wie nachfolgend auszuführen ist, ein rechtliches Abschiebungshindernis zur Seite stehen, das ihr einen Duldungsanspruch vermittelt und den Tatbestand des § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG auch ohne den Besitz einer Duldungsbescheinigung entfallen lässt (dazu BVerfG-Kammer, 06.03.2003 - 2 BvR 397/02 -, EZAR 355 Nr. 34 = InfAuslR 2003, 185), oder der Regelverstoß könnte als einmalig oder im Hinblick auf die Bedeutung der Ehe als geringfügig anzusehen sein und daher nicht zur Ausweisung taugen (§ 46 Nr. 2 AuslG).
  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 19.96

    Asylbewerber; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltserlaubnis; Begegnungsgemeinschaft;

    Auszug aus VGH Hessen, 29.09.2003 - 12 TG 2339/03
    Gerade beim Eingreifen absoluter Versagungsgründe kommt ein Rückgriff auf diese Vorschrift in Betracht (dazu BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 19.96 -, BVerwGE 106, 13 = EZAR 020 Nr. 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.2011 - 11 S 2438/11

    Einreise eines Staatsangehörigen eines für Kurzaufenthalte von der Visumspflicht

    Dieser Wortlaut folgt aus der Begrenztheit der dem Rat hier (früher) zukommenden Regelungskompetenz, der dadurch gekennzeichnet ist, dass er nur den Einreisevorgang und diesen nur für einen zeitlich begrenzten Aufenthaltszweck umfasst (vgl. HessVGH, Beschluss vom 29.09.2003 - 12 TG 2339/03 - juris Rn 15).
  • BGH, 25.09.2012 - 4 StR 142/12

    Einschleusen von Ausländern (Genehmigungswirkung eines Visums;

    Der erlaubte Aufenthalt eines nach der EUVisaVO visumsfrei nach Deutschland eingereisten Drittausländers ergibt sich vorrangig aus Art. 20 Abs. 1 i.V.m. Art. 5 Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ), bei dem es sich ebenfalls um unmittelbar anzuwendendes, den nationalen Bestimmungen vorgehendes Recht handelt (zum Ganzen vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 29. September 2003 - 12 TG 2339/03, EzAR 011 Nr. 19; BayObLG, Beschluss vom 21. Mai 2002 - 4 St RR 44/02, NStZ-RR 2002, 249; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. April 2008 - 3 Ss 79/07, StraFo 2008, 258; Dienelt/Röseler in Renner, Ausländerrecht, 9. Aufl., AufenthG, § 4 Rn. 19 ff.; Westphal/Stoppa, Ausländerrecht für die Polizei, 2. Aufl., S. 137 f.; dies. ZAR 2002, 315).
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