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   VGH Hessen, 08.05.2006 - 12 TP 357/06   

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https://dejure.org/2006,6031
VGH Hessen, 08.05.2006 - 12 TP 357/06 (https://dejure.org/2006,6031)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08.05.2006 - 12 TP 357/06 (https://dejure.org/2006,6031)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08. Mai 2006 - 12 TP 357/06 (https://dejure.org/2006,6031)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 10 Abs 1 S 1 Nr 1 RuStAG, § 10 Abs 1 S 3 RuStAG
    Die fehlende Lebensunterhaltssicherung steht einer Einbürgerung nicht von vornherein entgegen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertretenmüssen des Bezugs von Sozial- oder Arbeitslosenhilfe als Ausschlussgrund für eine Einbürgerung gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG); Verfügen eines Analphabeten über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache gemäß § 11 S. 1 Nr. 1 StAG; ...

  • Wolters Kluwer
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    StAG § 10 Abs. 1 S. 1; StAG § 10 Abs. 1 S. 3; StAG § 11 S. 1 Nr. 1
    Einbürgerung, Lebensunterhalt, Vertretenmüssen, Anspruchseinbürgerung, Sprachkenntnisse, Analphabeten

  • Judicialis

    StAG § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; StAG § 10 Abs. 1 S. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StAG § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; StAG § 10 Abs. 1 S. 3
    Staatsangehörigkeitsrecht: Einbürgerung bei Bezug von Sozialleistungen zum Lebensunterhalt? - Ausnahme, Einbürgerung, Lebensunterhaltssicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2006, 878
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Karlsruhe, 09.12.2004 - 2 K 913/04

    Ablehnung der Einbürgerung eines türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus VGH Hessen, 08.05.2006 - 12 TP 357/06
    Instanzgerichtliche Entscheidungen aus neuester Zeit prüfen die Frage, ob Sozialhilfebezug vom Einbürgerungsbewerber zu vertreten ist, unter Berücksichtigung von im Einzelfall auch durch informatorische Befragung des Einbürgerungsbewerbers in der mündlichen Verhandlung ermittelter Umstände wie das Alter des Bewerbers, ferner der Fragestellung, ob der Einbürgerungsbewerber aus eigenen Kräften etwas zur Verbesserung seiner Chancen auf dem Arbeitsmarkt getan hat, ob er Vermittlungsvorschläge der Arbeitsverwaltung erhalten hat und ob ihm angesonnen werden kann, eine Tätigkeit zur Lebensunterhaltssicherung etwa in der Gastronomie oder im Reinigungsbereich anzunehmen (siehe VG Karlsruhe, Urteil vom 09.12.2004 - 2 K 913/04 -, juris; VG B-Stadt, Urteil vom 07.09.2004 - 4 A 4184/0 - juris).
  • BVerwG, 27.10.1995 - 1 B 34.95

    Einbeziehung des Arbeitslosengeldes in die Berechnung des Lebensunterhaltes -

    Auszug aus VGH Hessen, 08.05.2006 - 12 TP 357/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 27.10.1995 - 1 B 34/95 - InfAuslR 1996, 54 unter Hinweis auf BT-Drs. 11/6321, S. 47) liegt der Unterschied für diese unterschiedliche Regelung darin, dass die Einbürgerung nicht auf Erleichterung der Integration gerichtet ist, sondern eine Konsequenz daraus zieht, dass die Integration als Folge eines langjährigen rechtmäßigen Aufenthalts bereits stattgefunden hat und abgeschlossen ist.
  • BVerwG, 20.10.2005 - 5 C 8.05

    Deutschkenntnisse, ausreichende; Einbürgerung, Zusicherung auf -; Schriftsprache,

    Auszug aus VGH Hessen, 08.05.2006 - 12 TP 357/06
    Diese Rechtsauffassung dürfte nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 20.10.2005 - 5 C 8.05 - NJW 2006, 1079 - 1081) zu den Anforderungen an die "ausreichenden Kenntnisse der deutschen Sprache" bei Analphabeten jedenfalls in dieser Allgemeinheit nicht mehr haltbar sein.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.2009 - 13 S 2080/07

    Einbürgerung; Sicherung des Lebensunterhalts; Kranken- und Pflegeversicherung;

    Den fiskalischen Interessen des Staates kommt dem gegenüber insoweit ein geringeres Gewicht zu (HessVGH, Urteil vom 08.05.2006 - 12 TP 357/06 - OVG NRW, Urteil vom 01.07.1997 - 25 A 3613/95 -, juris Rn 42 mwN; Jakober/Welte, Aktuelles Ausländerrecht - Erläuterungen zum Staatsangehörigkeitsgesetz Anm. 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.2008 - 13 S 1487/06

    Einbürgerung; Vertretenmüssen der Abhängigkeit von Sozialleistungen

    Das Ergebnis muss lediglich auf Umständen beruhen, die dem Verantwortungsbereich der handelnden Person zurechenbar sind (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 1.7.1997 - 25 A 3613/95 -, InfAuslR 1998, 34, 35; Bayerischer VGH, Beschluss vom 6.7.2007 - 5 ZB 06.1988 -, juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 8.5.2006 - 12 TP 357/06 -, DÖV 2006, 878, zitiert nach juris; VG Göttingen, Urteil vom 7.9.2004 - 4 A 4184/01 -, juris; Hailbronner, in Hailbronner/ Renner, StAG, 5. Aufl. 2005, § 10 Rn. 23; Berlit, in: GK-StAR, § 10, 2005, Rn. 242 f. m.w.N.).
  • VG Hannover, 26.06.2014 - 10 A 5640/12

    Einbürgerung; Ermittlung wirtschaftliche Leistungsfähigkeit; Freibetrag

    34 So ist bereits der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 08.05.2006 (12 TP 357/06; Makarov/v.Mangoldt, Dt. Staatsangehörigkeitsrecht, 19. Lfg., XXXVIII) davon ausgegangen, dass bei der Einbürgerung der eigenen Lebensunterhaltssicherung ein weniger entscheidendes Gewicht zukommt als bei der Erlangung des Aufenthaltstitels.
  • VG Köln, 23.05.2007 - 10 K 4717/06

    Einbürgerung ukrainischer Staatsangehöriger in den deutschen Staatsverband;

    Nicht zu vertreten hat der Einbürgerungsbewerber insbesondere, wenn ein Leistungsbezug wegen Verlustes des Arbeitsplatzes durch gesundheitliche, betriebsbedingte oder konjunkturelle Ursachen begründet ist und er sich hinreichend intensiv um eine Beschäftigung bemüht hat." Nach diesen Ausführungen, denen beizutreten ist - vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 08.05.2006 - 12 TP 357/06 -, DÖV 2006, 878; Hailbronner/Renner, Staatsangehörigkeitsrecht, 4. Aufl., Rdnr. 22 zu § 10 StAG; Urteil der Kammer vom 24.01.2007 - 10 K 6835/05 -, ist bei Auslegung der in Rede stehenden Vorschrift abzustellen auf die Frage, ob die einer Bewilligung von Sozial- oder Arbeitslosenhilfe zugrundeliegende Hilfebedürftigkeit zu vertreten ist.
  • VG Chemnitz, 17.04.2008 - 3 K 107/07

    Anspruch auf Einbürgerung bei Vorliegen der Voraussetzungen u.a. eines

    Dies folgt schon daraus, dass der Gesetzgeber der Lebensunterhaltssicherung bei der Einbürgerung ein geringeres Gewicht zugemessen hat, als etwa bei der Erlangung eines Aufenthaltstitels, was wiederum aus der bereits erfolgten Integration des Ausländers hervorgeht (vgl. HessVGH, Beschl. v. 08.05.2006, 12 TP 357/06 ; zitiert nach [...]).
  • VG Köln, 14.02.2007 - 10 K 5246/05

    Einbürgerung eines russischen Staatsangehörigen in den deutschen Staatsverband;

    Nach alldem kommt dem Ausschlussgrund des Bezugs von sozialhilferechtlichen Leistungen wegen der Ausnahme bei nicht zu vertretendem Leistungsbezug nur geringe Bedeutung zu, vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 08.05.2006 - 12 TP 357/06 -, DÖV 2006, 878; Hailbronner/Renner, Staatsangehörigkeitsrecht, 4. Auflage, Rdnr. 22 zu § 10 StAG, wie bereits die oben zitierte Begründung zur Vorgängervorschrift des § 85 AuslG ausführt, nach der die Fälle, in denen die fehlende Unterhaltsfähigkeit vom Einbürgerungsbewerber zu vertreten ist, in der Praxis selten" sind.
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