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   LAG Berlin-Brandenburg, 13.12.2019 - 12 Ta 2007/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,48351
LAG Berlin-Brandenburg, 13.12.2019 - 12 Ta 2007/19 (https://dejure.org/2019,48351)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.12.2019 - 12 Ta 2007/19 (https://dejure.org/2019,48351)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. Dezember 2019 - 12 Ta 2007/19 (https://dejure.org/2019,48351)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 17a Abs. 4 Satz 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), § ... 48 Abs. 1 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG), § 78 Satz 1 ArbGG, § 569 Abs. 1, 2 Zivilprozessordnung (ZPO), § 2a Abs. 1 Nr. 4a ArbGG, § 5 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 1 MiLoG, § 22 MiLoG, § 611a BGB, § 611 BGB, § 612 Abs. 2 BGB, § 1 Abs. 1 MiLoG, § 3 MiLoG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 5 Abs. 1 S. 1; MiLoG § 1 Abs. 1; MiLoG § 3
    Rechtszuständigkeit für Mindestlohnklagen, Mindestlohnklage als "sic-non-Fall"

  • rechtsportal.de

    MiLoG § 22
    Mindestlohnanspruch nur für Arbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Mindestlohnklage gehört stets vor die Gerichte für Arbeitssachen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mindestlohnanspruch nur für Arbeitnehmer; Zuständigkeit für Mindestlohnklagen immer beim Arbeitsgericht; Behauptung eines Mindestlohnanspruchs ist rechtswegbegründend

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zuständigkeit für Mindestlohnklagen

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Klage auf Mindestlohn - Zuständigkeit des Arbeitsgerichts

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Klage auf den Mindestlohn als sog. sic-non-Fall

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2020, 1268
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 374/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.12.2019 - 12 Ta 2007/19
    Der Mindestlohnanspruch aus § 1 Abs. 1 MiLoG ist ein gesetzlicher Anspruch, der eigenständig neben den arbeits- oder tarifvertraglichen Entgeltanspruch tritt (BAG 25.05.2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 22) und in dem Falle, dass die vertragliche Vereinbarung den Anspruch auf Mindestlohn unterschreitet, zu einem Differenzanspruch gemäß § 3 MiLoG führt (BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 374/16, Rn. 16).
  • BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 135/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.12.2019 - 12 Ta 2007/19
    Der Mindestlohnanspruch aus § 1 Abs. 1 MiLoG ist ein gesetzlicher Anspruch, der eigenständig neben den arbeits- oder tarifvertraglichen Entgeltanspruch tritt (BAG 25.05.2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 22) und in dem Falle, dass die vertragliche Vereinbarung den Anspruch auf Mindestlohn unterschreitet, zu einem Differenzanspruch gemäß § 3 MiLoG führt (BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 374/16, Rn. 16).
  • BAG, 21.01.2019 - 9 AZB 23/18

    Rechtsweg - Fremdgeschäftsführer

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.12.2019 - 12 Ta 2007/19
    Für solche Fälle der Doppelrelevanz der Arbeitnehmereigenschaft - mit einer Wendung aus der lateinischen Sprache als sic-non-Fälle bezeichnet - eröffnet die bloße Rechtsansicht der Klagepartei, es handele sich um ein Arbeitsverhältnis, den Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen (BAG, 21.01.2019 - 9 AZB 23/18, Rn 20 mwN; BAG, 24.04.1996 - 5 AZB 25/95, unter II 4 b).
  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZB 25/95

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.12.2019 - 12 Ta 2007/19
    Für solche Fälle der Doppelrelevanz der Arbeitnehmereigenschaft - mit einer Wendung aus der lateinischen Sprache als sic-non-Fälle bezeichnet - eröffnet die bloße Rechtsansicht der Klagepartei, es handele sich um ein Arbeitsverhältnis, den Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen (BAG, 21.01.2019 - 9 AZB 23/18, Rn 20 mwN; BAG, 24.04.1996 - 5 AZB 25/95, unter II 4 b).
  • LAG Köln, 30.09.2020 - 9 Ta 117/20

    Rechtswegzuständigkeit - Mindestlohn - Sic-non-Fall

    Andere Personen, die nicht gemäß der näheren Bestimmung zum anspruchsberechtigten Personenkreis in § 22 MiLoG als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingeordnet werden können, können sich hingegen nicht auf den gesetzlichen Anspruch aus § 1 MiLoG berufen (LArbG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Dezember 2019 - 12 Ta 2007/19 -, Rn. 15, juris; ErfK/Franzen, 19. Aufl. 2019, § 22 MiLoG, Rn. 1).
  • LAG Köln, 03.09.2021 - 9 Ta 115/21

    Prozesskostenhilfeantrag keine Rechtsanhängigkeit begründend; Zuständigkeit des

    Davon zu unterscheiden ist ein vertraglicher Entgeltanspruch (LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Dezember 2019 - 12 Ta 2007/19 -, Rn. 19, juris), wie ihn der Kläger im vorliegenden Rechtsstreit geltend macht.
  • ArbG Regensburg, 22.06.2021 - 6 Ca 877/20

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Arbeitsgerichte

    Hierbei handelt es sich um eine sic-non-Fallgestaltung, weil der gesetzliche Mindestlohn nur Arbeitnehmern (§ 22 Abs. 1 Satz 1 MiLoG; sowie unter Umständen auch Praktikanten, § 22 Abs. 1 Satz 2 MiLoG) zusteht, somit das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses Voraussetzung für die Begründetheit der Klage und damit die Arbeitnehmereigenschaft eine doppelrelevante Tatsache ist (vgl. LAG Köln v. 30.09.2020 - 9 Ta 117/20 -, Rn. 22, juris; LAG Berlin-Brandenburg v. 13.12.2019 - 12 Ta 2007/19 -, Rn. 16, juris).
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