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   LAG Baden-Württemberg, 03.02.2014 - 12 Ta 21/13   

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https://dejure.org/2014,1895
LAG Baden-Württemberg, 03.02.2014 - 12 Ta 21/13 (https://dejure.org/2014,1895)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.02.2014 - 12 Ta 21/13 (https://dejure.org/2014,1895)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. Februar 2014 - 12 Ta 21/13 (https://dejure.org/2014,1895)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Beschwerdefrist - Prozesskostenhilfe - Überprüfungsverfahren

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung des Nichtabhilfebeschlusses im Prozesskostenhilfeverfahren bei Nichtvorliegen einer Beschwerdeschrift

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 569 Abs 2 ZPO, § 124 Abs 1 Nr 2 ZPO
    Anforderungen an eine Beschwerdeschrift bei Prozesskostenhilfeüberprüfung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 124 Nr. 2; ZPO § 569 Abs. 2
    Aufhebung des Nichtabhilfebeschlusses im Prozesskostenhilfeverfahren bei Nichtvorliegen einer Beschwerdeschrift

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.10.1991 - XI ZB 6/91

    Ordnungsgemäße Unterschrift

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.02.2014 - 12 Ta 21/13
    Im Zweifel ist dasjenige gewollt, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (vgl. BGH, Beschluss vom 08.10.1991, XI ZB 6/91, NJW 1992, 243; Brandenburgisches OLG, a.a.O., Rn. 12).
  • BGH, 23.10.2003 - IX ZB 369/02

    Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen Unzulässigkeit der vorangegangenen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.02.2014 - 12 Ta 21/13
    Wegen der geringen Formstrenge reicht es dabei aus, wenn die Schrift bei großzügiger Auslegung den Beschwerdeführer, die angefochtene Entscheidung und das Ziel hinreichend klar erkennen lässt, dass die angefochtene Entscheidung durch die nächste Instanz überprüft werden soll (vgl. BGH, Beschluss vom 23.10.2003, IX ZB 369/02, NJW 2004, 1112 (1113); Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 26.05.2011, 9 WF 60/11, Rn. 11).
  • OLG Brandenburg, 26.05.2011 - 9 WF 60/11

    Prozesskostenhilfe: Auslegung einer Beschwerdeschrift; Beiordnung eines vormals

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.02.2014 - 12 Ta 21/13
    Wegen der geringen Formstrenge reicht es dabei aus, wenn die Schrift bei großzügiger Auslegung den Beschwerdeführer, die angefochtene Entscheidung und das Ziel hinreichend klar erkennen lässt, dass die angefochtene Entscheidung durch die nächste Instanz überprüft werden soll (vgl. BGH, Beschluss vom 23.10.2003, IX ZB 369/02, NJW 2004, 1112 (1113); Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 26.05.2011, 9 WF 60/11, Rn. 11).
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