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   LAG Düsseldorf, 07.01.2004 - 12 TaBV 69/03   

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LAG Düsseldorf, 07.01.2004 - 12 TaBV 69/03 (https://dejure.org/2004,3343)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.01.2004 - 12 TaBV 69/03 (https://dejure.org/2004,3343)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Januar 2004 - 12 TaBV 69/03 (https://dejure.org/2004,3343)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustimmung des Betriebsrats zu einer außerordentlichen Kündigung; Vorliegen eines wichtigen Grundes; Verletzung des Nichtöffentlichkeitsgebotes; Begehung eines Eigentumsdelikts oder Vermögensdelikts zum Nachteil des Arbeitgebers ; Amtsermittlungsgrundsatz und ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 103 BetrVG, § 626 BGB, § 562 BGB, § 289 StGB, § 811, § 812 ZPO, § 83 ArbGG
    Pfandkehr als "an sich" wichtiger Grund

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendbarkeit des Untersuchungsgrundsatzes [§ 83 ArbGG] zu Lasten des Betriebsratsmitgliedes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 923/98

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.01.2004 - 12 TaBV 69/03
    Während einerseits gerade der besondere Unrechtsgehalt der Straftat oder das mit der rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung verbundene Unwerturteil den "an sich" wichtigen Grund ausmachen (vgl. BAG, Urteil vom 12.08.1999, 2 AZR 923/98, AP Nr. 28 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung = ArbuR 1999, 486, BAG, Beschluss vom 08.06.2000, 2 ABR 1/00, AP Nr. 3 zu § 2 BeschSchG = ArbuR 2001, 271), kommt es andererseits nicht auf die strafrechtliche Würdigung des Fehlverhaltens an, sondern auf die Beeinträchtigung des für das Arbeitsverhältnis erforderlichen Vertrauens durch das Verhalten (BAG, Urteil vom 05.11.1992, 2 AZR 147/92, AP Nr. 4 zu § 626 BGB Krankheit = AiB 1993, 327).

    Als erschwerend wertet es der 2. Senat, wenn die Straftat mit der vertraglich geschuldeten Tätigkeit des Arbeitnehmers zusammenhängt, der Arbeitnehmer eine sich aus dem Arbeitsvertrag ergebende Obhutspflicht verletzt und das Delikt innerhalb seines konkreten Aufgabenbereiches bei Gelegenheit der Arbeitsleistung verübt (vgl. BAG, Urteil vom 27.03.2003, 2 AZR 51/02, AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 = ArbuR 2003, 435, BAG, Urteil vom 12.08.1999, 2 AZR 923/98, AP Nr. 28 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung = AiB 2000, 173).

  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 36/03

    Fristlose Kündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.01.2004 - 12 TaBV 69/03
    Zudem erscheint nach der bisher nur als Pressemitteilung Nr. 83/03 vorliegenden BAG-Entscheidung vom 11.12.2003 (2 AZR 36/03) und im Licht der dort für die Interessenabwägung vorgegebenen Grundsätze wissenswert, inwieweit begangene oder versuchte Pfandkehr und Anlügen des Arbeitgebers ein für den Arbeitnehmer negatives Ergebnis der Interessenabwägung indizieren oder nicht.
  • BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.01.2004 - 12 TaBV 69/03
    e) Keinesfalls ist die außerordentliche Kündigung nach der gebotenen umfassenden Abwägung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles gerechtfertigt, wobei mit der BAG-Rechtsprechung (BAG, Beschluss vom 10.02.1999, 2 ABR 31/98, AP Nr. 42 zu § 15 KSchG 1969) bei der Beurteilung der Zumutbarkeit einer Weiterbeschäftigung des Beteiligten zu 3) auf die "fiktive Kündigungsfrist" (nach § 622 Abs. 2 Nr. 7 BGB: sieben Monate zum Monatsende) abzustellen ist.
  • BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 274/95

    Kündigung wegen ausländerfeindlicher Flugblätter

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.01.2004 - 12 TaBV 69/03
    Wenn danach die Arbeitgeberin im Wesentlichen dem Beteiligten zu 3) einen Vertrauensbruch anlastet, hätte sie ihm zunächst zugute halten müssen, dass er bei seinem Verhalten zumindest einem Verbotsirrtum unterlegen war (vgl. BAG, Urteil vom 14.02.1996, 2 AZR 274/95, AP Nr. 26 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung = AiB 1997, 302) und dass im Übrigen der Grad seines Verschuldens und seiner Pflichtwidrigkeit gering war, weil er sie, die Arbeitgeberin, nicht schädigte, dies auch nicht wollte, sondern es ihm darum ging, seiner Familie noch nützliche Sachen zu erhalten und vor der Müllabfuhr zu retten sowie seinem Sohn in finanziell bedrängter Lage zu helfen.
  • BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96

    Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.01.2004 - 12 TaBV 69/03
    Nach zutreffender BAG-Judikatur ist auch bei Störungen im Vertrauensbereich das Abmahnungserfordernis stets zu prüfen und eine Abmahnung jedenfalls dann vor Ausspruch der Kündigung erforderlich, wenn ein steuerbares Verhalten des Arbeitnehmers in Rede steht und erwartet werden kann, dass das Vertrauen wiederhergestellt wird (BAG, Urteil vom 04.06.1997, 2 AZR 526/96, AP Nr. 137 zu § 626 BGB = ArbuR 1998, 127, BAG, Urteil vom 18.10.2000, 2 AZR 131/00, AP Nr. 169 zu § 626 BGB).
  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 131/00

    Außerordentliche Kündigung, Betäubungsmittel

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.01.2004 - 12 TaBV 69/03
    Nach zutreffender BAG-Judikatur ist auch bei Störungen im Vertrauensbereich das Abmahnungserfordernis stets zu prüfen und eine Abmahnung jedenfalls dann vor Ausspruch der Kündigung erforderlich, wenn ein steuerbares Verhalten des Arbeitnehmers in Rede steht und erwartet werden kann, dass das Vertrauen wiederhergestellt wird (BAG, Urteil vom 04.06.1997, 2 AZR 526/96, AP Nr. 137 zu § 626 BGB = ArbuR 1998, 127, BAG, Urteil vom 18.10.2000, 2 AZR 131/00, AP Nr. 169 zu § 626 BGB).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.1997 - 6 S 856/96

    Sozialhilfeleistungen für eheähnliche Gemeinschaft: Übernahme freiwilliger

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.01.2004 - 12 TaBV 69/03
    Nach zutreffender BAG-Judikatur ist auch bei Störungen im Vertrauensbereich das Abmahnungserfordernis stets zu prüfen und eine Abmahnung jedenfalls dann vor Ausspruch der Kündigung erforderlich, wenn ein steuerbares Verhalten des Arbeitnehmers in Rede steht und erwartet werden kann, dass das Vertrauen wiederhergestellt wird (BAG, Urteil vom 04.06.1997, 2 AZR 526/96, AP Nr. 137 zu § 626 BGB = ArbuR 1998, 127, BAG, Urteil vom 18.10.2000, 2 AZR 131/00, AP Nr. 169 zu § 626 BGB).
  • LAG Hamm, 24.01.1995 - 11 (19) Sa 559/94

    Betriebsübergang: Abgrenzung zur Funktionsnachfolge

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.01.2004 - 12 TaBV 69/03
    Nach allem hält die Kammer den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung für eine unverhältnismäßige Reaktion (vgl. auch - unter Hinweis auf vatikanische Orientierungssätze - ArbG Düsseldorf, Urteil vom 05.04.1995, ArbuR 1995, 334 f., zur Armenspeisung mit verfallenen Lebensmitteln), zumal sich der Beteiligte zu 3) ansonsten jahrzehntelang an die betrieblichen Regeln gehalten hat und lediglich in einem Ausnahmefall und dann unter erheblich mildernden Umständen versagt haben könnte.
  • BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 745/95

    Kündigung: Betriebsratsanhörung - Anwesenheit des Arbeitgebers in der Sitzung des

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.01.2004 - 12 TaBV 69/03
    Zum anderen hat die Verletzung des Nichtöffentlichkeitsgebotes, insbesondere die Anwesenheit des Arbeitgebers bei Betriebsratssitzungen und Beschlussfassung, grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Anhörungsverfahrens oder des Betriebsratsbeschlusses zur Folge (BAG, Urteil vom 13.06.1996, 2 AZR 745/95, ArbuR 1996, 408).
  • LG Berlin, 04.01.1992 - 64 S 290/91
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.01.2004 - 12 TaBV 69/03
    Weil nach Auffassung der Kammer die Kündigung jedenfalls aus anderen Gründen unwirksam ist, braucht sie nicht zu entscheiden, ob Küchenschränke und Waschmaschine gemäß § 811 Nr. 1 ZPO unpfändbar sind (zum Streitstand: LG Konstanz, Urteil vom 28.09.1990, DGVZ 1991, 25, MüKo/Schilken, ZPO, 2. Aufl., § 811 Rz. 46, 50, Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 22. Aufl., § 811 Rz. 28, Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 62. Aufl., § 811 Rz. 23, Musielak, ZPO, 3. Aufl., § 811 Rz. 12, Zöller/Stöber, ZPO, 24. Aufl., § 811 Rz. 15; LG Berlin, Urteil vom 04.01.1992, NJW-RR 1992, 1038, vgl. BVerwG, Urteil vom 01.10.1998, NJW 1999, 664) und ob dies auch dann gilt, wenn es sich - wie im Streitfall bei den Sachen in der Wohnung der N. K. - um den Hausrat einer Einzelperson handelt, den diese aktuell nicht nutzt, weil sie auf Ungewisse Zeit zu ihrem Freund gezogen ist.
  • BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 214/01

    Zustimmungsersetzung nach § 103 Abs 2 BetrVG - Präjudizialität -

  • LAG Düsseldorf, 29.11.1993 - 12 TaBV 82/93

    Kündigung: Vorrang der Abmahnung vor außerordentlicher Kündigung - Fehltag

  • LAG Düsseldorf, 06.01.2004 - 6 Sa 1387/03

    Rechtswirksamkeit einer Kündigung; Pflichtwidrigkeit des Verhaltens eines

  • BAG, 05.11.1992 - 2 AZR 147/92

    Fristlose Kündigung wegen Androhung einer künftigen Erkrankung

  • BAG, 08.06.2000 - 2 ABR 1/00

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

  • BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 51/02

    Verdachtskündigung - Videoüberwachung - Beweisverwertung - Mitbestimmung

  • BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 39/54

    Arbeitsverhältnis: Begriff des wichtigen Grundes bei außerordentlicher Kündigung

  • AG Köln, 28.11.1986 - 201 C 453/88
  • OLG Frankfurt, 07.04.1998 - 20 VA 8/97

    Mietrecht: Anspruch des Vermieters gegenüber Gerichtsvollzieher auf Versteigerung

  • BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 402/95

    Personalratsanhörung

  • LAG Hamm, 30.08.2016 - 7 TaBV 45/16

    AWO kann Betriebsrätin nicht außerordentlich kündigen - Herkunft einer

    Demzufolge sind die oben genannten Grundsätze zur Beweislast auch im Beschlussverfahren zu beachten (so ausdrücklich LAG Düsseldorf, Beschluss vom 07.01.2004, 12 TaBV 69/03 juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 TaBV 12/19

    Zustimmungsersetzung - Verdachtskündigung - Arbeitszeitbetrug - Bindung des

    Insbesondere sind die Arbeitsgerichte durch den Untersuchungsgrundsatz gemäß § 83 Abs. 1 Satz 1 ArbGG nicht gehalten, einen ungenügend vorgetragenen Kündigungssachverhalt zugunsten des Arbeitgebers aufzuklären und hierbei von sich aus Beweis zu erheben (LAG Düsseldorf 7. Januar 2004 - 12 TaBV 69/03 - zu II 2 der Gründe, juris; BAG 27. Januar 1977 - 2 ABR 77/76 - zu II 4 d der Gründe; allg.: Saenger 8. Aufl. ZPO § 286 Rn. 52 ff.; ferner § 78 Satz 2 BetrVG).
  • BAG, 16.12.2004 - 2 ABR 7/04

    Zustimmungsersetzungsverfahren zur außerordentlichen Kündigung eines

    Die Rechtsbeschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 7. Januar 2004 - 12 TaBV 69/03 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Düsseldorf, 23.02.2011 - 12 Sa 1454/10

    Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung eines städtischen Friedhofsleiters

    Ein äußerst geringer Wert oder gar der Umstand, dass die abgezweigten Gegenstände entsorgungsgeweiht waren, kann dem Pflichtverstoß keine Schwere verleihen (einerseits BAG 11.12.2003 - 2 AZR 36/03 - Rn. 20, andererseits Kammer 07.01.2004 - 12 TaBV 69/03 Lavamat - Rn. 42 f., ArbG Düsseldorf, Urteil vom 05.04.1995, ArbuR 1995, 334).
  • ArbG Stuttgart, 05.04.2017 - 12 BV 64/15

    Fristlose Kündigung eines Betriebsratsmitglieds - Zustimmungsersetzung

    Demzufolge sind die oben genannten Grundsätze zur Beweislast auch im Beschlussverfahren zu beachten (so ausdrücklich LAG Düsseldorf, Beschluss vom 07.01.2004, 12 TaBV 69/03 bei juris).
  • LAG Hamm, 09.06.2015 - 7 TaBV 29/15

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Anästhesie-Pflegers

    Demzufolge sind die oben genannten Grundsätze zur Beweislast auch im Beschlussverfahren zu beachten (so ausdrücklich LAG Düsseldorf, Beschluss vom 07.01.2004, 12 TaBV 69/03 bei juris).
  • LAG Hamm, 12.07.2016 - 7 TaBV 3/16

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur beabsichtigten außerordentlichen

    Demzufolge sind die oben genannten Grundsätze zur Beweislast auch im Beschlussverfahren zu beachten (so ausdrücklich LAG Düsseldorf, Beschluss vom 07.01.2004, 12 TaBV 69/03 juris).
  • LAG Hamburg, 23.11.2015 - 7 TaBV 8/15

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur fristlosen Kündigung eines

    Demzufolge sind die oben genannten Grundsätze zur Beweislast auch im Beschlussverfahren zu beachten (LAG Hamm, 9.6.2015, 7 TaBV 29/15; LAG Düsseldorf, 7.1.2004, 12 TaBV 69/03; zit. nach iuris).
  • ArbG Nienburg, 20.08.2013 - 1 BV 3/13

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden bei Kritik am

    Im Rahmen des Zustimmungsersetzungsverfahrens gem. § 103 BetrVG ist dieser Grundsatz wegen der Präjudizwirkung dieses Verfahrens für den Kündigungsschutzprozess allerdings nur eingeschränkt anwendbar und führt nicht dazu, dass die Arbeitsgerichte ungenügend vorgetragenen Kündigungssachverhalt auch zu Gunsten des Arbeitgebers aufklären und bei dieser Ermittlung von sich aus den Sachverhalt erforschen und Beweis erheben müssen (LAG Düsseldorf, Beschluss vom 07.01.2004, 12 TaBV 69/03, Juris; ArbG Mannheim, Beschluss vom 19.08.2008, 8 BV 11/08, Juris).
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