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   LAG Köln, 29.01.2013 - 12 TaBV 82/12   

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LAG Köln, 29.01.2013 - 12 TaBV 82/12 (https://dejure.org/2013,24967)
LAG Köln, Entscheidung vom 29.01.2013 - 12 TaBV 82/12 (https://dejure.org/2013,24967)
LAG Köln, Entscheidung vom 29. Januar 2013 - 12 TaBV 82/12 (https://dejure.org/2013,24967)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsantrag des Betriebsrats zu Wirtschaftlichkeitsprüfungen des Konzernrevisors bei fehlender Wiederholungsgefahr

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2
    Unbegründeter Unterlassungsantrag des Betriebsrats zu Wirtschaftlichkeitsprüfungen des Konzernrevisors bei fehlender Wiederholungsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 4/99

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei nachträglicher Sondervergütung

    Auszug aus LAG Köln, 29.01.2013 - 12 TaBV 82/12
    Soweit das Bundesarbeitsgericht beim Unterlassungsanspruch aus § 23 Abs. 3 BetrVG auf die Darlegung einer Wiederholungsgefahr als Anspruchsvoraussetzung verzichtet hat (BAG vom 18.04.1985 - 6 ABR 19/84 - NZA 1985, 783; so auch Fitting, BetrVG, 26. Aufl., § 23 Rn. 65; a. A. Hess/Schlochauer/Glaubitz/Worzalla/Glock/Nicolai/Rosen-Schlochauer, BetrVG, 8. Aufl., § 23 Rn. 64), wird dieses alleine mit dem Tatbestandsmerkmal des groben Verstoßes des Arbeitgebers, d. h. der Notwendigkeit einer objektiv erheblichen und offensichtlich schwerwiegenden Pflichtverletzung (BAG vom 29.02.2000 - 1 ABR 4/99 - NZA 2000, 1066) begründet.

    Ebenso wie bei diesem Anspruch (vgl. BAG vom 29.02.2000 - 1 ABR 4/99 - NZA 2000, 1066) bedarf es daher auch beim Unterlassungsanspruch nach § 77 Abs. 1 S. 1 BetrVG der Gefahr der Wiederholung des betriebsvereinbarungswidrigen Verhaltens des Arbeitgebers.

    Hierfür besteht nach einem erfolgten Rechtsverstoß grundsätzlich eine tatsächliche Vermutung, es sei denn, dass etwa die tatsächliche Entwicklung einen neueren Eingriff unwahrscheinlich macht (BAG vom 29.02.2000 - 1 ABR 4/99 - NZA 2000, 1066).

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 501/09

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - Zulässigkeit

    Auszug aus LAG Köln, 29.01.2013 - 12 TaBV 82/12
    Ein Rechtsverhältnis im Sinne von § 256 Abs. 1 ZPO ist jedes durch die Herrschaft einer Rechtsnorm über einen konkreten Sachverhalt entstandene rechtliche Verhältnis einer Person zu einer anderen Person oder zu einer Sache (BAG vom 06.07.2011 - 4 AZR 501/09 - AP Nr. 91 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag; BAG vom 18.04.2012 - 4 AZR 371/10 - juris).

    Hierbei kann sich die Feststellungsklage auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken - sog. Elementenfeststellungsklage (BAG vom 06.07.2011 - 4 AZR 501/09 - AP Nr. 91 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag).

  • BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 371/10

    Feststellungsklage - "Verbandsklage" nach § 9 TVG

    Auszug aus LAG Köln, 29.01.2013 - 12 TaBV 82/12
    Ein Rechtsverhältnis im Sinne von § 256 Abs. 1 ZPO ist jedes durch die Herrschaft einer Rechtsnorm über einen konkreten Sachverhalt entstandene rechtliche Verhältnis einer Person zu einer anderen Person oder zu einer Sache (BAG vom 06.07.2011 - 4 AZR 501/09 - AP Nr. 91 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag; BAG vom 18.04.2012 - 4 AZR 371/10 - juris).

    Namentlich die Rechtswidrigkeit des gegnerischen Verhaltens kann nicht Gegenstand einer allgemeinen Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO sein (BAG vom 18.04.2012- 4 AZR 371/10 - juris; Musielak-Förste, ZPO, 9. Aufl., § 256 Rn. 2).

  • BAG, 19.10.2011 - 4 ABR 116/09

    Einführung des ERA durch Einigungsstellenspruch

    Auszug aus LAG Köln, 29.01.2013 - 12 TaBV 82/12
    Auch das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats oder der Umfang desselben können Gegenstand eines zulässigen Feststellungsantrags sein (BAG vom 19.10.2011 - 4 ABR 116/09 - NZA-RR 2012, 417).

    Insbesondere ist der auf die Klärung einer bloßen Rechtsfrage gerichtete Feststellungsantrag unzulässig, da die Gerichte zur Erstellung von Rechtsgutachten nicht berufen sind (BAG vom 19.10.2011 - 4 ABR 116/09 - NZA-RR 2012, 417).

  • BAG, 18.01.2005 - 3 ABR 21/04

    Streit der Betriebsparteien über Betriebsrentenberechnung

    Auszug aus LAG Köln, 29.01.2013 - 12 TaBV 82/12
    Soweit sich der Antragsteller darauf beruft, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Betriebspartner im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren auch die Auslegung von Betriebsvereinbarungen klären lassen können (BAG vom 18.01.2005- 3 ABR 21/04 - NZA 2006, 167), führt dieses zu keinem anderen Ergebnis, da auch in diesem Fall Feststellungsanträge einen Streit über ein Rechtsverhältnis und ein Feststellungsinteresse im Sinne des § 256 Abs. 1 ZPO voraussetzen (BAG vom 18.01.2005 - 3 ABR 21/04 - NZA 2006, 167).
  • BAG, 20.05.2008 - 1 ABR 19/07

    Antragsbefugnis im Beschlussverfahren

    Auszug aus LAG Köln, 29.01.2013 - 12 TaBV 82/12
    Kein Rechtsverhältnis im Sinne des § 256 Abs. 1 ZPO sind dagegen abstrakte Rechtsfragen, bloße Elemente eines Rechtsverhältnisse oder rechtliche Vorfragen (BAG vom 20.05.2008 - 1 ABR 19/07 - NZA-RR 2009, 102).
  • BAG, 03.06.2003 - 1 AZR 349/02

    Betriebsvereinbarung - langfristige Überstundenvereinbarung und Tarifsperre -

    Auszug aus LAG Köln, 29.01.2013 - 12 TaBV 82/12
    Denn auch der allgemeine Unterlassungsanspruch nach § 87 Abs. 1 BetrVG setzt anspruchsbegründend eine Wiederholungsgefahr voraus (BAG vom 13.06.2003 - 1 AZR 349/02 - NZA 2003, 1155), die hier nicht vorliegt.
  • BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 77/10

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei der Anordnung von Arbeit während

    Auszug aus LAG Köln, 29.01.2013 - 12 TaBV 82/12
    Ein grober Verstoß des Arbeitgebers ist bei einer objektiv erheblichen und offensichtlich schwerwiegenden Pflichtverletzung zu bejahen (BAG vom 07.02.2012 - 1 ABR 77/10 - NZA-RR 2012, 359).
  • BAG, 18.04.1985 - 6 ABR 19/84

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Ableistung von Überstunden -

    Auszug aus LAG Köln, 29.01.2013 - 12 TaBV 82/12
    Soweit das Bundesarbeitsgericht beim Unterlassungsanspruch aus § 23 Abs. 3 BetrVG auf die Darlegung einer Wiederholungsgefahr als Anspruchsvoraussetzung verzichtet hat (BAG vom 18.04.1985 - 6 ABR 19/84 - NZA 1985, 783; so auch Fitting, BetrVG, 26. Aufl., § 23 Rn. 65; a. A. Hess/Schlochauer/Glaubitz/Worzalla/Glock/Nicolai/Rosen-Schlochauer, BetrVG, 8. Aufl., § 23 Rn. 64), wird dieses alleine mit dem Tatbestandsmerkmal des groben Verstoßes des Arbeitgebers, d. h. der Notwendigkeit einer objektiv erheblichen und offensichtlich schwerwiegenden Pflichtverletzung (BAG vom 29.02.2000 - 1 ABR 4/99 - NZA 2000, 1066) begründet.
  • LAG Hamm, 22.07.2011 - 10 Sa 747/11

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts; Unterlassung; Schmerzensgeld; Auskunft;

    Auszug aus LAG Köln, 29.01.2013 - 12 TaBV 82/12
    Die Vermutung einer Wiederholungsgefahr, d. h. die Besorgnis weiterer Beeinträchtigungen, kann durch einen bereits erfolgten Eingriff nur begründet werden, wenn gleichartige Verletzungshandlungen vorliegen (Palandt-Sprau, BGB, 71. Aufl., Einf. vor § 823 Rn. 20 m. w. N.; LAG Hamm vom 22.07.2011 - 10 Sa 747/11 - juris).
  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

  • BAG, 29.04.2004 - 1 ABR 30/02

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung über Gleitzeit

  • BAG, 19.04.2012 - 7 ABR 52/10

    Mitbestimmung bei Umgruppierung

  • BGH, 24.10.2005 - II ZR 56/04

    Erledigung einer Unterlassungsklage durch Abgabe einer strafbewehrten

  • BAG, 26.07.2012 - 6 AZR 221/11

    Anspruch auf Durchführung eines Tarifvertrags - Auslegung und Bestimmtheit des

  • BAG, 18.05.2010 - 1 ABR 6/09

    Anspruch auf Durchführung einer Betriebsvereinbarung

  • LAG Köln, 03.12.2013 - 12 TaBV 65/13

    Bestimmtheit von Unterlassungsanträgen

    Allerdings ist Voraussetzung sowohl eines auf § 77 Abs. 1 BetrVG iVm. der Betriebsvereinbarung gestützten Unterlassungsanspruchs als auch des allgemeinen, aus § 87 BetrVG hergeleiteten Unterlassungsanspruchs analog § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB die Gefahr der Wiederholung des betriebsvereinbarungswidrigen Verhaltens des Arbeitgebers (vgl. LAG Köln, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 12 TaBV 82/12, juris-Rz. 49 mwN).
  • VG Frankfurt/Main, 12.04.2013 - 23 N 1006/13

    Zustimmungsverweigerung bei nicht vorübergehendem Einsatz von Leiharbeitskräften

    Dies wird teilweise kurz begründet, teilweise als selbstverständlich vorausgesetzt, soweit das jeweilige Gericht unmittelbar in Prüfung einsteigt, ob der geltend gemachte Zustimmungsverweigerungsgrund tatsächlich besteht, was durchaus kontrovers beurteilt wird (vgl. NdsLAG B. v. 19.9.2012 - 17 TaBV 22/12 - juris; 14.11.2012 - 12 TaBV 82/12 - juris; LAG Berlin-Brandenburg B. v. 15.12.2012 - 4 TaBV 1163/12 - juris; LAG Düsseldorf B. v. 2.10.2012 - 17 TaBV 48712 - juris; ArbG Offenbach B. v. 1.8.2012 - 10 BV 1/12 - juris; vgl. auch die Übersicht von Teusch/Verstege NZA 2012, 1326).
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