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   LAG Hessen, 16.07.1992 - 12 TaBVGa 112/92   

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LAG Hessen, 16.07.1992 - 12 TaBVGa 112/92 (https://dejure.org/1992,1531)
LAG Hessen, Entscheidung vom 16.07.1992 - 12 TaBVGa 112/92 (https://dejure.org/1992,1531)
LAG Hessen, Entscheidung vom 16. Juli 1992 - 12 TaBVGa 112/92 (https://dejure.org/1992,1531)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antragsbefugnis und Beteiligungsbefugnis eines Arbeitgebers bei einstweiliger Untersagung einer Betriebsratswahl ; Eingreifen in eingeleitete Betriebsratswahlen mittels einer einstweiligen Verfügung; Einrichten eines Betriebsrats für einzelne Betriebsteile

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 19
    Betriebsratswahl: Aussetzung/Unterbrechung im Wege der einstweiligen Verfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • soliserv.de (Leitsatz, ZIP-Datei)

    § 19 BetrVG
    Einstweilige Verfuegung gegen Wahlvorstand

    Teil einer Urteilssammlung, nach Entpacken: Dateiname entspricht Aktenzeichen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1993, 1008 (Ls.)
  • BB 1993, 732
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 29.01.1992 - 7 ABR 27/91

    Wahlberechtigung von Zeitungszustellern

    Auszug aus LAG Hessen, 16.07.1992 - 12 TaBVGa 112/92
    a) Es entspricht der die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts berücksichtigenden, ständigen Entscheidungspraxis der Beschwerderichter, in eingeleitete Betriebsratswahlen mit einstweiligen Verfügungen, die dem Wahlvorstand die weitere Durchführung der Wahl vollständig untersagen, nur dann einzugreifen, wenn nach den glaubhaft gemachten oder sonst feststellbaren Umständen die betreffende Wahl mit Sicherheit nichtig wäre (vgl. LAG Frankfurt/M., Beschluss vom 21. März 1990 - 12 TaBVGa 34/90 - LAG Köln, Beschluss vom 27. Dezember 1989 - 10 TaBV 70/89 -, DB 1990, 539; LAG München, Beschluss vom 03. August 1988 - 6 TaBV 41/88 -, NZA 1989, 444; BAG, Beschluss vom 29. Januar 1992 - 7 ABR 27/91 -, DB 1992, 1429).

    b) Mit dem Bundesarbeitsgericht gehen die Beschwerderichter ferner davon aus, dass der Streit der Beteiligten über die wahlrechtliche Zuordnung einzelner Betriebe, Betriebsteile oder von neugeschaffenen Betriebsbereichen in aller Regel ebenso wie die - rechtsirrtümliche Verkennung der Wahlberechtigung von Personen oder Personengruppen - nicht zur Nichtigkeit der betreffenden Wahl, sondern allenfalls zu deren Anfechtbarkeit führen kann (BAG, Beschluss vom 11. April 1989 - 6 ABR 22/87 -, AP Nr. 8 zu § 19 BetrVG 1972 (zu II 2 der Gründe) ; BAG, Beschluss vom 29. Januar 1992 -, vorzitiert - DB 1992, 1429).

    Es ist ohne weiteres denkbar, dass in ... zwei selbständige Betriebe oder Betriebsteile (zum Problem eines einheitlichen Betriebsteils: BAG, Beschluss vom 29. Januar 1992 - 7 ABR 27/91 -, DB 1992, 1429) der ... bestehen.

  • BAG, 16.12.1986 - 1 ABR 35/85

    Beschlußverfahren - Beitritt - Sachantrag - Zulässigkeit der Antragsänderung -

    Auszug aus LAG Hessen, 16.07.1992 - 12 TaBVGa 112/92
    Im Übrigen stünde ihr die Beschwerdebefugnis auch aufgrund ihrer Beteiligungsbefugnis zu, weil das Beschlussverfahren neben dem Antragsteller keine "Antragsgegner" voraussetzt, sondern nur Beteiligte kennt (BAG, Beschluss vom 16. Dez. 1986 - 1 ABR 35/85 -, NZA 1987, 355).

    Im letzteren Fall käme es allenfalls noch auf die Sachdienlichkeit dieser "Antragsänderung" an (BAG, Beschluss vom 16. Dezember 1986 - 1 ABR 35/85 -, NZA 1987, 355).

  • LAG Köln, 27.12.1989 - 10 TaBV 70/89

    Betriebsratswahl; Betriebsrat; Wahl; Einstweilige Verfügung; Wahlvorstand;

    Auszug aus LAG Hessen, 16.07.1992 - 12 TaBVGa 112/92
    a) Es entspricht der die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts berücksichtigenden, ständigen Entscheidungspraxis der Beschwerderichter, in eingeleitete Betriebsratswahlen mit einstweiligen Verfügungen, die dem Wahlvorstand die weitere Durchführung der Wahl vollständig untersagen, nur dann einzugreifen, wenn nach den glaubhaft gemachten oder sonst feststellbaren Umständen die betreffende Wahl mit Sicherheit nichtig wäre (vgl. LAG Frankfurt/M., Beschluss vom 21. März 1990 - 12 TaBVGa 34/90 - LAG Köln, Beschluss vom 27. Dezember 1989 - 10 TaBV 70/89 -, DB 1990, 539; LAG München, Beschluss vom 03. August 1988 - 6 TaBV 41/88 -, NZA 1989, 444; BAG, Beschluss vom 29. Januar 1992 - 7 ABR 27/91 -, DB 1992, 1429).
  • LAG München, 03.08.1988 - 6 TaBV 41/88

    Einstweilige Verfügung auf Unterlassung einer Betriebsratswahl; Bestehen eines

    Auszug aus LAG Hessen, 16.07.1992 - 12 TaBVGa 112/92
    a) Es entspricht der die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts berücksichtigenden, ständigen Entscheidungspraxis der Beschwerderichter, in eingeleitete Betriebsratswahlen mit einstweiligen Verfügungen, die dem Wahlvorstand die weitere Durchführung der Wahl vollständig untersagen, nur dann einzugreifen, wenn nach den glaubhaft gemachten oder sonst feststellbaren Umständen die betreffende Wahl mit Sicherheit nichtig wäre (vgl. LAG Frankfurt/M., Beschluss vom 21. März 1990 - 12 TaBVGa 34/90 - LAG Köln, Beschluss vom 27. Dezember 1989 - 10 TaBV 70/89 -, DB 1990, 539; LAG München, Beschluss vom 03. August 1988 - 6 TaBV 41/88 -, NZA 1989, 444; BAG, Beschluss vom 29. Januar 1992 - 7 ABR 27/91 -, DB 1992, 1429).
  • LAG Hessen, 21.03.1990 - 12 TaBVGa 34/90
    Auszug aus LAG Hessen, 16.07.1992 - 12 TaBVGa 112/92
    a) Es entspricht der die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts berücksichtigenden, ständigen Entscheidungspraxis der Beschwerderichter, in eingeleitete Betriebsratswahlen mit einstweiligen Verfügungen, die dem Wahlvorstand die weitere Durchführung der Wahl vollständig untersagen, nur dann einzugreifen, wenn nach den glaubhaft gemachten oder sonst feststellbaren Umständen die betreffende Wahl mit Sicherheit nichtig wäre (vgl. LAG Frankfurt/M., Beschluss vom 21. März 1990 - 12 TaBVGa 34/90 - LAG Köln, Beschluss vom 27. Dezember 1989 - 10 TaBV 70/89 -, DB 1990, 539; LAG München, Beschluss vom 03. August 1988 - 6 TaBV 41/88 -, NZA 1989, 444; BAG, Beschluss vom 29. Januar 1992 - 7 ABR 27/91 -, DB 1992, 1429).
  • LAG Hessen, 17.02.2005 - 9 TaBVGa 28/05

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Einstweilige Verfügung

    2002 - 9 TaBVGa 6/02 - Juris; Hess. LAG Beschluss vom 6. Sept. 2001 - 12 TaBVGa 117/01 - n.v.; Hess. LAG Beschluss vom 29. April 1997 - 12 TaBVGa 60/97 - BB 1997, 2220; Hess. LAG Beschluss vom 16. Juli 1992 - 12 TaBVGa 112/92 - NZA 1993, 1008; Hess. LAG Beschluss vom 5. Juni 1992 - 12 TaBVGa 91/92 NZA 1993, 192; LAG Baden-Württemberg Beschluss vom 20. Mai 1998 - 8 Ta 9/98 - AiB 1998; LAG Köln Beschluss vom 29. März 2001 - 5 TaBV 22/01 - BB 2001, 1356; 401; LAG Köln Beschluss vom 17. April 1998 - 5 TaBV 20/98 - LAGE § 19 BetrVG 1972 Nr. 16; LAG München, Beschluss vom 14. April 1987 - 2 TaBV 14/87 - LAGE § 18 BetrVG 1972 Nr. 2).
  • LAG Köln, 29.03.2001 - 5 TaBV 22/01

    Einstweilige Verfügung; Abbruch; Betriebsratswahl

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  • LAG Hamm, 24.03.2010 - 10 TaBVGa 7/10

    Gesetzlich bestimmte Amtszeit des Betriebsrates unter Ausschluss vertraglicher

    Aus diesem Grund wird vertreten, dass ein Abbruch oder eine vorläufige Aussetzung einer Wahl ausnahmsweise nur dann möglich ist, wenn die Mängel des Wahlverfahrens nicht korrigierbar und derart schwerwiegend sind, dass sie mit Sicherheit die Nichtigkeit der Betriebsratswahl zur Folge haben (LAG Frankfurt 16.07.1992 - 12 TaBVGa 112/92 - NZA 1993, 1008; LAG Köln 29.03.2001 - 5 TaBV 22/01 - MDR 2001, 1176; ErfK/Eisemann, a.a.O., § 18 BetrVG Rn. 7; Kreutz, a.a.O., § 18 Rn. 79 m.w.N.).
  • LAG Hessen, 05.04.2002 - 9 TaBVGa 61/02

    Betriebsratswahl; Wahlvorstand; Gemeinsamer Betrieb; Wahlanfechtung

    Grundsätzlich kann in laufende Betriebsratswahlen im Wege der einstweiligen Verfügung nur eingegriffen werden, wenn die Wahl mit Sicherheit als nichtig anzusehen wäre (Hess. LAG Beschluss vom 15.03.2002 - 9 Ta BV Ga 45/02 - Hess. LAG Beschluss vom 26.02.02 - 9 Ta BV Ga 40/02; Hess. LAG Beschluss vom 28.01.02 - Ta BV Ga 6/02 - Hess. LAG Beschluss vom 6.9.2001 - 12 Ta BV Ga 117/01 - n.v.; Hess. LAG vom 29.04.1997 - 12 Ta BV Ga 60/97 - BB 1997, 2220; Hess. LAG Beschluss vom 16.7.1992 - 12 Ta BV Ga 112/92 - NZA 1993, 1008; Hess. LAG Beschluss vom 5.6.1992 - 12 Ta BV Ga 91/92 NZA 1993, 192; LAG Baden-Württemberg Beschluss vom 20. Mai 1998-8 Ta 9/98 - AiB 1998; LAG Köln Beschluss vom 29. März 2001 - 5 Ta BV 22/01 - BB 2001, 1356;, 401; LAG Köln Beschluss vom 17.04.1998 - 5 Ta BV 20/98 - LAGE § 19 BetrVG 1972 Nr. 16; LAG München Beschluss vom 14.4.1987 - 2Ta BV 14/87 - LAGE § 18 BetrVG 1972 Nr. 2).
  • LAG Hessen, 28.01.2002 - 9 TaBVGa 7/02

    Zulassung einer Vorschlagsliste zur Betriebsratswahl; Fehlen von

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  • LAG Hamm, 19.05.2010 - 10 TaBVGa 13/10

    Unbegründeter Eilantrag auf Abbruch der Wahl einer Betriebsvertretung

    Aus diesem Grund wird vertreten, dass ein Abbruch oder eine vorläufige Aussetzung einer Wahl ausnahmsweise nur dann möglich ist, wenn die Mängel des Wahlverfahrens nicht korrigierbar und derart schwerwiegend sind, dass sie mit Sicherheit die Nichtigkeit der Betriebsratswahl zur Folge haben (LAG Frankfurt 16.07.1992 - 12 TaBVGa 112/92 - NZA 1993, 1008; LAG Köln 29.03.2001 - 5 TaBV 22/01 - MDR 2001, 1176; ErfK/Eisemann, a.a.O., § 18 BetrVG Rn. 7; Kreutz, a.a.O., § 18 Rn. 79 m.w.N.; s.a. Altvater u.a., a.a.O., § 25 Rn 25 m.w.N.).
  • ArbG Cottbus, 24.09.2009 - 1 BVGa 7/09
    Ein solcher Ausnahmefall liegt nach Ansicht mehrerer Landesarbeitsgerichte vor, wenn ein Wahlverfahren mit Mängeln behaftet ist, die nicht korrigierbar und derart schwerwiegend sind, dass sie mit Sicherheit zur Nichtigkeit der Betriebsratswahl führen würden und dies zuverlässig feststellbar ist (LAG Köln, Beschluss vom 29.03.2001, 5 TaBV 22/01, AeB 01, 602; LAG Köln, Beschluss vom 27.12.1989, 10 TaBV 70/89, DB 1990, 539; LAG Frankfurt/Main Beschluss vom 16.07.1992, NZA 1993, 1008; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.05.1998, 8 Ta 9/98).
  • LAG Hessen, 29.04.1997 - 12 TaBVGa 60/97

    Einstweilige Verfügung auf Stop einer Betriebsratwahl; Nichtigkeit einer

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  • LAG Hessen, 05.04.2002 - 9 TaBVGa 64/02

    Eingriff in eine angelaufene Betriebsratswahl durch einstweilige Verfügung

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  • ArbG Kiel, 20.03.2002 - 6 BVGa 13a/02

    Einleitung einer Betriebsratswahl, wenn Betriebsrat schon vorhanden, um vom

    Die Beteiligte zu 1.) ist gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 BetrVG anfechtungsberechtigt und entsprechend auch in diesem einstweiligen Verfügungsverfahren antragsberechtigt (LAG Frankfurt, BB 93, 732; Fitting/Kaiser/Heither/Engels, BetrVG, 20. Aufl., § 18 Rn. 23).
  • LAG Hessen, 28.01.2002 - 9 TaBVGa 6/02

    Abbruch einer Betriebsratswahl wegen fehlender Wählerliste im

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