Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 04.05.2016

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 17.12.2015 - 12 U 101/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,40119
OLG Karlsruhe, 17.12.2015 - 12 U 101/15 (https://dejure.org/2015,40119)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.12.2015 - 12 U 101/15 (https://dejure.org/2015,40119)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. Dezember 2015 - 12 U 101/15 (https://dejure.org/2015,40119)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen den Vollkaskoversicherer wegen der Kosten des Abschleppens eines weitgehend zerstörten Fahrzeugs

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 82; VVG § 83
    Kein Ersatz von Abschleppkosten bei weitgehend zerstörtem Fahrzeug

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 82 VVG, § 83 VVG
    Kfz-Kaskoversicheriung: Kostenerstattung für das Abschleppen eines weitgehend zerstörten Unfallwagens ohne nennenswerten Restwert

  • RA Kotz

    Abschleppkosten - Kaskoversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 83; VVG § 82
    Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen den Vollkaskoversicherer wegen der Kosten des Abschleppens eines weitgehend zerstörten Fahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Kfz-Kaskoversicherung: Ersatz von Bergungskosten?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschleppkosten in der Vollkaskoversicherung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Abschleppkosten sind von der Kaskoversicherung nicht immer zu übernehmen!

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Aufwendungsersatzanspruch des Versicherungsnehmers hinsichtlich Kosten einer Abschleppmaßnahme

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Rettungskostenersatz bei Totalschaden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aufwendungsersatzanspruch des Versicherungsnehmers hinsichtlich Kosten einer Abschleppmaßnahme

  • steinbeckundpartner.de (Kurzinformation)

    Abschleppkosten bei offensichtlichem Totalschaden ohne Restwert

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wann die Kaskoversicherung die Abschleppkosten nicht übernehmen muss

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vollkaskoversicherung nicht zur Kostenerstattung für Abschleppen eines völlig zerstörten Lkw mit geringem Restwert verpflichtet - Erkennbarkeit der Wertlosigkeit des Fahrzeugwracks

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 668
  • MDR 2016, 152
  • NZV 2016, 480
  • VersR 2016, 458
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Karlsruhe, 18.01.2013 - 12 U 117/12

    Kfz-Vollkaskoversicherung: Zusammenfassung mehrerer selbständiger

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.12.2015 - 12 U 101/15
    Dementsprechend kann ein Versicherungsnehmer Abschleppkosten auch bei einem offensichtlichen Totalschaden regelmäßig zur Sicherung des Restwerts für erforderlich halten (Senat, Urteil vom 18.01.2013, 12 U 117/12, juris, Tz. 43; Stomper in: Halm/Kreuter/Schwab, AKB, 2. A., Rn. 126 zu A.2.5.1).

    Das von der Klägerin erstinstanzlich in Bezug genommene Urteil des Senats vom 18.01.2013 (12 U 117/12) steht damit nicht in Widerspruch.

    Bei der Vollkaskoversicherung und der Fahrzeughaftpflichtversicherung handelt es sich - auch wenn sie in einem Versicherungsschein zusammengefasst sind - um rechtlich selbständige Verträge (Senat, Urteil vom 18.01.2013, 12 U 117/12, juris).

  • BGH, 25.06.2003 - IV ZR 276/02

    Haftung für Rettungshandlungen eines Dritten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.12.2015 - 12 U 101/15
    Sofern die Handlung nicht vom Versicherungsnehmer selbst, sondern von einem Dritten vorgenommen wurde, ist darauf abzustellen, ob dieser die Maßnahme für erforderlich halten durfte (BGH VersR 2003, 1250, Tz. 8; Prölss/Martin/Voit, aaO, Tz, 10).
  • BGH, 10.05.2011 - VI ZR 196/10

    Feuerversicherung: Verursachung eines Brandschadens durch Erhitzung von Fett als

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.12.2015 - 12 U 101/15
    Diese Sorgfalt muss in ungewöhnlich hohem Maß verletzt und es muss dasjenige unbeachtet geblieben sein, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (BGH NJW-RR 2011, 1055 , Tz. 10 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 07.05.2015 - 12 U 146/14

    Private Krankenversicherung: Medizinische Notwendigkeit eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.12.2015 - 12 U 101/15
    Geboten sind dabei solche Maßnahmen, die Erfolg versprechen und die in ihrem Aufwand nicht außer Verhältnis zum angestrebten Erfolg stehen (Senat, Urteil vom 07.05.2015, 12 U 146/14, juris, Tz. 40 m.w.N. [zu den Rückführungskosten bei einer privaten Krankenversicherung]).
  • BGH, 28.09.2011 - IV ZR 294/10

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Aufwendungsersatz für Sicherungs- und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.12.2015 - 12 U 101/15
    (4) Es kann dahin stehen, ob die Klägerin aus der bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung eine Erstattung der Abschleppkosten beanspruchen könnte, weil diese Maßnahme auch dem Zweck gedient haben dürfte, die eingetretene Eigentumsbeeinträchtigung des Straßeneigentümers zu beseitigen und Unfälle mit dem infolge des Brandes nicht mehr manövrierfähigen, auf der Fahrbahn befindlichen Fahrzeug der Klägerin zu vermeiden (zu einem Anspruch gegenüber dem Haftpflichtversicherer bei Sicherungs- und Absperrmaßnahmen bei einem liegen gebliebenen Lastzug vgl. BGH, Urteil vom 28.09.2011, IV ZR 294/10, juris).
  • BGH, 20.12.2006 - IV ZR 325/05

    Voraussetzungen der Eintrittspflicht der privaten Haftpflichtversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.12.2015 - 12 U 101/15
    Dementsprechend sind Rettungskosten auch zu ersetzen, wenn der Versicherungsnehmer zur Handlung aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften verpflichtet war (BGH, VersR 2007, 200, Tz. 14ff; Prölss/Martin/Voit, aaO).
  • OLG Hamm, 07.10.2020 - 20 U 128/20

    Aufwendungsersatz nach einer unfallbedingten Beschädigung eines

    Geboten sind solche Maßnahmen, die der Versicherungsnehmer oder der Dritte aus einer ex-ante-Perspektive ohne grobe Fahrlässigkeit als zweckdienlich ansehen durfte, um den Eintritt des Versicherungsfalls zu vermeiden (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 17.12.2015 - 12 U 101/15, VersR 2016, 458; OLG Saarbrücken, Urteil vom 26.01.2011 - 5 U 356/10, VersR 2012, 55).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 04.05.2016 - 12 U 101/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,9791
OLG Hamm, 04.05.2016 - 12 U 101/15 (https://dejure.org/2016,9791)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.05.2016 - 12 U 101/15 (https://dejure.org/2016,9791)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Mai 2016 - 12 U 101/15 (https://dejure.org/2016,9791)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 280 Abs. 1, Abs. 3, § 281 Abs. 1
    Keine Schadensersatz- oder Ausgleichsansprüche gegenüber Mieter wegen schädlicher Bodenveränderungen bei vertragsgemäßer Nutzung des Grundstücks

  • rewis.io
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Grundstücksrecht

  • rechtsportal.de

    Feststellungsinteresse; Auslegung eines Vertrages

  • rechtsportal.de

    Ansprüche des Vermieters eines Grundstücks wegen des Eintritts von Schadstoffen aufgrund vertraglich zulässiger Abfallablagerung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vermieter trägt das Kontaminationsrisiko!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Umweltbelastungen am "Eyller Berg" in Kamp-Lintfort - Keine Haftung der Beklagten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Umweltbelastungen am "Eyller Berg" in Kamp-Lintfort - OLG Hamm verneint Haftung der Beklagten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftung eines Steinkohlebergwerks und Mieters für Abfallablagerung kann ausgeschlossen sein

  • nrw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Umweltbelastungen am "Eyller Berg" in Kamp-Lintfort - Kostenfragen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verteilung des Kontaminationsrisikos in der Gewerberaummiete? (IMR 2016, 375)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2017, 351
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.04.2004 - V ZR 267/03

    Vorausetzungen eines bodenrechtlichen Ausgleichsanspruchs bei Vereinbarung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 04.05.2016 - 12 U 101/15
    Da der maßgebende Sachverhalt mithin noch nicht abgeschlossen ist, liegt lediglich eine unechte (retrospektive) Rückwirkung vor, die nur in bestimmten - hier nicht gegebenen - Ausnahmefällen unzulässig ist (vgl. BGH, NJW-RR 2004, S. 1243 ff. Rn. 14, zitiert nach juris.de).

    (vgl. BGH, NJW-RR 2004, S. 1243 ff. Rn. 17; zitiert nach juris.de).

    (vgl. BGH, NJW-RR 2004, S. 1243 ff. Rn. 22, 27 f.; zitiert nach juris.de).

  • BGH, 01.10.2008 - XII ZR 52/07

    Rechtstellung des Vermieters und Grundstückseigentümers bei Bodenverunreinigungen

    Auszug aus OLG Hamm, 04.05.2016 - 12 U 101/15
    Das Bundes-Bodenschutzgesetz will den Mieter nicht zum Ausgleich verpflichten, wenn er sich an die mit dem Vermieter getroffene Absprache hält (vgl. BGH, NJW 2009, S. 139 ff. Rn. 14, zitiert nach juris.de).

    Soweit der Bundesgerichtshof in dem von der Klägerin zitierten Fall (NJW 2009, S. 139 ff.) eine derartige Vereinbarung verneint hat, ist dies auf den vorliegenden Fall nicht zu übertragen.

  • BVerwG, 21.04.2015 - 7 B 9.14

    Tongrube; Abschlussbetriebsplan; Verfüllung; Sanierung; Bodenschutzrecht;

    Auszug aus OLG Hamm, 04.05.2016 - 12 U 101/15
    Dies ist vorliegend der Fall, da sich schädliche Bodenveränderungen infolge einer Verfüllung von Abfällen anhand der in § 55 Abs. 1 Nr. 3, 6, 7 und 9 BBergG normierten Voraussetzungen nicht sachgerecht erfassen lassen, so dass in Ermangelung bergrechtlicher Vorschriften, die die hier in Rede stehenden Einwirkungen auf den Boden regeln, das Bundes-Bodenschutzgesetz anwendbar ist (vgl. BVerwG, NVwZ-RR 2015, S. 566 ff. Rn. 11, zitiert nach juris.de).
  • BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06

    Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 04.05.2016 - 12 U 101/15
    So soll ein Feststellungsinteresse nur zu verneinen sein, wenn aus der Sicht des Geschädigten bei verständiger Würdigung kein Grund gegeben ist, mit dem Eintritt eines Schadens wenigstens zu rechnen (vgl. BGH, NJW-RR 2007, S. 601; Becker-Eberhard in: Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Auflage, § 256 Rn. 28 ff.).
  • BGH, 03.05.1983 - VI ZR 79/80

    Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage

    Auszug aus OLG Hamm, 04.05.2016 - 12 U 101/15
    Feststellungsfähig sind grundsätzlich subjektive Rechte aller Art. Auch Ansprüche als einzelne Folgen von Rechtsbeziehungen begründen Rechtsverhältnisse im Sinne des § 256 ZPO und können folglich Gegenstand von Feststellungsklagen sein (vgl. BGH NJW 1984, S. 1556; Becker-Eberhard in: Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Auflage, § 256 Rn. 9 ff.).
  • BGH, 12.10.1990 - V ZR 149/89

    Auslegung und Ermittlung des Inhalts einer Grunddienstbarkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 04.05.2016 - 12 U 101/15
    Es stellt aber einen Ausnahmefall dar, der - wie im Vertrag vom 17.03.1964 erfolgt - einer zweifelsfreien ausdrücklichen Regelung bedarf (vgl. BGH, NJW 1974, S. 1232 f. Rn. 15; NJW-RR 1991, S. 457 ff. Rn. 15.; zitiert nach juris.de).
  • BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99

    Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens

    Auszug aus OLG Hamm, 04.05.2016 - 12 U 101/15
    Das Landgericht war gehalten, auf der Grundlage des festgestellten Sachvortrags den Beweisangeboten nachzugehen (vgl. BGH, NJW 2001, S. 1431, 1432 f.).
  • AG Brandenburg, 11.05.2017 - 31 C 354/15

    Löcher in Holzständerwand gebohrt: Haftung für Schäden an dahinter liegenden

    Feststellungsfähig sind grundsätzlich subjektive Rechte aller Art. Auch Ansprüche als einzelne Folgen von Rechtsbeziehungen begründen Rechtsverhältnisse im Sinne des § 256 ZPO und können folglich Gegenstand von Feststellungsklagen sein ( BGH , Urteil vom 03.05.1983, Az.: VI ZR 79/80, u.a. in: NJW 1984, Seiten 1556 f.; OLG Hamm , Urteil vom 04.05.2016, Az.: I-12 U 101/15, u.a. in: ZMR 2017, Seiten 351 ff. ).

    So soll ein Feststellungsinteresse nur zu verneinen sein, wenn aus der Sicht des Geschädigten bei verständiger Würdigung kein Grund gegeben ist, mit dem Eintritt eines Schadens wenigstens zu rechnen ( BGH , Beschluss vom 09.01.2007, Az.: VI ZR 133/06, u.a. in: NJW-RR 2007, Seiten 601 f.; BGH , Urteil vom 20.03.2001, Az.: VI ZR 325/99, u.a. in: NJW 2001, Seiten 3414 f.; OLG Hamm , Urteil vom 04.05.2016, Az.: I-12 U 101/15, u.a. in: ZMR 2017, Seiten 351 ff. ).

    Nach diesen Grundsätzen besteht hier ein Feststellungsinteresse der Klägerin ( OLG Hamm , Urteil vom 04.05.2016, Az.: I-12 U 101/15, u.a. in: ZMR 2017, Seiten 351 ff. ).

    Ein Feststellungsurteil ist geeignet, diese Gefahr zu beseitigen ( OLG Hamm , Urteil vom 04.05.2016, Az.: I-12 U 101/15, u.a. in: ZMR 2017, Seiten 351 ff. ).

    Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung, der beizutreten ist, steht insofern auch einem Mieter anerkanntermaßen ein Freistellungsanspruch zu und zwar ein solcher, gerichtet auf Ersatz des vom Hauseigentümer/Vermieter begehrten Schadens, der sich inhaltlich hier nach den Kosten einer dem Denkmalschutz gerecht werdenden Reparatur dieser Fliesen bemisst ( BGH , Urteil vom 28.04.1994, Az.: VII ZR 73/93, u.a. in: NJW 1994, Seiten 2231 f.; BGH , Urteil vom 05.11.1991, Az.: VI ZR 145/91, u.a. in: NJW 1992, Seiten 553 f.; BGH , NJW-RR 1991, Seite 280; BGH , Urteil vom 05.04.1990, Az.: III ZR 213/88, u.a. in: NJW-RR 1990, Seiten 1303 ff.; BGH , WM 1976, Seite 1133; OLG Hamm , Urteil vom 04.05.2016, Az.: I-12 U 101/15, u.a. in: ZMR 2017, Seiten 351 ff.; OLG Frankfurt/Main , Urteil vom 15.08.2014, Az.: 4 U 223/13, u.a. in: ZMR 2015, Seiten 16 ff.; OLG Karlsruhe , Urteil vom 29.11.2013, Az.: 1 U 27/13, u.a. in: ZMR 2014, Seiten 582 f. ).

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