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   KG, 04.03.1996 - 12 U 1032/95   

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https://dejure.org/1996,5734
KG, 04.03.1996 - 12 U 1032/95 (https://dejure.org/1996,5734)
KG, Entscheidung vom 04.03.1996 - 12 U 1032/95 (https://dejure.org/1996,5734)
KG, Entscheidung vom 04. März 1996 - 12 U 1032/95 (https://dejure.org/1996,5734)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Sorgfaltspflichten bei Ausfahrt aus einer Grundstücksausfahrt durch Kolonnenlücke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines durch eine Lücke aus einer Grundstücksausfahrt herausfahrenden Fahrzeugs mit einem Fahrzeug des Querverkehrs

Papierfundstellen

  • NZV 1996, 365
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 13.11.1990 - VI ZR 15/90

    Pflichten des Führers eines Radladers beim Einfahren auf eine Straße

    Auszug aus KG, 04.03.1996 - 12 U 1032/95
    Da die in § 10 StVO zugrunde liegenden Sorgfaltsanordnungen eine Kombination eines Teils der Regeln der §§ 9 und 8 StVO darstellen, spricht der Beweis des ersten Anscheins gegen den eine Grundstücksausfahrt verlassenden Kraftfahrer, wenn es im Zusammenhang mit einem solchen Verkehrsvorgang zu einem Umfall kommt (vgl. BGH NZV 1991, 187 = DAR 1991, 92; KG VersR 1975, 664 f.; Urteile vom 28. März 1994 - 12 U 6427/92 - und vom 18. Oktober 1993 - 12 U 3891/92 - OLG Celle NZV 1991, 195 = DAR 1991, 180 Ls).
  • KG, 25.05.1992 - 12 U 4397/91

    Haftungsverteilung bei Lückenunfall

    Auszug aus KG, 04.03.1996 - 12 U 1032/95
    Diese Rechtsprechung besagt, daß sich der vorfahrtberechtigte Fahrzeugführer, der an einer zum Stillstand gekommenen Fahrzeugkolonne links vorbeifährt, bei Annäherung an eine Kreuzung oder Einmündung auf größere Lücken in der Kolonne zu achten und sich darauf einzustellen hat, daß sie von Querverkehr benutzt werden (KG, NZV 1992, 486 = VerkMitt 1992, 75, 76 = VRS 83, 412; DAR 1976, 299, 300 = VerkMitt 1976 Nr. 106; VersR 1974, 370, 371 = DAR 1974, 51; VersR 1972, 1143; zuletzt Urteil vom 9. Oktober 1995 - 12 U 2550/94 -.
  • OLG Düsseldorf, 30.04.1990 - 5 Ss OWi 151/90

    Definition des Überholens

    Auszug aus KG, 04.03.1996 - 12 U 1032/95
    Eine Ausnahme ist in § 5 Abs. 8 StVO nur für das Rechtsüberholen von wartenden Fahrzeugen durch Radfahrer und Mofa-Fahrer vorgesehen (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1990, 319 = VerkMitt 1990, 38; VRS 68, 134; Jagusch aaO., Rdn. 64).
  • OLG Hamm, 24.09.1991 - 9 U 9/91
    Auszug aus KG, 04.03.1996 - 12 U 1032/95
    Der im Geradeausverkehr befindliche, links überholende Verkehrsteilnehmer muß nicht mit Querverkehr aus einer Grundstücksausfahrt rechnen, wenn er an einer wartenden Fahrzeugschlange vorbeifährt, die vor der Grundstücksausfahrt eine Lücke für den Ausfahrenden freigelassen hat (KG VerkMitt 1976, 70; Urteil vom 7. Februar 1994 - 12 U 3844/92 - BayObLG VRS 65, 152; Jagusch aaO. Rdnrn. 34 und 41; abweichend OLG Hamm NZV 1992, 238, bei Erkennen einer Lücke vor einer Tankstellenausfahrt).
  • OLG Celle, 01.03.1990 - 14 U 307/88

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorradfahrers mit einem aus einer

    Auszug aus KG, 04.03.1996 - 12 U 1032/95
    Da die in § 10 StVO zugrunde liegenden Sorgfaltsanordnungen eine Kombination eines Teils der Regeln der §§ 9 und 8 StVO darstellen, spricht der Beweis des ersten Anscheins gegen den eine Grundstücksausfahrt verlassenden Kraftfahrer, wenn es im Zusammenhang mit einem solchen Verkehrsvorgang zu einem Umfall kommt (vgl. BGH NZV 1991, 187 = DAR 1991, 92; KG VersR 1975, 664 f.; Urteile vom 28. März 1994 - 12 U 6427/92 - und vom 18. Oktober 1993 - 12 U 3891/92 - OLG Celle NZV 1991, 195 = DAR 1991, 180 Ls).
  • KG, 13.05.1976 - 22 U 167/76

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorfahrtberechtigten mit einem durch eine

    Auszug aus KG, 04.03.1996 - 12 U 1032/95
    Diese Rechtsprechung besagt, daß sich der vorfahrtberechtigte Fahrzeugführer, der an einer zum Stillstand gekommenen Fahrzeugkolonne links vorbeifährt, bei Annäherung an eine Kreuzung oder Einmündung auf größere Lücken in der Kolonne zu achten und sich darauf einzustellen hat, daß sie von Querverkehr benutzt werden (KG, NZV 1992, 486 = VerkMitt 1992, 75, 76 = VRS 83, 412; DAR 1976, 299, 300 = VerkMitt 1976 Nr. 106; VersR 1974, 370, 371 = DAR 1974, 51; VersR 1972, 1143; zuletzt Urteil vom 9. Oktober 1995 - 12 U 2550/94 -.
  • KG, 12.11.1973 - 12 U 873/73

    Vorfahrtstraße; Kolonne; Lücke; Nebenstraße; Geschwindigkeit; Unaufmerksamkeit;

    Auszug aus KG, 04.03.1996 - 12 U 1032/95
    Diese Rechtsprechung besagt, daß sich der vorfahrtberechtigte Fahrzeugführer, der an einer zum Stillstand gekommenen Fahrzeugkolonne links vorbeifährt, bei Annäherung an eine Kreuzung oder Einmündung auf größere Lücken in der Kolonne zu achten und sich darauf einzustellen hat, daß sie von Querverkehr benutzt werden (KG, NZV 1992, 486 = VerkMitt 1992, 75, 76 = VRS 83, 412; DAR 1976, 299, 300 = VerkMitt 1976 Nr. 106; VersR 1974, 370, 371 = DAR 1974, 51; VersR 1972, 1143; zuletzt Urteil vom 9. Oktober 1995 - 12 U 2550/94 -.
  • BayObLG, 05.05.1983 - 1 ObOWi 133/83

    Vorbeifahren; Kolonne; Grundsätze; Rechtsprechung; Sorgfalt; Lücke

    Auszug aus KG, 04.03.1996 - 12 U 1032/95
    Der im Geradeausverkehr befindliche, links überholende Verkehrsteilnehmer muß nicht mit Querverkehr aus einer Grundstücksausfahrt rechnen, wenn er an einer wartenden Fahrzeugschlange vorbeifährt, die vor der Grundstücksausfahrt eine Lücke für den Ausfahrenden freigelassen hat (KG VerkMitt 1976, 70; Urteil vom 7. Februar 1994 - 12 U 3844/92 - BayObLG VRS 65, 152; Jagusch aaO. Rdnrn. 34 und 41; abweichend OLG Hamm NZV 1992, 238, bei Erkennen einer Lücke vor einer Tankstellenausfahrt).
  • OLG Düsseldorf, 13.11.1984 - 5 Ss OWi 338/84
    Auszug aus KG, 04.03.1996 - 12 U 1032/95
    Eine Ausnahme ist in § 5 Abs. 8 StVO nur für das Rechtsüberholen von wartenden Fahrzeugen durch Radfahrer und Mofa-Fahrer vorgesehen (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1990, 319 = VerkMitt 1990, 38; VRS 68, 134; Jagusch aaO., Rdn. 64).
  • KG, 17.05.1993 - 12 U 1924/92
    Auszug aus KG, 04.03.1996 - 12 U 1032/95
    Geschwindigkeitsschätzungen Ungeschulter weisen erfahrungsgemäß große Fehlerquoten auf und sind ohne Einbeziehung ausreichender Bezugstatsachen in der Regel unverwertbar (Senat, Urteil vom 17. Mai 1993 - 12 U 1924/92 - Jagusch/Hentschel, 33. Aufl., § 3 StVO Rdnr. 63).
  • KG, 07.02.1994 - 12 U 3844/92
  • KG, 21.10.1993 - 12 U 1069/92
  • LG Tübingen, 10.12.2013 - 5 O 80/13

    Haftungsverteilung und Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Kollision einer eine

    Wer durch eine Kolonnenlücke einbiegt, muss mit überholendem Verkehr, auch regelwidrig Kolonnen auf der Gegenfahrbahn überholenden Verkehr rechnen (KG Berlin, 12 U 1032/95, Urteil v. 4.3.1996).

    Eine Abwägung der beiderseitigen Verschuldensbeiträge und der Betriebsgefahren lässt eine Haftungsverteilung von 1/3 zu 2/3 zu Lasten der Beklagten als angemessen erscheinen, da der Verstoß gegen § 10 StVO (mit der Pflicht zum Gefährdungsausschluss) den Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot und die Betriebsgefahr deutlich überwiegt (vgl. KG Berlin, 12 U 1032/95, Urteil v. 4.3.1996; OLG Hamm 9 U 191/13 und OLG Hamm, 9 U 12/13, Urteil vom 23.4.2013).

    Ein etwaiges Weiterfahren auf der Mittellinie zwischen Gegenverkehr und Kolonne wäre im Übrigen ebenso regelwidrig, da entweder - links von der Linie - der Gegenverkehr gefährdet würde oder - knapp rechts von der Linie - der gebotene Seitenabstand auf der einen Richtungsspur nicht eingehalten werden kann (vgl. auch KG Berlin, 12 U 1032/95, Urteil vom 4.3.1996, das ausdrücklich klarstellt, dass auch Motorradfahrer zum Überholen einen ganzen freien Fahrstreifen benötigen).

  • KG, 12.02.1998 - 12 U 5603/96

    Haftungsverteilung bei Ausfahren von einem Tankstellengelände durch eine Lücke in

    aa) Es kann dahinstehen, ob der Kläger gegen ein Überholverbot verstoßen hat; denn Überholverbote bezwecken nicht den Schutz des aus einem Grundstück in die Fahrbahn einfahrenden Verkehrsteilnehmers (so OLG Saarbrücken VerkMitt 1980, 39; Jagusch/Hentschel, a.a.O., § 5 Rdn. 33); soweit der Entscheidung des Senats vom 4. März 1996 - 12 U 1032/95 - (NZV 1996, 365 = VerkMitt 1996, 82 Nr. 116) entnommen werden kann, daß den verbotswidrig überholenden Kradfahrer im Falle einer Kollision mit einem durch eine Lücke nach links abbiegenden Grundstücksausfahrer eine Mithaftung nach einer Quote von 1/3 trifft, wird hieran nicht festgehalten.

    Diese Rechtsprechung besagt, daß der vorfahrtberechtigte Fahrzeugführer, der an einer zum Stillstand gekommenen Fahrzeugkolonne links vorbeifährt, bei Annäherung an eine Kreuzung oder Einmündung auf größere Lücken in der Kolonne zu achten und sich darauf einzustellen hat, daß sie vom Querverkehr benutzt werden (BGH VersR 1969, 756; KG, NZV 1996, 365; NZV 1992, 486 = VerkMitt 1992, 75, 76 = VRS 83, 412; DAR 1976, 299, 300 = VerkMitt 1976 Nr. 106; VersR 1974, 370, 371 = DAR 1974, 51; VersR 1972, 1143).

    Der im Geradeausverkehr befindliche, links überholende Verkehrsteilnehmer muß nicht mit Querverkehr aus einer Grundstücksausfahrt rechnen, wenn er an einer wartenden Fahrzeugschlange vorbeifährt, die vor der Grundstücksausfahrt eine Lücke für den Ausfahrenden freigelassen hat (KG VerkMitt 1976, 70; NZV 1996, 365, 366; Urteil vom 5. Januar 1998 - 22 U 7353/96 - BayObLG VRS 65, 152; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 34. Aufl., StVO § 5 Rdnrn. 34 und 41 sowie § 10 Rn. 9; abweichend OLG Hamm NZV 1992, 238, bei Erkennen einer Lücke vor einer Tankstellenausfahrt sowie OLG Koblenz VersR 1981, 1136, bei erkennbarem Anhalten eines Fahrzeugs einer fahrenden Kolonne) Eine solche Lücke wird in der Regel von dem wartepflichtigen Verkehrsteilnehmer lediglich dazu benutzt, um sich unter Beachtung der besonderen Sorgfaltspflichten des § 10 StVO in die Fahrzeugkolonne einzuordnen.

  • KG, 25.11.2002 - 12 U 110/01

    Haftung des Linksabbiegers für Unfallschaden

    Sie gilt nicht für die Ausnutzung von Lücken zur Ein- oder Ausfahrt in oder aus normalen Grundstückausfahrten, etwa Parkplatzausfahrten (vgl. Senat, NZV 1996, 365; KG, VerkMitt 1991, 20): Eine Grundstücksausfahrt ist schon aufgrund der straßenbaulichen Gegebenheiten für den Fahrzeugführer weitaus schwerer zu erkennen als eine Kreuzung oder Einmündung.
  • OLG Düsseldorf, 09.02.2016 - 1 U 50/15

    Haftungsverteilung bei Kollision eines durch eine Lücke in einem Fahrzeugstau aus

    Die entsprechende Anwendbarkeit hat der Senat in der Vergangenheit wiederholt bejaht (zuletzt Urteil vom 4. März 2014, Az.: I-1 U 71/13; Urteil vom 27. Juni 1983, Az.: 1 U 220/82 mit Hinweis auf Senat, VersR 1980, 634 sowie VersR 1980, 774; Urteil vom 29. September 2009, Az.: 1 U 60/07; so auch OLG Frankfurt, Urteil vom 25. November 2005, Az.: 24 U 138/05 sowie OLG Hamm, NZV 1992, 238 jeweils für Tankstellenausfahrten; LG Köln, DAR 1995, 449 - anderer Ansicht: KG NZV 1996, 365; KG NZV 2007, 524; OLG Rostock NZV 2011, 289 sowie LG Saarbrücken NZV 2013, 494).

    Auf derselben Linie liegen die Entscheidungen des Kammergerichts Berlin vom 4. März 1996 zu dem Aktenzeichen 12 U 1032/95 (NZV 1996, 365) sowie des OLG Hamm vom 27. September 2000 zu dem Aktenzeichen 13 U 80/00 (DAR 2001, 390).

  • OLG Hamm, 20.10.2005 - 27 U 37/05

    Haftungsverteilung bei Kollision eines in zweiter Reihe an haltenden oder

    Allerdings musste der Kläger nach überwiegender Auffassung nicht schon allein wegen der Lücke im haltenden Verkehr vor einer Grundstücksausfahrt besonders vorsichtig sein (Hentschel, aaO., § 10 StVO Rn. 9 a.E.; KG NZV 1996, 365; 1998, 376; a.A. OLG Hamm, 9. ZS, NZV 1992, 238).
  • OLG Düsseldorf, 04.03.2014 - 1 U 71/13

    Haftung für für die erhöhte Betriebsgefahr eines Taxifahrzeugs; Bestimmung des

    Diese entsprechende Anwendbarkeit hat der Senat in der Vergangenheit wiederholt bejaht (Urteil vom 27. Juni 1983, Az.: 1 U 220/82 mit Hinweis auf Senat, VersR 1980, 634 sowie VersR 1980, 774; zuletzt Urteil vom 29. September 2009, Az.: 1 U 60/07; so auch OLG Frankfurt, Urteil vom 25. November 2005, Az.: 24 U 138/05 sowie OLG Hamm, NZV 1992, 238 jeweils für Tankstellenausfahrten; LG Köln, DAR 1995, 449 - anderer Ansicht: KG NZV 1996, 365; KG NZV 2007, 524; OLG Rostock NZV 2011, 289 sowie LG Saarbrücken NZV 2013, 494).

    Die Gegenmeinung stellt darauf ab, bei einem Querverkehr aus einer Grundstücksausfahrt handele es sich um ein außerordentliches, besonders gefährliches Fahrmanöver, mit welchem der an der Kolonne Vorbeifahrende ohne das Hinzutreten besonderer Anhaltspunkte nicht rechnen müsse; eine Grundstücksausfahrt sei aufgrund der straßenbaulichen Gegebenheiten für den Fahrzeugführer weitaus schwerer zu erkennen als eine Kreuzung oder Einmündung (KG NZV 1996, 365, 366).

    Eine Haftungsverteilung im Verhältnis 2/3 : 1/3 lag in vergleichbaren Fallkonstellationen auch den Entscheidungen des Kammergerichts Berlin vom 4. März 1996 zu dem Az.: 12 U 1032/95 (NZV 1996, 365) sowie des OLG Hamm vom 27. September 2000 zu dem Az.: 13 U 80/00 (DAR 2001, 390) zugrunde.

  • OLG Dresden, 25.02.2020 - 4 U 1914/19

    Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall

    Kommt es im unmittelbaren zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit einem Anfahren zu einer Kollision mit dem fließenden Verkehr, so spricht ein Anscheinsbeweis gegen den Anfahrenden (vgl. BGH, DAR 2011, 696, OLG Celle, NJW-RR 2003, 1536; KG NZV 1996, 365; OLG Köln NZV 2012, 540; König, a.a.O., Rn. 11 m.w.N).
  • LG Saarbrücken, 16.11.2012 - 13 S 117/12

    Haftung bei Verkehrsunfall: Sorgfaltspflicht bei Überholen einer Fahrzeugkolonne

    Bei dem Queren des Fließverkehrs durch eine solche Lücke handelt es sich dagegen um ein außerordentliches und besonders gefährliches Fahrmanöver, mit dem der an der Kolonne Vorbeifahrende ohne Hinzutreten besonderer Anhaltspunkte nicht rechnen muss (KG, VersR 1977, 138; NZV 1996, 365; NZV 1998, 376; ebenso LG Frankfurt, ZfS 2000, 198, 199; Hentschel aaO § 10 StVO Rn. 9).
  • OLG Frankfurt, 01.08.2014 - 2 U 7/14

    Verkehrsunfall: Haftungsabwägung bei Ausfahrt aus einer Grundstücksausfahrt zum

    Mit Überholverkehr unter Mitbenutzung der Gegenfahrbahn muss der Ausfahrende rechnen (KG, Urteil vom 04.03.1996 (12 U 1032/95), NZV 1996, 365).

    Nicht entschieden werden muss im vorliegenden Fall, ob die Grundsätze der sogenannten Lückenfallrechtsprechung, wonach der vorfahrtsberechtigte Fahrzeugführer, der an einer zum Stillstand gekommenen Fahrzeugkolonne links vorbeifährt, bei Annäherung an eine Kreuzung oder Einmündung auf größere Lücken in der Kolonne zu achten und sich drauf einzustellen hat, dass sie von Querverkehr benutzt werden, auch für Grundstücksausfahrten gelten (dagegen KG, Urteil vom 04.03.1996 (12 U 1032/95), NZV 1996, 365; OLG Hamm, Urteil vom 20.10.2005 (27 U 37/05), NZV 2006, 204).

  • OLG Karlsruhe, 26.07.2018 - 1 U 117/17

    Kollision Müllfahrzeug mit vorbeifahrendem Fahrzeug

    Kommt es im unmittelbarem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit einem Ein- oder Anfahren zu einer Kollision mit dem fließenden Verkehr, so spricht anerkanntermaßen ein Anscheinsbeweis gegen den Anfahrenden (vgl. BGH, DAR 2011, 696, OLG Celle, NJW-RR 2003, 1536; KG NZV 1996, 365; OLG Köln NZV 2012, 540; König, a.a.O., Rn. 11 m.w.N.).
  • KG, 15.12.2005 - 12 U 165/05

    Haftungsverteilung bei Kollision des vom Fahrbahnrand anfahrenden mit einem im

  • OLG Brandenburg, 04.12.2003 - 12 U 122/03

    Haftungsverteilung bei einem Lückenunfall; Schmerzensgeld für die Verursachung

  • AG Bochum, 27.06.2013 - 40 C 210/12

    Grundstücksausfahrer haftet dem ersten Anschein nach für Zusammenstoß mit

  • LG Göttingen, 30.04.2001 - 6 S 364/00

    Alleinhaftung; Fahrzeugkolonne; Fahrzeugschlange; Gegenfahrbahn;

  • KG, 22.07.2002 - 12 U 9728/00

    Haftung bei einem Unfall an einer Kreuzung mit Lichtzeichen

  • KG, 16.01.1997 - 12 U 6048/95
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